Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 33

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1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 453/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz (687 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 285/A (E) der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend Begrenzung der Politiker- und Funktionärsbezüge (694 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 309/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert wird (695 der Beilagen)

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 108/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird (696 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, und wir haben gerade vereinbart, die Debatte unter einem durchzuführen.

Der Verfassungsausschuß hat zum Punkt 1 Herrn Abgeordneten Dr. Niederwieser zum Berichterstatter gewählt, und dieser wünscht, die Debatte einzuleiten. – Bitte, Herr Abgeordneter Niederwieser.

Berichterstatter DDr. Erwin Niederwieser: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 453/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz.

Der Nationalrat hat am 9. Juli 1996 in einer Entschließung seine Absicht bekundet, in einer Einkommenspyramide für alle politischen Funktionen in Bund, Ländern und Gemeinden sowie Selbstverwaltungskörpern Bezüge festzulegen, die gestaffelt sind nach Aufgabenbereich und Verantwortung.

In Umsetzung dieser Entschließung hat die Präsidialkonferenz am 5. September 1996 eine unabhängige Kommission hervorragender Experten unter Vorsitz des Präsidenten des Rechnungshofes eingesetzt und mit der Ausarbeitung von Reformvorschlägen betraut. Diese unabhängige Expertenkommission hat Ende 1996 ihren Bericht dem Hause vorgelegt.

Um die in diesem Bericht enthaltenen Vorschläge umzusetzen, wurden unverzüglich Parteienverhandlungen aufgenommen, deren Ziel die Schaffung einer transparenten und klar nachvollziehbaren Entlohnung der Politiker war. Als Ergebnis der viele Stunden dauernden Verhandlungen, die sowohl auf Expertenebene als auch auf parlamentarischer Ebene geführt wurden, brachten die Abgeordneten Dr. Kostelka und Dr. Khol am 6. Mai 1997 einen Initiativantrag ein, der den von vier Parlamentsklubs, nämlich den Sozialdemokraten, der ÖVP, den Grünen und den Liberalen erarbeiteten Konsens zum Inhalt hatte.

Unter anderem enthält dieser Initiativantrag: die Abschaffung aller bezügerechtlichen Pensionen und Abfertigungen im Bereich des Bundes, der Länder und Gemeinden, die Abschaffung aller Vorrückungen. Statt dessen erfolgt eine Anpassung der Bezüge nach der allgemeinen Ist-Lohnentwicklung, so, wie für mehr als 2 Millionen Arbeitnehmer auch.


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