Parlamentskorrespondenz Nr. 184 vom 09.03.2026
Neu im Innenausschuss
Wien (PK) – Gemäß geltendem Symbole-Gesetz ist die öffentliche Zurschaustellung des Emblems der "Identitären Bewegung Österreich" (laut Symbole-Bezeichnungsverordnung ein von einem Kreis umschlossenes griechisches Lambda) untersagt, wie Lukas Hammer (Grüne) in einem Entschließungsantrag ausführt (750/A(E)). Vermehrt nutze die Bewegung als Emblem nun ein allein stehendes Lambda ohne Kreis, aber in derselben Farbkombination (schwarz-gelb). An sich seien laut Gesetzestext auch grafisch veränderte Darstellungen von betreffenden Symbolen vom Verbot umfasst. Die Polizei scheine jedoch "machtlos" gegenüber der Verwendung des neuen Symbols, so Hammer. Laut Anfragebeantwortung (3838/AB) von Innenminister Gerhard Karner unterscheide sich dieses zu stark vom im Gesetz beschriebenen Symbol, weshalb dessen Verwendung zwar bereits zu Ermittlungen geführt habe, das Verwaltungsstrafverfahren allerdings eingestellt worden sei.
Hammer fordert den Innenminister nun auf, das Verbot der Symbole der "Identitären Bewegung Österreich" zu vollziehen. Bleibe er bei seiner Rechtsauffassung, dass sich das aktuelle Symbol zu stark von jenem in der Symbole-Bezeichnungsverordnung unterscheide, so solle er die Verordnung "so rasch wie möglich" dementsprechend anpassen.
Grüne fordern stärkere Reglementierung und Kontrolle von Sicherheitsunternehmen
In einem weiteren Entschließungsantrag der Grünen fordert deren Abgeordnete Agnes-Sirkka Prammer, dass Sicherheitsunternehmen reglementiert, registriert und regelmäßig überprüft werden (741/A(E)). Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen für rund 18.000 Beschäftigte im Bewachungsgewerbe würden ihrer "großen Verantwortung" für die öffentliche Sicherheit nicht gerecht. Der verhinderte Anschlag auf das Taylor-Swift-Konzert im Ernst-Happel-Stadion im August 2024, hätte den "dringenden Handlungsbedarf" deutlich aufgezeigt, wie auch in einem Beschluss des Nationalen Sicherheitsrats vom 13. August 2024 unterstrichen worden sei – ein mutmaßlicher Mittäter sei als Mitarbeiter eines Facility-Unternehmens im Ernst-Happel-Stadion tätig gewesen und weitere amtsbekannte Personen hätten bei dem Konzert eingesetzt werden sollen.
Prammer fordert nun die Standardisierung der Ausbildung von Sicherheitspersonal, die Einführung von Qualitätsstandards sowie die Zertifizierung und eine "strenge Kontrolle" von Ausbildungsanbietern. Zudem soll bei Veranstaltungen, die "kritisch für die öffentliche Sicherheit sind", aus ihrer Sicht die Verlässlichkeitsüberprüfung des Sicherheitspersonals durch die Sicherheitsbehörden evaluiert und verschärft werden.
Grüne wollen Richtlinienbeschwerde gegen Polizei wieder ermöglichen
Die sogenannte Richtlinienbeschwerde sei ein Sonderfall der Dienstaufsichtsbeschwerde, mit der sich Menschen gegen rechtswidriges Einschreiten und Verletzungen der Berufspflichten durch die Polizei zur Wehr setzen könnten, erklärt Prammer (Grüne) in einem Initiativantrag (739/A). Zuerst gehe die Beschwerde an die zuständige Dienstaufsichtsbehörde. Wenn diese der Beschwerde nicht recht gebe, sei das Verwaltungsgericht zuständig. Mit Erkenntnis vom 28. Februar 2023 hob der Verfassungsgerichtshof diese Möglichkeit auf – die alleinige Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte der Länder sei verfassungswidrig, da einzelne Bereiche der Sicherheitsverwaltung auch unmittelbar von Bundesbehörden vollzogen würden und somit das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein müsste. Die Aufhebung sei mit 31. August 2025 wirksam geworden. Der Innenminister habe die Reparaturfrist verstreichen lassen und damit die Bürgerinnen und Bürger um "diese im Polizeibereich wesentliche Rechtsschutzmöglichkeit" gebracht, kritisiert Prammer.
Mit der von ihr vorgeschlagenen Neuregelung im Sicherheitspolizeigesetz soll die Richtlinienbeschwerde wieder ermöglicht werden. Das Bundesverwaltungsgericht solle entscheiden, ob eine Rechtssache in seine Zuständigkeit fällt oder in jene der Verwaltungsgerichte der Länder.
FPÖ: Nein zum EU-Migrationspakt
Der vom Innenressort im Jänner 2026 dem Nationalrat übermittelte Entwurf vom "Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz" (74/ME) sei ein "Musterbeispiel für Gold-Plating" zum Nachteil Österreichs, führt FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann in einem Entschließungsantrag aus (722/A(E)). Er stößt sich insbesondere an der vorgesehenen Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln, der Kontingentierung des Familiennachzugs, Neuansiedlungsprogrammen und Verteilungsmechanismen. Der Gesetzesentwurf zur nationalstaatlichen Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts stelle kein Mittel zur Unterbindung der illegalen Massenzuwanderung dar, sondern vielmehr ein "Instrument um diese zu verwalten", so Darmann. Daher fordert er den Innenminister auf, sich auf EU-Ebene für einen Ausstieg Österreichs aus dem EU-Asylsystem einzusetzen. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit spricht er sich zudem für einen "tatsächlichen und permanenten Asylstopp" inklusive einen Stopp des Familiennachzugs aus. (Schluss) wit
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- 722/A(E) - Verantwortung für Österreich – Nein zum EU-Migrationspakt
- 741/A(E) - Umsetzung des Nationalen Sicherheitsratsbeschlusses: Strenge Kontrollen, Registrierungspflicht und zertifizierte Mitarbeiter:innen Ausbildung für Sicherheitsfirmen
- 750/A(E) - Vollzug und Anpassung des Gesetzes zum Symbole-Verbot der rechtsextremen Identitären
- 739/A - Sicherheitspolizeigesetz