Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 73

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 69 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Noll vor.

Ich lasse zunächst über den vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über Art. 1 § 9 Abs. 1 Z 9 in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stim­mung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in der dritten Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstellung einer Studie zur Direktvergabe im Verkehr“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Abg. Wöginger: Für was haben wir jetzt getrennt abgestimmt? – Abg. Kassegger: Ich habe es auch nicht verstanden!)

11.42.248. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (17 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (Strafprozessrechts­änderungsgesetz 2018) (92 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (66 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Straf­sachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Strafprozeß­ordnung 1975 und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanz­strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geändert werden (93 d.B.)

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite