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Österreichischer Vorsitz im Rat der EU - Die Parlamentarische Dimension
Die Parlamentarische Dimension des EU-Ratsvorsitzes hat sich im Laufe der letzten Jahre – insbesondere seit dem Vertrag von Lissabon und der vertraglichen Verankerung der stärkeren Rolle der nationalen Parlamente im Rechtssetzungsprozess der EU – zu einem fixen Bestandteil des jeweiligen EU-Ratsvorsitzes entwickelt.
Die Parlamentarische Dimension
Der Kontakt auf parlamentarischer Ebene wurde in zahlreichen Sitzungs- und Konferenzformaten vertieft. Insbesondere die Schaffung der neuen interparlamentarischen Gremien wie zum Beispiel der Artikel 13 Konferenz 2012 oder der interparlamentarischen Konferenz für GASP/GSVP 2013 oder der erst 2017 eingesetzte neue parlamentarische Kontrollausschuss für Europol sind ein deutliches Signal dafür.
Im Rahmen der Parlamentarischen Dimension des österreichischen Ratsvorsitzes finden daher zahlreiche interparlamentarische Konferenzen und Treffen statt, die den thematischen Schwerpunkten des EU-Ratsvorsitzes Rechnung tragen.
Bereits im Vorfeld des Ratsvorsitzes werden das Präsidium des Europäischen Parlaments und das gesamte Kollegium der Europäischen Kommission mit österreichischen ParlamentarierInnen zusammentreffen.
Eine Besonderheit der interparlamentarischen Kooperation auf EU-Ebene ist, dass jeweils in jenem Land, das den EU-Ratsvorsitz im zweiten Halbjahr inne hat, im darauf folgenden Jahr die Konferenz der EU-ParlamentspräsidentInnen sowie das vorbereitende Treffen der GeneralsekretärInnen stattfindet. Daher war das österreichische Parlament von 8. bis 9. April 2019 Gastgeber der ParlamentspräsidentInnen aller EU-Mitgliedstaaten sein. Den Vorsitz hatte Österreich bereits am 24. April 2018 nach der ParlamentspräsidentInnenkonferenz in Tallinn von Estland übernommen. Er wurde vom Präsidenten des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka und vom Präsidenten des Bundesrates Ingo Appé ausgeübt.
Am 1. Jänner 2019 begann eine neue Trioratspräsidentschaft: Rumänien übernahm den EU-Ratsvorsitz, gefolgt von Finnland in der 2. Jahreshälfte 2019 und Kroatien ab 1. Jänner 2020.
Dokumente
Trioerklärung der Parlamente EE BG AT
Hier finden Sie eine Grundsatzerklärung der ParlamentspräsidentInnen jener drei EU-Parlamente, deren Länder gemeinsam das sogenannte Achtzehnmonatsprogramm vorbereitet haben, indem sie gemeinsam ihre Schwerpunkte während der Triopräsidentschaft präsentieren.
Achtzehnmonatsprogramm EE BG AT
In diesem Dokument legen die EU-Mitgliedstaaten, die gemeinsam die sogenannte Triopräsidentschaft innehaben, die von Ihnen erarbeiteten Prioritäten im Detail dar.