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Plenarsitzung

des Bundesrates

Stenographisches Protokoll

 

962. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Donnerstag, 21. Dezember 2023

 

 

 

 

Bundesratssaal


Stenographisches Protokoll

962. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Donnerstag, 21. Dezember 2023

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 21. Dezember 2023: 9.00 – 20.29 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Art. 15a B-VG über die Verwaltungsüberprüfung des Projekts „INTERACT Office Vienna 2021-2027“ durch das Land Wien als Kontrollinstanz gemäß Art. 46 Abs. 3 der Interreg-Verordnung

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediens­tetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2023)

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 2

6. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden, das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeein­richtungen für die Jahre 2025 bis 2028 erlassen und das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz aufgehoben wird

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Landarbeits­gesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2023 – SRÄG 2023)

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kontroll- und Digitalisierungs-Durch­führungsgesetz erlassen wird sowie das Tierseuchengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden

10. Punkt: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Finanzierung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Frühen Hilfen in Österreich („Frühe-Hilfen-Vereinbarung“)

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

12. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit

13. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 3

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Primärversorgungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärzte­gesetz, das Gesundheitstelematikgesetz, das Bundesgesetz über die Doku­mentation im Gesundheitswesen, das Apothekengesetz, das Suchtmittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Gesundheitsqualitätsgesetz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden (Vereinbarungs­umsetzungsgesetz 2024 – VUG 2024)

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über finanzielle Maß­nahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln erlassen und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz geändert wird

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Rezeptpflichtgesetz und das Tierarzneimittelgesetz geändert werden

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammer­gesetz und das Tierärztekammergesetz geändert werden

19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011) geändert und ein Bundesgesetz über den Vollzug des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM-Vollzugsgesetz 2023 – CBAM-VG 2023) erlassen wird

20. Punkt: Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2024 und 2025 zur Beibehaltung der Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung (Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz – HeUZG)

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz 2012 geändert werden


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 4

22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die befristete Einführung eines Stromkostenzuschusses für Haushaltskundinnen und Haus­haltskunden (Stromkostenzuschussgesetz – SKZG) geändert wird

23. Punkt: Bundesgesetz über die Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Gemeinde Graz für die Finanzierung von Straßenbahnvorhaben in Graz

24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird

25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) geändert wird

26. Punkt: Wahl der beiden Vizepräsident:innen, der Schriftführer:innen und der Ordner:innen für das 1. Halbjahr 2024

*****

Inhalt

Bundesrat

Schlussansprache der Präsidentin Mag.a Claudia Arpa ............................................. 20

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung im Zusammenhang mit der Mög­lich­keit der Nutzung des Empfangssalons durch Bundesrät:innen:

Christoph Steiner ..................................................................................................  27, 31

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ................................................................................. .... 29

Korinna Schumann .................................................................................................. .... 30

Marco Schreuder ...................................................................................................... .... 30

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung hinsichtlich Einhaltung der Bestim­mungen der Geschäftsordnung bei tatsächlichen Berichtigungen:

Marco Schreuder ........................................................................................................ 155

Andreas Arthur Spanring ........................................................................................... 155


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 5

26. Punkt: Wahl der beiden Vizepräsident:innen, der Schriftführer:innen und der Ordner:innen für das 1. Halbjahr 2024 ........................................................................................... 354

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidentin Mag.a Claudia Arpa ................................................................................ 357

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls .......................... 362

Personalien

Verhinderungen ........................................................................................................... 20

Aktuelle Stunde (111.)

Thema: „Maßnahmen für unsere bäuerlichen Familienbetriebe und unsere Regionen“    ............................................................................................................................... 32

Redner:innen:

Ferdinand Tiefnig ..................................................................................................... .... 33

Dominik Reisinger .................................................................................................... .... 37

Michael Bernard ....................................................................................................... .... 41

Simone Jagl .............................................................................................................. .... 45

Bundesminister Mag. Norbert Totschnig, MSc ...................................................  49, 67

Silvester Gfrerer ....................................................................................................... .... 55

Mag. Elisabeth Grossmann ...................................................................................... .... 58

Markus Steinmaurer ................................................................................................ .... 61

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ....................................................................... .... 64

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ................................................................................................. 70

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ........................................................................ 70


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 6

Ausschüsse

Zuweisungen ................................................................................................................ 69

Verhandlungen

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Art. 15a B-VG über die Verwaltungsüberprüfung des Projekts „INTERACT Office Vienna 2021-2027“ durch das Land Wien als Kontrollinstanz gemäß Art. 46 Abs. 3 der Interreg-Verordnung (2318 d.B. und 2385 d.B. sowie 11393/BR d.B.) ............................................................................... 71

Berichterstatterin: Ing. Isabella Kaltenegger ............................................................. 71

Redner:innen:

Michael Bernard ....................................................................................................... .... 72

Ferdinand Tiefnig ..................................................................................................... .... 75

Stefan Schennach .................................................................................................... .... 76

Simone Jagl .............................................................................................................. .... 80

Bundesminister Mag. Norbert Totschnig, MSc ...................................................... .... 82

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ............................................................ 84

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (3753/A und 2396 d.B. sowie 11403/BR d.B.) ............................................................................................................ 84

Berichterstatterin: Sandra Böhmwalder .................................................................... 85

3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (2397 d.B. sowie 11404/BR d.B.) ............................................................................................................ 85


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 7

Berichterstatterin: Sandra Böhmwalder .................................................................... 85

Redner:innen:

Marlies Doppler ........................................................................................................ .... 86

Heike Eder, BSc MBA ............................................................................................... .... 87

Mag. Sandra Gerdenitsch ........................................................................................ .... 89

Simone Jagl .............................................................................................................. .... 92

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ....................................................  94, 102

Korinna Schumann .................................................................................................. .... 97

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ................................................................................. .. 100

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 2, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 104

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 3, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 104

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertrags­bediens­tetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonen­gesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertrags­lehrpersonengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2023) (3734/A und 2387 d.B. sowie 11401/BR d.B.) ............................................................................. 105

Berichterstatter: Marco Schreuder .......................................................................... 105

5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird (3723/A und 2386 d.B. sowie 11402/BR d.B.) ...................................................................................................................................... 105

Berichterstatter: Marco Schreuder .......................................................................... 105


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 8

Redner:innen:

Markus Leinfellner ................................................................................................... .. 106

Sandra Böhmwalder ................................................................................................ .. 112

Korinna Schumann ...........................................................................................  115, 135

Marco Schreuder ...................................................................................................... .. 119

Vizekanzler Mag. Werner Kogler ............................................................................ .. 122

Christoph Steiner ..............................................................................................  126, 134

Marco Schreuder (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 129

Mag. Franz Ebner ..................................................................................................... .. 130

Mag. Harald Himmer ............................................................................................... .. 130

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker und Staatsmanager“ – Ablehnung  110, 137

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 4, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 136

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 5, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 136

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird (2313 d.B. und 2388 d.B. sowie 11371/BR d.B.)             ............................................................................................................................. 137

Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 137

7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz und das Bundespflegegeldgesetz


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 9

geändert werden, das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028 erlassen und das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz aufgehoben wird (2303 und Zu 2303 d.B. und 2389 d.B. sowie 11372/BR d.B.) ............................................................................. 137

Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 137

Redner:innen:

Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................ .. 139

Klara Neurauter ....................................................................................................... .. 142

Mag. Daniela Gruber-Pruner .................................................................................. .. 145

Marlies Doppler ........................................................................................................ .. 148

Ernest Schwindsackl ................................................................................................ .. 151

Marlies Doppler (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 154

Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................... 156

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 6, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 159

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 7, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 159

8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2023 – SRÄG 2023) (3743/A und 2391 d.B. sowie 11357/BR d.B. und 11373/BR d.B.) .......................................................................................................... 159

Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 160


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 10

Redner:innen:

Korinna Schumann .................................................................................................. .. 161

Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................ .. 165

Günter Pröller ........................................................................................................... .. 167

Philipp Kohl .............................................................................................................. .. 169

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ....................................................................... .. 171

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ................................................................................. .. 173

Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................ .. 176

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung der ungerechten Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung“ – Ablehnung ........................................................................................................  164, 178

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 178

9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchfüh­rungsgesetz erlassen wird sowie das Tierseuchengesetz, das Lebensmittel­sicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden (2271 d.B. und 2357 d.B. sowie 11383/BR d.B.) ................................... 179

Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 179

Redner:innen:

Michael Wanner ...................................................................................................... .. 180

Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ...................................................................................... .. 182

Günter Pröller ........................................................................................................... .. 183

Günther Ruprecht .................................................................................................... .. 185

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 187

Gemeinsame Beratung über


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 11

10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betref­fend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Finanzierung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Frühen Hilfen in Österreich („Frühe-Hilfen-Vereinbarung“) (2315 d.B. und 2358 d.B. sowie 11384/BR d.B.) ............................................................................. 188

Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 188

11. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (3722/A und 2359 d.B. sowie 11385/BR d.B.) .......................................................................................................... 188

Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 188

Redner:innen:

Simone Jagl .............................................................................................................. .. 189

Sandra Böhmwalder ................................................................................................ .. 191

Mag. Daniela Gruber-Pruner .................................................................................. .. 193

Markus Steinmaurer ................................................................................................ .. 197

Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................ .. 198

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 10, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 199

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 11, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 200

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betref­fend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit (2316 d.B. und 2360 d.B. sowie 11386/BR d.B.) .......................................................................................................... 200

Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 201


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 12

13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (2317 d.B. und 2361 d.B. sowie 11387/BR d.B.) .................................................. 200

Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 201

14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Primärversorgungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztegesetz, das Gesundheitstelematikgesetz, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Apothekengesetz, das Suchtmittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Gesundheitsqualitätsgesetz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 – VUG 2024) (2310 d.B. und 2362 d.B. sowie 11388/BR d.B.) .......................................................................................................... 200

Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 201

Redner:innen:

Christian Fischer ...................................................................................................... .. 202

Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................ .. 208

Christoph Steiner ..................................................................................................... .. 210

Bernadette Geieregger, BA ..................................................................................... .. 215

Mag. Franz Ebner ..................................................................................................... .. 220

Michael Wanner ...................................................................................................... .. 222

Sandra Böhmwalder ................................................................................................ .. 223

Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................ .. 225

Andreas Arthur Spanring ........................................................................................ .. 230

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Es braucht endlich die Patientenmilliarde für eine


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 13

spürbare Verbesserung der Gesundheitsversorgung - Termingarantie statt Zwei-Klassen-Medizin!“ – Ablehnung         207, 233

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Echte Gesundheitsreform statt Verschlimm­besserung der Strukturen und der Versorgung im österreichischen Gesund­heitswesen jetzt!“ – Ablehnung  213, 234

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 12, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 233

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 13, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 233

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 14, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 233

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln erlassen und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird (3761/A und 2366 d.B. sowie 11389/BR d.B.) ............................................ 234

Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 235

16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz geändert wird (3762/A und 2367 d.B. sowie 11358/BR d.B. und 11390/BR d.B.) .................................................................................................. 234

Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 235

17. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010,


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 14

das Rezeptpflichtgesetz und das Tierarzneimittelgesetz geändert werden (2368 d.B. sowie 11391/BR d.B.) ..... 234

Berichterstatter: Claudia Hauschildt-Buschberger ................................................. 235

Redner:innen:

Marlies Doppler ........................................................................................................ .. 236

Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................ .. 243

Johanna Miesenberger ............................................................................................... 245

Mag.a Claudia Arpa .................................................................................................... 247

Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................ .. 249

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket zur Beseitigung der Medikamen­tenengpässe“ – Ablehnung           241, 252

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 15, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 251

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 16, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 252

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 17, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 252

18. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Zahn­ärztekammergesetz und das Tierärztekammergesetz geändert werden (3760/A und 2371 d.B. sowie 11359/BR d.B. und 11392/BR d.B.)         ............................................................................................................................. 252

Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 253

Redner:innen:

Klemens Kofler ......................................................................................................... .. 253

Marco Schreuder ...................................................................................................... .. 254


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 15

Günther Ruprecht .................................................................................................... .. 257

Christian Fischer ...................................................................................................... .. 259

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 259

19. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011) geändert und ein Bundesgesetz über den Vollzug des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM-Vollzugsgesetz 2023 – CBAM-VG 2023) erlassen wird (3778/A und 2349 d.B. sowie 11378/BR d.B.) ........... 259

Berichterstatterin: Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ........................................................ 260

Redner:innen:

Michael Wanner ...................................................................................................... .. 260

Mag. Christian Buchmann ....................................................................................... .. 264

Michael Bernard ....................................................................................................... .. 265

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ............................................................................................ .. 269

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA .............................................................. .. 273

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ....................................................................... .. 275

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 276

20. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2024 und 2025 zur Beibehaltung der Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung (Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz – HeUZG) (3742/A und 2350 d.B. sowie 11379/BR d.B.) ............................................................................. 276

Berichterstatterin: Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ........................................................ 277


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 16

Redner:innen:

Markus Steinmaurer ................................................................................................ .. 277

Ing. Isabella Kaltenegger ......................................................................................... .. 281

Mag. Bettina Lancaster ........................................................................................... .. 282

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA .............................................................. .. 284

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ............................................................................................ .. 287

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 290

21. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz 2012 geändert werden (3741/A und 2352 d.B. sowie 11367/BR d.B. und 11380/BR d.B.) .................. 290

Berichterstatterin: Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ........................................................ 290

Redner:innen:

Viktoria Hutter ........................................................................................................... 291

Mag. Bettina Lancaster .............................................................................................. 293

Michael Bernard ....................................................................................................... .. 294

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ............................................................................................ .. 298

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA .............................................................. .. 300

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ...................................................................................................................................... 303

22. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die befristete Einführung eines Stromkostenzuschusses für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden (Stromkostenzuschussgesetz – SKZG) geändert wird (3776/A und 2353 d.B. sowie 11368/BR d.B. und 11381/BR d.B.) .................. 303


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 17

Berichterstatterin: Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ........................................................ 304

Redner:innen:

Michael Bernard ....................................................................................................... .. 304

Ing. Isabella Kaltenegger ......................................................................................... .. 306

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ....................................................................... .. 306

Mag. Bettina Lancaster .............................................................................................. 308

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ............................................................................................ .. 310

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 312

23. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Gemeinde Graz für die Finanzierung von Straßen­bahnvorhaben in Graz (2304 d.B. und 2336 d.B. sowie 11374/BR d.B.) .......................................................................................................... 312

Berichterstatterin: Alexandra Platzer, MBA ............................................................ 312

Redner:innen:

Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ...................................................................................... .. 313

Markus Stotter, BA .................................................................................................. .. 314

Horst Schachner ...................................................................................................... .. 315

Markus Leinfellner ................................................................................................... .. 317

Ernest Schwindsackl ................................................................................................ .. 318

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA .............................................................. .. 319

Korinna Schumann .................................................................................................. .. 321

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 322

24. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (2308 d.B. und 2335 d.B. sowie 11375/BR d.B.) .......................................................................................................... 322


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 18

Berichterstatterin: Alexandra Platzer, MBA............................................................. 322

Redner:innen:

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ............................................................................................ .. 323

Silvester Gfrerer ....................................................................................................... .. 327

Horst Schachner ...................................................................................................... .. 328

Michael Bernard ....................................................................................................... .. 329

Alexandra Platzer, MBA .......................................................................................... .. 330

Margit Göll ............................................................................................................... .. 333

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 334

25. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) geändert wird (3660/A und 2383 d.B. sowie 11413/BR d.B.) ............................ 334

Berichterstatter: Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ................................................................. 334

Redner:innen:

Daniel Schmid ............................................................................................................. 335

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ............................................................................................ .. 337

Michael Bernard ....................................................................................................... .. 341

Elisabeth Wolff, BA .................................................................................................. .. 344

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA .............................................................. .. 345

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ................................................................................. .. 347

Marco Schreuder ...................................................................................................... .. 349

Doris Hahn, MEd MA ............................................................................................... .. 351

Christoph Steiner ..................................................................................................... .. 352

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „CO2 durch Humusaufbau binden“ – Ablehnung ...............  344, 354


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Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 353

Eingebracht wurde

Anfrage der Bundesrät:innen

Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend übertragbares Klimaticket für Gemeinden und Vereine (4142/J-BR/2023)


 


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09.00.17Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Mag.a Claudia Arpa, Margit Göll, Doris Hahn, MEd MA.

