Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 25

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bestimmungsrecht der Mitgliedstaaten bekamen. Auf dieser Grundlage haben wir dann hier im Hohen Haus dieses Verbot des Einsatzes von gentechnisch veränderten Orga­nismen im Anbau verfassungsrechtlich abgesichert, ich glaube, sogar einstimmig durch­gesetzt, und es wirkt und ist umgesetzt.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Bundesminister, das wäre meine Zu­satzfrage gewesen, wie eben die Freisetzung beziehungsweise der gentechnikfreie An­bau geregelt wird. Sie haben sie damit beantwortet. – Vielen Dank.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 9. Anfrage. – Bitte, Herr Abgeordne­ter Rauch.

 


Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Österreich hat ein Abkommen mit Slowenien aus dem Jahr 1953 betreffend die Doppelbesitzer, man nennt es Gleichenberger Abkommen, und es gibt in den letzten Mo­naten oder Jahren diesbezüglich Probleme oder zumindest Gesetzesänderungen. Es be­trifft insgesamt 40 Weinbauern, die auf der slowenischen Seite Grundstücke besitzen. Jetzt ist die Situation so, dass, wenn wir diesen Doppelbesitzern dieses Abkommen neh­men, dies für sie eine wesentliche Mehrbelastung, aber auch den Wegfall der österrei­chischen Prüfnummer bedeutet. Das würde natürlich auch einen wesentlichen Preisver­fall ihrer Produkte mitinkludieren.

Jetzt meine konkrete Frage:

305/M

„Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bis dato zur Beibehaltung des Gleichenber­ger Abkommens und damit zur Sicherung der Rechte von ‚Doppelbesitzern‘ (von Wein­anbaugebieten in der Steiermark und Slowenien) unternommen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Um die bestmöglichen Be­dingungen für die Vermarktung von Doppelbesitzerweinen aus slowenischen Weingär­ten zu ermöglichen, wird derzeit ein Abkommen mit dem slowenischen Landwirtschafts­ministerium ausgearbeitet. Ich habe erst letzte Woche in Wien den slowenischen Kol­legen Dejan Židan getroffen, wir sind da auf gutem Wege, damit die Angabe der Sorte und des Erntejahres bei diesen Weinen exklusiv für Doppelbesitzer ermöglicht wird. Die­ses Abkommen basiert auf den entsprechenden Bestimmungen des diesbezüglichen EU-Rechts.

Weiters ist die Änderung der Bezeichnungsverordnung zum österreichischen Weinge­setz in Ausarbeitung, welche es den Doppelbesitzern ermöglichen wird, am Etikett auf den Ursprung des Weins, auf den historischen steirisch-slowenischen Doppelbesitz hin­zuweisen. Da sind wir auch schon relativ weit bezüglich des Logos, das die steirische Landwirtschaftskammer dazu ausgearbeitet hat.

Es werden auch die erforderlichen Schritte zur Adaptierung des steirischen Buschen­schankgesetzes geprüft, das liegt außerhalb des Ingerenzbereichs des Hohen Hauses, aber wir arbeiten da wirklich gut mit den Steirern hinsichtlich der Teilnahme der Dop­pelbesitzerweine an den Jungweinvermarktungen – Steirischer Junker beispielsweise – zusammen, damit diese mit den übrigen steirischen Weinen gleichwertig vermarktet wer­den können.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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