Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 17

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Verfassungsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums und ein Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert werden (1276 d.B.),

Antrag 1619/A der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Peter Fichtenbauer, Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bunde­sverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird,

Antrag 1622/A(E) der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwaltungsreform,

Antrag 1624/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Fritz Neugebauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Information in EU-Angelegenheiten erlassen wird („EU-Informationsgesetz“, „EU-InfoG“);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde für das Jahr 2010, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-256 d.B.).

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung bis 13 Uhr auf ORF 2 und bis zum Sitzungsschluss auf TW 1 live übertragen wird.

09.06.13Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 8336/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 8336/AB der Anfrage 8425/J der Abgeordneten Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Werbeschaltungen für die Neue Mittel­schule durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erle­digung der Tagesordnung, jedenfalls aber spätestens um 15 Uhr statt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 4 und 5, 6 bis 8, 9 und 10, 13 und 14, 16 bis 23, 24 und 25 sowie 27 und 28 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

 


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