bestimmungsrecht der Mitgliedstaaten bekamen. Auf dieser Grundlage haben wir dann hier im Hohen Haus dieses Verbot des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen im Anbau verfassungsrechtlich abgesichert, ich glaube, sogar einstimmig durchgesetzt, und es wirkt und ist umgesetzt.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Bundesminister, das wäre meine Zusatzfrage gewesen, wie eben die Freisetzung beziehungsweise der gentechnikfreie Anbau geregelt wird. Sie haben sie damit beantwortet. – Vielen Dank.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 9. Anfrage. – Bitte, Herr Abgeordneter Rauch.
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Österreich hat ein Abkommen mit Slowenien aus dem Jahr 1953 betreffend die Doppelbesitzer, man nennt es Gleichenberger Abkommen, und es gibt in den letzten Monaten oder Jahren diesbezüglich Probleme oder zumindest Gesetzesänderungen. Es betrifft insgesamt 40 Weinbauern, die auf der slowenischen Seite Grundstücke besitzen. Jetzt ist die Situation so, dass, wenn wir diesen Doppelbesitzern dieses Abkommen nehmen, dies für sie eine wesentliche Mehrbelastung, aber auch den Wegfall der österreichischen Prüfnummer bedeutet. Das würde natürlich auch einen wesentlichen Preisverfall ihrer Produkte mitinkludieren.
Jetzt meine konkrete Frage:
„Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bis dato zur Beibehaltung des Gleichenberger Abkommens und damit zur Sicherung der Rechte von ‚Doppelbesitzern‘ (von Weinanbaugebieten in der Steiermark und Slowenien) unternommen?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Um die bestmöglichen Bedingungen für die Vermarktung von Doppelbesitzerweinen aus slowenischen Weingärten zu ermöglichen, wird derzeit ein Abkommen mit dem slowenischen Landwirtschaftsministerium ausgearbeitet. Ich habe erst letzte Woche in Wien den slowenischen Kollegen Dejan Židan getroffen, wir sind da auf gutem Wege, damit die Angabe der Sorte und des Erntejahres bei diesen Weinen exklusiv für Doppelbesitzer ermöglicht wird. Dieses Abkommen basiert auf den entsprechenden Bestimmungen des diesbezüglichen EU-Rechts.
Weiters ist die Änderung der Bezeichnungsverordnung zum österreichischen Weingesetz in Ausarbeitung, welche es den Doppelbesitzern ermöglichen wird, am Etikett auf den Ursprung des Weins, auf den historischen steirisch-slowenischen Doppelbesitz hinzuweisen. Da sind wir auch schon relativ weit bezüglich des Logos, das die steirische Landwirtschaftskammer dazu ausgearbeitet hat.
Es werden auch die erforderlichen Schritte zur Adaptierung des steirischen Buschenschankgesetzes geprüft, das liegt außerhalb des Ingerenzbereichs des Hohen Hauses, aber wir arbeiten da wirklich gut mit den Steirern hinsichtlich der Teilnahme der Doppelbesitzerweine an den Jungweinvermarktungen – Steirischer Junker beispielsweise – zusammen, damit diese mit den übrigen steirischen Weinen gleichwertig vermarktet werden können.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
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