Parlamentskorrespondenz Nr. 441 vom 13.04.2021

Justizausschuss bringt Reform des Exekutionsrechts auf den Weg

Novelle in der Gerichtsorganisation bringt zusätzliche zentrale Justiz-Servicecenter

Wien (PK) – Ein umfassendes Reformpaket des Exekutionsrechts mit Änderungen von zahlreichen Gesetzesmaterien beinhaltet unter anderem eine Zusammenfassung von Exekutionsmitteln als "Exekutionspaket", aber auch eine Bündelung aller Verfahren zur Hereinbringung von Geldforderungen beim allgemeinen Gerichtsstand des Verpflichteten. Darüber hinaus werden im Sinne einer rascheren Entschuldung Schnittstellen zum Insolvenzrecht geschaffen, wie Justizministerin Alma Zadić heute im Justizausschuss erläuterte. Außerdem soll die Möglichkeit einer eingeschränkten Vertretungsbefugnis von Opferschutzeinrichtungen - wie etwa Gewaltschutzzentren – gesetzlich verankert werden. Für die Novelle in der Fassung eines eingebrachten ÖVP-Grüne-Abänderungsantrags mit redaktionellen Korrekturen sprachen sich die Abgeordneten einhellig aus, wobei in einer getrennten Abstimmung die enthaltenen Änderungen zu den Gerichtsgebühren nur die Zustimmung der Koalitionsparteien fand.

Einhellig befürworteten die Abgeordneten im Ausschuss außerdem eine Novelle mit Anpassungen in der Gerichtsorganisation, die etwa Sicherheitsbeauftragte und zentrale Anlaufstellen in Bedrohungsfällen sowie zentrale Justiz-Servicecenter für BürgerInnen verankern soll.

Reform des Exekutionsrechts: Einstimmigkeit bis auf Gebührenerhöhung

Das umfassende Reformpaket des Exekutionsrechts mit Änderungen von zahlreichen Gesetzesmaterien setzt sich eine Effizienzsteigerung des Exekutionsverfahrens zur Einbringung von Forderungen sowie verbesserte Schnittstellen zum Insolvenzrecht zum Ziel, erörterte Justizministerin Alma Zadić im Ausschuss (770 d.B.).

Die Neuregelungen beinhalten insbesondere eine Zusammenfassung von Exekutionsmitteln: Beantragt ein Gläubiger Exekution, ohne ein Exekutionsmittel zu nennen, so soll dies künftig als "Exekutionspaket" die Fahrnisexekution, Gehaltsexekution und die Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses umfassen. Im Rahmen des "erweiterten Exekutionspakets" soll ein Verwalter bestellt werden, dem die Ermittlung der Vermögensobjekte, die Auswahl der geeigneten Objekte und die Durchführung des Verfahrens obliegt. Alle Verfahren zur Hereinbringung von Geldforderungen, die auf das bewegliche Vermögen gerichtet sind, sollen beim allgemeinen Gerichtsstand des Verpflichteten zusammengefasst werden. Das Ziel sei eine leichtere Rechtsdurchsetzung für GläubigerInnen, die bisher zahlreiche Exekutionsanträge stellen mussten, so Zadić.

An der Schnittstelle zum Insolvenzrecht sollen Entscheidungen aus dem Exekutionsverfahren über den pfändbaren Bezug auch im Insolvenzverfahren wirksam bleiben. Wird eine offenkundige Zahlungsunfähigkeit des Verpflichteten im Exekutionsverfahren wahrgenommen, soll das Exekutionsverfahren abgebrochen und die Forderungen in einem Insolvenzverfahren hereingebracht werden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bringt den Erläuterungen zufolge im Sinne einer rascheren Entschuldung für den Schuldner den Vorteil eines Zinsen- und Kostenstopps mit sich. Das Insolvenzverfahren selbst soll um Elemente des Exekutionsverfahrens ergänzt werden.

Es soll bereits im Exekutionsverfahren die Feststellung erleichtert werden, ob der Verpflichtete offenkundig insolvent ist, um so rascher zu einem Insolvenzverfahren und einem Kostenstopp zu kommen und zu verhindern, dass ein noch höherer Schuldenberg angehäuft werden kann, erläuterte die Justizministerin.

Zum Thema Gewaltschutz und häusliche Gewalt sollen außerdem Bestimmungen zur einstweiligen Verfügung, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie von der Justizministerin erlassen wurden und sich den Erläuterungen zufolge in der Praxis bewährt haben, in den "Regelbetrieb" übergeführt werden. So soll die Möglichkeit einer eingeschränkten Vertretungsbefugnis von Opferschutzeinrichtungen - wie etwa Gewaltschutzzentren - vorgesehen werden, damit diese den Antrag auf einstweilige Verfügung sowie weitere Schriftsätze im Verfahren erster Instanz für die Betroffenen einbringen können.

Mit der bereits lange geplanten Gesamtänderung des Exekutionsrechts werde "sehr viel Richtiges und Wichtiges" geändert, betonte Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Das Exekutionsverfahren werde so einfacher und übersichtlicher gestaltet. Die bisherige Situation habe dazu geführt, dass teilweise wirtschaftlich zahlungsunfähige SchuldnerInnen im Exekutionsverfahren geblieben und Schulden weiter in die Höhe getrieben worden seien. Christian Stocker (ÖVP) sah das ähnlich. Das aktuelle Exekutionsrecht habe in der Praxis Schwächen gezeigt, mit der nun vorliegenden Gesamtnovelle werde dem Rechnung getragen.

