Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen

COVID-19-Transparenzgesetz

Analyse vom 23. November 2020

Überblick

Durch das COVID 19-Transparenzgesetz soll die COVID 19-Berichterstattung der Bundesregierung an den Nationalrat neu geregelt und transparenter gestaltet werden. Neben der Bericht­erstattung des Bundesministers für Finanzen an den Budget­ausschuss sind ein Jahres­bericht sowie monatliche Berichte der Fachminister:innen für die Unterstützungs­leistungen in ihrem Zuständigkeits­bereich an die jeweils zuständigen Fachausschüsse vorgesehen. Die Bericht­erstattung wird auf die materiellen Auswirkungen der Unterstützungs­maßnahmen ausgeweitet.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - COVID-19-Transparenzgesetz / PDF, 109 KB

Kurzfassung

Die COVID‑19-Berichterstattung an den Nationalrat ist in den jeweiligen Materien­gesetzen geregelt. Für zahlreiche Materien ist der Bundesminister für Finanzen zur Berichts­legung verpflichtet, obwohl die inhaltliche Kompetenz zur Förderungs­gewährung beim jeweiligen Fachministerium liegt (z. B. für den Härtefall­fonds beim Bundeministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) bzw. beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT)). Die Berichtpflichten sind teilweise monatlich, teilweise quartalsweise festgelegt. 

In der vorliegenden Regierungs­vorlage wird nunmehr eine monatliche Berichtslegung durch die fachlich zuständigen Ressorts vorgesehen und die Verantwortlichkeit für die Berichts­erstellung dem:der inhaltlich zuständigen Bundesminister:in übertragen. Außerdem soll die Bericht­erstattung nicht mehr ausschließlich an den Budgetausschuss, sondern an die inhaltlich zuständigen Ausschüsse im Nationalrat erfolgen. Der Budgetausschuss soll überblicksmäßig jedoch weiterhin über alle Maßnahmen informiert werden. 

Neben den finanziellen Auswirkungen der COVID‑19-Unterstützungs­maßnahmen sollen die zuständigen Ressorts in Hinkunft auch über die materiellen Auswirkungen der Maßnahmen berichten und diese inhaltlich umfangreicher erläutern. Außerdem wird eine Jahres­berichts­erstattung der Ressorts an den Nationalrat für das Jahr 2020 (März bis Dezember) für die Gebarung, die aus dem Krisen­bewältigungs­fonds bedeckt wird, neu eingeführt. 

Die vorgeschlagenen Regelungen und die weiteren Konkretisierungen in den Erläuterungen greifen zahlreiche Vorschläge aus der Analyse des Budgetdienstes zur Transparenz der Budgetierung und Berichterstattung der im Jahr 2020 beschlossenen COVID‑19-Maßnahmen und der Analyse des Budgetdienstes zum BFG 2021 und zum BFRG 20201-2024 zur Transparenz­thematik auf. Die rechtlichen Grundlagen und die vorgenommenen konzeptionellen Änderungen schaffen eine gute Basis für eine deutlich verbesserte Berichterstattung an den Nationalrat.