Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Damen und Herren Abgeordnete, Gäste auf der Besuchergalerie, Vertreter der Medien und Zuseher zu Hause vor den Fernsehschirmen, ich darf Sie herzlich begrüßen und die Sitzung eröffnen.
Die Amtlichen Protokolle der 15. und der 16. Sitzung vom 21. März 2018 sowie der 17. und der 18. Sitzung vom 22. März 2018 sind aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Androsch und Katzian sowie Brückl und Schartel.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl wird abends durch den Bundesminister für Inneres Herbert Kickl vertreten.
Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:
Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein wird durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer und der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Mag. Gernot Blümel, MBA, wird durch den Bundeskanzler Sebastian Kurz vertreten. (Siehe auch S. 132 und S. 191.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 535/J bis 672/J
2. Anfragebeantwortungen: 150/AB bis 279/AB
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2018) (72 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
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