Das Hohe Haus

Informationen über den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung, die Parlamentsklubs, die Parlamentsdirektion sowie den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft.

Das österreichische Parlament

In Österreich wird das Parlament auch Hohes Haus genannt. Es besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat.

Die rechtliche Grundlage für die Gesetzgebung des Bundes durch Nationalrat und Bundesrat bildet Artikel 24 im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG).

Die Aufgaben des Parlaments sind ebenfalls in der Verfassung festgelegt und lauten:

National­rat & Bundes­rat

Das österreichische Parlament hat zwei voneinander unabhängige Kammern: den Nationalrat und den Bundesrat. Sie sind gemeinsam für die Gesetzgebung auf Bundesebene verantwortlich.

Der Nationalrat ist die Abgeordnetenkammer des österreichischen Parlaments.

Der Bundesrat ist die Vertretung der Bundesländer. Gesetze und andere Initiativen werden zunächst im Nationalrat beraten und gegebenenfalls beschlossen. Anschließend werden diese im Bundesrat behandelt.

In besonderen Fällen treten Nationalrat und Bundesrat gemeinsam als Bundesversammlung zusammen. 

Details

Das Parlament - ein Spiegel der Gesellschaft?

Hinter dem Verhältniswahlrecht steht die Idee, dass alle wesentlichen politischen Gruppen eines Landes im Parlament vertreten sein sollen – und damit auch die verschiedenen Meinungen, Interessen und Überzeugungen der Staatsbürger:innen. 

Die Vertretung der politischen Interessen soll im Verhältnis der Stimmen erfolgen, die für sie abgegeben wurden. Trotzdem ist das Parlament kein Spiegelbild der Bevölkerung: So sind etwa Frauen im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung unterrepräsentiert.

Statistiken zu den Parlamentarier:innen

Öffentlichkeit

Das Wort Parlament kommt vom französischen Wort für Sprechen, "parler". Die öffentliche Diskussion, der Austausch von Argumenten und der politische Streit nach festgelegten Regeln sind die Kernelemente des Parlaments.

Hier müssen Politiker:innen Rede und Antwort stehen, und hier sollen die Gründe für politische Entscheidungen offengelegt werden. Einspruch, Augenverdrehen, Zwischenrufe: Plenarsitzungen mögen manchmal an Theater erinnern. Diese Inszenierung gehört dazu und ergänzt die Arbeit in den Ausschüssen. Feilen die Politiker:innen dort vorher bis ins Detail an den Gesetzen, stellen sie im Nationalrat nochmals für die Öffentlichkeit dar, wofür sie stehen. In der Mediengesellschaft wird das immer wichtiger.

Da in einer Demokratie alles öffentlich sein soll, werden sämtliche zur Debatte stehenden Dokumente und Sitzungsprotokolle des Nationalrats und des Bundesrats veröffentlicht. In die­sen Stenographischen Protokollen wer­den nicht nur die De­bat­ten­bei­trä­ge ein­schließ­lich Bei­fall und Zwi­schen­ru­fen wie­der­ge­ge­ben, son­dern auch Ab­stim­mun­gen und von den Ab­ge­ord­ne­ten ein­ge­brach­te An­trä­ge er­fasst.

Wer will, kann eine Nationalrats- oder Bundesratssitzung auch persönlich von der Besuchergalerie aus verfolgen.

Die Debatten im Plenum werden im Fernsehen und in der Mediathek des Parlaments live übertragen und sind dort auch im Nachhinein abrufbar.

Nicht öffentlich sind in der Regel die Ausschusssitzungen im Nationalrat und Bundesrat: Über die Geschehnisse im Ausschuss berichtet die Parlamentskorrespondenz ausführlich. Sie deckt in ihren Meldungen objektiv, umfassend und parteiunabhängig das Geschehen im Hohen Haus ab. 

Das Öffentlichkeitsprinzip ist die Grundlage für das Funktionieren einer Demokratie und eine Voraussetzung dafür, dass Wähler:innen bei der Wahl eine bewusste Entscheidung treffen können.

