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Der Weg eines Bundesgesetzes

Wie ein Gesetz zustande kommt, muss genauestens geregelt sein: zu wichtig sind seine Auswirkungen. Die Gesetzgebung muss einerseits einem fairen, nachvollziehbaren Ablauf folgen, andererseits die Öffentlichkeit informieren. Formvorschriften und Fristen sind dabei besonders wichtig für die Transparenz (Nachvollziehbarkeit).
Gesetzesinitiativen
In der politischen Diskussion gibt es ständig Vorschläge für die Reform bestehender oder die Schaffung neuer Gesetze. Damit sich der Nationalrat damit befassen kann, braucht es aber einen Gesetzentwurf, der als Antrag eingebracht wird. Mehr
Der Weg durch den Nationalrat
Im Nationalrat beschäftigen sich die zuständigen Ausschüsse und das Plenum mit den Gesetzentwürfen. Bevor ein Gesetz beschlossen wird, soll ausreichend darüber beraten werden. Mehr
Der Weg durch den Bundesrat
Auch die Bundesländer sind an der Gesetzgebung beteiligt. Ihre VertreterInnen können im Bundesrat einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates bestätigen oder ein Veto (Einspruch) einlegen. Mehr
Beurkundung und Kundmachung
Bevor ein Gesetz in Kraft tritt, muss der Bundespräsident/die Bundespräsidentin bestätigen, dass es ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Danach wird es im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Mehr