Parlamentskorrespondenz Nr. 854 vom 23.07.2015

Novellierung des Urheberrechts von Bundesrat gebilligt

Weisungsrecht des Justizministers soll transparenter werden

Wien (PK) - Die lange und kontrovers diskutierte Urheberrechts-Novelle passierte mit der Stimmenmehrheit von SPÖ und ÖVP heute den Bundesrat. Weitere Justizthemen der heutigen Sitzung waren ein Auslieferungsabkommen mit Brasilien, das dem Kampf gegen Wirtschaftskriminalität dient. Dieses fand die einhellige Zustimmung des Bundesrats, ebenso eine Erklärung, mit der die Republik Österreich die Vorbehalte, die sie bisher zur UN-Kinderrechtskonvention geäußert hat, zurückzieht.

Änderungen der Zivilprozessordnung, die überlange Prozesse vermeiden helfen sollen, wurden einstimmig gebilligt. Die Entscheidung, im Staatsanwaltschaftsgesetz durch Schaffung eines Weisungsrats Fragen von Weisungen des Justizministers in politisch heiklen Fällen besser zu regeln, wurde mit Mehrheit beschlossen. Nicht zufrieden damit zeigten sich die Grünen.

Urheberrechtsnovelle: Leerkassettenvergütung wird zu Speichermedienabgabe

Der umstrittenen Urheberrechts-Novelle (Urh-Nov 2015) stimmten heute im Bundesrat SPÖ und ÖVP zu. Damit werden künftig digitale Datenträger wie Computer-Festplatten und USB-Sticks in die "Leerkassettenvergütung" einbezogen und diese damit zur "Speichermedienvergütung". Die Novelle soll am 1. Oktober 2015 in Kraft treten. Die "Speichermedienabgabe" dient der Entschädigung von KünstlerInnen und anderen UrheberInnen für Privatkopien ihrer Werke.

Die Novelle zeige zwar gute Ansätze, sagte Werner Herbert (F/N), sei aber nicht umfassend genug, weshalb seine Fraktion ihr nicht zustimme. Viele Bereiche, wie iPods und das Streaming, das einen großen Zukunftsmarkt für Downloads von Inhalten aus dem Internet darstellt, seien von der Regelung nicht umfasst.

Wie vieles im Leben sei die Novelle ein Kompromiss, der intensiv diskutiert wurde, hielt Christian Jachs (V/O) den Einwänden gegen das Gesetz entgegen. Wichtig sei der Grundsatz, dass KünstlerInnen und AutorInnen einen Anspruch auf entsprechende Abgeltung haben und alle, die ein Werk nutzen, ein entsprechendes Entgelt leisten. Die Frage sei, wie man dies sichern könne. Die Abgabe auf Speichergeräte sei ein einfacher und sinnvoller Ansatz. Eine Alternative wäre die Einführung einer neuer Massensteuer gewesen, diese hätte sich aber negative Folgen für die Digitalisierung Österreichs haben können.

Marco Schreuder (G/W) stellte fest, da Festplatten heute in vielen Geräten zu finden seien, handle es sich faktisch sehr wohl um eine Massensteuer. Die Festplattenabgabe bringe für KünstlerInnen nur wenig und werde der Realität des Internets nicht gerecht. Das Gesetz sei vielmehr das Ergebnis des erfolgreichen Lobbyings einer Industrie, die den technischen Fortschritt verschlafen hat, meinte Schreuder. Wichtige Aufgaben, wie etwa ein Urheberrechtsvertrag, der die Position von KünstlerInnen stärkt, und mehr Rechtsicherheit für UserInnen im Internet, blieben weiter ungelöst.

Das Gesetz versuche, eine gerechte Lösung für viele unterschiedliche Interessensgruppen zu schaffen, sagte Ingrid Winkler (S/N). Die Diskussion werde daher nicht enden und neue Anpassungen notwendig sein. Wichtig sei aber, dass man nun eine Basis geschaffen habe, auf der man aufbauen könne.

Justizminister Wolfgang Brandstetter stellte fest, es sei bedauerlicherweise angesichts der technischen Entwicklungen noch nichts Besseres gefunden worden, als das bisherige bewährte Modell einer Abgabe auf Speichermedien zu modernisieren und es den technischen Entwicklungen anzupassen. Das Thema werde noch weitere Regelungen erforderlich machen, ist der Justizminister überzeugt. Wichtig sei auch, dass die freie Werknutzung im Bildungsbereich nun klar festgeschrieben wurde.

Abkommen mit Brasilien über Auslieferung hilft dem Kampf gegen Wirtschaftskriminalität

Der Bundesrat billigte einstimmig den Abschluss eines Abkommens mit Brasilien über die Auslieferung von Verdächtigten und Beschuldigten. Neben der Schaffung einer Auslieferungsverpflichtung, die insbesondere auch fiskalische Straftaten betrifft, vereinfacht der Staatsvertrag nun die Durchführung von Auslieferungen, unter anderem durch die Nutzung moderner elektronischer Kommunikationsmittel. Das Abkommen orientiert sich inhaltlich am Europäischen Auslieferungsübereinkommen und nimmt ausdrücklich auf die Schutzstandards der Europäischen Menschenrechtskonvention Bezug.

