Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 43

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3. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (145 d.B.): Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (320 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (237 d.B.): Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Euro­päischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba an­de­rerseits (321 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Punkten 1 bis 4, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bösch, dem ich das Wort erteilen darf.


10.47.01

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Herr Präsident, ich möchte mich bei Ihnen dafür be­dan­ken, dass Sie die Tagesordnung heute so festgelegt haben, wie sie festgelegt worden ist. Ich wundere mich auch, dass Kollege Zinggl so wenig Aufmerksamkeit für inter­nationale Fragen entwickeln kann.

Gerade dieser Tagesordnungspunkt 1 scheint mir ein Meilenstein in der Frage der internationalen Zusammenarbeit zwischen europäischen Ländern zu sein. Es geht dabei um ein Abkommen zwischen Österreich und der Schweizerischen Eidgenos­sen­schaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Siche­rung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft.

Nach der bisherigen Rechtslage müssen österreichische Fliegerkräfte, die ein verdäch­tiges ziviles Luftfahrzeug begleiten, bereits in der notwendigen Distanz vor der Grenze umkehren und das verdächtige Luftfahrzeug verlassen, da sie die Staatsgrenze nicht überfliegen dürfen. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass das verdächtige Luftfahr­zeug seine Richtung noch kurzfristig ändert oder auch wieder nach Österreich zurück­fliegt und keine rasche Wiederaufnahme der Überwachung möglich ist. Das Gleiche gilt auch für schweizerische Fliegerkräfte, die an der österreichischen Staatsgrenze um­keh­ren müssen.

Mit dem neuen Abkommen wird hingegen die Möglichkeit des Überfliegens der ge­mein­samen Staatsgrenze eröffnet, um ein verdächtiges Luftfahrzeug sicher an die Fliegerkräfte des jeweiligen Nachbarstaates übergeben zu können, sodass keine Über­wachungslücke entsteht. Der Waffengebrauch auf dem jeweils anderen Hoheitsgebiet ist ausgeschlossen, und die Zusammenarbeit muss unter Achtung der Souveränität der Parteien erfolgen.

Meine Damen und Herren, das scheint mir ein Meilenstein zu sein. Hier schließt ein Nicht-EU-Land mit einem EU-Land – und beide sind neutral, also komplizierter können die Voraussetzungen gar nicht sein – ein Abkommen, um eine Nacheile im Rahmen der Luftraumüberwachung festzulegen. Ich hoffe, dass das nur ein erster Schritt in dieser schwierigen Frage der Luftraumüberwachung Zentral- und auch Südosteuropas ist und dass es weitere Schritte geben wird, damit wir eine vertrauensvolle Zusam­men-


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