09.00.18*****


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Einen wunderschönen guten Morgen! Ich eröffne die 962. Sitzung des Bundesrates. Es ist die letzte Sitzung in diesem Jahr, und ich heiße Sie recht herzlich willkommen.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Günter Kovacs, Andrea Michaela Schartel und Mag.a Isabella Theuermann.

Begrüßen möchte ich recht herzlich unseren Bundesminister Mag. Norbert Totschnig, MSc, Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. – Herzlich willkommen bei uns im Haus. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Es ist Usus, als Präsidentin am Ende des Halbjahres der Präsidentschaft, in meinem Fall ist es das zweite Halbjahr, eine Abschieds- oder Abschlussrede zu halten. Damit möchte ich heute starten und bitte jetzt bitte um das Pult.

09.01.16 Schlussansprache der Präsidentin


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben das zweite Halbjahr 2023 im österreichischen Bundesrat der Zukunft gewid­met – der Zukunft unseres Landes und vor allem nachfolgender Genera­tio­nen.

Junge Menschen leben heute in einer Welt, in der sie sich mit zahlreichen Krisen konfrontiert sehen: von der Teuerung bis zum Krieg, von Corona bis zum Terror, von Klimakrise bis hin zu fehlenden Perspektiven. Tatsächlich gibt es


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mittlerweile eine Generation, die beinahe ihr gesamtes bisheriges Aufwach­sen im Zustand der Krisenhaftigkeit erlebt hat. Mit dem inhaltlichen Schwer­punkt „Kindern Perspektiven geben“ haben wir einen Kontrapunkt gesetzt – einen Kontrapunkt, der jungen Menschen wieder Zuversicht zu geben und die Prioritäten neu zu setzen vermag.

Bildung ist eine dieser Prioritäten. Bildung entscheidet ja maßgeblich über das berufliche und wirtschaftliche Fortkommen junger Menschen, und wir wissen, dass Benachteiligungen in diesem Bereich gravierende Auswirkungen auf das spätere Leben haben. Da gilt es, schon früh Chancenungleichheiten entgegenzuwirken. Wir müssen daher die Bildung weiter ausbauen und schon in Kindergärten – das ist ja unsere erste Bildungseinrichtung – investieren und das auch flächendeckend machen.

Soziale und gesellschaftliche Herkunft dürfen auch kein Hindernis sein, um jenen Bildungsabschluss erreichen zu können, den sich junge Menschen für die Gestaltung ihres Lebens wünschen. Ein chancengerechter Zugang zu Bildung und ein wirtschaftlich stabiles Umfeld sind für das Aufwachsen von Kindern eine zentrale Priorität, schließlich prägt die Erfahrung von Armut ein ganzes Leben und wirkt sich auf die soziale und gesellschaftliche, aber auch auf die kulturelle Teilhabe aus.

Teuerung, Pandemie und weltweites Kriegsgeschehen haben die Einkommens­situation von Familien mit Kindern am härtesten getroffen. Wohnen, Energie, Lebensmittel sind Grundbedürfnisse und Grundgüter, die für alle Men­schen, insbesondere für jüngere Menschen, in unserem Land sichergestellt werden müssen. Die Prinzipien der Solidarität und des Zusammenhalts sichern ja ein geregeltes und friedliches Zusammenleben in unserem Land und müssen insbesondere in Zeiten sich verschärfender sozialer und ökonomischer Verhält­nisse unser politisches Handeln einfach leiten.

Junge Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben nicht teilnehmen können, erfahren Ausgrenzung und Herabsetzung und


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werden empfänglich für Radikalisierung und Extremismus. Dem müssen wir mit Blick auf die Sicherung unseres rechtsstaatlichen Prinzips entschieden ent­gegentreten.

Als Vertreterinnen und Vertreter des Bundesrates, als überzeugte Demokratin­nen und Demokraten sollen wir unser Augenmerk stets auf ein geregeltes, gebotenes Gleichgewicht von Chancen, auf eine gerechte Verteilung der Mög­lichkeiten legen. In unserer Demokratie sind Wahlen auf allen Ebenen eine zentrale Möglichkeit der Mitbestimmung und dienen dazu, Interessen und Meinungen möglichst aller Menschen zu berücksichtigen. Unser Anspruch ist aber zusätzlich, ihre Teilhabe an politischen Prozessen und Entscheidungen zu ermöglichen, aber auch zu stärken.

Wir haben den Perspektiven junger Menschen daher eine umfassende Enquete gewidmet. Es war die dritte Enquete in Folge, die sich mit den drängenden Herausforderungen für die Menschen in Österreich auseinandersetzte. Neben der Daseinsvorsorge und starken öffentlichen Strukturen während der Wiener Präsidentschaft und den Fragen der Pflege während der burgenlän­dischen Präsidentschaft habe ich in der Zeit der Kärntner Präsidentschaft den Fokus auf Kinder, Jugendliche und junge Menschen gelegt. Es waren jene Fragen im Zentrum der Betrachtung, denen sich Eltern stellen müssen, sowie die Herausforderungen, die wir als Staat für die nächste und nachfolgende Generation gut lösen sollten.

Damit einhergehend war mir sehr wichtig, den Fokus auf die Kinderrechte und deren aktuelle Umsetzung zu legen, weil klar ist: Kinderrechte sind Men­schen­rechte, und als solche verdienen sie unseren besonderen Schutz. Es ist unsere Verantwortung, die Ideen der Jugend ernst zu nehmen und sie auch in politische Entscheidungen mit einzubinden. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Auch beim Tag des Bundesrates zum Thema Kinderrechte haben sich zahlreiche Expertinnen und Experten wie schon zuvor bei der Enquete klar dazu


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geäußert, dass es ein zentrales Hemmnis bei der Umsetzung von Kinderrechten gibt, nämlich die Armut. Die Bekämpfung und die Minderung der Folgen von Kinderarmut müssen eine zentrale Aufgabe von Politik sein, die sich zum Anspruch nimmt, an einer besseren Zukunft zu bauen.

Mit dem gestern von der Regierung vorgelegten Aktionsplan zur EU-Kinder­garantie wurde ein erster Schritt zur Umsetzung unserer Bundesratsinitiative „Kindern Perspektiven geben“ gemacht. Dafür sage ich herzlichen Dank, und ich bedanke mich auch bei Ihnen allen, dass Sie dazu beigetragen haben, dass das jetzt auch noch auf Bundesebene hinübergeschwappt ist bezie­hungsweise übernommen wurde.

Im Hinblick auf Demokratiebildung möchte ich besonders die wichtige Arbeit des Parlaments und auch Ihre Mitwirkung als Parlamentarierinnen und Parlamentarier hervorheben. Mit der Demokratiewerkstatt, dem Demokratikum, dem Jugendparlament und den Führungen für Schülerinnen und Schüler wird sehr viel getan, um Kindern und Jugendlichen Demokratie und deren Grundsätze näherzubringen. Diese großartigen Initiativen des Hauses verdienen Anerken­nung und Würdigung vor allem an dieser Stelle.

Wenn wir uns die Zukunft und die Perspektiven für unsere Jugend anschauen, wenn wir darüber sprechen, dann ist in diesem Zusammenhang natürlich auch eine europäische Perspektive gemeint, und dafür müssen wir auch die Entwicklung Europas in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mitgestalten.

Im November besuchte ich mit einigen Mitgliedern des Bundesrates Georgien – ein Land, mit dem wir bereits seit dem Wirken unserer Friedensnobel­preisträgerin Bertha von Suttner eng verbunden sind und dem nun von Staats- und Regierungschefs der EU der Status des Beitrittskandidaten zuerkannt wurde.

Georgien ist seit 2011 Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungs­zusammenarbeit. Wir unterhalten viele Verbindungen und unterstützen mit


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sozialen Projekten, die vor allem für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen die notwendige Versorgung sicherstellen.

Gerade wenn wir darüber sprechen, dass wir über den EU-Beitritt von Ländern verhandeln, muss auch klar sein: Beitrittskandidatinnen und -kandidaten müssen oft noch viele große Schritte machen und sich zu der zentralen Wertehaltung bekennen, mit der Geschwindigkeit in der Europäischen Union auch Schritt halten, um letztendlich auch Teil einer gemeinsamen europäischen Familie zu sein. Sie müssen aber auch ihre Rechte und ihre Pflichten haben. Dass das in der Vergangenheit nicht immer geglückt ist, sehen wir an der Haltung einzelner Mitgliedstaaten und bei entscheidenden Fragen auch immer wieder.

Die Krisen vergangener Monate und Jahre haben gezeigt, wie notwendig es ist, in unserem Land zusammenzuarbeiten. Das gilt natürlich auch europaweit, schließlich werden wir den kommenden Herausforderungen wie Klimaverän­derung, Transformation am Arbeitsmarkt, den sozialen Herausforderungen im Bereich der gerechten Verteilung von Ressourcen oder der notwendigen Energietransformation nur gemeinsam entgegentreten können.

Gleichzeitig fordern politische Extreme die Stabilität der EU aber auch heraus, indem sie die Abkehr von den Menschenrechten fordern, zu denen wir uns als Europa als Folge des Zweiten Weltkrieges gemeinsam bekannt haben – und sie haben ein Ziel: Das gemeinsame Haus der EU zu verlassen. Wir müssen an diesem gemeinsamen Haus weiterbauen, statt es abzureißen. Es geht darum, dass Europa Chancen für die Menschen hervorbringt, die wir nur gemeinsam erreichen und wahrnehmen können. Bauen wir an diesem, an unserem sozialen europäischen Haus, und machen wir es besser, damit die Menschen in Europa das Vertrauen haben, dass es ein stabiles Fundament, eine gute Umgebung und ein dichtes Dach hat, das schützt und auch ein Zuhause gibt! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Verlassen wir nun das europäische Haus und kommen wir in dieses Haus hier, in dieses Parlament, in unser aller Haus, denn als Präsidentin verbinde ich viele


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Erfahrungen dieses letzten halben Jahres mit diesem Hohen Haus, und es ist an der Zeit, Danke zu sagen – allen voran Dr.in Susanne Bachmann, Dr.in Alice Alsch-Harant, Frau Paula Jenner, Frau Dr.in Angelika Hable, Herrn Dipl.-Päd. Lugmayr, aber auch Dr. Philipp Neuhauser. Diese standen mir stets mit Rat und Tat zur Seite.

Außerdem möchte ich mich auch noch bei allen Kolleginnen und Kollegen der Parlamentsdirektion bedanken, ohne die weder die Sitzungen noch die Veranstaltungen, keine Besuche, keine politische Arbeit hier in diesem Haus möglich wären. – Vielen herzlichen Dank Ihnen allen, danke schön! (Allgemeiner Beifall.)

Mein Dank gilt auch dem Kärntner Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser, der den Bundesrat besonders unterstützt hat. Der Besuch des Bundesrates rund um den Kärntner Landesfeiertag hat nicht nur in würdevollem Rahmen im Landhaus stattfinden können, sondern auch beim Besuch bei Infineon Technologies, aber auch im Lakeside Park konnten wir interessante Einblicke in diesen Tech­nologiestandort Kärnten bekommen. Nicht zuletzt hat Peter Kaiser ja auch hinsichtlich der Kinder- und Familienpolitik wichtige Schritte im Bereich der Kinderbildung gesetzt, die ein klares Bekenntnis zu unserem Schwerpunkt „Kin­dern Perspektiven geben“ waren.

Natürlich möchte ich mich bei Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, bedanken. Politische Debatten sind notwendig und mit verschiedenen Meinungen, aber auch mit verschiedenen Ansichten verbunden. Gemeinsam haben wir uns fast immer auf einen wertschätzenden Ton verständigen können und so auch zum allgemeinen Vertrauen in die politischen Gremien beigetragen.

An dieser Stelle möchte ich einmal mehr die Bedeutung des Bundesrates hervorheben, und zwar als verbindendes Element zwischen Ländern, Gemeinden und dem Bund. Auf Landesebene verankert und häufig auch in den jeweiligen Heimatgemeinden vertreten vereinen die Mitglieder des Bundesrates


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die kleinsten politischen Einheiten mit der bundesweiten Politik. Sie verhelfen dem föderalistischem Prinzip zu seiner Verwirklichung und verleihen dem bundesstaatlichen Grundsatz jene Vielfalt, die Österreich einfach ausmacht. Das ist eine Qualität, die besondere Aufmerksamkeit verdient. – Noch einmal herzlichen Dank für die Zusammenarbeit. (Allgemeiner Beifall.)

Es ist aber auch eine besondere Verantwortung, die wir als Mitglieder des Bundesrates haben. Als Teil der Gesetzgebung sind wir auch Teil des aktiven Parlaments und damit auch Repräsentantinnen und Repräsentanten einer Berufsgruppe, die sich besonders um einen guten Ruf bemühen muss. Das gilt einerseits für den Umgang mit anderen und andererseits für unser Bekennt­nis zur Rechtsstaatlichkeit und auch zur Demokratie. Nur wenn wir alle Angriffe gegen diese Prinzipien klar und unmissverständlich abwehren, können wir erwarten, dass sich die Menschen in Österreich auch dazu bekennen. Das ist gerade in Zeiten von multiplen Krisen besonders wichtig, und ich ersuche Sie daher: Begegnen wir einander mit Respekt und stehen wir gemeinsam für umfassende Demokratie und den Schutz unserer Rechtsstaatlichkeit!

Abschließend danke ich Ihnen für die gute Zusammenarbeit, und ich wünsche Kollegin Göll alles Gute für Ihre Präsidentschaft.

Für mich war es eine intensive und spannende Zeit, und ich möchte betonen, dass ich sehr dankbar bin, dass ich diese Funktion innehaben konnte. Die vielen Begegnungen auf nationaler und internationaler Ebene sind Erfahrungen, die mich reich beschenkt haben.

Ich wünsche Ihnen allen ruhige Feiertage im Kreise jener Menschen, die Ihnen wichtig sind, und: Auf ein gutes 2024! – Herzlichen Dank. (Allgemeiner, lang anhaltender und von der SPÖ stehend dargebrachter Beifall.)

09.15.25*****



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Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Es gibt da eine Wortmeldung zur Geschäfts­behandlung. – Bitte, Herr Kollege.

09.15.30*****


09.15.31

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsident! Vorerst einmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie gestern so schnell gehandelt haben, als uns Herr Sobotka aus dem Empfangssalon direkt vor dem Bundesratssaal ausgesperrt hat. Somit hat jetzt jeder Bundesrat wieder die Möglichkeit, den Empfangssalon zu nützen.

Kurz zur Erklärung, es geht um Folgendes – und ich stelle dann auch den Antrag dazu –: Wir haben hier herinnen im Bundesratssaal aufgrund der räumlichen Gegebenheiten relativ wenig Platz, um Öffentlichkeit bei uns begrüßen zu kön­nen, und es freut uns natürlich immer, wenn viele Besucher kommen – auch gestern war wieder ein reger Besucherandrang. Wir haben da hinten leider nur begrenzt Platz – es gibt nur Platz für zehn Personen, sieben davon können sich online anmelden –, und ich würde um Folgendes bitten, und so komme ich schon zum Antrag – aber vielleicht davor noch kurz eine andere Erklärung.

Wenn hier nur zehn Personen Platz haben und das selbstverständlich jetzt auch für Personen mit Einschränkungen nicht gerecht ist, weil es natürlich Großteils nur Stehplätze sind und wir auch aus brandschutztechnischen Gründen nur ein bis zwei Sitzplätze zur Verfügung stellen können, wäre es gut, wenn der ORF – heute, glaube ich, überträgt er, man sieht ihn aber hier herinnen nicht mehr, weil der ORF ja schon von draußen auf die Anlage zugreifen kann, und somit spart er auch Personal – jede Bundesratssitzung übertragen würde, weil wir, wenn wir unsere Sitzungen, die laut Verfassung ja öffentlich sein müssen – nur der Bundes­rat darf darüber entscheiden, ob eine Sitzung nicht öffentlich ist, darüber müssen wir dann abstimmen, also sind die Sitzungen gemäß Verfassung immer öffent­lich –, in räumlicher Begrenztheit abhalten und der ORF nur so wenige davon überträgt, die Öffentlichkeit natürlich noch mehr ausschließen.


