Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 140

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14.50.2717. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1740/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johannes Schmuckenschlager, Dr. Andreas Karlsböck, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inverkehrbrin­gen und Neuklassifizierung von nicht handelsüblichen Laserpointern (1575 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Spindelberger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.51.01

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Hohes Haus! Vor nicht allzu langer Zeit haben, wie bekannt, einige unserer Abgeordneten das Wiener Fußballderby besucht, um dort vor Ort die Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen. Einer der Gründe für diesen Stadionbesuch war auch der Umstand, dass es immer mehr – ich bezeichne es wirklich bewusst so – Wahnsinnige gibt, die sich einen Spaß daraus machen, Fußballer vor einem Strafstoß bei Meisterschaftsspielen auf nationaler, aber auch auf internationaler Ebene mit den sogenannten Laser-Pointern zu irritieren und damit auch am Auge zu verletzen.

Andere wiederum zielen mit diesen Laser-Pointern sogar auf Pkw, auf Busse, aber auch auf Flugzeuge, um Lenker und Piloten zu treffen. Und führt man sich die Zahl dieser Zwischenfälle vor Augen, was da in den letzten Jahren passiert ist, dann kommt man zu dem Schluss, dass diese Laserangriffe, die es jetzt vermehrt auch in Europa gibt, zu einem für Passagiere und Crew gefährlichen Hobby zu werden scheinen. Wie die internationale Dachorganisation der Pilotenverbände vor Kurzem mitteilte, explodierte in den letzten Jahren die Zahl solcher Zwischenfälle gewaltig. Sind in Großbritannien im Jahr 2004 noch drei Laser-Pointer-Vorfälle registriert worden, so waren es im Jahr 2010 bereits 1 500. Und in Österreich wurden laut Auskünften der Austro Control im Vorjahr immerhin 20 solcher Blendungen registriert. Auch wenn diese Vorfälle keinen kriminellen oder terroristischen Hintergrund haben, haben sie doch ernsthafte Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Gesundheit der geblendeten Pilotinnen und Piloten.

Ich will in diesem Zusammenhang gar nicht daran denken, dass durch solche Blöd­sinnigkeiten einmal der Fall eintreten könnte, dass ein Pilot durch eine Laser-Pointer-Attacke die Kontrolle über sein Flugzeug verliert oder ein Buschauffeur den Bus in den Straßengraben lenkt. Daher sind solche Attacken nicht als Kavaliersdelikt zu qualifizieren, sondern stellen ein gewaltiges Sicherheitsrisiko dar.

Auch wenn in Österreich die Abgabe von Laser-Pointern im Produktsicherheitsgesetz geregelt ist, muss man doch sagen, dass sich Laser-Pointer auf dem Markt befinden, die großteils über den Versandhandel aus China importiert werden. Daher ist es meiner Meinung nach unabdingbar, künftig den Missbrauch von Laser-Pointern als waffenrechtlichen Verstoß anzusehen, der mit empfindlichen Strafen zu ahnden ist, sowie die Abgabe solcher Geräte ab einer bestimmten Stärke an Privatpersonen rigoros zu verbieten.

So eine Regelung brauchen wir nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa, weshalb ich dich, sehr geehrter Herr Bundesminister, bitten möchte, dich dafür auf europäischer Ebene starkzumachen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.53

 


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