Parlamentsklubs

Parlamentarier:innen können sich zu Parlamentsklubs zusammenschließen. Zum einen gilt: Gemeinsam lassen sich Interessen besser durchsetzen, und innerhalb eines Klubs können sich Parlamentarier:innen einfacher auf einzelne Politikbereiche spezialisieren. Das ist eine Form der Arbeitsteilung. Zum anderen sind mit der Klubbildung parlamentarische Rechte und finanzielle Förderungen verbunden. 

Um einen Klub zu bilden, braucht es im Nationalrat mindestens fünf Abgeordnete und im Bundesrat fünf Mitglieder des Bundesrats (dort nennt man die Klubs jedoch Fraktionen).

Mehr Informationen zu den Parlamentsklubs

Die Parlaments­direktion

Für die rund 485 Mitarbeiter:innen der Parlamentsdirektion ist Überparteilichkeit ein wichtiger Grundsatz. Sie sind die "Unparteiischen", die für das Funktionieren des Parlaments sorgen. Sie kennen die Geschäftsordnungen genau und können in strittigen Fällen Auskunft geben und Lösungen vorschlagen. Sie unterstützen alle Parlamentarier:innen und informieren die Öffentlichkeit über das, was im Parlament passiert. Die Verantwortung für die Parlamentsdirektion hat der:die Nationalratspräsident:in.

Die wichtigsten Aufgaben der Parlamentsdirektion sind:

  • Die rechtliche und organisatorische Begleitung des gesamten parlamentarischen Geschehens
  • Erklärungen und Informationen über alles, was im Parlament geschieht
  • Die Infrastruktur des Parlaments – vom Gebäude bis zur Website
Details

Schnelleinstieg zu den Services der Parlaments­direktion

Einige Services der Parlamentsdirektion finden Sie hier im Überblick:

Bibliotheksausstellung

Bibliothek und Archiv

Die Parlamentsbibliothek bildet mit dem Parlamentsarchiv das Informationszentrum für Parlamentarismus, Demokratie und Recht.

Neben dem Kapitell der Pallas Athene die beiden Allegorien Vollzug der Gesetze (links) und Gesetzgebung (rechts). Nach einem Entwurf von Theophil Hansen. Im Hintergrund eine der acht Quadrigen am Parlamentsdach.

Fachinfos

Die Fachinfos bieten wissenswerte Hintergründe und vertiefende Analysen zu Themen von parlamentarischem Interesse.

Probeführung  -  Junge Erwachsene

Demokratikum

Interaktive und multimediale Stationen informieren über Demokratie und Parlamentarismus in Österreich.

Notizen

Parlamentskorrespondenz

Die Parlamentskorrespondenz berichtet objektiv, umfassend und parteiunabhängig über das Geschehen im Hohen Haus.

Probeführung  -  Junge Erwachsene

Führungen

Buchen Sie eine kostenlose Führung! Unsere Demokratiebildner:innen vermitteln Wissenswertes zum parlamentarischen Prozess.

ORF Kamera

Mediathek

Das multimediale Angebot umfasst neben Übertragungen von Plenarsitzungen zahlreiche Erklärvideos, Fotos sowie spannende Podcasts.

Hilfsorgane des Parlaments

Rechnungshof und Volksanwaltschaft unterstützen den Nationalrat und auch den Bundesrat bei der Kontrolle der Verwaltung. Ihre Leitungsorgane werden vom Nationalrat gewählt.

Rechnungshof und Volks­anwaltschaft

Der Rechnungshof überprüft für den Nationalrat die Gebarung des Bundes sowie der vom Bund beherrschten Unternehmen und anderer Rechtsträger. Er erstattet dem Nationalrat regelmäßig Bericht über seine Tätigkeit und kann mit der Durchführung besonderer Prüfungen beauftragt werden. Er erstellt den Bundesrechnungsabschluss sowie einen Einkommensbericht aus dem öffentlichen Bereich.

Die Volksanwaltschaft prüft behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung. Beschweren kann sich jede Person, die von einem Missstand betroffen ist, gegen den ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht. Die Volksanwaltschaft kann nach Prüfung des Sachverhalts Empfehlungen erteilen. Sie berichtet dem Nationalrat und dem Bundesrat jährlich über ihre Tätigkeit.