Einlauf und Zuweisungen
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,
sowie eines Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen
(Anlage 1) (siehe auch S. 22)
2. Schreiben der Landtage
Schreiben des Niederösterreichischen Landtages betreffend Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates (Anlage 2)
Schreiben des Kärntner Landtages betreffend Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates (Anlage 3)
4. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG
Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder (OPEC) zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der Erdölexportierenden Länder (Anlage 4)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
(siehe Tagesordnung) sowie
2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder
(siehe Tagesordnung)
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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weiters eingelangt sind die Anfragebeantwortung 3777/AB-BR/2023 durch den Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. zur schriftlichen Anfrage der Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Neuregelung des Schülergelegenheitsverkehrs“ und
die Anfragebeantwortung 3778/AB-BR/2023 durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher zu der schriftlichen Anfrage der Bundesräte David Egger-Kranzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend „Haben Sie dabei zugesehen, wie Energiekonzerne die Menschen in Österreich ungerechtfertigt abgezockt haben, Herr Bundesminister?“
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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesrät:innen Günter Kovacs, Karlheinz Kornhäusl, Christoph Steiner, Marco Schreuder und Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Herausforderungen der Zukunft: Nachdenken über Pflege von morgen und gesundes Altern“ eingebracht wurde.
Hierzu wurde gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatungen in Verhandlung zu nehmen.
Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Kovacs, Kornhäusl, Steiner, Schreuder, Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen, diesen Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.
Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich werde daher die Tagesordnung um den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Herausforderungen der Zukunft: Nachdenken über Pflege von morgen und gesundes Altern“ ergänzen und als 30. und somit letzten Tagesordnungspunkt in Verhandlung nehmen.
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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände, den Selbständigen Antrag 370/A-BR/2023 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete, die Wahl der zweiten Vizepräsidentin oder des zweiten Vizepräsidenten für den Rest des 1. Halbjahres 2023, die Wahl eines ersten Schriftführers beziehungsweise einer ersten Schriftführerin, eines dritten Schriftführers beziehungsweise einer dritten Schriftführerin, eines vierten Schriftführers beziehungsweise einer vierten Schriftführerin sowie eines Ordners für den Rest des 1. Halbjahres 2023 sowie die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Aufgrund des mir zugekommenen Vorschlags beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 3 und 4, 5 und 6, 11 bis 13, 15 und 16, 17 bis 19 sowie 25 und 26 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte David Egger-Kranzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Leerstand, Zweitwohnsitz, Wohnkosten – Herr Bundeskanzler, machen Sie das Leben für die Menschen wieder leistbar!“ an den Bundeskanzler vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.