Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen wird sowie das Suchtmittelgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden
Schwerpunkte der Regierungsvorlage
- Zunächst erfolgt eine Aufklärung durch zwei ärztliche Personen, von denen eine über eine palliativmedizinische Qualifikation verfügt. Diese beurteilen die Entscheidungsfähigkeit und den freien Willensentschluss der sterbewilligen Person und holen im Zweifelsfall ein psychiatrisches oder klinisch-psychologisches Gutachten ein.
- Nach Verstreichen einer Bedenkzeit ist auf zweiter Ebene die Sterbeverfügung bei einem Notar (einer Notarin) oder einem (einer) rechtskundigen Mitarbeiter (Mitarbeiterin) der Patientenvertretungen zu errichten.
Stand: 18.11.2021
Parlamentskorrespondenz
30.11.2021 - Neu im Justizausschuss
07.12.2021 - Justizausschuss bringt Neuregelung der Sterbehilfe auf den Weg
16.12.2021 - Nationalrat: Stimmenmehrheit für neue Sterbehilfe-Regelung
22.12.2021 - Bundesrat gibt grünes Licht für Neuregelung der Sterbehilfe
17.11.2023 - Budgetausschuss gibt grünes Licht für Budget 2024