Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen (49/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen erlassen wird

Kurzinformation

Ziel

  • Schaffung klarer Verantwortlichkeiten der Plattformbetreiberinnen/Plattformbetreiber und Gewährleistung effizienter Beschwerdemechanismen zur Hintanhaltung rechtswidriger Inhalte auf Kommunikationsplattformen.

Inhalt

  • Definition der Kommunikationsplattform und Schaffung sachgerechter Ausnahmen
  • Verpflichtung zur Einrichtung eines effektiven und transparenten Meldeverfahrens für den Umgang mit strafrechtswidrigen Inhalten;
  • Rasches Tätigwerden bei Meldungen über strafrechtswidrige Inhalte (bei Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden, sonst nach fachkundiger Prüfung spätestens binnen einer Woche);
  • Informationspflichten an die Betroffenen;
  • Möglichkeit einer Überprüfung durch die Plattform, um "Overblocking" hintanzuhalten;
  • Pflicht zur Benennung einer verantwortlich Beauftragten/eines verantwortlichen Beauftragten;
  • Transparenz durch Berichtspflichten der Plattformen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Den zentralen Anlass für die Konzeption des vorliegenden Gesetzentwurfs bildet die besorgniserregende Entwicklung, dass das Internet und die Sozialen Medien neben den Vorteilen, die diese neuen Technologien und Kommunikationskanäle mit sich brachten, auch eine neue Form der Gewalt etabliert hat und Hass im Netz in Form von Beleidigungen über Bloßstellungen, Falschinformationen, bis hin zu Gewalt- und Morddrohungen zunimmt.
Die Dringlichkeit des Themas erfordert die Umsetzung unmittelbarer nationaler Maßnahmen. Bis zur Beseitigung des Regelungsdefizits auf europäischer Ebene soll zur effektiven Bekämpfung von Hass im Netz ein Gesetz zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen geschaffen werden, um durch die gesetzliche Verpflichtung für Plattformen zur Einrichtung eines Beschwerdemanagementsystems für den Umgang mit strafrechtswidrigen Inhalten Abhilfe zu schaffen. So zielt der vorliegende Entwurf im Detail auf Folgendes ab:
  • Einrichtung eines effektiven und transparenten Meldeverfahrens für den Umgang mit strafrechtswidrigen Inhalten;
  • leicht und ständig erreichbare Meldemöglichkeit für Nutzer auf der Plattform;
  • Prüfungspflicht bei konkreten Meldungen und allf. unverzügliche Löschung von bestimmten strafrechtswidrigen Inhalten, abgestuft nach dem Grad der Erkennbarkeit;
  • Informationspflichten des Plattformbetreibers gegenüber den Nutzern;
  • Bereitstellung einer Überprüfungsmöglichkeit bei Beschwerden wegen angeblich ungerechtfertigter oder mangelnder Löschung;
  • Pflicht zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten;
  • Sicherstellung der Erreichbarkeit und Erfüllung der Rechenschaftspflicht;
  • Berichtspflicht der Plattformen über ihren Umgang mit Meldungen über strafrechtswidrige Inhalte;
  • Angemessene Sanktionierung bei Gesetzesverstößen.
Stand: 03.09.2020

Übermittelt von

Sebastian Kurz (V)

Bundeskanzleramt

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