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Das sollte man jetzt auch bedenken, da man dann die ORF-Zwangsabgabe zahlen muss, wenn man sich den Bundesrat anschauen will, diesen aber nicht anschauen kann. Ich komme schon zu meinem Antrag – das ist jetzt nämlich wichtig, damit wir nicht in eine Geschichte rutschen, die in diesem Hohen Haus in Richtung Sobotanien geht.

Herr Sobotka selber hat am Anfang, beim Einzug – ich erkläre das nur kurz, bevor ich zum Antrag komme, denn sonst kennt sich niemand aus –, als er das Haus eröffnet hat, gesagt, dass das ein Haus für alle ist, für jeden offen und zugänglich. Was ist dann passiert? (Bundesrat Buchmann: Was ist jetzt zur Geschäftsordnung? – Bundesrat Himmer: Das ist ein Referat, das ist doch keine Geschäftsordnung! – Bundesrat Buchmann: Das ist doch keine Geschäftsord­nungsdebatte! – Bundesrat Himmer: Das ist ja ein Gedichtaufsagen! Das ist ja keine Referatsstunde, bitte!) – Plötzlich wurden Bundesräte aus dem Empfangssalon ausgesperrt – es geht um jenen Empfangssalon - -


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herr Kollege, darf ich Sie bitten, dass Sie zur Ge­schäfts­ordnung sprechen, sonst wäre es ein Debattenbeitrag, vielleicht für später?


Bundesrat Christoph Steiner (fortsetzend): Debattenbeitrag kann es keiner sein, weil es natürlich um die Geschäftsordnung (Bundesrat Buchmann: Dann stell einen Antrag! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP) und um das Haus geht, denn ich wüsste nicht, bei welcher Debatte, zu welchem Tagesordnungspunkt ich das sagen soll.

Frau Eder-Gitschthaler, Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln, weil Sie sich da sowieso nicht auskennen. (Bundesrat Himmer: Er redet, weil das Fernsehen da ist, ... lässt er lange reden!)

Ergo geht es darum: Angesichts dessen, dass man den Empfangssalon schon als Empfangssalon herrichtet, dort drinnen dann ein goldenes Klavier installiert, das mittlerweile ausgetauscht worden ist, würde ich darum bitten (Unruhe im Saal) – Geschäftsordnungsantrag! –, in der nächsten Präsidiale im neuen Jahr Herrn Sobotka zu einer Präsidiale in den Bundesrat einzuladen, damit wir klären


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können, dass dieser Empfangssalon auch für Besucher mit uns gemeinsam zur Verfügung steht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

9.19


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herr Kollege, das ist ja keine Möglichkeit, zu der Sie einen Antrag stellen können, also das ist ein unzulässiger Antrag. (Bundesrat Steiner: Einladen!) Die zukünftige Präsidentin, die hier herinnen sitzt, hat aber den Antrag beziehungsweise den Auftrag, glaube ich, mitgenommen (Bundesrat Steiner: Wunderbar!), vielen Dank.

(In Richtung Bundesrätin Eder-Gitschthaler:) Bitte sehr.


09.19.32

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg) (zur Geschäftsbehandlung): Einen schönen guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die Äußerung von Herrn Kollegen Steiner ist nur darauf zurückzuführen, dass heute der ORF hier ist (Zwischenruf des Bundesrates Steiner) und er diese Dinge halt jetzt öffentlich machen muss. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Schennach.)

Wir haben das Thema Öffentlichkeit immer wieder in der Präsidiale diskutiert, dort gehört es hin. Die Frau Präsidentin hat sich sehr um eine Öffnung bemüht. Wir haben das Problem mit unseren Besucherinnen und Besuchern, weil zu wenig Platz ist, das ist uns allen bewusst: Wir wollen, dass uns viele Menschen sehen, zu uns kommen. Wir wollen die Öffentlichkeit (Bundesrat Spanring: ... Frau Doktor!), das ist uns wichtig, da sind wir uns alle einig. Wir werden das weiter in der Präsidiale diskutieren, und dort gehört es auch hin. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

9.20


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste hat sich Korinna Schumann zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.



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9.20.34

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank für Ihre ausgezeichnete Präsidentschaft und für Ihre ausgezeichnete Rede vorhin! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Ich darf die Bemühungen aller Bundesratspräsidentinnen und -präsidenten in der letzten Phase des Umzugs und beim Einzug in dieses Haus hervorheben. Man hat sich darum bemüht, die Situation im Bundesratssaal zu verbessern, man hat sich die Situation genau angesehen, den Brandschutz genau kontrolliert. Alle Präsidentinnen und Präsidenten haben sich darum bemüht, auch im Einverneh­men mit der Präsidiale. Das war etwas, das man gemeinsam gemacht hat. Da waren alle dabei.

Ich glaube, es ist die Qualität der Präsidiale, dass man Dinge ausmacht, gemeinsam beschließt und gemeinsam Lösungen sucht. Das ist die Qualität des Bundesrates. Hier kann es noch funktionieren. Aus unserer Sicht, aus der sozialdemokratischen Sicht, ist es nicht wichtig, daraus politisches Kleingeld zu schlagen (Beifall der Bundesrätin Platzer), sondern es geht ganz einfach darum, den Bundesrat gut dastehen zu lassen und die qualitätsvolle Arbeit der Präsidiale gemeinsam zu vertreten. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

9.21


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank.

Als Nächster hat sich Marco Schreuder zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.


9.21.53

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin, auch von unserer Fraktion herzlichen Dank für die Präsidentschaft in diesem halben Jahr!


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Zur Geschäftsbehandlung: Ja, die Präsidiale ist der richtige Ort, an dem wir das immer sehr konstruktiv diskutieren (Zwischenruf des Bundesrates Steiner) – vielen Dank an die jetzige Präsidentin, aber auch an die zukünftige Präsidentin, Frau Göll, die sich ja sehr stark engagiert hat und auch die Gespräche führen wird.

Es freut mich sehr, Herr Kollege Steiner – weil die Idee, dass man den Empfangs­salon für Empfänge öffnet, ja meine Idee war; ich habe das in der Präsidiale vorgeschlagen –, dass Sie diese Idee auch gut finden und dass die FPÖ eine Idee der Grünen unterstützt. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrat Steiner hebt die Hand.) Das freut mich sehr. Ich glaube, in der Präsidiale werden wir da eine gute Lösung finden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Steiner: ... na logisch, und nicht: das geht nicht!, Frau Bachmann! Ich zeig’ auf zur Geschäftsordnung und nicht „Das geht nicht!“ Ja ... da wär’ die Frau Präsidentin ...!)

9.22


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Irgendwie habe ich jetzt, glaube ich, etwas überhört. – Bitte sehr, Herr Steiner. (Bundesrat Steiner: Zur Geschäftsordnung!) – Ja, Sie dürfen noch einmal. (Bundesrat Steiner: Danke schön!)


9.22.52

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol) (zur Geschäftsbehandlung): Kurz zur Geschäftsbehandlung, zu Frau Eder-Gitschthaler und zum Vorwurf, dass ich das nicht öffentlich machen soll: Natürlich gehört es in die Öffentlichkeit. Das gehört auch diskutiert. Es geht da um die Öffentlichkeit, das sind öffentliche Sitzun­gen – aber ich weiß, dass die ÖVP gerne alles im Kämmerlein macht.

Zu Herrn Kollegen Schreuder: Lieber Herr Kollege Schreuder, das war deine Idee und das ist eine gute Idee, und darum ist sie auch unterstützenswert. (Beifall der Bundesräte Schreuder und Tiefnig.) Da machen wir keinen Unterschied, ob


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die von den Grünen, von den Sozialisten oder von der ÖVP kommt, nur zur Klar­stellung. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Buchmann: Was hat das mit der Geschäftsordnung zu tun? – Bundesrätin Miesenberger: Das ist ja ganz was Neues!)

9.23


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank.

*****

09.23.28Aktuelle Stunde


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Nun gelangen wir zur Aktuellen Stunde mit dem Thema

„Maßnahmen für unsere bäuerlichen Familienbetriebe und unsere Regionen“

mit Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, den ich noch einmal recht herzlich willkommen heiße.

In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt: Zunächst kommt je ein:e Redner:in pro Fraktion zu Wort, dessen bezie­hungs­weise deren Redezeit jeweils 10 Minuten beträgt. Sodann folgt die Stellungnahme des Herrn Bundesministers, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll. Danach folgt wiederum je ein:e Redner:in der Fraktionen sowie anschließend eine Wortmeldung des Bundesrates ohne Fraktion mit jeweils einer 5-minütigen Redezeit. Zuletzt kann noch eine abschließende Stellungnahme des Herrn Bundesministers erfolgen, die nach Möglichkeit 5 Minuten nicht überschreiten soll.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. Ich erteile ihm dieses. – Bitte sehr.



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9.24.34

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher:innen zu Hause und auch hier im Saal! Zuerst einmal auch von unserer Fraktion ein herzliches Dankeschön, Frau Präsidentin, für das letzte halbe Jahr. Ich glaube, es hat sehr viel bewegt. Es ist wichtig gewesen – wenn man bedenkt, dass Nationalrat und Bundesrat als zweites Parlament in Europa die Kinderrechte in der Verfassung verankert haben –, dass Sie das Thema Kinderrechte stark forciert haben – ein herzliches Dankeschön auch von unserer Fraktion. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Nun zum Thema: Bäuerin oder Bauer zu sein heißt Verantwortung zu über­nehmen, Freude am Beruf zu haben und sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen, damit die Lebensmittelversorgung sichergestellt ist und die Umwelt und Arbeitsplätze bewahrt werden. Gleichzeitig muss man es aber auch ermöglichen, dass die Landwirtschaft wirtschaften kann, denn Landwirt­schaft ist Wirtschaft am Lande.

Besonders hervorheben will ich aber – und das stimmt mich auch nachdenklich –, dass die Zahl der Junglandwirte, besonders auf europäischer Ebene, sehr stark rückläufig ist. Wir sehen, dass nur mehr 11 Prozent der europäischen Landwirte unter 40 Jahre alt sind. Da bedanke ich mich gleich bei unserem Herrn Minister Totschnig: In Österreich ist es genau der umgekehrte Faktor bei den Landwirten unter 35, und das auch dank der Maßnahmenpakete, die im Bundesministerium geschnürt worden sind, welche die Junglandwirte unter­stützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Auch ein wichtiges Thema: In Österreich wird ein Drittel der Höfe von Bäuerinnen geführt. Man sieht also, dass die Landwirtschaft nicht nur grammatikalisch weiblich ist, sondern dass sie auch in weiblicher Hand ist.


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Es braucht aber Maßnahmen. Wichtige Maßnahmen sind zum Beispiel in der GAP zu finden. Zur GAP gehört auch das Umweltprogramm, an dem 80 Prozent der Landwirte teilnehmen. Dieses Umweltprogramm kommt der Gesellschaft zugute, kommt den Bäuerinnen und Bauern zugute und kommt auch der Umwelt zugute – der Gesellschaft kommt es in der Hinsicht zugute, dass mit einer hohen Lebensmittelqualität zu rechnen ist, das spiegelt sich im Umweltprogramm wider. Im Biobereich ist Österreich Europameister, wenn nicht sogar Weltmeister. Das ist ein Zeichen dafür, dass die Agrarpolitik, besonders auch das Minis­terium, dementsprechend dahintersteht, und man sieht, dass diese Qualität – auch in Zukunft – am Markt vom Konsumenten gewollt wird.

Ich sage auch danke schön dafür, dass diese Mittel aus der GAP schon in den kommenden Tagen an die österreichischen Bäuerinnen und Bauern ausbezahlt werden. Letztes Jahr haben wir ein Einkommensplus in der Landwirtschaft verzeichnet, besonders im heurigen Jahr sehen wir allerdings das Gegenteil: Im Jahr 2023 werden wir ein Einkommensminus von über 20 Prozent erzielen. Das ist ein gewaltiges Minus, insbesondere im Vergleich zu den Erhöhungen bei den Löhnen im Rest der Gesellschaft. Ich bedanke mich daher besonders im Namen unserer Bäuerinnen und Bauern dafür, dass bei uns – als einzigem Land Europas, glaube ich – schon jetzt die Gelder an die Bäuerinnen und Bauern, an die Betriebe übermittelt werden.

Ein wichtiger Punkt für die Umwelt ist auch, dass durch dieses Umweltprogramm die Biodiversität gefördert und damit die entsprechende Unterstützung der Landwirtschaft für den Klimaschutz sichergestellt wird. Wer schützt das Klima mehr als die Landwirtschaft? – Durch Grünflächen und Ackerflächen kann CO2 gespeichert werden, und auch das ist ein wichtiger Schwerpunkt bei den Maßnahmen des Umweltprogramms. Daraus ergibt sich ein zusätzliches Ein­kom­men, das teilweise sehr notwendig ist, besonders auch in Gebieten wie jenem, wo ich zu Hause bin.

Weitere Herausforderungen, welche die Landwirtschaft in Zukunft sicherlich beschäftigen werden, sind das Thema Handelsabkommen und das Thema Green


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Deal. Die Verhandlungen zum Mercosur-Handelsabkommen haben die Landwirtschaft sehr stark bewegt; zurzeit sind sie ruhend gestellt. Wir müssen aber wissen, dass Handelsabkommen positive und negative Auswirkungen haben können. Das Mercosur-Abkommen hätte die Landwirtschaft massiv beeinflusst, da damit Produkte aus dem südamerikanischen Raum herein­gekommen wären, die in Europa zwar auch im Überfluss da sind, welche die europäische Landwirtschaft allerdings nicht zu diesen Konditionen produzieren kann und die sich daher zu diesen Konditionen auch nicht am Markt wiederfinden.

Die österreichische Landwirtschaft ist eine kleinstrukturierte Landwirtschaft. Durchschnittliche Milchviehbetriebe haben 21 Kühe und landwirtschaftliche Schweinemastbetriebe im Durchschnitt 117 Schweine im Stall stehen.

Der Bodenverbrauch ist aber genauso eine Herausforderung. Wir sehen, dass in den letzten 20 Jahren 345 000 Hektar an Boden verloren gegangen sind – und der Boden ist die wichtigste Grundlage der Landwirtschaft, um produzieren zu können. Wenn wir zum Boden kommen: Die Landwirtschaft ist auch die erste gewesen, die den Klimawandel zu spüren bekommen hat. Der Klimawandel hat sich durch Starkregenfälle, durch Unwetterereignisse gezeigt, in den vergangenen Jahren besonders stark, ob im Waldviertel oder teilweise in Osttirol und Kärnten, durch den Befall mit dem Borkenkäfer, durch den Tempe­ra­turanstieg, aber auch durch Verwüstung, wenn wir nur nach Deutschland schauen – Brandenburg –, wo Sandstürme vorherrschen, wie wir sie nur aus dem nordafrikanischen Raum kennen.

Die Landwirtschaft muss dagegenwirken, und das tut sie auch. Wir versuchen dementsprechend mittels der Umweltmaßnahmen, der Begrünungsvarianten, die sich im Umweltprogramm widerspiegeln, die Böden zu bedecken, sodass auch im Winter die Bodenfruchtbarkeit gewährleistet ist, der Boden bedeckt ist.

