Über die PBHK
Die Parlamentarische Bundesheerkommission (PBHK) nimmt Beschwerden von Soldatinnen bzw. Soldaten oder wehrpflichtigen Personen entgegen und prüft sie. Die Kommissionsmitglieder werden vom Nationalrat gewählt sowie von Parteien entsandt. Eine Funktionsperiode dauert sechs Jahre.