Das Frauenbudget des Bundeskanzleramts (BKA) wurde 2024 abermals deutlich um 9,3 Mio. EUR auf 33,6 Mio. EUR erhöht, im Jahr 2022 lagen die Budgetmittel noch bei 18,4 Mio. EUR. Das Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen und zur Stärkung der Gewaltprävention wurde aufbauend auf dem Ministerratsvortrag 59/16 vom 12. Mai 2021 im Bundesvoranschlag (BVA) 2024 weitergeführt. Insbesondere wurden die Budgetmittel für Start- und Übergangswohnungen, Frauen- und Mädchenberatungsstellen und den Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen (ÖFF), 2024 um 8,1 Mio. EUR auf 21,4 Mio. EUR erhöht (2023: 13,3 Mio. EUR).
In der UG 11‑Inneres wurden im BVA 2024 insbesondere Auszahlungen an die Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren gegen Gewalt in der Familie iHv 9,2 Mio. EUR veranschlagt, welche sich damit gegenüber 2023 um 1,4 Mio. EUR erhöhen. Insgesamt wurden in der UG 11 25,8 Mio. EUR (+3,5 Mio. EUR) dem Gewaltschutz zugeordnet. In der UG 13‑Justiz wurden laut Auskunft des BMJ Mittel iHv 8,4 Mio. EUR für den Gewaltschutz veranschlagt, die damit gegenüber dem BVA 2023 um 2,8 Mio. EUR, vor allem für die Aufstockung des Leistungsniveaus der Jugend- und Familiengerichte (2,4 Mio. EUR), erhöht wurden. Das Budget in der UG 21‑Soziales und Konsumentenschutz betrug laut Auskunft des Ressorts 4,0 Mio. EUR für Männerberatung, das Männerinfo-Telefon und für Infokampagnen. In der UG 24‑Gesundheit wurden 2024 erstmals 0,6 Mio. EUR für die Gewaltambulanzen bereitgestellt und im Budget der UG 25‑Familie und Jugend waren laut Auskunft des Ressorts für Familienberatungsstellen und Kinderschutz insgesamt rd. 25 Mio. EUR enthalten.
Die Regierung wurde mit dem Entschließungsantrag vom 16. Juni 2021 ersucht, die Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG GMB) mit einer regelmäßigen Abfrage zu beauftragen, welche Geldmittel der Bund für Maßnahmen für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie für die Präventionsarbeit inklusive Täterarbeit insgesamt aufwendet. Die IMAG GMB hatte dazu im Dezember 2022 einen Ergebnisbericht für den Berichtszeitraum 2021 veröffentlicht. Insgesamt wurden von den Ministerien 40,65 Mio. EUR für spezifische Maßnahmen im Bereich Gewaltprävention (inklusive opferschutzorientierter Täterarbeit) und Gewaltschutz gemeldet, wobei der Großteil das BKA (12,81 Mio. EUR) und das BMI (16,67 Mio. EUR) betraf. Die IMAG GMB führte dazu aus, dass der Bund weit mehr als die genannten Mittel aufwendet, weil etwa Personalausgaben des Bundes für Einsätze der Polizei oder Justiz nicht enthalten sind.
Von Regierungsseite wurde mit den Budgetunterlagen 2024 keine systematische und konsistente Darstellung der Mittel für Gewaltschutz vorgelegt. Zudem fehlte zur Budgeterstellung 2024 auch noch ein umfassender strategischer Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Kindern für Österreich. Mit der im Juli 2024 neu vorgelegten "Gewaltschutzstrategie zur Koordination und Vernetzung mit Fokus auf Beratung gewaltbetroffener Frauen" soll die strategische Arbeit der Beratungsstellen nun stärker vernetzt und koordiniert werden. Diese Strategie könnte auch eine Basis für die Angaben zur Wirkungsorientierung im nächsten BVA bilden.
Im Rahmen der Angaben zur Wirkungsorientierung ist der Aspekt der Gleichstellung jedoch vollständig in den BVA zu integrieren und in jeder Untergliederung zu berücksichtigen. Im BVA 2024 wurden 33 Gleichstellungsziele angegeben, die primär auf die jeweiligen Politikbereiche ausgerichtet waren. Der Budgetdienst hat die entsprechenden Angaben zur Wirkungsorientierung aus dem BVA 2024 anhand von Clustern in einer Gleichstellungsziel-Landkarte zusammengestellt.
Die Angaben zur Gleichstellung in der Wirkungsorientierung sind seit einigen Jahren relativ unverändert. Das gilt sowohl für die Wirkungsziele, als auch für die Maßnahmen und Indikatoren. Neue Maßnahmen im BVA 2024 betrafen etwa die steuerliche Attraktivierung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Ausweitung einer geringfügigen bzw. in Teilzeit ausgeübten Beschäftigung (UG 16‑Öffentliche Abgaben), die verstärkte Berücksichtigung von Gender- und Diversitätskriterien bei Förderanträgen (UG 33‑Wirtschaft (Forschung)) oder die Fortführung und Weiterentwicklung des Fair-Pay-Prozesses (UG 32‑Kunst und Kultur). Neue Indikatoren wurden vor allem zur Messung der Teilhabe von Frauen im Technikbereich aufgenommen (z. B. Anteil der Schülerinnen, die in eine technische Schulausbildung übergetreten sind oder Frauenanteil bei Studienabschlüssen in technischen Fächern). Die neuen Maßnahmen und Indikatoren betrafen durchwegs wesentliche Herausforderungen in der Gleichstellung.
Im GB 10.02‑Frauenangelegenheiten und Gleichstellung des BKA ist ein zentraler Teil der Wirkungsorientierung des Gleichstellungsbereichs abgebildet, der im BVA 2024 angepasst und auf Global- und Detailbudgetebene, etwa durch Maßnahmen wie der Bereitstellung eines qualitätsgesicherten Beratungs- und Betreuungsangebotes oder der stärkeren Bekanntmachung des Angebots der Gewaltschutzzentren durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit deutlich ergänzt wurde.
Die parlamentarische Debatte könnte durch ein international als Best Practice angesehenes jährliches Gender Budget Statement deutlich bereichert werden, das ausgehend von einer umfassenden Analyse der Gender Gaps, die strategischen Zielsetzungen und Einzelmaßnahmen zur Umsetzung einer Gleichstellungsstrategie systematisch erfasst. Ein solches Statement umfasst in der Regel auch quantitative Analysen, welche Ressourcen für Gleichstellung aufgewendet werden bzw. wie sich die Ressourcen von gleichstellungsrelevanten Budgetbereichen auf Frauen und Männer verteilen.