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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeord­nete, ich darf Sie herzlich begrüßen, auch die Damen und Herren Journalisten auf der Galerie und die Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen. Ich begrüße die Bundesregierung – den Herrn Bundeskanzler, den Herrn Vizekanzler und die weiteren Regierungsmitglieder. Ich darf die 77. Sitzung eröffnen, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 des Geschäftsordnungsgesetzes einberu­fen wurde.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Mag. An­dreas Hanger, Gabriele Heinisch-Hosek, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Christian Hafen­ecker, MA und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.

Einlauf

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vom Bundeskanzleramt ist folgendes Schreiben eingelangt:

„Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 11. Jänner 2021 gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes Frau Bundesministerin Mag. (FH) Christine Aschbacher ihrem Wunsch entsprechend vom Amt enthoben hat.

Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident gemäß Artikel 70 Absatz 1 des Bundes-Ver­fassungsgesetzes Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Kocher zum Bundesminister für Ar­beit, Familie und Jugend ernannt.“

Ich darf mich an dieser Stelle für die wertvolle Arbeit von Frau Ministerin Aschbacher – in einer sehr herausfordernden Zeit, die sich fast durch die gesamte Zeit ihrer Minister­schaft gezogen hat – ganz herzlich bedanken. Ich darf mich auch für ihre Ansätze, die sie ja auch in ihren Reden hier im Parlament immer wieder intensivst dargestellt und argumentiert hat, sowie für den respektvollen Umgang mit dem Parlament bedanken. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Gleichzeitig darf ich den neuen Arbeitsminister recht herzlich hier im Hohen Haus be­grüßen, in einer Zeit, die gerade diesem Ressort sehr viel abverlangt. Das ist eine sehr, sehr verantwortungsvolle Aufgabe, da wir uns in einer der tiefsten Wirtschaftskrisen seit 1945 befinden, in der gerade der Arbeitsmarkt in besonderer Art und Weise gefordert ist. Ich darf Sie, Herr Minister – ich bin mir sicher, dass wir eine gute Kooperation haben werden –, um einen regen Austausch mit dem Parlament bitten, denn gerade auch das Parlament ist in dieser Situation immer ein ganz wesentlicher Partner, war es und wird es auch in der Zukunft sein.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung ge­macht:

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. wird durch Vizekanzler Mag. Werner Kogler und Bundesminister für Äußeres Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. durch Bun­desministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner vertreten.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 4855/J bis 4895/J

2. Anfragebeantwortungen: 4142/AB bis 4151/AB

3. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuerge­setz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (630 d.B.)

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Antrag 1204/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kol­leginnen und Kollegen betreffend die humanitäre Versorgungslage in Syrien

Gesundheitsausschuss:

Antrag 1202/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Erlasses zur Handhabung von CBD

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Antrag 1203/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Schaffung einer Dekarbonisierungsstrategie für die Landwirtschaft bis 2040

Tourismusausschuss:

Antrag 1207/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen be­treffend dringende Unterstützung für vom Lockdown massiv betroffene Sportartikelhänd­ler und Skiverleiher in Tourismusregionen

Verfassungsausschuss:

Antrag 1205/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministerien­gesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2021)

Antrag 1206/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausschreibungsge­setz 1989 geändert wird

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Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 4066/AB

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich noch mitteilen, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 4066/AB der Anfrage 4040/J der Abgeordneten Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Terroranschlag in Wien 54 Fragen von profil“ durch den Bundesminister für Inneres abzuhalten.

Diese Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

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Ich darf bekannt geben, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge übertragen wird.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung in Ver­handlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfor­derlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.

Bei den Punkten 4 und 5 handelt es sich um die Berichte des Gesundheitsausschusses über die Anträge 1124/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Schallmeiner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder aufgrund der Covid-19-Krise geändert wird (627 der Bei­lagen), und 1162/A(E) der Abgeordneten Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gemeinden nicht im Stich lassen: Ersatz der Kosten für die Durchführung der Massen­tests (628 der Beilagen).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 5 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tages­blockzeit von 4,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten erge­ben: ÖVP 88, SPÖ 61, FPÖ 50, Grüne 45 und NEOS 36 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 18 Minuten. Die Rede­zeit wird auf 5 Minuten pro Debatte beschränkt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Redezeiten.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.