Europäische Union

Informationen über die Europäische Union, die Abgeordneten zum Europäischen Parlament und die Mitwirkungsrechte des österreichischen Parlaments in EU-Angelegenheiten.

Europäische Union

Die Entstehung der EU nach dem 2. Weltkrieg ist ein in der Geschichte bisher einzigartiger Vorgang. Damals entschlossen sich Staaten dazu, bestimmte Rechte freiwillig auf eine gemeinsame überstaatliche Ebene zu übertragen und überstaatliche Institutionen einzurichten. Die Europäische Union (EU) ist damit kein Staat, sondern eine über­staatliche (supra­nationale) Organisation.

Aktuell sind 27 europäische Staaten mit einer Bevölkerung von rund 450 Millionen Bürger:innen in der EU zusammen­geschlossen. In der Union gilt das Prinzip der Gleich­rangigkeit aller Mitglieder. Deren nationale Identität, einschließlich der regionalen und lokalen Selbst­verwaltung, wird vertraglich geachtet.

Innerhalb der EU haben 20 Mitglied­staaten eine gemeinsame Währung, den Euro.

Mehr Infos zur EU

Weiterführende Informationen

Auch auf EU- und internationaler Ebene nützt das österreichische Parlament vielfältige Möglichkeiten der Zusammenarbeit und des Austausches:

EU Fahne

EU-Glossar

Das EU-Glossar erklärt Begriffe von "A" wie Assoziierungsabkommen bis "Z" wie Zustimmungsverfahren.

Blick auf die Glaskuppel im Nationalratssaal

Mitwirkung des Nationalrats

Informationen zur Mitwirkung des Nationalrats in der EU.

Flags at the lobby

Europäische Gründungsverträge

Die demokratische Mitwirkung in der Europäischen Union ist eine der wichtigsten Aufgaben von Nationalrat, Bundesrat und des Europäischen Parlaments.