Ein weiterer Punkt, der die Landwirtschaft in den letzten Jahren schon länger als so manch anderer in der Gesellschaft beeinflusst, ist die Digitalisierung. Wir


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wissen, dass die Digitalisierung – Melkroboter, Fütterungsroboter – schon lange in der Landwirtschaft Einzug gehalten hat. Jetzt kommt die künstliche Intelligenz dazu, auch kann mit Drohnen der Düngereinsatz, der Pflanzenschutz reduziert werden. Trotzdem brauchen wir den Pflanzenschutz, denn wir haben invasive Pflanzen, die aus anderen Ländern, teilweise durch Güter, eingeschleppt werden, und diese müssen bekämpft werden, sonst wird die Produktion in Österreich dementsprechend nicht mehr vorherrschen. – Da bedanke ich mich auch bei dir, lieber Herr Minister, denn die Produktion ist ein wichtiges Standbein, ein wichtiger Faktor als Wirtschaftskraft in Österreich. Jeder zweite Arbeitsplatz hängt auch wieder irgendwo am Bereich der Landwirtschaft, im vor- und nachgelagerten Bereich. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Versorgungssicherheit heißt auch Sicherheit, dass in Zukunft Düngemittel bei uns auf den Markt kommen können. Wir haben das gesehen, besonders durch den Krieg in der Ukraine, aber auch durch das Thema globale Verschie­bung der Märkte wegen der Situation im arabischen Raum. Somit müssen wir auch schauen, dass Düngemittel in Zukunft vielleicht sogar recycelt werden. Wenn wir in diesem Bereich schauen: Ammoniakreduktion, aber auch Phosphor. Phosphor ist nur in wenigen Ländern der Welt abbaubar, und wir hätten die Möglichkeit, insbesondere dieses Produkt zu recyceln, um die Versorgungssicherheit in Österreich sicherzustellen.

Ein wichtiger Punkt ist auch das Thema Energiekosten: Die Landwirtschaft war in den letzten Jahren von den steigenden Energiekosten sehr stark betroffen, und da hat das Bundesministerium dementsprechend mit finanziellen Mitteln unterstützen können. Auch dank des Finanzministers dieser Bundesregierung ist es möglich gewesen, dass die Landwirtschaft nicht leer ausgeht, sondern genauso wie die übrige Bevölkerung da unterstützt worden ist.

Die zweite Säule: Ich komme zu einem wichtigen Punkt, dem Impulsprogramm – 360 Millionen Euro. Schauen wir uns das an: Ein Stallbau durchschnittlicher Größe kostet aufgrund der steigenden Inflation 1 Million Euro, und die Inves­titionsförderung ist jetzt zumindest von 400 000 auf 500 000 Euro angehoben


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worden. Für die restlichen 500 000 Euro gibt es keine Förderung; diese müssen von den Bauern selber aufgebracht werden, damit sie den Stall fertigbauen können. Das ist eine immense Summe, und wir wissen, dass die Kreditzinsen gestiegen sind; somit wissen wir auch, dass viele Landwirte zurzeit ein Problem haben.

Lieber Norbert Totschnig, du bist nicht jener, der – wie viele Politiker – medial präsent ist, sondern jener, der arbeitet. Wenn wir nach Deutschland schauen, sehen wir den Vergleich – und der Vergleich macht uns sicher –, dass wir in Österreich einen Minister haben, der den ländlichen Raum unterstützt, der für die Bäuerinnen und Bauern da ist und der auch darauf schaut, dass aufgrund von guten und vernünftigen Verhandlungen mit dem Finanzminister die finanziellen Mittel im Rahmen der Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Dank unseres Bundeskanzlers Karl Nehammer und dank dir als Bundes­minister ist die Landwirtschaft immer in den Reden vertreten – und nicht nur in den Reden, sondern sie wird auch finanziell unterstützt. In diesem Sinne ein herzliches Dankeschön! Ich wünsche dir für die kommenden Feiertage eine ruhige Zeit, denn die Herausforderungen in der Landwirtschaft werden nicht weniger, sie werden mehr. Ich bedanke mich recht herzlich. Alles Gute für das kommende Jahr! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen. – Der Redner reicht Bundesminister Totschnig die Hand.)

9.34


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. – Bitte, Herr Bundesrat, Sie gelangen zu Wort.


09.35.08

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem auch liebe Zuhörer:innen! Zuvorderst darf ich eine Gratulation aussprechen: Ich gratuliere im Namen unserer SPÖ-Fraktion der scheidenden Präsidentin Claudia


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Arpa zu dieser erfolgreichen und sehr umsichtigen Präsidentschaft. – Liebe Claudia, danke schön! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Jetzt aber zum heutigen Thema, das ja viel breiter gespannt werden kann, als es auf den ersten Blick erscheint. Es geht um unsere ländlichen Regionen, und ein wichtiger Teil davon ist eben die Landwirtschaft. Bevor ich aber auf die regionale Entwicklung und die Rahmenbedingungen eingehe, möchte ich noch auf die finanzielle Situation für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu sprechen kommen. Diese ist nämlich sehr unterschiedlich, und deshalb warten wir immer sehr gespannt auf den Grünen Bericht, weil aus diesem doch einiges sehr Interessantes abzuleiten ist. In diesem Grünen Bericht ist vor allem auch die politische Handschrift – so darf ich es formulieren – der ÖVP gut abgebildet. Es gilt nämlich bei der Landwirtschaftsförderung das Gleiche wie bei der Unter­nehmensförderung: Die Großen kriegen die großen Stücke des Kuchens, die Kleinen eben kleinere Stücke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.)

Das heißt, große Betriebe profitieren überdurchschnittlich, und das hat zur Folge, dass die Einkommensschere zwischen Großen und Kleineren immens aus­einandergeht. Dieses System kennen wir aber schon von den Coronaförde­rungen. Die ÖVP bedient tendenziell mehr die Großen, und das ist aus unserer Sicht, aus meiner Sicht eben ungerecht. Die Nebenerwerbs- und Bergbauernbetriebe sind sowieso jene, die am schlechtesten dran sind, es sind also alles andere als optimale Bedingungen für die Landwirtschaft. Da ist es kein Wunder, wenn sich doch die einen oder anderen überlegen müssen, ob sie ihren Betrieb in Zukunft erfolgreich weiterführen können.

Damit spanne ich den Bogen zur regionalen Entwicklung, diese ist nämlich untrennbar mit der Landwirtschaft verbunden. Probleme im ländlichen Raum bedeuten in der logischen Fortsetzung auch Probleme für die Landwirtschaft. Fehlt es nämlich an Rahmenbedingungen, an Möglichkeiten, an Nahversorgung, an der Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, leistbarem Wohnraum und öffentlichem Verkehr, dann leidet die Lebensqualität im ländlichen Raum und es


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droht – das kennen wir aus einigen Regionen – eine sogenannte Landflucht. Weniger Einwohner:innen bedeuten aber auch weniger Konsument:innen. Gerade die Landwirtschaft und kleinere Betriebe brauchen Konsument:innen, und da fängt eine Negativspirale sich leider zu drehen an.

Um diese regionale Ungleichheit abzuschwächen oder um da gegenzusteuern, hat die SPÖ unter der Federführung des oberösterreichischen Landesrates Michael Lindner einen Masterplan für den ländlichen Raum entwickelt. Es geht nämlich darum, Unterschiede zwischen Land und Stadt, zwischen struktur­starken und strukturschwachen Regionen auszugleichen. Absolute Priorität haben dabei faire Lebensbedingungen und Chancen für alle, unabhängig von der Postleitzahl. (Beifall bei der SPÖ.)

Unser Masterplan hat zehn Rezepte; keine Angst, ich kann nicht auf jeden Punkt eingehen, aber ich werde die wichtigsten streifen.

Punkt eins: Wir brauchen in den ländlichen Regionen – auch in der Stadt, vor allem aber in den ländlichen Regionen – leistbaren Wohnraum. Dieser ist zum Beispiel durch Zweckwidmung und Aufstockung der Wohnbauförderung erreichbar, durch verstärkten Einsatz der Widmungskategorie sozialer Wohnbau; und wir müssen Mietobergrenzen vor allem in den privaten Bereichen einziehen, denn Mieten und Wohnen darf nicht zum Spekulationsobjekt verkom­men.

Zweitens: Wir brauchen mehr öffentlichen Verkehr am Land, zum Beispiel durch kommunale Individuallösungen und durch ausreichend finanzielle Unter­stützung. Wir brauchen vor allem attraktivere Fahrzeiten, einen dichteren Fahrplan, und wir müssen uns bei Neuwidmungen und Genehmigungen für größere Wohn- oder Gewerbegebiete überlegen, ob so etwas noch genehmigt werden kann, wenn diese Region nicht an den öffentlichen Verkehr ange­schlossen ist. (Bundesrat Ruprecht: Kann aber auch funktionieren!)


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Drittens, ein sehr wichtiger Punkt: Wir brauchen eine Gesundheitsversorgung, und zwar über die E-Card und nicht über die Kreditkarte. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Regierungsprogramm gibt es bereits einen sehr guten Ansatz, den wir unterstützen – den Ausbau der Primärversorgung –, aber da hinken wir Jahre hinterher. Wir brauchen eine schnellere Entwicklung. Primärversorgung in den ländlichen Räumen, das ist ein wirklicher Lösungsansatz. Wir brauchen eine Verdoppelung der Anzahl von Studienplätzen für das Medizinstudium, und wir brauchen vor allem auch mehr Kassenärzte, um die Gesundheitsversorgung im ländlichen Bereich abdecken zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

Punkt vier, ein Herzensanliegen der SPÖ: Wir brauchen bessere Bildung und Kinderbetreuung – durch Ganztagsschulen, vor allem auch durch ganztägige und kostenlose Kinderbetreuung ab dem ersten Jahr, denn Kinderbetreuung – ich glaube, da kann niemand widersprechen – ist ein Standortfaktor für Unterneh­men, aber auch für Landwirte. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Punkt fünf – dann komme ich schon zum Schluss –: Wir brauchen eine tragfähige und stabile Gemeindefinanzierung – mein Lieblingsthema –; das war auch gestern Thema in der Debatte mit dem Finanzminister. Wir brauchen eine ganzheitliche Reform des Finanzausgleiches. Leider wurde diese Chance heuer verpasst. Wir brauchen keine gönnerhaften Sonderzahlungen, sondern eine wirkliche Reform in der Verteilung der Ertragsanteile, und diese müssen direkt an die Gemeinden fließen.

Kurzum: Es gibt genug sinnvolle, wichtige, nachvollziehbare Maßnahmen, die ländliche Regionen stärken. Bis dato ist uns in diesem Bereich zu wenig geschehen, deshalb ersuchen wir, nachzubessern. – Herr Bundesminister, nehmen Sie Anleihe beim Masterplan der SPÖ! Die Menschen in den Regionen werden es Ihnen danken. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

9.42



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Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster ist Herr Bundesrat Michael Bernard zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses. – Bitte, Herr Bundesrat.


9.43.05

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Nach mehr als 30 Jahren ÖVP-Agrarpolitik stellt sich eine erschreckende Bilanz des Scheiterns dar. Zahlen, Daten, Fakten belegen dies und – das geht an Sie, Herr Minister – lassen sich nicht schönreden.

Viele Tausende Höfe wurden durch Ihre Politik zerstört und damit Tausende Arbeitsplätze in den Regionen vernichtet. Betriebe werden immer größer und die Industrialisierung der Landwirtschaft schreitet voran. ÖVP-Landwirtschafts­politik ist gleichzusetzen mit Bürokratiewahnsinn, totaler Überwachung, Einschrän­kung der Betriebe in ihrer Produktion und der Einschränkung der Verwen­dung von wichtigen Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen. Gleichzeitig lassen Sie Billiglebensmitteltransporte und Getreideimporte zu. Natürlich haben die importierten Lebensmittel bei Weitem nicht den österreichischen Standard. (Beifall bei der FPÖ.)

Insektenbeimischung in Lebensmitteln wurden und Laborfleisch werden von Ihnen anscheinend ohne Kommentar zugelassen. Auf der anderen Seite werden anscheinend Gelder, die den Bauern zustehen, anstatt sie an diese auszu­bezahlen, für Ihre parteinahen Institutionen verwendet. Versorgungsposten und ein aufgeblähter Verwaltungsapparat – das ist ÖVP-Agrarpolitik. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie sich besinnen und als Landwirtschaftsminister Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung übernehmen würden, dann würden Sie endlich für einen Stopp der Verhandlungen zum Mercosur-Freihandelsabkommen eintreten. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Steiner: Jawohl!)


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Das Mercosur-Freihandelsabkommen wird das Bauernsterben weiter befeuern und die Lebensmittelversorgungssicherheit für unsere Bevölkerung gefährden. Während Sie zulassen, dass unsere Landwirtschaft mit immer mehr büro­kra­tischen Auflagen zu kämpfen hat, wodurch auch die eigene Produktion zurück­geschraubt wird, leidet unsere Landwirtschaft massiv unter der von Ihnen und Ihren Bundesregierungskollegen verursachten Rekord­teuerung.

Nun soll der europäische und österreichische Markt auch noch mit agrarischen Rohstoffen, unter anderem Rind-, Geflügel- und Schweinefleisch, aus Südamerika geflutet werden. Mit diesem Abkommen wird aber nicht nur das Bauernsterben weiter befeuert, sondern auf die Konsumenten kommen vor allem auch gesundheitliche Risiken zu. Durch den Umstand, dass in den südamerikanischen Staaten etwa Pflanzenschutzmittel verwendet werden dürfen, die in der EU verboten sind, und darüber hinaus in der Viehzucht Hormone zum Einsatz kommen, kann man sich vorstellen, dass dies nicht ohne Konsequenzen für die Gesundheit unserer Bevölkerung sein wird.

Es ist schlicht irrsinnig, dass auf der einen Seite unsere österreichische, qualitativ hochwertig produzierende Landwirtschaft durch immer mehr Auflagen und Richtlinien schikaniert wird und man auf der anderen Seite vonseiten der EU und Ihnen ein Freihandelsabkommen durchdrücken will, um agrarische Rohstoffe, die unter weit schlechteren Bedingungen produziert werden, zu importieren.

Hinsichtlich der Verhinderung des Mercosur-Abkommens ist das scheinheilige Handeln der ÖVP und von Ihnen, Herr Bundesminister, wieder klar ersichtlich: Auf der einen Seite sagt der ÖVP-Bauernbund großspurig, dass er das Mercosur-Abkommen ablehnt, und auf der anderen Seite drängt der ÖVP-Wirtschafts­flügel in Form der Wirtschaftskammer auf dessen rasche Umsetzung. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher sind wieder einmal nur wir Freiheitliche als Einzige glaubwürdig. Wir werden mit allen verfügbaren politischen Mitteln dafür eintreten, dass dieses


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Handelsabkommen verhindert wird und die Verhandlungen endlich abgebrochen werden.

Im Zusammenhang mit der Ukraine hätte ich jetzt fast Landverwirtschaftungs­minister oder Schweigeminister Totschnig gesagt. Die heimischen Getreidebauern werden mit der Billigkonkurrenz aus der Ukraine konfrontiert. Die Transporte des Getreides werden subventioniert und schaffen damit eine Ungleichheit, welche zu einer negativen Preisspirale führt: ein Preisverfall von 60 Prozent bei Getreide, gleichzeitig wurde Saatgut jedoch um 30 Prozent teurer. Die hohen Kosten für die Betriebsmittel bringen österreichi­sche Bauern in Bedrängnis, und Sie und Ihre ÖVP machen gar nichts dagegen. (Beifall bei der FPÖ.)

