dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird, eine Frist bis 19. September 2017 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.
Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.
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Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Michael Bernhard, Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2249/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird, eine Frist bis 19. September 2017 zu setzen.
Die Abstimmung über diesen Fristsetzungsantrag wird nach Beendigung der Verhandlungen erfolgen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 7, 8 bis 10, 11 bis 14, 20 bis 25, 26 bis 30, 31 bis 34, 35 bis 37, 38 und 39, 40 bis 42 sowie 46 bis 48 der ergänzten und neu gereihten Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 128 Minuten, FPÖ 119 Minuten, Grüne 100 Minuten sowie NEOS und STRONACH je 52 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 26 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Antrag 2232/A der Abgeordneten Hermann Krist, Mag. Johannes Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports erlassen wird und das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen sowie das Anti-Doping-Bundesgesetz geändert werden (1744 d.B.)
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