Am 16. April 1956 trat Österreich dem Europarat bei. Das war vor 70 Jahren.
Der Europarat ist eine internationale Organisation. Er schützt Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass der Staat nur im Rahmen der Gesetze handeln darf. Er ist an Verfassung und Recht gebunden.
Im Parlament fand dazu eine Diskussion statt. Es ging um die Fragen:
- Welche Rolle hat der Europarat heute mit Blick auf die aktuellen Spannungen zum Beispiel zwischen Europa und Russland?
- Was kann der Europarat zum Schutz der Demokratie tun?
- Und wie hat Österreich in den letzten sieben Jahrzehnten zur Arbeit des Europarats beigetragen?
Im Mittelpunkt standen dabei die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Nationalratspräsident Walter Rosenkranz würdigte den Beitritt Österreichs zum Europarat: Es war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zurück in die internationale Staaten-Gemeinschaft nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Europarat hat Österreich stark geprägt, sagte Rosenkranz. Er nannte unter anderem die Europäische Menschenrechts-Konvention. Gleichzeitig hat Österreich auch selbst stark zur Entwicklung des Europarats beigetragen.
Nationalratspräsident Rosenkranz sagte, dass sich Österreich und der Europarat gegenseitig geprägt haben.