Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 4

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15.30.10Beginn der Sitzung: 15.30 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Elisabeth Köstinger.

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Präsidentin Elisabeth Köstinger: Die Sitzung ist eröffnet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Baumgartner, Grünberg, Brückl und Dipl.-Ing.in Doppelbauer.

Ich gebe bekannt, dass der Verfassungsausschuss seine Sitzung beendet hat und die Ausschussberichte vorliegen.

Die Tagesordnung für diese Sitzung des Nationalrates wurde auf schriftlichem Wege verteilt.

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Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF III in voller Länge übertragen wird, wo­bei jener Teil der Sitzung, der über 19.40 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Um die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung in Ver­handlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfor­derlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzu­se­hen.

Bei den Punkten 1 und 2 handelt es sich um Berichte des Verfassungsausschusses über die Anträge 16/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Angela Lueger, Wer­ner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstrechts-Novelle 2017 (1 der Beilagen) und 17/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Andreas Schieder, Heinz-Christian Strache, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden (2 der Beilagen).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

15.32.07 Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass die Abgeordneten Mag. Gerstl und Dr. Bösch beantragt haben, dem Verfassungs­aus­schuss zur Berichterstattung über den Initiativantrag 14/A betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, eine Frist bis 15. Dezember 2017 zu setzen.

 


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