Parlamentskorrespondenz Nr. 620 vom 25.06.2026
Verfassungsausschuss bringt Novelle zum Volksgruppengesetz auf den Weg
Wien (PK) – Vergangene Woche haben Justizministerin Anna Sporrer und die für Volksgruppen zuständige Ministerin Claudia Bauer bei einer Pressekonferenz geplante Maßnahmen zur Sicherstellung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten und zur Stärkung der autochthonen Volksgruppen in Österreich präsentiert. Heute hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit grünes Licht für zwei entsprechende Gesetzesnovellen gegeben. Trotz extrem kurzfristiger Vorlage der Gesetzestexte stimmten auch die Grünen den Vorlagen zu. Damit sollte die für mehrere Verfassungsbestimmungen nötige Zweidrittelmehrheit sichergestellt sein.
Im Mittelpunkt des Vorhabens steht die Zusammenlegung von Bezirksgerichten in Kärnten und die Einrichtung von zweisprachigen Kompetenzzentren an den Gerichtsstandorten Klagenfurt und Völkermarkt. Außerdem sollen die sechs autochthonen Volksgruppen verfassungsrechtlich abgesichert und der Dialog zwischen Volksgruppen und Politik forciert werden. Der jährliche Bericht über die Volksgruppenförderung wird durch einen umfassenden Bericht über die Lage der Volksgruppen ersetzt. Die FPÖ behielt sich eine Zustimmung zu den geplanten Gesetzesänderungen im Plenum des Nationalrats vor, im Ausschuss wollte sie angesichts der kurzfristigen Vorlage der Gesetzesnovellen keine inhaltliche Bewertung vornehmen.
Keine Mehrheit im Ausschuss erhielt eine Gesetzesinitiative der FPÖ, die darauf abzielt, die Abschiebung schwerer Straftäter zu erleichtern. Die Beratungen über einen Entschließungsantrag der Grünen zur Erweiterung des Diskriminierungsschutzes im öffentlichen Raum wurden vertagt.
Sonderlösung für zweisprachige Bezirksgerichte in Kärnten
Basis für die Änderung des Volksgruppengesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes bildete ein Gesetzesantrag der Koalitionsparteien (936/A), der ursprünglich nur sprachliche Anpassungen enthielt und im Zuge der Ausschussberatungen mittels eines gemeinsamen Abänderungsantrags von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen ergänzt wurde. Außerdem hat der Ausschuss auf Initiative der vier Parteien Änderungen im Richter- und Staatsanwaltschaftsgesetz und im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz auf den Weg gebracht.
Konkret sieht der Abänderungsantrag vor, das Bezirksgericht Ferlach mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2027 mit jenem in Klagenfurt und die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit jenem in Völkermarkt zusammenzulegen. Gleichzeitig werden im gesamten Bezirksgerichtssprengel Völkermarkt-Bleiburg und Klagenfurt-Ferlach – mit Ausnahme der Gemeinden Klagenfurt, Krumpendorf, Magdalensberg, Maria Saal, Moosburg, Pörtschach und Techelsberg – zweisprachige Verfahrensrechte sichergestellt. Außerdem ist die Einrichtung zweisprachiger Kompetenzzentren an den Gerichtsstandorten Klagenfurt und Völkermarkt geplant. Mittels Verordnung der Bundesregierung soll die Gemeinde St. Jakob im Rosental vom Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Villach in jenen des Bezirksgerichts Klagenfurt-Ferlach verlegt werden.
Laut Erläuterungen sind diese Schritte notwendig, da es in zunehmendem Maß schwierig wird, für kleine Bezirksgerichte Bedienstete zu gewinnen, die slowenisch sprechen. Durch die Pensionierung eines Richters sei es an den drei betroffenen Bezirksgerichten derzeit de facto nicht möglich, ohne Dolmetschung Verhandlungen auf Slowenisch zu führen, hob Justizministerin Anna Sporrer im Ausschuss hervor. Allerdings sollen in Ferlach und Bleiburg künftig weiterhin Gerichtstage stattfinden.
Um sicherzustellen, dass an zweisprachigen Gerichtsstandorten genügend zweisprachiges Personal vorhanden ist, wird ergänzend zum Gerichtsorganisationsgesetz auch das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert. Demnach können künftig in Oberlandesgerichtssprengeln mit zweisprachigen Gerichten im Auswahlverfahren für den richterlichen Vorbereitungsdienst jene Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt werden, die die zweite Amtssprache in Wort und Schrift beherrschen. Zudem sind künftig an allen zweisprachigen Bezirksgerichten spezielle Gerichtsabteilungen zur Bearbeitung von Rechtssachen in der zusätzlichen Amtssprache auszuweisen. Für Rechtsstreitigkeiten im Zuständigkeitsbereich der Arbeits- und Sozialgerichte ist künftig das Landesgericht Klagenfurt – und nicht mehr das Landesgericht Graz – örtlich zuständig, wenn die oder der Versicherte einen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Kroatien oder Slowenien hat.
