Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen; Finanzausgleichsgesetz 2017, Änderung (327 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 101/BNR
mehrstimmig
Beschlossen im Nationalrat 101/BNR, Dafür: V, F, J. Dagegen: S, N

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen erlassen wird und mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Schaffung eines angemessenen Ausgleiches für die Abschaffung des Pflegeregresses
  • Länder und Gemeinden erhalten für das Jahr 2018 zusätzlich bis zu 240 Millionen Euro in Form eines Zweckzuschusses

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
FPÖ
JETZT
Dagegen:
SPÖ
NEOS

Einbringendes Ressort

BMASGK (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz)