Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird
Transparenzdatenbankgesetz 2012
Ziele
- Budgetorientierte Kategorisierung der Leistungsangebote in Anlehnung an die Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates (Classification of the Functions of Government – COFOG).
- Schaffung eines Anreizsystems in Form von Verwaltungsvereinfachungen für Gemeinden zur Teilnahme an der Transparenzdatenbank.
- Optimierung der Datenverfügbarkeit und -qualität in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht.
- Berechtigung des Bundesministers für Finanzen zur Übermittlung von Daten aus der Transparenzdatenbank an bestimmte Institutionen der Rechtspflege für gesetzlich festgelegte Zwecke.
Inhalt
- Lösung der einheitlichen Kategorisierung von der E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung und Neukategorisierung der Leistungsangebote durch die Datenklärungsstelle in Anlehnung an COFOG.
- Entfall der Verpflichtung der Definierenden Stellen zur eigenen Kategorisierung gemäß der E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung.
- Verwaltungsökonomische Vereinfachungen für die Erfassung von Förderungen von Kleingemeinden.
- Verpflichtende Übermittlung des Förderungsgegenstandes und der Gewährung auch bei Leistungsverpflichteten.
- Zeitnahere Übermittlung der Gewährung und Auszahlungen durch die leistenden Stellen.
- Verpflichtung der Definierenden und Leistenden Stellen zur Übermittlung von Vollständigkeitserklärungen.
Stand: 02.09.2022