Ins Plenum geschickt hat der Sozialausschuss außerdem ein neues Barrierefreiheitsgesetz. Damit soll – in Umsetzung des sogenannten "European Accessibility Act" – sichergestellt werden, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderung besonders wichtig sind, europaweit den gleichen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Auf der einen Seite betrifft das etwa PCs, Smartphones, Modems, Smart-TV-Geräte, Spielkonsolen, Bankomaten und Fahrkartenautomaten, zum anderen sind Dienstleistungen wie E-Banking, E-Commerce, E-Ticketing, Videotelefonie, Online-Messenger-Dienste und E-Books umfasst. Für sie werden ab 28. Juni 2025 besonders strenge Auflagen in Sachen Barrierefreiheit gelten, wobei auch Ausnahmebestimmungen vorgesehen sind.
Als weiterer Teil der Pflegereform ist unter anderem vorgesehen, die Befugnisse von Pflegepersonal auszuweiten und die Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen zu vereinfachen. Zudem erhalten Eltern, die Kinder zu stationären Rehaaufenthalten begleiten müssen, einen Anspruch auf bis zu vier Wochen Freistellung pro Jahr. Während dieser Zeit soll ihnen Pflegekarenzgeld zustehen.
Geplante weitreichendere Änderungen zu Elternkarenz und Pflegefreistellung schickte der Ausschuss in Begutachtung. Konkret sind unter anderem zwei unübertragbare Monate Karenz pro Elternteil, eine Verdoppelung des Familienzeitbonus, eine Erweiterung der Pflegefreistellung und ein Diskriminierungsschutz im Gleichbehandlungsgesetz geplant. 40 Organisationen werden nun ersucht, bis 2. August 2023 ihre Stellungnahmen abzugeben.
Auf den Weg gebracht hat der Sozialausschuss schließlich auch eine Gebührenbefreiung von Anträgen auf Vergütung des Entgelts bei Sonderbetreuungszeit sowie eine Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz. Die SPÖ forderte angesichts der anhaltenden Teuerung unter anderem, die Pensionsanpassung für das Jahr 2024 zum Teil vorzuziehen, fand dafür aber keine Mehrheit. Auch FPÖ und NEOS konnten sich mit verschiedenen Initiativen nicht durchsetzen.