Gefahrgutbeförderungsgesetz, Änderung (GGBG-Novelle 2018) (72 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 52/BNR
mehrstimmig
Beschlossen im Nationalrat 52/BNR, Dafür: V, S, F, N, P. Dagegen: -

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Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2018)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Anpassung der Verweisungen und inhaltlichen Festlegungen des GGBG an völker- und unionsrechtliche Vorgaben
  • Erweiterung des Kreises der Personen, deren Schulung einer Vorabgenehmigung bedarf - insbesondere von Beteiligten, die auf Seiten von Luftfahrzeugbetreibern tätig sind

Stand: 04.04.2018

  • Rechte und Pflichten bei Kontrollen und bei Untersuchungen nach Meldungen werden einander angeglichen und Maßnahmen vorgesehen, wie auf Missstände zu reagieren ist
Die Novelle nimmt keine von den internationalen Gefahrgut-Übereinkommen abweichende Pflichtenverteilung vor, stellt allfällige Verstöße dagegen jedoch straffrei.

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
NEOS
PILZ
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

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