Die Initiative für ein Gesetz
Im Nationalrat können Gesetzesinitiativen als Vorlagen der Bundesregierung, als Anträge von Abgeordneten zum National- und Bundesrat oder eines Drittels der Mitglieder des Bundesrats sowie durch ein Volksbegehren eingebracht werden (Art. 41 Abs. 1 und 2 B-VG, § 69 GOG-NR sowie § 21 GO-BR).
Auch Ausschüsse des Nationalrats können Anträge auf Erlassung von Gesetzen stellen, wenn diese mit einem Gegenstand in inhaltlichem Zusammenhang stehen, der gerade im jeweiligen Ausschuss behandelt wird (§ 27 GOG-NR). Dasselbe gilt für Ausschüsse des Bundesrats betreffend Anträge auf Ausübung einer Gesetzesinitiative (§ 23 GO-BR).