oft genug sagen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Plessl und Klaus Uwe Feichtinger.)
Andererseits aber kann man Investitionen in die Zukunft machen, zum Beispiel als wir die Universitätsfinanzierung beschlossen haben, bei der Sie übrigens dagegen waren – so viel zum Thema Zukunftsinvestitionen –, oder als wir 330 neue Fachhochschulplätze geschaffen haben. Die Wirtschaft braucht das wie einen Bissen Brot. Mit mehr hochqualifizierten und nachhaltigen Arbeitsplätzen werden zusätzliche Staatseinnahmen generiert, die wiederum den Haushalt konsolidieren und den sozialen Wohlstand sichern. Das ist also eine Win-win-Situation. Deswegen – genau deswegen, liebe Freunde – setzt sich die ÖVP für Zukunftsinvestitionen und eine Schuldenbremse ein. Wieso? – Einfach, weil sich beide Sachen nicht ausschließen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie heute dazu ein, einmal die Parteipolitik auf die Seite zu stellen und die Gelegenheit zu nutzen, an die nächsten Generationen – an Ihre Kinder und deren Kinder – zu denken und unsere zukunftsorientierte Politik mitzugestalten. Es wird sich für Österreich und, glauben Sie mir, auch für Sie lohnen. (Beifall bei der ÖVP.)
Am Schluss möchte ich noch folgenden Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag betreffend die Schuldenbremse, 685 der Beilagen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
In Artikel 2 lautet die Novellierungsanordnung in Z 1:
„1. Der bisherige Art. 4 entfällt und die bisherigen Art. 1 bis 3 werden als Art. 2 bis 4 bezeichnet. Der neue Art. 1 samt Überschrift lautet:“
*****
Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.27
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer
Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag 928/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden (685 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
In Artikel 2 lautet die Novellierungsanordnung in Z 1:
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