Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Finanzierung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Frühen Hilfen in Österreich („Frühe-Hilfen-Vereinbarung“) (2315 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 851/BNR
Dafür: V, S, F, G. Dagegen: A
Beschlossen im Nationalrat 851/BNR, Dafür: V, S, F, G. Dagegen: N

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Finanzierung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Frühen Hilfen in Österreich ("Frühe-Hilfen-Vereinbarung")

Kurzinformation

Unter Frühen Hilfen wird ein Gesamtkonzept von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bzw. gezielten Frühintervention in Schwangerschaft und früher Kindheit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs verstanden, das die Ressourcen und Belastungen von Familien in spezifischen Lebenslagen berücksichtigt. Ein zentrales Element von Frühen Hilfen ist die bereichs- und berufsgruppenübergreifende Vernetzung von vielfältigen Angeboten, Strukturen sowie Akteurinnen und Akteuren in allen relevanten Politik- und Praxisfeldern.

23.11.2023

Parlamentskorrespondenz