In anderen Ländern weiß man, wie man Bauern und Konsumenten schützt. Schauen Sie nach Polen, Ungarn und in die Slowakei, die zeigen es Ihnen! Stattdessen erklärt Burgerkanzler Nehammer, „dass Österreich den Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union bedingungslos unterstützen wird“. Das geht aus einer offiziellen Mitteilung auf der Website des Parlaments hervor. – Ja, dieser Bundeskanzler und Sie, für uns Freiheitliche ist das mit einem im Krieg befindlichen Land unvorstellbar. Nicht nur die Neutralität Österreichs und somit die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung sind gefährdet: Es zeigt auch klar, dass diese ÖVP nichts für die heimische bäuerliche Landwirtschaft übrig hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Ukraine hat 42 Millionen Hektar an landwirtschaftlichen Flächen. Mit dem Beitritt der Ukraine zur EU würde sich die Agrarfläche der EU mit einem Schlag um fast ein Viertel vergrößern. Damit würden die kleinen Produzenten, wie wir sie in Österreich haben, vom Markt verdrängt werden. Auch die Form der Landwirtschaft ist von unserer Idealvorstellung weit entfernt. Es sind keine kleinstrukturierten Familienbetriebe, sondern in der Ukraine ist die industrielle Landwirtschaft üblich: große Tierfabriken und unendliche Mono­kulturen. Ich bin mir sicher, dass unsere Konsumenten dies nicht wollen. Die ukrainische Produktionsweise mit niedrigem Tierwohl und niedrigen


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Umweltstandards bedeutet auch niedrige Produktionskosten und damit niedrige Verkaufspreise. Wie sollen da unsere bäuerlichen Betriebe mithalten? (Beifall bei der FPÖ.)

Sie können davon ausgehen, dass dies den Untergang der Eigenproduktion in Österreich und somit unserer Lebensmittelsouveränität bedeuten würde. Würde die Ukraine in die Europäische Union aufgenommen, wäre das Land laut den internen Berechnungen des Rates der Europäischen Union mit einem Schlag der mit Abstand größte Profiteur der EU-Agrarpolitik. Rund 96,5 Milliarden Euro alleine an EU-Agrarbeihilfen könnte die Ukraine danach innerhalb von sieben Jahren erwarten. Von der FPÖ und auch von der Freiheitlichen Bauernschaft gibt es ein klares Nein zum EU-Beitritt der Ukraine. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Minister, Sie haben jetzt mit der Vision 2028 plus gestartet: Eine öster­reichische Regierung ohne ÖVP und ein Landwirtschaftsminister, der endlich für Bauern da ist, wäre die beste Vision. Diese werden wir, wenn der Wähler es so will, in einem Jahr mit einem Volkskanzler Kickl umsetzen.

Dann wird endlich das freiheitliche Impulsprogramm für die Landwirtschaft umgesetzt. Dazu gehören: Ausstieg aus dem Green Deal, Importstopp für ukrainische Billiggetreide, Sozialversicherungsbeiträge in Krisenzeiten erlassen (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger), AMA-Marketingbeiträge abschaffen, raus aus der Kostenfalle.

Herr Minister, erlösen Sie uns! Treten Sie zurück und nehmen Sie Ihre schwarz/türkisen und grünen Mittäter und Klimakommunisten mit! (Beifall bei der FPÖ.)

9.50


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Simone Jagl. – Bitte sehr, Frau Bundesrätin.



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9.50.59

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen zu Hause! Sehr geehrter Herr Minister! Zuallererst möchte ich mich auch im Namen der grünen Fraktion ganz herzlich für die umsichtige Präsidentschaft in den vergangenen sechs Monaten bedanken, liebe Frau Präsidentin. Mit dem wichtigen Schwerpunktthema Perspektiven für Kinder hast du einem besonders wichtigen Thema eine breite Bühne gegeben, denn Kinder sind unsere Zukunft, und wir sind dafür verantwortlich, unseren Kindern eine lebenswerte Zukunft zu bereiten. Danke schön noch einmal. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

In diesem Sinne nun zum Thema: In einem Land wie Österreich mit so vielfältigen geografischen und klimatischen Gegebenheiten ist natürlich auch die Landwirtschaft vielfältig strukturiert. Die Tiroler Almbetriebe, die Ackerbau­betriebe im Burgenland bis hin zu den Weinbauern im Weinviertel, sie alle haben unterschiedliche Herausforderungen, wie sie eben mit den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten arbeiten.

Von Kollegen Tiefnig ist mit hervorragender Expertise schon ganz viel über die Probleme der Landwirtschaft, der bäuerlichen Familienbetriebe ausgeführt worden. An dieser Stelle auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön an alle Landwirtinnen und Landwirte, die sich tagtäglich dafür einsetzen, dass wir die besten Lebensmittel zur Verfügung haben, die auf uns und auf unsere Umwelt schauen. Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Bundes­rät:innen Obrecht, Schumann und Arlamovsky.)

Ich möchte mich allerdings auf eine Herausforderung konzentrieren, die alle landwirtschaftlichen Betriebe gleichermaßen betrifft, und das sind die Auswirkungen des Klimawandels. Das Landwirtschaftsministerium befragt regelmäßig Landwirtinnen und Landwirte – Österreichs Landwirtschaft wird hauptsächlich, fast ausschließlich von Familienbetrieben bewirtschaftet –, es befragt diese Familien zu den Herausforderungen, und an erster Stelle


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steht da das Thema faire Produktpreise. Wie drängend und prominent das Thema ist, haben wir vorhin auch schon gehört, immerhin sind die landwirtschaftlichen Einkommen 2023 stark gesunken, nämlich um ein reales Minus von über 21 Prozent, wie die neuesten Prognosen der Statistik Austria zeigen. „Auf einen sehr hohen Anstieg [...] im Jahr 2022 dürfte 2023 ein erheblicher Rückgang folgen“, heißt es da. Als einen der wesentlichen Faktoren für diese Entwicklung führen die Statistiker unter anderem auch Preisrückgänge an.

Gleich an zweiter Stelle nach dem Thema der fairen Produktpreise steht bei diesen Befragungen mittlerweile bereits der Kampf gegen und die Anpassung an die Klimakrise. Wenn man mit Landwirtinnen und Landwirten persönlich spricht, so versteht man recht schnell, dass viele von ihnen sich der Problematik des Klimawandels und dessen Auswirkungen wirklich immer mehr bewusst werden. Die Auswirkungen sind in den Lebensrealitäten der Landwirtinnen und Landwirte angekommen, sei es jetzt in Form von Trockenheit oder massiv angestiegener Extremwetterereignisse und deren Auswirkungen.

Dabei müssen wir uns eines vor Augen halten: Die Landwirtschaft spielt da quasi eine Doppelrolle, wenn es um die Klimakrise geht. Der Agrarsektor trägt einerseits zu einem nicht unerheblichen Teil zur Freisetzung von Treibhausgasen und somit zum menschengemachten Klimawandel bei; nach Angaben des IPCC wird etwa ein Viertel aller anthropogenen Treibhausgasemissionen weltweit durch Land- und Forstwirtschaft sowie durch Landnutzungsänderungen verur­sacht. Die Landwirtschaft hat also eine wirklich bedeutende Rolle bei der Abschwächung des Klimawandels und bei der Anpassung an den Klimawandel. 90 Prozent der nationalen Beiträge zur Erfüllung der Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens, die Anpassungsmaßnahmen vorsehen, weisen den Agrar­sektor explizit als wesentlichen Bereich für Klimaschutzmaßnahmen aus.

Andererseits ist der Sektor wie schon gesagt von den Auswirkungen des Klimawandels direkt betroffen. Zahlreiche Studien legen nahe, dass die Klimakrise die landwirtschaftliche Produktivität bereits über viele Mechanismen


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beeinträchtigt, vor allem eben durch wärmere Mittel- und Extremtemperaturen, durch verlängerte oder veränderte Niederschlagsereignisse, aber auch zum Beispiel durch Parasiten, die jetzt in höheren Lagen vermehrt vorkommen und dort die Viehwirtschaft massiv belasten.

Der Landwirtschaft kommt wie schon gesagt eine wesentliche Bedeutung im Kampf gegen die Klimakrise zu, besonders wenn wir den Wert gesunder Böden beachten. Böden sind nicht bloß für die Nahrungsmittelproduktion essenziell, sondern Böden speichern auch CO2, und zwar weltweit mehr als die Atmosphäre und die Biosphäre zusammen. Böden sind ein komplexes lebendiges System, in dem ständig Wasser, Luft und Leben zirkulieren; sie sind der größte planetare Wasserfilter und von einer unglaublichen Biodiversität besiedelt; in einem Teelöffel gesunden Bodens leben mehr Mikroorganismen als Menschen auf der Welt.

Gesunde Böden sind auch untrennbar mit der Gesundheit von Menschen verbunden, denn nur gesunde Böden erzeugen gesunde Lebensmittel. Neue Studien belegen jetzt tatsächlich, was unsere Großmütter wahrscheinlich schon gewusst haben: dass die Bodenmikroorganismen positiv auf das menschliche Immunsystem wirken. Der Spruch: Kinder sollen im Dreck spielen!, bekommt somit ein bisschen eine neue Dimension, einen neuen Nachdruck.

Was tun wir politisch für die bäuerlichen Familienbetriebe? – Den GAP hat mein Kollege Tiefnig schon ausführlich erklärt. Die Planung ist bis inklusive 2027 gemacht, ab 2024 sind 55 Millionen Euro zusätzliche Bundesmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik vorgesehen.

Was wird – kurz zusammengefasst – damit finanziert? – Einerseits die Inflationsanpassung um 8 Prozent beim Öpul, beim Agrarumweltprogramm (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig) – genau; plus Verbesserungen und neue Förderungen im Klima- und Umweltbereich ab 2025; eine Inflations­anpassung, auch um 8 Prozent, bei der Ausgleichszulage; die Kostenobergrenze


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bei den Investitionsmaßnahmen zum Tierwohl-, Klima- und Wassermana­gement wurde von 400 000 auf 500 000 Euro erhöht, also jene der anrechenbaren Investitionskosten.

Grundsätzlich werden in der GAP zahlreiche Maßnahmen nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für den ländlichen Raum finanziert, das betrifft zum Beispiel Förderungen für Leaderregionen oder für Naturschutz­projekte.

Insgesamt gab es in den letzten Jahren auch zahlreiche Förderungen zur Krisenbewältigung, um mit den diversen Krisen – Corona, Energiepreise und so weiter – zurechtzukommen. Da gab es die außergewöhnliche Anpassungs­beihilfe für Erzeuger – 9 Millionen Euro EU-Mittel waren das –, die in Österreich für Obst-, Gemüse- und Gartenanbau und geschützten Anbau verwendet wurden; ein Versorgungssicherheitspaket aus nationalen Mitteln: 110 Millionen Euro, Auszahlung war im Dezember 2022; den Stromkostenzuschuss, der zweimal ausgezahlt wurde; die pauschale Steuerbegünstigung für Geräte und Fahrzeuge, die unmittelbar in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden, gesamt stehen dafür 30 Millionen Euro zur Verfügung.

Wir alle können auch in unserem persönlichen Bereich etwas tun, um Landwirtinnen und Landwirte zu unterstützen. An oberster Stelle steht da: Kauft regional! (Beifall bei Grünen und ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.) Das ist wirklich das Beste, das wir machen können.

Sorgen wir alle gemeinsam weiter gut für unsere Landwirtinnen und Landwirte, sie sind die große Zukunft für unser Klima und eben unsere Zukunfts­hoffnung! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

9.59


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster ist der Herr Bundesminister zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.



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10.00.06

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Meine Damen und Herren! Die Land- und Forstwirtschaft in Österreich ist einzigartig. Ich werde mich jetzt in den folgenden Ausführungen an die Fakten und an die Realität halten, und wer es nicht glaubt, der kann den Vergleich mit anderen Ländern bemühen.

Unsere vergleichsweise kleinstrukturierten bäuerlichen Familienbetriebe produzieren nachhaltig und umweltgerecht höchstwertige Lebensmittel. Sie sind wettbewerbsfähig, sie sind insgesamt wirtschaftlich gut aufgestellt, und sie können die Lebensmittelversorgung in diesem Land sicherstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Bäuerinnen und Bauern in Österreich genießen höchste Wertschätzung, das zeigen auch Umfragen immer wieder. Zuletzt sind wir an zweiter Stelle – nach den Ärzten – gelegen. Das hat natürlich auch etwas mit der Agrarpolitik in diesem Land zu tun. Mein Ressort ist für die Lebensgrundlagen Land, Wald, Wasser, Lebensmittel und erneuerbare Rohstoffe zuständig, und meine Arbeit orientiert sich an der ökosozialen Marktwirtschaft mit Fokus auf eine nachhaltig produzierende Landwirtschaft und vitale ländliche Räume.

Ökosozial bedeutet ökonomisch leistungsfähig, das heißt, es geht um die steuerlichen Rahmenbedingungen, und es geht um ökologisch verantwortungs­volle Entlastung. Wir setzen ganz klar auf eine umweltgerechte, nachhaltige Agrarpolitik. Wir haben die klimafreundlichste landwirtschaftliche Produktion in Europa. Das ist eine Leistung, die nicht selbstverständlich ist. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ökosozial bedeutet außerdem sozial orientiert, das heißt, wir sichern Wohlstand und sorgen für soziale Sicherheit der bäuerlichen Familienbetriebe. In den vergangenen Monaten hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur


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Stärkung unserer bäuerlichen Familienbetriebe und unserer Regionen gesetzt, und zwar auf europäischer und nationaler Ebene.

Ein wichtiges Signal ist gestern wieder bekannt geworden, und zwar ein Signal, das zeigt, dass wir auf europäischer Ebene sehr gut und sehr wirkungsvoll arbeiten. Wir schmieden Allianzen, die am Ende zum Erfolg führen, etwa mit der Ankündigung der Europäischen Kommission, den Schutzstatus des Wolfes im Rahmen des Berner Übereinkommens von streng geschützt auf geschützt herabzustufen, weil sich die Wolfspopulation in Europa mittlerweile erholt hat und es starke Zuwächse und vermehrt Schäden gibt. – Das ist ein Zeichen unserer guten Politik auch auf europäischer Ebene. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch auf nationaler Ebene ist in den vergangenen Monaten sehr viel gelungen. Ich beginne mit der Gemeinsamen Agrarpolitik, die heute schon erwähnt worden ist. Wir haben diese pünktlich mit Jänner diesen Jahres gestartet. Wir waren eines der ersten Länder, das die Bestätigung von der Europäischen Kommission erhalten hat. Wir haben die Mittel aufgestockt. Insgesamt stehen 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Es ist uns gelungen, die Bäuerinnen und Bauern zu überzeugen, bei den umweltgerechten und klimafreundlichen Programmen wieder mitzumachen. Es ist gelungen, den Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche auszuweiten. Außerdem ist etwas gelungen, was man immer wieder betonen muss: Es gibt eine Systemumstellung in der Agrarpolitik.

Dank unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus, in der AMA, können wir heute, am 21. Dezember, pünktlich die Gelder auszahlen. Dabei geht es um 1,1 Milliarden Euro, und das ist ein ganz wichtiges Signal an unsere Betriebe: Mit uns habt ihr Stabilität, habt ihr Planbarkeit, habt ihr Sicherheit. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Rahmen der Budgetverhandlungen war uns wichtig, dass es eine Wertanpassung bei den agrarischen Maßnahmen gibt, beim Umweltprogramm, bei der Bergbauernförderung, bei der Investitionsförderung. Warum? – Weil natürlich die Umweltmaßnahmen eine Leistung einfordern, und angesichts


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der Inflation war es einfach notwendig, die Attraktivität der Maßnahmen zu erhalten. Mit der Aufstockung um 90 Millionen Euro jährlich – wobei ich auch den Bundesländern danke, die das Ganze natürlich im Rahmen der Kofinanzierung mittragen mussten – gelingt es, dass die Bäuerinnen und Bauern dranbleiben, dass sie weiter umweltgerecht und klimafreundlich pro­duzieren und die Lebensmittelversorgung sichern.

Konkret sieht das so aus: 8 Prozent mehr bei den Prämien im Umweltprogramm, 8 Prozent mehr bei der Bergbauernförderung in den Erschwernisstufen eins und zwei, und für die Erschwernisgruppen drei und vier gibt es 10 Prozent drauf. Darüber hinaus war es uns natürlich wichtig, dass das Ganze fair verteilt ist. Deswegen werden im Bergbauernprogramm die ersten 10 Hektar stärker unter­stützt, damit die Kleinen stärker unterstützt werden.

