Budgetdienst - Wirkungsorientierung & Gleichstellung 08.11.2023

Gleichstellung und Gewaltschutz im Bundesvoranschlag 2024

Überblick

Die Budget­mittel für die Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. für den Schutz von Frauen gegen Gewalt werden im primär zuständigen Bundeskanzleramt (BKA) und für weitere Politik­felder (z. B. Inneres, Justiz und Gesundheit) in anderen Untergliederungen veranschlagt. Der Budget­dienst hat die Informationen aus den Budget­dokumenten der Ressorts zu einem Überblick über die für Frauen­angelegenheiten, Gleichstellung und insbesondere für den Gewalt­schutz im Jahr 2024 zur Verfügung stehenden Budget­mittel zusammen­gestellt.

Kurzfassung

Das Frauen­budget des Bundes­kanzleramts (BKA) wurde 2024 abermals deutlich um 9,3 Mio. EUR auf 33,6 Mio. EUR erhöht, im Jahr 2022 lagen die Budget­mittel noch bei 18,4 Mio. EUR. Das Maßnahmen­paket gegen Gewalt an Frauen und zur Stärkung der Gewalt­prävention wurde aufbauend auf dem Ministerratsvortrag 59/16 vom 12. Mai 2021 im Bundes­voranschlag (BVA) 2024 weiter­geführt. Insbesondere wurden die Budget­mittel für Start- und Übergangs­wohnungen, Frauen- und Mädchen­beratungs­stellen und den Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen (ÖFF), 2024 um 8,1 Mio. EUR auf 21,4 Mio. EUR erhöht (2023: 13,3 Mio. EUR).

In der UG 11‑Inneres wurden im BVA 2024 insbesondere Auszahlungen an die Interventions­stellen/Gewaltschutz­zentren gegen Gewalt in der Familie iHv 9,2 Mio. EUR veranschlagt, welche sich damit gegenüber 2023 um 1,4 Mio. EUR erhöhen. Insgesamt wurden in der UG 11 25,8 Mio. EUR (+3,5 Mio. EUR) dem Gewaltschutz zugeordnet. In der UG 13‑Justiz wurden laut Auskunft des BMJ Mittel iHv 8,4 Mio. EUR für den Gewaltschutz veranschlagt, die damit gegenüber dem BVA 2023 um 2,8 Mio. EUR, vor allem für die Aufstockung des Leistungs­niveaus der Jugend- und Familien­gerichte (2,4 Mio. EUR), erhöht wurden. Das Budget in der UG 21‑Soziales und Konsumenten­schutz betrug laut Auskunft des Ressorts 4,0 Mio. EUR für Männer­beratung, das Männerinfo-Telefon und für Infokampagnen. In der UG 24‑Gesundheit wurden 2024 erstmals 0,6 Mio. EUR für die Gewalt­ambulanzen bereit­gestellt und im Budget der UG 25‑Familie und Jugend waren laut Auskunft des Ressorts für Familien­beratungs­stellen und Kinderschutz insgesamt rd. 25 Mio. EUR enthalten.

Die Regierung wurde mit dem Entschließungsantrag vom 16. Juni 2021 ersucht, die Interministerielle Arbeits­gruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG GMB) mit einer regelmäßigen Abfrage zu beauftragen, welche Geldmittel der Bund für Maßnahmen für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie für die Präventions­arbeit inklusive Täter­arbeit insgesamt aufwendet. Die IMAG GMB hatte dazu im Dezember 2022 einen Ergebnisbericht für den Berichts­zeitraum 2021 veröffentlicht. Insgesamt wurden von den Ministerien 40,65 Mio. EUR für spezifische Maßnahmen im Bereich Gewalt­prävention (inklusive opferschutz­orientierter Täterarbeit) und Gewaltschutz gemeldet, wobei der Großteil das BKA (12,81 Mio. EUR) und das BMI (16,67 Mio. EUR) betraf. Die IMAG GMB führte dazu aus, dass der Bund weit mehr als die genannten Mittel aufwendet, weil etwa Personal­ausgaben des Bundes für Einsätze der Polizei oder Justiz nicht enthalten sind.

