

Standort
Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM)
Beim euromediterranen AußenministerInnentreffen im November 1995 wurde mit dem sogenannten Barcelona-Prozess ein Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den östlichen und südlichen Mittelmeeranrainerstaaten geschaffen. Im Juli 2008 wurde der Barcelona-Prozess in eine Union für den Mittelmeerraum umgewandelt, die so wie der Barcelona-Prozess zum Ziel hat, durch verstärkte Zusammenarbeit im politischen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Bereich eine Zone der Stabilität und Sicherheit in der Region zu schaffen.
Die Mitglieder und ihre Ziele
Zurzeit beteiligen sich daran die 27 EU-Mitgliedstaaten und 15 sogenannte Partnerländer (Ägypten, Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Mauretanien, Monaco, Montenegro, die Palästinensische Autonomiebehörde, Syrien (suspendiert), Tunesien und die Türkei), Libyen hat seit 1999 Beobachterstatus.
Eine parlamentarische Begleitung erfolgte seit 1998 durch das Euromediterrane Parlamentarische Forum. 2003 wurde es in die Euromediterrane Parlamentarische Versammlung (EMPV) umgewandelt, in den Jahren 2004 bis 2019 fanden Jahrestagungen in Athen, Kairo, Rabat, Brüssel, Tunis, Amman, Rom, Lissabon, Tanger und Straßburg statt. Seit 2010 nennt sich die EMPV nunmehr offiziell Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM).
Die PV-UfM setzt sich – der Parität zwischen EU und Partnern entsprechend – aus je 140 ParlamentarierInnen der Partner und der EU zusammen. Die EU und die "nördlichen Partnerstaaten" teilen ihre Sitze so auf, dass das Europäisches Parlament 49 davon erhält und 91 den nationalen Parlamenten zukommen. Dem österreichischen Parlament stehen drei Sitze zu.
Arbeitsteiliges Vorgehen in Ausschüssen
Die PV-UfM trifft sich jährlich. Die Versammlung wählt für die Dauer von vier Jahren ein Präsidium mit vier Mitgliedern, wiederum mit paritätischer Besetzung (derzeit Ägypten, Europäisches Parlament, Türkei und Italien).
Der Vorsitz ist im Februar 2019 vom Europäischen Parlament auf die Türkei übergegangen. Die Arbeit wird in fünf Ausschüssen vorbereitet: dem Politischen Ausschuss mit Sicherheit und Menschenrechten, dem Wirtschaftsausschuss mit Finanzfragen, sozialen Angelegenheiten und Bildung, dem Ausschuss für die Förderung der Lebensqualität mit dem Austausch von Menschen und Kultur, dem Ausschuss für Frauenrechte sowie dem Ausschuss für Energie, Umwelt und Wasser.