Wir haben eine degressive Staffelung im Agrarumweltprogramm, damit Skalen­effekte berücksichtigt werden, und natürlich gibt es auch eine Umvertei­lungszahlung, mit der sichergestellt wird, dass in Österreich die ersten 20 Hektar mit 44 Euro besser unterstützt werden, und bei einer Fläche von 20 bis 40 Hektar gibt es 22 Euro. Wir sorgen auch für Gerechtigkeit im agrarischen System. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein konkretes Beispiel: Ein Bergbauernbetrieb mit 20 Hektar Grünland bekommt jetzt durch dieses Impulsprogramm 250 Euro pro Hektar Öpul, 180 Euro pro Hektar Bergbauernförderung, was insgesamt um 700 Euro pro Jahr mehr ist. Das ist Unterstützung für die Bäuerinnen und Bauern! Und in diesem Zusammen­hang erwähne ich noch etwas: Es gibt kein einziges Land in der Europäischen Union, das es unter der Periode schafft, die Mittel aufzustocken und die Bäue­rinnen und Bauern so zu unterstützen wie Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist im Rahmen der Covid-Krise, der Inflationskrise und der Energiekrise in Österreich auch gelungen, Maßnahmenpakete zu schnüren, um die Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.


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Ein Beispiel: Seitens der Union wurde uns eine allgemeine Anpassungshilfe von 9 Millionen Euro gewährt, in Deutschland waren es 180 Millionen Euro. Wir haben noch zusätzliche Mittel zur Abgeltung der Inflation, zur Abfederung der Stromkosten und der gestiegenen Futtermittelkosten von insgesamt 260 Mil­lionen Euro aufgestellt. Während andere zuschauen und reden, unterstützen wir, und zwar auf eine Art und Weise, an der sich andere ein Beispiel nehmen können! (Beifall bei der ÖVP.)

Ganz konkret: Es gibt eine CO2-Steuer-Rückvergütung in Österreich, 9 Millionen Euro für die heimische Obst- und Gemüseversorgung, temporäre Agrardiesel­rückvergütung, 110 Millionen Euro Versorgungssicherungspaket, 120 Millionen Euro Stromkostenzuschuss. Die Stromkostenbremse für die bäuerlichen Haushalte wurde übrigens auch gerade verlängert. Das reicht dann bis ins erste Halbjahr 2025. Und zuletzt erwähne ich das 5,5 Millionen-Euro-Hilfspaket für Acker-, Puten- und Almbetriebe. – Das sind die Zahlen, das ist die Realität, das sind die Fakten, an denen wir uns messen wollen.

Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung – in Kraft getreten mit September dieses Jahres –: Dabei handelt es sich um eine wichtige Forderung, und wir arbeiten weiter mit dem Koalitionspartner, dass wir auch den zweiten Teil, nämlich die Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Produkten, umsetzen können.

Schulterschluss für mehr Tierwohl: Wichtig im Tierwohlbereich ist, dass wir eine kontinuierliche Weiterentwicklung aber auch Planungssicherheit für die Betriebe, die die Investitionen tätigen, brauchen, und mit diesem im vergan­ge­nen Jahr beschlossenem Tierwohlpaket gelingt es uns, Planungssicherheit zu ermöglichen. Wir haben Zeiträume, die vertretbar sind und Planungssicherheit geben, und das ist eine wichtige Basis, vor allem für die tierhaltenden Betriebe in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Bereich der Sozialversicherung: Österreich hat im Vergleich zu anderen Ländern in der Europäischen Union eines der besten Sozialversicherungssysteme


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für die bäuerlichen Familienbetriebe. Wir liegen nach Luxemburg an zweiter Stelle. 3,5 Milliarden Euro Leistung werden ausbezahlt. Es ist in Öster­reich gelungen, das Versichertenniveau bei den bäuerlichen Betrieben an das allgemeine Niveau heranzuführen. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesrätin Schumann: Da hat er recht!) Das ist eine großartige Leistung, und dafür steht die Politik der ÖVP und auch dieser Koalition. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Zum Thema Energie und Klima: Wir haben gehört, dass die Landwirtschaft auch einen Anteil an den Treibhausgasemissionen hat. In Österreich sind das 10 Prozent, wobei man auch immer wieder berücksichtigen muss, dass da natürlich ein natürlicher Kreislauf dahintersteht. Ohne Emissionen kann man auch keine Lebensmittel produzieren. Und ich habe es schon gesagt: Wir betreiben in Österreich eine der klimafreundlichsten Lebensmittelproduktionen. Unser Ziel muss es allerdings sein, in diesem Bereich weiterhin besser zu werden. Wir haben es seit den Neunzigerjahren geschafft, die Emissionen um 16 Prozent zu reduzieren. In weiterer Folge geht es darum, die Klimaziele so zu setzen, dass sie erreichbar sind und dass das zu schaffen ist. Was keinen Sinn macht, ist, bei uns die Produktion zu reduzieren und dann auf Importe zu setzen, die eine wesentlich schlechtere CO2-Bilanz haben. Wir wollen besser und effizienter werden, und wir wollen die Ziele so setzen, dass sie erreichbar sind. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Für uns ist auch ganz entscheidend, dass wir zum Ausbau der Erneuerbaren einen Beitrag leisten können. Da geht es natürlich um Biomasse, da geht es aber auch um Windenergie, um Fotovoltaik und um Kleinwasserkraft.

Die Basis dafür wurde mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gelegt, da setzen wir an. Unser Ziel ist, dass wir die Voraussetzungen schaffen, dass all jene Bauernhöfe, die es wollen, Kraftwerke des ländlichen Raumes werden können. Eine Maßnahme dafür ist das Paket Energieautarke Bauernhöfe, das wir gemeinsam mit Kollegin Gewessler aufgelegt haben – 100 Millionen Euro stehen da zur Verfügung.


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Zum Thema Wasserwirtschaft: Wasserwirtschaft ist angesichts des Klima­wandels ein wichtiges Thema – mehr Trockenheit, mehr Hitzetage. Wir haben auch dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, weil wir eines wollen: dass auch kommende Generationen darauf setzen können, dass es eine aus­reichende Trinkwasserversorgung gibt. Wie tun wir das? – Aufstockung des Zusagerahmens von 80 auf 100 Millionen Euro, zusätzliche Sondertranche für die Jahre 2025 und 2026. Damit gelingt es, den Investitionsstau der letzten Jahre in den Kommunen, in den Bundesländern so abzubauen, dass die Voraussetzungen für eine sichere Trinkwasserversorgung geschaffen werden.

Auch im Bereich der Forstwirtschaft gelingt es durch die Aufstockung des Waldfonds, die Antworten zu geben, um klimafitte Wälder zu entwickeln, um den Holzbau zu forcieren. 100 Millionen Euro, insgesamt 450 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Wir reden da über einen Sektor, der 20 Milliarden Euro Wertschöpfung erzeugt, über 300 000 Arbeitsplätze sichert und einen Exportüberschuss von 5 Milliarden Euro erzielt.

Ich komme abschließend zu den Regionen. Auch die Regionen sind ein wichtiges Themenfeld; es wird nicht sehr oft thematisiert. In Österreich stehen aus Mitteln des Efre, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, für den Fonds für einen gerechten Übergang mit nationalen, privaten und öffentlichen Mitteln insgesamt fast 2 Milliarden Euro zur Verfügung, die vor allem über die Bundesländer abgewickelt werden.

Über die Gemeinsame Agrarpolitik, über den Eler stehen zusätzliche Mittel zur Verfügung – ganz konkret ist das Programm Leader sehr erfolgreich. Wir schaffen damit in Österreich eine Abdeckung von 88 Prozent der Fläche. Der Schnitt in der Europäischen Union liegt bei 65 Prozent. Das heißt, wir haben hier eine hohe Akzeptanz, eine sehr positive Entwicklung. 42 Millionen Euro stehen da zur Verfügung, und die Kofinanzierung dafür konnte fast verdoppelt werden. Wir wollen diesen Weg für die Regionen konsequent weitergehen.


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Damit es – und jetzt komme ich zum Schluss – auch in Zukunft entsprechend weitergeht, haben wir den Strategieprozess Vision 2028 plus aufgesetzt. Wenn wir uns auf der Welt umschauen – volatile Märkte, Klimawandel, Heraus­forderungen im Bereich Versorgungssicherheit –, dann ist es gut, wenn man unter Einbeziehung der Wissenschaft – Experten auf der europäischen Ebene, auch der fünf Parlamentsfraktionen – eine Strategie, klare Ziele, eine Perspektive ausarbeitet, auf der wir in Zukunft aufsetzen können. Ich lade Sie ein: Machen Sie mit! Es zahlt sich aus. Wir machen alles, um eine gute Zukunft, eine positive Zukunft für die Land- und Forstwirtschaft zu ermöglichen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen. – Bundesrat Steiner: Seit wann?)

10.12


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Ich danke dem Herrn Bundesminister.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer:innen an der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer. – Bitte, Herr Bundesrat.


10.13.14

Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier und zu Hause vor den Bildschirmen! Vielen Dank für das Thema der Aktuellen Stunde mit unserem Bundesminister Norbert Totschnig. Die Land­wirtschaft ist immer ein aktuelles Thema, geht es doch jeden Tag in vielen Bereichen um die Grundbedürfnisse der Menschen, die in unserem Land leben.

Würde man die Frage stellen: Was fällt Ihnen spontan ein, wenn Sie an Österreich denken?, so bin ich mir sicher, es würde viele Antworten geben, die da lauten: Österreich ist ein wunderschönes Land mit vielen Bergen und Seen und hat viele mit Weidevieh bewirtschaftete Almen, hat Wälder, Wiesen


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und Äcker sowie gesundes, frisches Wasser. Ja, Österreich ist ein wertvolles Stück Heimat.

Kurz gesagt: Es sind die Bäuerinnen und Bauern, die fast 8 000 Almen, die rund 150 000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften, die das Bild Österreichs gestalten, pflegen und erhalten – dafür einen aufrichtigen Dank an alle Bäuerinnen und Bauern mit ihren Familien! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Damit dies auch in Zukunft sichergestellt werden kann, braucht es gute Rahmenbedingungen. Unser Bundesminister gibt uns das Werkzeug, damit wir die österreichische Bevölkerung mit Lebensmitteln von höchster Qualität versorgen können. Er ist der Minister, der viele Maßnahmen gesetzt hat, die wir brauchen, um der Teuerung entgegenzuwirken, wie zum Beispiel das Impuls­programm, das schon kurz angeschnitten worden ist.

Unser Bundesminister ist es, der 400 Millionen Euro ausverhandelt hat, um die Landwirtschaft in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Eine solche Maßnahme innerhalb einer GAP-Periode hat es noch nie gegeben. Diese Maßnahme ist es, die einen deutlichen Ausgleich auch innerhalb der Landwirtschaft, was das Einkommen betrifft, schafft. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Er ist es auch, der dafür gesorgt hat – wir haben es beschlossen –, dass der Waldfonds verlängert und um 100 Millionen Euro aufgestockt wurde. Unser Minister ist es auch, der die Fördersumme bei Investitionen von 400 000 auf 500 000 Euro angehoben hat. Und unser Bundesminister ist es auch, der das Thema der Großraubtiere nach Brüssel mitgenommen hat. Jetzt signali­siert die EU-Kommission Bereitschaft, den Schutzstatus abzusenken. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese und viele andere Maßnahmen wurden von dir gesetzt, Herr Bun­des­minister. Du bist fachlich kompetent, du bist fleißig, du bist immer bei den Bäuerinnen und Bauern und verstehst ihre Sorgen. (Bundesrat Steiner: Da muss er


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selber lachen, der Minister!) Wir lassen uns deinen Einsatz von Kolleginnen und Kollegen der Opposition nicht schlechtreden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen. – Bundesrat Spanring: Vielleicht am Bauernmarkt in Wien! Das traue ich ihm zu!)

Ich möchte an der Stelle noch sagen: Ich würde es wirklich sehr begrüßen, wenn speziell von den Oppositionsparteien mehr bäuerliche Vertreter im Bun­des­rat wären. Es wäre meiner Meinung nach eine Bereicherung und es könnte eine Chance sein, die Diskussion zu versachlichen. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch ein kurzer Blick in die Zukunft: Trotz eines sehr geringen Struktur­wandels – nicht Bauernsterbens; sondern wir sind österreichweit auf einem sehr niedrigen Niveau – ist die Jugend unsere Zukunft. Österreich hat die jüngste Landwirtschaft in der Europäischen Union.

Im Bundesland Salzburg, und das ist schon bemerkenswert, haben sich heuer zu Schulbeginn über 1 000 Mädchen und Burschen dazu entschieden, eine landwirtschaftliche Fachschule zu besuchen. Sehr positiv ist dabei, dass junge Menschen sich auch über die Landwirtschaft ausbilden wollen. Das zeigt, Landwirtschaft hat in der Jugend und in der Gesellschaft an Bedeutung zuge­nommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch in Bezug auf die Jugend setzt unser Bundesminister Taten. Das Programm und besonders die Vision 2028 plus geben uns die Zuversicht, dass unsere Jugend die österreichische Landwirtschaft mit Motivation weiterentwickeln kann und Rahmenbedingungen vorfindet, die ein gutes Wirtschaften ermöglichen.

Bauer zu sein ist ein Beruf, ja, aber vielmehr noch Berufung. Es braucht Fleiß – nicht eine 32-Stunden-Woche, wie sie Herr Babler fordert –, Motivation und Leidenschaft, es braucht Idealismus, Kreativität und Mut zur Veränderung und vieles mehr. Aber was ist der Reiz, Bauer oder Bäuerin zu werden? – Die Vielfalt unserer Arbeit im natürlichen Jahreslauf, das Arbeiten in und mit der Natur, den Arbeitsplatz zu Hause zu haben, Familie und Beruf zu verbinden,


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den Betrieb gemeinsam zu gestalten und weiterzuentwickeln, neue Ideen aufzugreifen und umzusetzen – und, und, und.

Ich komme zum Schluss. Was stimmt mich zuversichtlich? – Dass wir eine gute Vertretung haben, einen kompetenten Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, ein gutes Netzwerk in Interessenvertretung und Politik, vor allem aber die Bäuerinnen und Bauern, die auch in Zukunft Verantwortung tragen, dass Österreich so liebens- und lebenswert bleibt, wie es jetzt ist. – Herzliches Glückauf und vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundes­rät:innen der Grünen.)

10.19


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Elisabeth Grossmann. – Bitte, Frau Bundesrätin.


10.19.22

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wenn alles so super ist, warum sind denn dann immer mehr Höfe zum Aufgeben gezwungen?, frage ich mich da schon. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Verteilungsungerechtigkeit ist auch oder gerade in der Landwirtschaft ein ganz großes Thema. Es wird zwar sehr viel Geld für die Landwirtschaft ausge­geben – Sie haben es ausgeführt, Herr Minister –, aber von dem Geld haben wenige viel und viele wenig, und das ist das Problem. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Miesenberger: Ich glaube, Sie haben nicht aufgepasst!)

Leitendes Prinzip in der Landwirtschaftsförderung – und ich habe sehr gut aufgepasst (Bundesrätin Miesenberger: Glaube ich nicht!) – scheint der biblische Satz zu sein: Wer hat, dem wird gegeben werden! – So schaut es nämlich aus. (Widerspruch der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.) Sie haben, Herr Minister, wortreich den Geldsegen dargelegt, der gerade im Jahr 2022 ausgeschüttet wurde. Das hat im Durchschnitt auch ein Einkommensplus


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für alle Betriebe – man muss sagen: im Durchschnitt! – von 42 Prozent gebracht. Bei genauerem Hinsehen aber – und die AK hat genau hingesehen – zeigt sich ganz deutlich ein Ungleichgewicht. Das obere Viertel hat ein Einkommen von 85 714 Euro und das untere Viertel steigt mit einem Minus aus. Wo ist da die Gerechtigkeit? (Oh-Rufe bei der SPÖ.)

