Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Änderung (220/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Änderung (220/ME)

Ziele

  • Herstellung der Unionsrechtskonformität
  • Beschleunigung von Verfahren für Vorhaben der Energiewende
  • Steigerung der Verfahrenseffizienz durch bessere Strukturierung des Verfahrens und klarere Vorgaben betreffend Prüftiefe, Möglichkeit von Online- oder Hybrid-Verhandlungen
  • Berücksichtigung der Auswirkungen von Treibhausgasemissionen, von Flächeninanspruchnahme und Bodenversieglung eines Projekts in der UVP
  • Schutz der Biodiversität durch effektive Regelungen betreffend die Durchführung von UVPs bzw. UVP-Feststellungsverfahren
  • Sicherstellung der UVP-Pflicht für Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen
  • Vollzugserleichterungen für bestimmte Projekte, insbesondere Klarstellungen zur Einzelfallprüfung
  • Das UVP-Gesetz trägt allgemein zur Geringhaltung von Auswirkungen auf die Umwelt durch größere Vorhaben bei und verfolgt das Ziel der Optimierung derartiger umweltrelevanter Vorhaben.

Inhalt

  • Verfahrensrechtliche Anpassungen u.a. aufgrund von anhängigen EU-Vertragsverletzungsverfahren zur UVP-Richtlinie sowie aufgrund höchstgerichtlicher Judikatur (Ausgestaltung des Gerichtszugangs, Zeitplan, Parteistellung von Bürgerinitiativen)
  • Beschleunigung der Genehmigung von Vorhaben der Energiewende durch Festlegung des hohen öffentlichen Interesses, Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei nicht ausreichend substanziierten Beschwerden, Flexibilisierung bei Änderungen von Genehmigungen, Vermeidung von Doppelprüfungen hinsichtlich des Landschaftsbildes, Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs von Umwelteingriffen, Beschleunigung der Genehmigung von Windkraftanlagen durch Vorgaben bei fehlender Flächenwidmung
  • Steigerung der Verfahrenseffizienz durch Strukturierung des Verfahrens wie Prioritätensetzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen, Möglichkeiten zur Setzung von Fristen, Möglichkeit von Online- und Hybrid-Verhandlungen
  • Nähere Detaillierung der Genehmigungsvoraussetzungen in Bezug auf Klimaschutz sowie die Reduzierung des Bodenverbrauchs
  • Tatbestandsadaptierungen in Anhang 1 aufgrund von Judikatur sowie des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2019/2224 zur UVP-Änderungsrichtlinie

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Entwurf soll der Umsetzung von Punkten des Regierungsprogramms dienen, insbesondere notwendigen Anpassungen aufgrund von anhängigen EU-Vertragsverletzungsverfahren zur UVP-Richtlinie sowie aufgrund höchstgerichtlicher Judikatur.

Im Weiteren soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowie der Reduzierung des Bodenverbrauchs durch detaillierter formulierte Genehmigungsvoraussetzungen Rechnung getragen werden.

Der Ausbau von erneuerbaren Energien und der erforderlichen Leitungen wird als notwendig angesehen und soll vorangetrieben werden. Es sollen daher Erleichterungen für diese Vorhabenstypen vorgesehen werden – unter Einhaltung eines hohen Umweltschutzniveaus.

25.07.2022

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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