Von Regierungsseite wurde mit den Budget­unterlagen 2024 keine systematische und konsistente Darstellung der Mittel für Gewaltschutz vorgelegt. Zudem fehlte zur Budget­erstellung 2024 auch noch ein umfassender strategischer Aktions­plan gegen Gewalt an Frauen und Kindern für Österreich. Mit der im Juli 2024 neu vorgelegten "Gewaltschutz­strategie zur Koordination und Vernetzung mit Fokus auf Beratung gewalt­betroffener Frauen" soll die strategische Arbeit der Beratungs­stellen nun stärker vernetzt und koordiniert werden. Diese Strategie könnte auch eine Basis für die Angaben zur Wirkungs­orientierung im nächsten BVA bilden.

Im Rahmen der Angaben zur Wirkungs­orientierung ist der Aspekt der Gleichstellung jedoch vollständig in den BVA zu integrieren und in jeder Untergliederung zu berücksichtigen. Im BVA 2024 wurden 33 Gleichstellungs­ziele angegeben, die primär auf die jeweiligen Politik­bereiche ausgerichtet waren. Der Budget­dienst hat die entsprechenden Angaben zur Wirkungs­orientierung aus dem BVA 2024 anhand von Clustern in einer Gleichstellungsziel-Landkarte zusammen­gestellt.

Die Angaben zur Gleichstellung in der Wirkungs­orientierung sind seit einigen Jahren relativ unverändert. Das gilt sowohl für die Wirkungsziele, als auch für die Maßnahmen und Indikatoren. Neue Maßnahmen im BVA 2024 betrafen etwa die steuerliche Attraktivierung der Aufnahme einer Erwerbs­tätigkeit und der Ausweitung einer gering­fügigen bzw. in Teilzeit ausgeübten Beschäftigung (UG 16‑Öffentliche Abgaben), die verstärkte Berücksichtigung von Gender- und Diversitäts­kriterien bei Förder­anträgen (UG 33‑Wirtschaft (Forschung)) oder die Fortführung und Weiter­entwicklung des Fair-Pay-Prozesses (UG 32‑Kunst und Kultur). Neue Indikatoren wurden vor allem zur Messung der Teilhabe von Frauen im Technik­bereich aufgenommen (z. B. Anteil der Schülerinnen, die in eine technische Schulausbildung übergetreten sind oder Frauen­anteil bei Studien­abschlüssen in technischen Fächern). Die neuen Maßnahmen und Indikatoren betrafen durchwegs wesentliche Herausforderungen in der Gleichstellung.

Im GB 10.02‑Frauen­angelegenheiten und Gleichstellung des BKA ist ein zentraler Teil der Wirkungs­orientierung des Gleichstellungs­bereichs abgebildet, der im BVA 2024 angepasst und auf Global- und Detail­budget­ebene, etwa durch Maßnahmen wie der Bereit­stellung eines qualitäts­gesicherten Beratungs- und Betreuungs­angebotes oder der stärkeren Bekanntmachung des Angebots der Gewaltschutz­zentren durch kontinuierliche Öffentlichkeits­arbeit deutlich ergänzt wurde.

Die parlamentarische Debatte könnte durch ein international als Best Practice angesehenes jährliches Gender Budget Statement deutlich bereichert werden, das ausgehend von einer umfassenden Analyse der Gender Gaps, die strategischen Zielsetzungen und Einzel­maßnahmen zur Umsetzung einer Gleichstellungs­strategie systematisch erfasst. Ein solches Statement umfasst in der Regel auch quantitative Analysen, welche Ressourcen für Gleichstellung aufgewendet werden bzw. wie sich die Ressourcen von gleichstellungs­relevanten Budget­bereichen auf Frauen und Männer verteilen.