Es gibt auch eine regionale Schieflage. Im nordöstlichen Flachland sind die Ein­kommen am höchsten und in westlichen und südlichen hochalpinen und bergigen Regionen am niedrigsten. Ich sehe das auch in meiner Heimatregion in der Südweststeiermark. (Bundesrat Tiefnig: Das ist der Marktpreis!) Da sind immer mehr Betriebe, Voll- und Nebenerwerbslandwirtschaften, zum Aufgeben gezwungen. Gerade die Nebenerwerbslandwirte sollten wir nicht vergessen, die leisten auch einen ganz wertvollen Beitrag für die Versorgungssicherheit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Leinfellner und Schwindsackl.)

Herr Minister, Sie haben Ihre Fördermaßnahmen dargelegt. Sie haben volks­wirtschaftlich das Allerfalscheste gemacht, das man tun kann. Sie haben zur Zeit der höchsten Agrarpreise den Geldhahn aufgedreht. Dann gehen natürlich die Preise runter. Die Marktpreise haben sich etwas reduziert, damit sind auch die Einkommen gesunken – Kollegin Jagl, glaube ich, hat ehrlicherweise den Einkommenseinbruch im Jahre 2023 angesprochen –, und damit wird dann der Ruf nach öffentlichen Geldern wieder besonders laut. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister! Es müsste alles daran gesetzt werden, dass Bäuerinnen und Bauern auch von ihren wertvollen Produkten leben können und nicht einem existenzbedrohenden Preisdruck durch die marktbeherrschenden Großhandelsketten ausgesetzt sind, nämlich ohne dass die Konsumentinnen und Konsumenten etwas davon haben. Da ist die Bundesregierung absolut untätig. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben auch die EU-Ebene angesprochen. Die Agrarförderungen gerade auf EU-Ebene gehören so umgestellt, dass nicht nur die großen Flächen gefördert


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werden, sondern gerade Arbeitsplätze am Hof. Biologische und ökologisch vertretbare Produktionsmethoden gehören unterstützt. Dass kürzlich die Euro­päische Volkspartei gemeinsam mit den Rechtsparteien und Wirtschafts­­liberalen eine europaweite Begrenzung von Pestiziden, also Umweltgiften in der Landwirtschaft (Bundesrat Tiefnig: Arzneimittel!), zu Fall gebracht hat, geht absolut in die falsche Richtung. (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt von Ihrer Fraktion auch immer wieder, wenn es darum geht, höhere Tierschutzstandards einzuführen, die überlangen und wirklich grausamen Tiertransporte einzudämmen, Widerstand auf europäischer Ebene. Tierleid wird in Kauf genommen. (Bundesrätin Miesenberger: Es gibt keine Tiertransporte in Drittländer!)

Auch der übermäßige Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung: Da möchte ich schon gerade (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger – Bundesrat Tiefnig: Also so einen Blödsinn habe ich in meinem Leben noch nie gehört als bei Ihnen!) das unter­schätzte Problem der Antibiotikaresistenzen durch den starken Antibiotika­einsatz in der Tierhaltung erwähnen.

Besorgniserregend ist aber auch das Vorhaben der Deregulierung in der Gentechnik, und da sind Sie auch gefragt, bei Ihrer Parteifamilie Überzeugungs­arbeit zu leisten.

Sie müssen sich aber auch – weil Sie die ökosoziale Landwirtschaft angesprochen haben – für ein starkes Lieferkettengesetz gerade im Sinne der heimischen Landwirtschaft einsetzen (Beifall bei der SPÖ), damit unsere Landwirtinnen und Landwirte nicht mit Produkten konkurrieren müssen, die unter Missachtung ökologischer und sozialer Mindeststandards herge­stellt wurden. (Bundesrätin Miesenberger: Ja genau, günstig ...! Wie soll das gehen?!)

Das Ziel muss sein: Versorgungssicherheit in Europa und in Österreich mit gesunden Lebensmitteln. Lassen wir gerade die kleinen Betriebe leben! Denken


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wir Agrarpolitik neu! In diesem Sinne: Frohe Weihnachten und auf ein besseres Jahr 2024! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

10.25


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.


10.25.33

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister Totschnig! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher zu Hause und hier im Bundesratssaal! Die Aktuelle Stunde findet heute zum Thema Landwirtschaft, „Maßnahmen für unsere bäuer­lichen Familienbetriebe und unsere Regionen“, statt. Da gibt es allerhand zu besprechen und aufzuzeigen.

Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass die landwirtschaftlichen Familien­betriebe von Idealisten geführt und bewirtschaftet werden. Unsere Land­wirtschaft in Österreich ist leider in einen Überlebenskampf geschlittert. Kollege Tiefnig, der Biosektor ist rückläufig, weil sich die Bürger den Sektor nicht mehr leisten können und wollen. Der größte Teil der Betriebe wird im Neben­erwerb geführt, das heißt, in der Regel geht der Bauer einer zusätzlichen Tätigkeit nach. Dieses dabei erwirtschaftete Einkommen wird dann wiederum in die Modernisierung der Gebäude und Gerätschaften investiert.

Diese Situation ist seit Jahrzehnten unbefriedigend. Die Bundesregierung macht nichts, damit sich die Situation der Bauernfamilien verbessert. Die Bundes­regierung sollte dafür sorgen, dass sich eine nachhaltige, vernünftige, wirtschaft­liche, sinnvolle Bewirtschaftung in Österreich lohnt. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Selbstversorgung mit hochwertigen Lebensmitteln muss wieder gewähr­leistet werden. Eine Abhängigkeit von anderen Ländern ist nicht zielführend. Einen landwirtschaftlichen Betrieb im Vollerwerb zu führen ist in den ländlichen Regionen unmöglich geworden. Wenn ich von meiner Region ausgehe: Es


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macht mich nachdenklich, wenn in der flächenmäßig großen Gemeinde Grünau nicht einmal mehr eine Milchkuh vorhanden ist. Eine Milchviehhaltung ist sehr zeit- und arbeitsintensiv und der wirtschaftliche Erfolg ist damit schwer möglich.

Was aber macht die Bundesregierung, um die Einkommenssituation der Bauern, egal ob im Voll- oder Nebenerwerb, zu verbessern? Die Einfuhr von Billigst­produkten aus der EU ist mit Sicherheit nicht die Lösung. Wie soll ein Betrieb wirtschaftlich überleben, wenn der Handel mehr verdient als die Erzeuger? Bei uns gilt das Sprichwort: Ist der Handel noch so klein, bringt er mehr als Arbeit ein! – Für diese bestehende Schieflage ist hauptsächlich die ÖVP verantwortlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte Bauernfamilien in Österreich, macht euch ein Bild von dieser Bundesregierung! Sie vertritt die Interessen der Bonzen und nicht die der bäuer­lichen Familien.

In der Forstwirtschaft ist die Situation noch schlimmer. Da gibt es seit Jahren einen wirtschaftlichen Überlebenskampf. Ab einer gewissen Betriebsgröße ist das Bewirtschaften mit der eigenen Arbeitskraft nicht mehr möglich, und die anfallende Arbeit muss an Schlägerungs- und Betreuungsunternehmen vergeben werden. Durch die horrende Inflation steigen natürlich auch die Preise der Subunternehmer. Da in Österreich und Deutschland der Holzmarkt stagniert, bewegt sich der Rundholzpreis abwärts. Durch den Auftragsrückgang im Bausektor ist die Nachfrage bei Schnittholz rückläufig und der Preis noch stärker gefallen als bei Rundholz. Das heißt, die Einkommenssituation im kommenden Jahr ist sicher nochmals rückläufig, nur die Höhe ist offen. Was aber macht die Bundesregierung? – Sie lässt die Bauern im Regen stehen.

Dann haben wir noch die Almen in unseren Bergen. Wenn unsere Bauern nicht aus Vernunft und Pflichtbewusstsein die Pflege der Wiesen durch Bewei­dung aufrechterhalten, wird in kurzer Zeit die Almwiese zum Wald. Das sind Pflegemaßnahmen, und jeder hier versteht, dass das wirtschaftlich nicht lukrativ


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ist. Wie bereits gesagt: Eine Bergbauernfamilie ist eine Idealistenfamilie und gehört unterstützt und nicht zum Bittsteller gemacht. (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte Kollegen, wisst ihr, welcher Tag im Jahr heutzutage für den Bauern der wichtigste ist? – Ich sage es euch: Es ist der Tag, an dem er den Mehr­fachantrag abgibt und diese Förderungen genehmigt bekommt. (Bundesrat Leinfellner: Das brauchst du ihm nicht erklären! Er weiß nicht, wie man ihn ausfüllt!)

Herr Minister, ich erwarte mir von Ihnen, dass Sie die Existenzsorgen der Bauern ernst nehmen und entsprechend handeln. (Beifall bei der FPÖ.)

Mögliche Maßnahmen, um dem entgegenzuwirken, wären die Wiedereinführung des Agrardiesels, die Unterstützung der Bauern, ähnlich wie bei der Wirt­schaft, oder die Bevorzugung österreichischer Produkte. Was macht die ÖVP aber? – Sie unterstützt den Regierungspartner, und die völlig sinnlose CO2-Bepreisung wird eingeführt. Mit dem Jahreswechsel ist die zweite Etappe geplant. Eine Inflationserhöhung von 0,4 Prozent wird in Kauf genommen und mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen – alles nur, um die Gesetzgebungs­periode auszusitzen.

Da wird auf Kosten der Bauern in Österreich Politik gemacht, die in jeder Weise abzulehnen ist. Österreich, seine Bevölkerung und speziell die ländlichen Regionen haben sich eine Regierung verdient, die im Interesse der Bevölkerung waltet und handelt. Es ist höchst an der Zeit, in Neuwahlen zu gehen. Machen Sie den Weg frei für Neuwahlen und treten Sie noch vor dem Jahres­wechsel zurück! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.31


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm dieses. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.



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10.31.57

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann natürlich bei einer Aktuellen Stunde, die sich auch um Regionen dreht, keine Rede anfangen, ohne auf den Begriff der Regionen einzugehen, der sowohl heute als auch bereits in der Bezeichnung des Ressorts irreführend verkürzt verwendet wird. (Vizepräsidentin Göll übernimmt den Vorsitz.)

Was ist eine Region? – Eine Region ist ein Teilgebiet. Sie ist nichts anderes als ein Teilgebiet einer größeren Fläche, zum Beispiel des ganzen Staatsgebietes. Was aber im Bundesministeriengesetz und offensichtlich auch in Ihrer Rede mit Regionen gemeint ist, sind ganz bestimmte Regionen.

Regionen kann man in einkommensstarke und einkommensschwache Regionen einteilen, man kann sie in zentrale oder periphere Regionen einteilen. Was Sie wahrscheinlich meinen, sind – aufgrund der Einteilung – urbane und rurale Regionen. Und Sie meinen höchstwahrscheinlich rurale Regionen, aber das sollten Sie auch dazusagen, denn ganz Österreich besteht aus Regionen, es gibt keinen Quadratzentimeter Österreichs, der nicht einer Region angehört. (Bundesrat Schreuder: Wir haben in Wien viel Landwirtschaft!)  Wien ist zum Beispiel, wenn ich es jetzt höre, eine zentrale Region und eine urbane Region. (Bundesrat Tiefnig: Bei uns sind es Regionen!)

Jetzt zur Landwirtschaft: Das Jahr 2022 war, wie wir es im letztvorliegenden Grünen Bericht gelesen haben, zweifelsohne ein Jahr der Extreme. Aufgrund der Verwerfungen und der Preisrallyes auf den Agrarbörsen durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine gingen neben den Gas- und Energiepreisen auch die Agrarpreise durch die Decke. Von diesen höheren Absatzpreisen profitierten naturgemäß auch die landwirtschaftlichen Erzeuger einiger Sparten. Damit konnten – wir haben es bereits gehört – 2022 die Landwirte ein durchschnitt­liches Plus an Einkünften von beachtlichen 42 Prozent verzeichnen. Das ist aber kein Grund zur Euphorie, weil nämlich diesen Mehreinnahmen auch stark


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gestiegene Kosten für Betriebsmittel wie Dünger, Futtermittel und Energie gegenüberstehen, die den Landwirten das Leben noch immer schwer­machen.

Mittlerweile wissen wir, dass für das heurige Jahr davon ausgegangen werden muss, dass das Kurzzeithoch auf den Agrarabsatzmärkten einbricht, aber die Kosten für die Betriebsmittel weiterhin überdurchschnittlich hoch bleiben. Die bevorstehenden Zahlen für heuer werden also die Stimmung erneut trüben. Diesen Negativtrend bestätigen auch bereits die ersten Schätzungen der Statistik Austria für die diesjährige Entwicklung im Agrarsektor, die kürzlich veröffentlicht wurden.

Darüber hinaus offenbart die langjährige Betrachtung die traurige Realität, dass die Einkommensverhältnisse in der Landwirtschaft seit Jahren stagnieren und sich leider keineswegs verbessert haben. Insbesondere kleineren Betrieben fällt es zunehmend schwer, sich mit ihrer Arbeit ein ordentliches Auskommen zu sichern. Viele geben daher auf, und für die jungen Generationen wird es immer unattraktiver, den elterlichen Hof zu übernehmen. Dieses Höfesterben schreitet leider unaufhaltsam voran.

Kleinere Betriebe müssen aufgeben, wohingegen der Trend zu wenigen großen Betrieben mit immer mehr Flächen ungebrochen anhält. Zwischen 2010 und 2020 musste jeder neunte Hof schließen – aktuelle Zahlen konnte der Grüne Bericht 2023 leider nicht liefern. Wir wissen also insbesondere noch nicht, wie sich die letzten zwei Krisenjahre auch auf die Überlebens­fähigkeit kleiner Betriebe ausgewirkt haben. Doch eines ist sicher: Es besteht nach wie vor massiver Handlungsbedarf, um auch kleinstrukturierten Familienbetrieben ein ordentliches Auskommen zu ermöglichen.

Ein zu geringes Einkommen ist naturgemäß der Hauptgrund, warum Betriebe ihre Tore schließen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen je Hof lag seit 2011 bei gerade einmal 31 000 Euro. Zum Vergleich: Das Durchschnittseinkommen unselbstständiger Erwerbstätiger liegt in etwa bei 45 000 Euro brutto. Das kann


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sich also auf Dauer für viele landwirtschaftliche Familienbetriebe nicht aus­gehen. Ein Grundübel dieser Entwicklung besteht sicherlich in den viel zu niedrigen Erzeugerpreisen und dem Missverhältnis zwischen landwirtschaftlicher Erzeugung, Verarbeitungsbetrieben und dem Handel.

Obwohl die Preise in den Lebensmittelregalen bekanntlich gestiegen sind, fließt den Landwirten davon nach wie vor leider nur ein geringer Teil des End­kundenpreises zu. Für den Weizen, der etwa in einer Semmel steckt, erhält ein Landwirt gerade einmal 2 Cent – bei einem Endpreis von 32 Cent. Da müsste also dringend nachgeschärft werden, um dieses extreme Missverhältnis endlich umzukehren und eine ausgeglichene und gerechtere Verteilung in der Wertschöpfungskette herbeizuführen.

Leider konnten Sie uns bis heute nicht sagen, wie Sie diesen Trend in Zukunft umkehren wollen beziehungsweise welche Maßnahmen Sie verfolgen, um die österreichische Landwirtschaft in eine Zukunft zu führen, in der es möglich ist, ein angemessenes Einkommen ohne massive staatliche Zuschüsse zu erwirt­schaften. In Ihrer Rede haben Sie, glaube ich, in jedem zweiten Satz irgendeinen Zuschuss erwähnt. Da gibt es leider nach wie vor keine Vision.

Die Konsequenzen dieser Untätigkeit werden uns spätestens im Grünen Bericht 2024 wieder beschäftigen. Sie haben zwar erwähnt, dass es den Programmprozess Vision 2028 plus geben soll, aber es bleibt weiterhin fraglich, ob dieser Prozess am Ende tatsächlich einen Mehrwert für die österreichische Landwirtschaft entfaltet oder wieder nur in der groß angelegten PR-Phase stecken bleiben wird, wie es in der Vergangenheit leider des Öfteren geschehen ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

10.37


Vizepräsidentin Margit Göll: Zur Abgabe einer abschließenden Stellungnahme hat sich nochmals der Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zu Wort gemeldet.


