tigen, vor allem aber hat es weiterhin Zugang zum Binnenmarkt und es bleibt Teil der Zollunion, was für unsere Unternehmen – das war ja auch der Anlass dieses Antrages – sehr wichtig ist.
Weiters wurde vereinbart, dass die von mir erwähnten Rechte der EU-Bürger selbstverständlich eingehalten werden. Das ist sehr wichtig. Sie haben bereits erwähnt –aufgrund der kurzen Redezeit möchte ich nicht näher darauf eingehen –, es gibt den Topbotschafter Schusterschitz, der jetzt auch dem Ausschuss im Parlament zur Verfügung steht. Es stehen auch Ministerin Kneissl und Minister Blümel im Rahmen der Ausschüsse zur Verfügung, wenn es um Informationen geht. Ich halte es in der abschließenden Konsequenz für wichtig, dass wir sehr wohl darüber nachdenken – weil Kollege Leichtfried das angesprochen hat und die österreichische Bundesregierung das sagt –, dass sich eine Europäische Union, die kleiner wird, strukturell verändern muss, sich aber auch innerlich stärken muss, um politisch weiterhin ein bedeutender Player in der Welt zu sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
18.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
So gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, seinen Bericht 53 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 166/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Kandidatur Österreichs für einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat (39 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 150/A(E) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung von rechtsstaatlichen Asylverfahren in Bezug auf Afghanistan (38 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 100/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verfolgung religiöser Minderheiten wie Christen und Bahá’í im Jemen und das religiös motivierte Todesurteil gegen Hamid Bin Haidara, einem Mitglied der Bahá’í (40 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
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