Stärkung der Volksgruppen
Zur Stärkung der rechtlichen Stellung der sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich werden diese künftig explizit im Volksgruppengesetz genannt, abgesichert durch eine Verfassungsbestimmung. Konkret sind das die kroatische Volksgruppe, die slowenische Volksgruppe, die ungarische Volksgruppe, die tschechische Volksgruppe, die slowakische Volksgruppe und die Volksgruppe der Roma. Außerdem wird die Regierung dazu verpflichtet, dem Nationalrat jährlich einen umfassenden Bericht über die Lage der Volksgruppen vorzulegen, samt explizitem Stellungnahmerecht der Volksgruppenbeiräte.
Öffentliche Hearings im Verfassungsausschuss des Nationalrats zu diesen Berichten sollen den Volksgruppenbeiräten darüber hinaus die Möglichkeit geben, sich mit Empfehlungen direkt an die Abgeordneten zu wenden. Dazu muss einer Ausschussfeststellung zufolge zuvor aber noch das Geschäftsordnungsgesetz geändert werden.
FPÖ kritisiert kurzfristige Vorlage der Gesetzesentwürfe
Dass die Gesetzestexte erst kurz vor dem Ausschuss fertiggestellt werden konnten, begründeten Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Sabine Schatz (SPÖ) damit, dass noch verschiedene technische Fragen zu klären gewesen seien. Man wolle das 50-Jahr-Jubiläum des Volksgruppengesetzes aber dazu nutzen, um die österreichischen Volksgruppen besser sichtbar zu machen und sie rechtlich zu stärken, sagte Schatz und äußerte die Hoffnung auf einen einstimmigen Beschluss im Plenum.
Ob ein solcher zustande kommt, ist allerdings noch offen. Aufgrund der kurzfristigen Vorlage der beiden Gesetzesentwürfe sei es der FPÖ nicht möglich, sich inhaltlich dazu zu äußern, sagte Abgeordneter Michael Schilchegger im Ausschuss. Man müsse darüber erst im Klub beraten. Seiner Meinung nach ist es jedenfalls "eine neue Dimension der Verachtung der parlamentarischen Opposition", dass die Entwürfe erst wenige Minuten vor dem Ausschuss übermittelt worden seien. Nicht einmal Vorentwürfe habe seine Fraktion bekommen, obwohl es sich um eine Zweidrittelmaterie handle. "Noch tiefer geht es kaum", äußerte er sich empört.
Grüne sehen Novellen als ersten wichtigen Schritt
Scharfe Kritik an der späten Vorlage der Gesetzesentwürfe übte auch Grünen-Abgeordnete Olga Voglauer. Diese Praxis dürfe "nicht einreißen", mahnte sie. Ihr zufolge waren die Grünen aber zumindest teilweise in die Verhandlungen eingebunden und hätten etwa die Ausweitung des Volksgruppenberichts hineinverhandeln können. Nach jahrelangen Diskussionen sei es an der Zeit, die sechs autochthonen Volksgruppen rechtlich abzusichern, betonte sie. Auch die Änderungen bei der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten sieht sie positiv, wiewohl sie bedauerte, dass es nicht möglich gewesen sei, die Stadt Klagenfurt und das Landesgericht mitzuumfassen. In diesem Sinn sind die Gesetzesnovellen für sie nur ein erster Schritt, auch in vielen anderen Bereichen seien Verbesserungen nötig.
Neben Gerstl und Schatz entschuldigten sich auch die Abgeordneten Selma Yildirim (SPÖ) und Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) für die späte Vorlage des Abänderungsantrags und der ergänzenden Gesetzesinitiative. "Das Timing ist danebengegangen", räumte Auinger-Oberzaucher ein. Sie begrüßte es aber ausdrücklich, dass die Sichtbarkeit der Volksgruppen erhöht werden soll. Yildirim sprach von einer wichtigen Entscheidung anlässlich 50 Jahre Volksgruppengesetz.
Bauer: Volksgruppen sind Teil der österreichischen Identität
Die für Volksgruppen zuständige Kanzleramtsministerin Claudia Bauer betonte, dass die autochthonen Volksgruppen mit ihrer Sprache, ihrer Kultur und ihrer Geschichte zu Österreich gehörten und Teil der österreichischen Identität seien. In diesem Sinn erachtet sie es als bedeutenden Schritt, dass diese nun verfassungsrechtlich abgesichert würden. Zudem verwies sie auf das geplante Dialogforum.
Justizministerin Anna Sporrer unterstrich, dass sowohl die slowenische Volksgruppe als auch die Kärntner Landespolitik in die vorgesehenen Änderungen bei den Bezirksgerichten eingebunden gewesen seien. Es werde kein einziges Gericht geschlossen, vielmehr würden einzelne Standorte zusammengelegt, bekräftigte sie. In den neuen Kompetenzzentren würden Informationen in Slowenisch angeboten, auch mehr slowenischsprachige Formulare sind ihr zufolge geplant. Sporrer sicherte außerdem zu, die notwendige Sanierung des Landesgerichts Klagenfurt zu priorisieren.