Österreich hat keine Vorbehalte mehr gegen UN-Kinderrechtskonvention

Österreich hat mit einer Erklärung sämtliche Vorbehalte und Erklärungen, die bisher zur UN-Kinderrechtskonvention geäußert wurden, zurückgezogen. Umfasst waren von den 1992 eingelegten Vorbehalten die Artikel 13 (Recht auf freie Meinungsäußerung), Artikel 15 (Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) und Artikel 17 (Zugang zu Informationen). Auch ist die Erklärung zu Artikel 38 (Teilnahme von Kindern an bewaffneten Konflikten) laut der Bundesregierung durch die Ratifikation eines entsprechenden Fakultativprotokolls obsolet geworden. Der Bundesrat erhob mehrheitlich keinen Einspruch.

Einen erfreulichen Beschluss sah Ernst Gödl (V/St). Zwar handle es sich um einen weitgehend symbolischen Akt, damit werde jedoch bekräftigt, dass Österreich sich vorbehaltslos für Kinderrechte einsetzt. Diese Rechte in einem Dokument festzulegen, sei allerdings das eine, eine andere Frage sei aber, wie sie tatsächlich weltweit durchgesetzt werden können. Unzählige Kinder müssten in unwürdigen Umständen aufwachsen.

Mehr als 190 Staaten haben die Kinderrechtskonvention bisher unterzeichnet, stellte Ana Blatnik (S/K) fest. Mit ihr würden Kinder als TrägerInnen eigener Rechte definiert, diese Rechte müsse man auch umzusetzen und ihnen überall Geltung zu verschaffen. Blatnik sprach sich dafür aus, dass im Parlament ein eigener Ausschuss für Kinderrechte eingerichtet wird. Kinderrechte könnten nicht unter Familienangelegenheiten subsumiert werden, argumentierte sie.

Auch Nicole Schreyer (G/T) begrüßte die Zurückziehung der Vorbehalte. Immer noch bestehe aber ein unzureichender Schutz für Flüchtlingskinder, diese würden nicht wie alle anderen Kinder in Österreich behandelt. Sie erwarte von der Bundesregierung, dass sie hier bald Schritte unternimmt.

Verfahrensverzögerungen in Zivilprozessen sollen reduziert werden

In der Zivilprozessordnung und im Gerichtsorganisationsgesetz werden Präzisierungen und Klarstellungen vorgenommen, um zu verhindern, dass durch nachträgliche Prozesseinwendungen Verfahren unnötig in die Länge gezogen werden können. Der Bundesrat zeigte sich einhellig mit den Änderungen einverstanden. Die Änderungen seien sinnvoll und dienten der Prozessökonomie, stellte Klaus Fürlinger (V/O) fest. Ilse Fetik (S/W) und Werner Herbert (F/N) betonten ebenfalls die Sinnhaftigkeit der Regelungen.

Staatsanwaltschaftsgesetz regelt Ministerweisungen

Keine Einstimmigkeit gab es im Bundesrat über eine Novelle zum Staatsanwaltschaftsgesetz, mit der das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft neu gestaltet wird. Der Justizminister erhält einen Weisungsrat als Beratungsgremium zur Seite gestellt. SPÖ, ÖVP und FPÖ stimmten zu, die Grünen waren allerdings nicht zufrieden mit der nun getroffenen Regelung.

Der nunmehr verankerte Weisungsrat soll den Justizminister in ausgewählten Fällen beraten, etwa wenn oberste Organe einer Straftat verdächtigt werden, ein außergewöhnliches Interesse der Öffentlichkeit an einer Strafsache besteht oder sich der Minister befangen fühlt. Die Empfehlungen des Gremiums sind nicht bindend, der Minister muss dem Parlament aber berichten, wenn er diesen nicht Rechnung trägt. Weiters neu ist eine Einschränkung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften, dadurch sollen Verfahren beschleunigt werden. Überdies wird eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Whistleblower-Hotline bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft geschaffen.

Marco Schreuder (G/W) erneuerte den Einwand der Grünen, dass mit dem Weisungsrat eine Unabhängigkeit suggeriert werde, die de facto nicht bestehe. Der Bundesrat erinnerte daran, dass ursprünglich an eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft gedacht war, die Grünen würden diese weiterhin für die bessere Lösung halten.

Die Diskussion über das Weisungsrecht sei für ihn weitgehend nicht nachvollziehbar, meinte hingegen Klaus Fürlinger (V/O). Eine klar politisch motivierte Weisung sei nämlich im Grunde ohnehin nicht denkbar, da es ausreichend mediale und demokratische Kontrollen gebe, die einen Missbrauch des Weisungsrechts durch einen Justizminister faktisch unmöglich machen.

Die Neuregelung des Weisungsrechts sei ein Kompromiss, dem sie zustimmen könne, auch wenn sie sich eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft gewünscht hätte, stellte Susanne Kurz (S/S) fest.

Werner Herbert (F/N) meinte, dass es richtig sei, mit der nun gefundenen Kompromissregelung die Letztverantwortung des Ministers beizubehalten. Man hätte ansonsten eine Instanz, die über dem Justizminister steht, und damit eine rechtsstaatlich problematische Konstruktion geschaffen.

Bundesminister Wolfgang Brandstetter meinte, die Bedeutung der Neuregelung sei, dass auch in Fällen, in denen es nie Weisungen gab, aber ein erhöhtes öffentliches Interesse besteht, mehr Transparenz hergestellt wird. Damit werde das Vertrauen in die Justiz gestärkt, betonte der Minister. (Fortsetzung Bundesrat) sox


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