Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 273

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26. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1947/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klagsrecht für Um­weltorganisationen (1870 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1979/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Um­setzung der Aarhus-Konvention (1871 d.B.)

28. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1827/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Schiefergasförderung (1872 d.B.)

Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 23 bis 28 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem stattfindet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


23.24.00

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Herr Minister! Wir behandeln die UVP-Novelle. Angesichts der späten Stunde und der kur­zen mir zur Verfügung stehenden Redezeit ganz kurz: Die FPÖ wird dieser Novelle zum UVP-Gesetz nicht zustimmen. Unsere Kritikpunkte sind in erster Linie fachlicher Art. Wir befürchten durch diese UVP-Novelle eine Schwächung und Schädigung des Wirtschaftsstandortes Österreich.

Der zweite Kritikpunkt betrifft die kurze Begutachtungsfrist. Ich möchte dem Nationalrat hier nur einige Stellungnahmen zu dieser UVP-Novelle zur Kenntnis bringen.

Eine Stellungnahme des Bundeskanzleramtes: massive Kritik an der sechstägigen Be­gutachtungsfrist. Sechs Tage Begutachtungsfrist für ein solches Gesetz! Hinzu kom­men noch 30 Kritikpunkte legistischer und formeller Art, was eigentlich darauf hinweist, dass das Ministerium hier keine ordnungsgemäße Arbeit abgeliefert hat.

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Österreich: ebenfalls Kritik an der kurzen Begutachtungsfrist, obwohl das meiner Ansicht nach etwas geheuchelt ist, denn ich bin der Meinung, die Sozialpartner haben sehr wohl die Gesetzesnovellen vom Ministerium wesentlich früher erhalten, sonst hätten sie nicht am gleichen Tag, an dem wir den Ausschuss gehabt haben, nämlich am 29. Mai, Stellungnahmen zu diesem Gesetz ab­geben können, das erst an diesem Tag in die Begutachtung gegangen ist.

Das ist auch eine Kritik und ein Vorwurf von uns an den Herrn Minister, dass es nicht möglich ist, Gesetzesvorlagen auch dem Parlament so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass man sie ausreichend begutachten kann. Es geht nicht, so eine Geset­zesvorlage in sechs Tagen durchzuarbeiten. Das ist vom Bundeskanzleramt und allen wesentlichen Meinungsträgern in Österreich bestätigt worden.

Wie gesagt, dieser Vorwurf ist von den Sozialpartnern meiner Ansicht nach nicht ge­rechtfertigt, denn die Sozialpartner haben im Gegensatz zu uns den Gesetzentwurf we­sentlich früher bekommen. Es sollten alle die gleiche Frist für die Begutachtung dieses Gesetzentwurfs haben.

 


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