Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020 – StrEU-AG 2020 (52 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 21/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 21/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Übergabeverfahren mit Island und Norwegen (Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG) erlassen wird sowie die Strafprozeßordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten, das Börsegesetz 2018 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020 – StrEU-AG 2020)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Ermöglichung des kostenlosen Zugangs zu einem Verteidiger für einen finanziell bedürftigen Beschuldigten in bestimmten Verfahrenssituationen zeitlich vor der Möglichkeit zur Erlangung von Verfahrenshilfe.
  • Erweiterung der Bestimmungen über die notwendige Verteidigung im Jugendgerichtsgesetz
  • Ausbau der Jugendgerichtshilfe
  • Ergänzung von Verfahrensgrundsätzen
  • Schaffung eines eigenen Bundesgesetzes für das Auslieferungsverfahren mit Island und Norwegen (Island-Norwegen-Übergabegesetz)
  • Änderung der Bestimmungen im EU-JZG, die Eurojust betreffend
Stand: 26.02.2020

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMJ (Bundesministerium für Justiz)

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