Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 386

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Wünscht die Frau Berichterstatterin das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1742 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gamon, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket zur Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

20.51.0929. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2243/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außerstreitgesetz, die Jurisdik­tions­norm, das Gerichtsgebührengesetz, das Sicherheitspolizeigesetz und das Aus­landsunterhaltsgesetz 2014 geändert sowie das Bundesgesetz vom 9. Juni 1988 zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivil­rechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung aufgehoben werden (Kinder-RückführungsG 2017 – KindRückG 2017) (1743 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 29. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf darauf hinweisen, dass nur drei Redner zu Wort gemeldet sind. Wir werden daher sehr rasch zur Abstimmung kommen, deshalb bitte ich, den Raum, wenn es irgendwie geht, nicht zu verlassen.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aslan. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

 


20.51.45

Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Wir anerkennen die Bemühungen des Justizministeriums, in dieser heiklen Materie ein rasches Verfahren zu ermöglichen, weil der EGMR das auch vorgeschlagen hat. Es ist auch gut, dass man noch einmal einen Abänderungsantrag diesbezüglich eingebracht hat – damit wurden dem Entwurf die gröbsten Spitzen genommen –, aber man muss sagen, dass namhafte Zivilrechtsexpertinnen und -experten im Stellungnahme­verfah­ren auch darauf hingewiesen haben, dass der Entwurf immer noch nicht als grund­rechtssensibel betrachtet werden kann, weil 75 Prozent der Anträge von Vätern gestellt werden. Das bedeutet, dass es sehr wohl auch Auswirkungen auf die Frauen hat, denn wenn wir das Wort Kindesentführung verwenden, dann reden wir davon, dass Mütter nach einer gescheiterten Beziehung mit ihrem Kind oder mit ihren Kindern teilweise in ihre Heimat zurückgekehrt sind.

Viele Gewaltschutzzentren und auch Interventionsstellen weisen darauf hin, dass Frauen mit ihrem Kind oder mit ihren Kindern teilweise die Flucht ergreifen müssen, weil sie einem gewalttätigen Partner entkommen wollen, weil sie finanzielle Unterstüt-


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