Erdölbevorratungsgesetz, Änderung (53 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 18/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 18/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungsgesetz 2012 geändert wird

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Es erfolgt eine Verschiebung des Beginns der neuen jährlichen Bevorratungsverpflichtung um drei Monate. Dadurch sollen die Mitgliedstaaten mehr Zeit für die Durchführung ihrer internen Verwaltungsverfahren erhalten, sodass sie die Frist leichter und möglicherweise auch zu geringeren Kosten einhalten können.
  • Für die Definition von "Erdölvorräten" und die Bestimmung der einzelnen Erdölerzeugnisse, die für die Berechnung der Bevorratungsverpflichtung, der Sicherheitsvorräte und spezifischen Vorräte sowie für die Berichterstattung relevant sind, wird auf die Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 über die Energiestatistik, ABl. L 304 vom 14.11.2008 S. 1, Bezug genommen.
  • Da die Anwendung zweier unterschiedlicher Formeln für die Berechnung der Naphtha-Mengen in der Praxis in einigen Mitgliedstaaten zu Schwankungen der Bevorratungsverpflichtungen führte, die mit erheblichen finanziellen Belastungen und einer mangelnden Einhaltung verbunden sein können, wird die 7 %-Schwelle gestrichen; damit erhalten alle Mitgliedstaaten dieselben Optionen um Ungleichheiten und nicht gerechtfertigte Schwankungen zu verhindern.
Stand: 26.02.2020

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)

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