Die COVID‑19-Berichterstattung an den Nationalrat ist in den jeweiligen Materiengesetzen geregelt. Für zahlreiche Materien ist der Bundesminister für Finanzen zur Berichtslegung verpflichtet, obwohl die inhaltliche Kompetenz zur Förderungsgewährung beim jeweiligen Fachministerium liegt (z. B. für den Härtefallfonds beim Bundeministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) bzw. beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT)). Die Berichtpflichten sind teilweise monatlich, teilweise quartalsweise festgelegt.
In der vorliegenden Regierungsvorlage wird nunmehr eine monatliche Berichtslegung durch die fachlich zuständigen Ressorts vorgesehen und die Verantwortlichkeit für die Berichtserstellung dem:der inhaltlich zuständigen Bundesminister:in übertragen. Außerdem soll die Berichterstattung nicht mehr ausschließlich an den Budgetausschuss, sondern an die inhaltlich zuständigen Ausschüsse im Nationalrat erfolgen. Der Budgetausschuss soll überblicksmäßig jedoch weiterhin über alle Maßnahmen informiert werden.
Neben den finanziellen Auswirkungen der COVID‑19-Unterstützungsmaßnahmen sollen die zuständigen Ressorts in Hinkunft auch über die materiellen Auswirkungen der Maßnahmen berichten und diese inhaltlich umfangreicher erläutern. Außerdem wird eine Jahresberichtserstattung der Ressorts an den Nationalrat für das Jahr 2020 (März bis Dezember) für die Gebarung, die aus dem Krisenbewältigungsfonds bedeckt wird, neu eingeführt.
Die vorgeschlagenen Regelungen und die weiteren Konkretisierungen in den Erläuterungen greifen zahlreiche Vorschläge aus der Analyse des Budgetdienstes zur Transparenz der Budgetierung und Berichterstattung der im Jahr 2020 beschlossenen COVID‑19-Maßnahmen und der Analyse des Budgetdienstes zum BFG 2021 und zum BFRG 20201-2024 zur Transparenzthematik auf. Die rechtlichen Grundlagen und die vorgenommenen konzeptionellen Änderungen schaffen eine gute Basis für eine deutlich verbesserte Berichterstattung an den Nationalrat.