Auch die VertreterInnen der SPÖ begrüßten die Reform des Exekutionsrechts. Selma Yildirim und Christian Drobits (beide SPÖ) sprachen sich jedoch gegen eine Erhöhung der Gerichtsgebühren aus. Österreich liege hier bereits jetzt im internationalen Spitzenfeld, kritisierte Drobits. Das Ziel sei eine Verfahrensvereinfachung und eine Entlastung der Gerichte, weshalb eine Gebührenerhöhung nicht verständlich sei. Yildirim wies darauf hin, dass durch die Corona-Krise mit einer Flut an Insolvenzverfahren zu rechnen sei, weshalb eine Gebührenerhöhung nicht gerecht erscheine. Ihre Fraktion werde deshalb bei der getrennten Abstimmung dem Rest zwar zustimmen, bei diesen Punkten aber die Zustimmung verweigern, so Yildirim.

Seitens der FPÖ signalisierte Harald Stefan Zustimmung zum geplanten Reformvorhaben. Der FPÖ-Mandatar wies in dem Zusammenhang auf die möglicherweise negativen Auswirkungen einer Herabsetzung der Entschuldungsdauer von derzeit fünf auf drei Jahre hin. Für Stefan soll diese individuell geregelt werden. Dies könne somit auch bedeuten, dass es auch zu einer Verlängerung des Entschuldungszeitraums, je nach Fall, kommen könne.

Zustimmend zur Reform äußerte sich auch Johannes Margreiter (NEOS). So hob er etwa den Punkt hervor, dass eine Zahlungsunfähigkeit zu einem früheren Zeitpunkt bemerkt wird, aber auch, dass man mit der Verschränkung mit dem Insolvenzrecht den SchuldnerInnen eine Perspektive biete. Er könne sich eine Hauptverbandsabfrage allerdings sogar zu einem noch früheren Zeitpunkt vorstellen.

Was die angesprochenen Gebühren betrifft, entstehen damit der Justizministerin zufolge auch Erleichterungen. Dadurch, dass zahlreiche Anträge wegfallen, würde sich auch das immer neuerliche Erbringen der Gebühr reduzieren, so Zadić. Als Ausgleich dafür sei für die Justiz eine geringe Gebührenerhöhung von 10% vorgesehen. Was eine Reform der Insolvenzordnung betrifft, auch hinsichtlich der thematisierten Entschuldungsdauer, befinde sich diese in Begutachtung. Das gelte es abzuwarten, um danach zu den Themen Stellung zu nehmen, erläuterte die Ministerin.

Novelle mit Anpassungen in der Gerichtsorganisation

Mit der Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz, Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 sowie Bundesfinanzgerichtsgesetz sollen legistische Anpassungen im Sinne der Anforderungen der gerichtlichen Praxis vorgenommen werden. Kernpunkte sind der Regierungsvorlage zufolge ein adäquates Sicherheits- und Bedrohungsmanagement bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie Verbesserungen im Bereich des Bürgerservice (769 d.B.). So soll die in der Praxis bereits bewährte Funktion der Sicherheitsbeauftragten gesetzlich verankert sowie die Grundlage für zentrale Anlaufstellen in Bedrohungsfällen geschaffen werden. Anlass dafür sei, dass Justizbedienstete in zunehmendem Maße übergriffigem oder gar bedrohendem Verhalten ausgesetzt sind.

Darüber hinaus sollen Justiz-Servicecenter für BürgerInnen nicht nur wie bisher nur für einen bestimmten Standort (einfache Justiz-Servicecenter), sondern auch unabhängig vom Standort zentral für alle Gerichte und Staatsanwaltschaften (zentrale Justiz-Servicecenter) eingerichtet werden. Ihr sei ein besonderes Anliegen, die Justiz noch bürgernäher zu gestalten, wie Justizministerin Zadić unterstrich. Die einfachen, bereits eingerichteten Servicecenter sollen jedenfalls erhalten bleiben. 

Weitere Punkte der Novelle umfassen unter anderem eine konkrete Regelung, dass mit Strafverfahren, die Sexualdelikte zum Gegenstand haben, gebündelt speziell geschulte Richterinnen und Richter befasst werden sollen, die über besondere Kenntnisse und ausreichende Erfahrung im Umgang mit den Opfern solcher Straftaten verfügen sollen. Auch das sei ein wichtiger Punkt im Sinne des sensiblen Umgangs, so die Justizministerin.

Johanna Jachs hob seitens der ÖVP die zentrale Möglichkeit für Justiz-Servicecenter, aber auch das Ziel der Verbesserung des Sicherheitsmanagements an Gerichten hervor. Auch Ulrike Fischer (Grüne) meinte, es sei wichtig und richtig, Anliegen künftig über die zentralen Servicestellen rasch einbringen zu können. Auch Johannes Margreiter (NEOS) begrüßte insbesondere die zentralen Servicestellen. Was die Sicherheitsmaßnahmen betreffe, bezweifle er allerdings, ob der hohe Aufwand erforderlich sei. Der Zugang zu Gerichten sei aus guten Gründen unter strengen Kontrollen, verwies Agnes Sirkka Prammer (Grüne) auf entsprechende Vorkommnisse.

Selma Yildirim (SPÖ) merkte trotz Zustimmung zur Vorlage kritische Punkte an. So sollten etwa aus ihrer Sicht zentrale Servicestellen nicht dazu führen, Regionalität abzuschaffen. Ausdrücklich begrüßte sie den Aspekt, in dem es um Spezialwissen von verletzlichen Gruppen wie für Opfer von Sexualdelikten geht. (Fortsetzung Justizausschuss) mbu/med