Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 276

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Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Weisungsfreier Bundesstaats­anwalt.

Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wirtschafts- und Korruptionsstaats­anwaltschaft stärken.

Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das ist die Minderheit. Auch dieser Antrag ist abgelehnt.

21.06.205. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2270/A der Abgeordneten Doris Bures, Karlheinz Kopf, Ing. Norbert Hofer, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (1772 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1766 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Zukunftsfonds-Gesetz geändert wird (1773 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte, Herr Abge­ord­neter.

 


21.07.23

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zu diesen beiden Anträgen ist Folgendes festzuhalten: Der Nationalfonds, der 1995 eingerichtet wurde, hat wesentliche Aufgaben im Bereich der NS-Vermögensentziehungen und auch im Bereich der Restitution erfüllt und wurde 2009 auch mit der Neugestaltung der österreichischen Dauerausstellung im ehe­maligen Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau beauftragt. Für diese Ausstellung ist ein Budget von 1,2 Millionen € vorhanden, und natürlich soll auch in Zukunft der Be­trieb dieser Ausstellung gewährleistet sein, soweit er nicht vom Museum selbst über­nommen wird. Im Zuge dieser Arbeiten ist dazugekommen, dass diese Gedenkstätte selbst in Mitleidenschaft gezogen worden ist, und auch dafür wurden 6 Millionen € zur Verfügung gestellt. Ich glaube, dass diese Weiterführung des Nationalfonds und die Erweiterung der Aufgaben eine von allen nur positiv zu sehende Aufgabe ist, die Österreich auch erfüllen muss.

Das Gleiche gilt für den Zukunftsfonds. Der Zukunftsfonds wurde 2005 mit 20 Mil­lionen € ausgestattet. Es ist ein verzehrender Fonds, der jetzt ausgeschöpft wird, und gerade im Gedenkjahr wäre dieser Fonds ausgelaufen. Jetzt hat man die Verlängerung des Fonds auf fünf Jahre mit jeweils 2 Millionen € pro Jahr sichergestellt. Ich glaube, auch das ist eine richtige, positive Entscheidung, die einerseits die Erinnerungskultur in


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