Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Dr. Gabriela Moser, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Parkausweise für Menschen mit Behinderung
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2: Bericht des Verkehrsausschusses (2119 d.B.) über die Regierungsvorlage (2109 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO-Novelle)
Aufgrund des eingeschränkten Parkraums für Menschen mit Behinderung ist es erforderlich, den gesetzeskonformen Einsatz der entsprechenden Parkberechtigungen zu beobachten und die diesbezüglich gesetzten Maßnahmen auf ihre Effektivität zu überprüfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, die Auswirkungen der Ausstellung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung durch das Bundessozialamt und die Kooperation mit den Städten und Gemeinden bei der Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung für mobilitätseingeschränkte Menschen zu evaluieren. Dabei ist insbesondere auf die Maßnahmen zur Vermeidung von missbräuchlicher Verwendung des Parkausweises Bedacht zu nehmen. Die Evaluierung soll einen mindestens dreijährigen Beobachtungszeitraum nach Inkrafttreten der 25. StVO-Novelle umfassen und daher bis Ende 2017 durchgeführt werden.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Auer. – Bitte.
12.45
Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Danke, Herr Kollege Huainigg, für diese sehr schönen Schlussworte: Gute Fahrt!
Herr Kollege Deimek, in Bezug auf Ihre Ausführungen möchte ich sagen, wir könnten das alles ein bisschen positiver sehen, und ich komme auch gleich zu diesem Entschließungsantrag, den Sie angesprochen haben:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Dr. Gabriela Moser, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anbringungshöhe von Straßenverkehrszeichen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im Interesse von blinden und sehbehinderten Menschen den § 48 StVO hinsichtlich der Anbringungshöhe von Straßenverkehrszeichen zu überprüfen und allenfalls Vorschläge für eine angepasste Mindesthöhe einem Begutachtungsverfahren zuzuleiten.“
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