FPÖ will Abschiebung schwerer Straftäter erleichtern
Um Außerlandesbringungen straffällig gewordener Personen zu erleichtern, will die FPÖ das Bundesgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit ändern (420/A). Demnach sollen Personen, die rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt wurden, die mit mehr als einer dreijährigen Freiheitsstrafe bedroht ist, weder durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) noch durch die österreichische Bundesverfassung vor Abschiebungen bewahrt werden können. Gleiches soll für einen Freiheitsentzug zur Sicherung der Ausweisung oder Auslieferung gelten.
FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger begründet seinen Vorstoß mit "einer zunehmenden Schieflage" in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Schwere Straftäter könnten oftmals selbst dann nicht abgeschoben werden, wenn sie eine Gefahr für die Freiheit und Sicherheit anderer Personen seien, da dem Privatleben des Straftäters Vorrang eingeräumt werde, argumentiert er. Damit wird seiner Meinung nach der ursprüngliche Zweck der EMRK konterkariert. Es gehe um Vergewaltigungen, schwere Messerkriminalität, Terroranschläge und vieles mehr, gab er im Ausschuss zu bedenken. Auch sein Fraktionskollege Markus Tschank sieht die Notwendigkeit, EGMR- und EuGH-Entscheidungen zu überdenken.
Bei den anderen Fraktionen fand der Antrag allerdings keine Unterstützung. Dieser sei in mehrfacher Hinsicht problematisch, sagte etwa Ausschussvorsitzende Muna Duzdar (SPÖ). So könne Österreich dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht vorgeben, wie er die EMRK auszulegen habe. Zudem würde Österreich bei einer Umsetzung indirekt die Todessstrafe und Folter legitimieren, warnte sie. Auch Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer sprach sich explizit dagegen aus, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen die Todesstrafe drohe. Selbstverständlich hätten die Grünen keine Sympathien für schwere Gewaltverbrecher, man könne aber nicht die Grundfeste der Demokratie und des Rechtsstaats aushöhlen, sagte sie.
Seitens der ÖVP hob Wolfgang Gerstl hervor, dass schwere Verbrechen, anders als die FPÖ suggeriere, sehr wohl Konsequenzen hätten. So seien im vergangenen Jahr mehr als 6.000 Menschen außer Landes gebracht worden, davon mehr als die Hälfte Straftäter. Zudem wies er darauf hin, dass Österreich an die Rechtsprechung des EGMR gebunden sei, wiewohl er in diesem Zusammenhang ein Umdenken vieler Mitgliedstaaten des Europarats bei der Interpretation der EMRK sieht. In diesem Sinn geht er davon aus, dass der EGMR seine Rechtsprechung adaptieren wird.
Der FPÖ-Antrag würde hingegen nicht zum angestrebten Ziel führen, ist Gerstl überzeugt. Schließlich stehe auch die EMRK in Österreich im Verfassungsrang. Auch Gertraud Auinger-Oberzaucher gab zu bedenken, dass man die EMRK nicht "aushebeln" könne.
Grüne pochen auf umfassenden Diskriminierungsschutz
Vom Ausschuss vertagt wurden die Beratungen über einen Entschließungsantrag der Grünen (958/A(E)), der auf eine Novellierung des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) abzielt. Die aktuellen Bestimmungen würden keinen umfassenden Diskriminierungsschutz im öffentlichen Raum gewährleisten, kritisierte Sigrid Maurer (Grüne). So seien zwar Verwaltungsstrafen vorgesehen, wenn Menschen wegen ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder einer Behinderung der Zugang zu Verkehrsmitteln, Hotels, Kaffeehäusern, Kultureinrichtungen oder Parks bzw. zu Dienstleistungen verwehrt werde. Verweigere ein Lokalbesitzer oder eine Lokalbesitzerin schwulen oder lesbischen Paaren den Zugang zum Lokal aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, sei das gemäß EGVG jedoch nicht strafbar. Diese "Rechtsschutzlücke" sei untragbar, so Maurer. Die Grünen fordern in diesem Sinn eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, um einen umfassenden Diskriminierungsschutz sicherzustellen. Es gehe hier um einen Teilbereich des "Levelling Up", so Maurer.
Es gebe in Österreich bereits einen sehr ausgeprägten Diskriminierungsschutz, sagte Norbert Sieber (ÖVP). Wie auch in anderen Länder gebe es zum "Levelling Up" verschiedene Zugänge. Er berief sich auf Expertenmeinungen, wonach die Umsetzung einen unverhältnismäßig hohen Eingriff in die Privatautonomie darstellen würde. Michael Schilchegger (FPÖ) wies auch auf den Grundsatz der Vertragsautonomie hin. Wenn man in diese Vertragsfreiheitsmechanismen eingreifen würde, könne das aus seiner Sicht zu vielen Rechtsstreitigkeiten und damit zu einer aufwändigen Sache für den Staat führen. Maurer entgegnete, sie halte es für absurd, hier mit unangemessenen Eingriffen in die Autonomie zu argumentieren. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs/mbu