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Ich erteile es ihm und darf ihn bitten, die Redezeit von 5 Minuten nach Möglichkeit einzuhalten. Vielen Dank.


10.37.24

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz möchte ich noch ein paar Aspekte ansprechen, die auch von Ihnen erwähnt worden sind.

Agrarpolitik, die Gemeinsame Agrarpolitik bedeutet, wir haben eine gemein­schaftliche Politik auf europäischer Ebene – neben der Kohäsionspolitik. Das heißt, vor allem in Brüssel ist da Einsatz gefordert. Das bedeutet jedes Monat Sitzungen in Brüssel. Man muss es als kleines Österreich mit 2 Prozent der Bevölkerung, gemessen an der Gesamt-EU, schaffen, Verbündete zu finden und die Stimme zu erheben. Das gelingt bei Themen, die im Rahmen des Green Deals – oft sehr emotional – diskutiert worden sind, wie die Wieder­herstellung der Natur. Da ist es uns vor allem darum gegangen, dass wir mach­bare Ziele in den Entwürfen erreichen. Nun liegt ein Entwurf am Tisch, über den wir sagen können, dieser Entwurf ist wesentlich praxistauglicher für die Landwirtschaft. – Ein Punkt für uns.

Zum Thema Erneuerbare-Energien-Richtlinie III, zur Frage: Kann Waldbiomasse weiter verwendet werden? – Wir haben dazu eine Allianz gebildet, die sich For Forest Group nennt. Diese besteht aus Schweden, Finnland, Slowenien und Österreich. Mit dieser For Forest Group, in der wir die waldreichsten Länder der Europäischen Union zusammengeführt haben, ist es gelungen, Ziele durchzu­setzen, die für uns wichtig waren, nämlich dass wir die nachhaltige, aktive Wald­bewirtschaftung weiter durchführen können.

Das Thema neue Züchtungsmethoden ist angesprochen worden. Da ist die österreichische Position völlig klar, sie steht im Regierungsprogramm und heißt: neue Züchtungsmethoden nur im Rahmen des Gentechnikrechts. Diese Position vertreten wir auch ganz klar auf europäischer Ebene. Wir wollen


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Koexis­tenz mit der biologischen Wirtschaftsweise sichern, wir wollen Kennzeichnungspflicht, wir wollen Wahlfreiheit. Und wir wollen natürlich auch nicht, dass diese neuen Züchtungstechnologien patentiert werden, denn das führt dazu, dass nur noch große Konzerne Saatgut herstellen. Das verringert das Angebot, das verringert die Vielfalt. Wir haben da eine ganz klare Posi­tion auf europäischer Ebene. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum nächsten Thema: Freihandelsabkommen. Freihandelsabkommen sind für uns dann akzeptabel, wenn sie nachhaltig sind, Nachhaltigkeitskriterien enthalten. Das Mercosur-Abkommen enthält keine Nachhaltigkeitskriterien. Da ist es eigentlich ganz einfach: Es gibt einen Beschluss dieses Hauses, der die Regierung bindet, mit Nein zu stimmen. Es gibt eine klare Position im Regierungs­programm. Ich weiß nicht, wer daran zweifeln kann. Wir sind klar positioniert: Wir sind gegen das Mercosur-Abkommen in der derzeitigen Form. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Noch zur nationalen Ebene, es ist schon angesprochen worden: Letztes Jahr war ein Ausnahme-, ein Krisenjahr mit diesen Zuwächsen, gleichzeitig sehen wir heuer – und wir haben das auch schon angekündigt –: Es wird heuer ein anderes Ergebnis herauskommen, und die vorläufige Schätzung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung zeigt, wir müssen ein Minus von um die 20 Prozent erwarten. Das heißt, das Pendel geht wieder zurück, und genau deswegen ist es wichtig, dass wir mit Anreizen, mit Programmen unterstützen, dass wir ein Impulspro­gramm geschnürt haben, denn was die Betriebe in Zeiten so volatiler Märkte brauchen, ist Stabilität in der Agrarpolitik. Das ist die richtige Antwort in Zeiten solcher Herausforderungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch einmal vielleicht das Regionenthema: Es ist so, dass wir da in Österreich in den letzten 20 Jahren eine sehr gute Entwicklung haben. Ich nehme die Zahlen der Statistik Austria her, die besagen, dass sich beim Bruttoregional­produkt pro Kopf in Österreich die Unterschiede zwischen überwiegend ländlich und überwiegend städtisch in den letzten 20 Jahren von 40 Prozent auf


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22 Prozent reduziert haben. Das heißt, regionalpolitisch arbeiten wir in Öster­reich sehr gut. Das ist natürlich nicht nur eine Sache der Bundesregierung, das ist auch eine Sache der Länder, aber auch in diese Richtung das Signal: Wir sind da in Österreich auf einem besonderen Weg. Wir schauen, dass es Chancengleich­heit gibt, am Land und in der Stadt gleichermaßen, und das wird auch das Ziel für die Zukunft sein.

In diesem Sinne wünsche ich allen gesegnete Feiertage, eine gute Erholung und ein gutes neues Jahr, und ich freue mich schon auf eine gute Debatte im Jahr 2024. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen von SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovksy.)

10.41


Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank, Herr Minister.

Wir wünschen auch ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.

Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.

10.41.49Einlauf und Zuweisungen


Vizepräsidentin Margit Göll: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen und eines Schreibens des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz verweise ich auf die bereits gestern im Sitzungssaal verteilte Mitteilung der 961. und der 962. Sitzung des Bundesrates gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll der 961. Sitzung angeschlossen wird.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf diese gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung bereits gestern im Sitzungssaal verteilte Mitteilung der 961. und der 962. Sitzung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll der 961. Sitzung angeschlossen wird.


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*****

(Schriftliche Mitteilung siehe 961. Sitzung des Bundesrates.)

*****

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Vizepräsidentin Margit Göll: Eingelangt ist ein Schreiben des Ministerrats­dienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Kocher von 17. bis 21. Dezember 2023 im Oman bei gleichzeitiger Beauftragung von Herrn Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner gemäß Art. 73 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz mit seiner Vertretung.

*****

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl der beiden Vizepräsident:innen, der Schriftführer:innen und der Ordner:innen für das erste Halbjahr 2024 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung


Vizepräsidentin Margit Göll: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 2 und 3, 4 und 5, 6 und 7, 10 und 11, 12 bis 14 sowie 15 bis 17 jeweils unter einem zu verhan­deln. Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.


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Wir gehen in die Tagesordnung ein.

10.44.11 1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Art. 15a B-VG über die Verwaltungsüberprüfung des Projekts „INTERACT Office Vienna 2021-2027“ durch das Land Wien als Kontrollinstanz gemäß Art. 46 Abs. 3 der Interreg-Verordnung (2318 d.B. und 2385 d.B. sowie 11393/BR d.B.)


Vizepräsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger. – Ich bitte um den Bericht.


10.44.48

Berichterstatterin Ing. Isabella Kaltenegger: Frau Präsidentin! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft des Bundes­rates über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Art. 15a B-VG über die Verwaltungsüberprüfung des Projekts „INTERACT Office Vienna 2021–2027“ durch das Land Wien als Kontrollinstanz gemäß Art. 46 Abs. 3 der Interreg-Verordnung zu Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.


Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte.



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10.45.38

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Vize­präsidentin! Herr Bundesminister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Bei diesem Tagesord­nungspunkt geht es um eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien über die Verwaltungsüberprüfung des Projektes Interact Office Vienna 2021–2027 durch das Land Wien als Kontrollinstanz gemäß der Interreg-Verordnung.

30 Jahre gibt es diese europäische territoriale Zusammenarbeit schon. Fachliche Synergien sollten entstehen. Die geförderten Projekte 2014 bis 2020 wurden ebenfalls abgeschlossen und im Bericht veröffentlicht. Seit 1990 wurden insgesamt 30 Milliarden Euro investiert – dabei geht es vor allem um Projekte mit dem Ziel eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums in Europa.

Wenn man sich das politische Programm und die Ziele dieser Projekte durchliest, möchte man ja meinen, man sei auf der persönlichen Homepage von Frau Gewessler angekommen. Schwerpunktthemen der Projekte sind Unterstützung der Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltigkeit im Verkehr, Förderung der nachhaltigen Mobilität.

Leider, Herr Bundesminister, ist der zuständige Experte im Ausschuss unserer Bitte – weil er ja immer von den vielen Referenzprojekten gesprochen hat –, uns entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen und auch die Förderungen, die für das jeweilige Projekt ausbezahlt worden sind, zu nennen, nicht angekommen. Es war vereinbart, dass das bis zur heutigen Sitzung geschieht, auch Frau Bachmann hat da gestern urgiert, aber bis dato haben wir von Ihnen nichts bekommen.

Jetzt haben wir uns aber ein paar Projekte selber rausgesucht; das eine oder andere findet man ja.


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Das erste Projekt ist Active Travel Network. Da geht es um die CO2-Reduktion durch das Fördern von Zu-Fuß-Gehen und Radfahren – politische Empfehlungen für Maßnahmen für aktive Bewegung im Alltag.

Das zweite Projekt heißt Nachhaltige Pendlermobilität. Da geht es um die Motivation der Arbeitspendler, auf umweltfreundliche, gesunde Verkehrsmittel umzusteigen. Die sollen in Zukunft mit dem Fahrrad zum Arbeitsplatz fahren.

Das dritte Projekt, das ich mir herausgesucht habe, ist ein bisschen komisch. Wortwörtlich – und das ist für mich ein bisschen absurd – wird es als lebendiges Labor bezeichnet, mit dem Thema Zugang zu digitaler Innovation für ältere Menschen. Das Ganze läuft in einem Pflegeheim am Bodensee ab. Da sollen Personen, die in einem Pflegeheim am Bodensee leben, die technische Inno­va­tion gelehrt bekommen. Für solche Dinge, für diese Projekte wird also Geld ausgegeben. Vielleicht können Sie uns aber doch noch die Liste zukommen lassen.

Da wir aber schon den Landwirtschaftsminister da haben und dieser Tagesordnungspunkt nicht mehr hergibt, möchte ich noch ganz kurz, so wie vorhin angesprochen, zu einem wichtigen Thema kommen, das die Ernährungssicherheit betrifft. Von Ihnen als Landwirtschaftsminister hätte ich dazu gerne die eine oder andere Auskunft.

Während es bei uns in Österreich in den Medien noch ruhig um das Thema Laborfleisch ist, ist es aktueller denn je. Und wenn man über unsere Grenzen hinausschaut, sieht man, es ist auch in Europa schon angekommen. Derzeit arbeiten rund 150 Unternehmen beziehungsweise Start-ups in aller Welt daran, Laborfleisch zu produzieren. In den USA und in Singapur wird das Laborfleisch schon zum Verkauf angeboten.

Ein deutscher Lebensmittelhersteller namens In-Familiy Foods ist das erste weltweite Biotechunternehmen, das sich gerade – und zwar mit seinem ersten Produkt, einer Hotdogwurst auf Basis von zellbasiertem Fleisch – in einem


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Zulassungsverfahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit befindet.

Ein weltweit führendes Unternehmen aus Brasilien baut gerade in Spanien die weltweit größte Anlage für kultiviertes Rinderprotein. Bis Mitte 2024 soll diese fertig errichtet sein und es sollen mehr als 1 000 Tonnen Kulturprotein jährlich produziert werden. Weiters investiert dieses Unternehmen 56 Millionen Euro in ein hochmodernes Zentrum für Biotechnologie und Forschung im Bereich kultiviertes Protein.

Während in den Niederlanden das Verkosten von Laborfleisch von der Regie­rung genehmigt wurde, ist Italien mit dem Verbot der Herstellung, Vermarktung und Verwendung dieser Ersatzprodukte als erstes Land in Europa in die Offensive gegangen. Italien steht natürlich jetzt aufgrund dieser Maßnahmen seitens der EU unter Beschuss.

Sie als Landwirtschaftsminister aber haben auch in diesem Punkt versagt und den freiheitlichen Entschließungsantrag im Nationalrat betreffend „Nein zum Inverkehrbringen von Laborfleisch“ am 24. November vertagt – anstatt sich schützend vor die Bauern zu stellen, anstatt sich für die Gesundheit der öster­reichischen Bevölkerung einzusetzen, was meiner Meinung nach Ihre Aufgabe wäre. Niemand weiß über die Auswirkungen Bescheid – wir haben das bei der Impfung gehabt und so weiter, jetzt sind wir beim Laborfleisch. Dieses Laborfleisch bedeutet die Auslöschung unserer Bauern und Viehzüchter und unserer Kulturlandschaft. Es geht um unsere Ernährungssicherheit und Lebensmittelsouveränität. (Beifall bei der FPÖ.)

Durch Patente kontrollieren Konzerne in Zukunft unsere Ernährung. Das bedeutet eine dramatische Abkehr von der Art und Weise, wie sich Menschen seit Jahrhunderten ernährt haben. Ich appelliere an Ihre Vernunft, Herr Minister: Nützen Sie die paar Tage, in denen Sie noch im Amt sind, und setzen Sie die Maßnahmen gegen die Genehmigung für Österreich durch! (Beifall bei der FPÖ.)

10.51



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Vizepräsidentin Margit Göll: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. – Bitte sehr.


10.51.53

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Mit der Vereinbarung Interact Office Vienna 2021-2027 werden Verwaltung und Personalkosten vom Landwirtschafts­minis­terium auf die Stadt Wien übertragen. Das ist ein Vorgang, der übersehen wurde, was jetzt bereinigt wird und in einer 15a-Vereinbarung geregelt werden wird.

Interreg-Projekte sind wichtig für das Zusammenwachsen in der Europäischen Union. Ich sehe in meiner Region, dem Bezirk Braunau, einer Grenzregion, wie wichtig solche Interreg-Projekte im Sinne einer kulturellen Bereicherung, für die Wirtschaft, aber auch für den Tourismus sind. Wie der Herr Minister schon gesagt hat, werden 2 Milliarden Euro in die Bereiche der Interreg-Projekte investiert.

Besonders, glaube ich, das Land Burgenland zeichnet sich da aus, denn vor allem diese Region, die strukturell sehr schwach unterwegs gewesen ist, ist auch durch Interreg-Projekte aufgewertet worden und konnte viele Investitionen in diesem Bereich umsetzen.

Ich verstehe die Aufregung von Kollegen Bernard wegen Laborfleisch. Ja, wir thematisieren das schon seit Jahren, weil es einfach für uns ein wichtiges Thema ist. Wir wollen, dass auch in Zukunft die Landwirtschaft die Produktion von Lebensmitteln überhat. International sind Milliardeninvestitionen in diese Zweige geleistet worden, und wir müssen vorsichtig sein, dass nicht durch Werbung und viele andere Maßnahmen dieses Fleisch auch am europäischen Markt zu stark Fuß fasst.


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Ich glaube aber, unser Minister und besonders die Europäische Union sind dahinter, dass durch eine klare Kennzeichnung den Menschen ermöglicht wird, selber zu entscheiden, wo sie zugreifen. Diese Entscheidung war genauso schon davor zu treffen: Es kommen die billigen Lebensmittel vom Ausland herein, aber ich danke den österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten, denn sie sind die treuesten Kunden unserer Bäuerinnen und Bauern. Ich danke auch unseren Landwirten (Beifall bei der ÖVP), dass sie dazu beitragen, dass diese Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist.

Ich will noch einen kleinen Dank aussprechen, und zwar dem Kollegen von den NEOS, denn ich glaube, er war der Einzige von all den Rednern im Vorfeld, der die Zahlen recherchiert hat und nicht Populismus betrieben hat.

In diesem Sinne: Wir stimmen dieser Änderung natürlich zu. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

10.54


Vizepräsidentin Margit Göll: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. – Bitte.


10.54.42

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Also wie man da dagegenstimmen kann, das muss man mir erst einmal erklären, denn: Es geht hier eigentlich um Mittel des Kohäsionsfonds, und das sind die ganz ent­scheidenden Gelder, die wir in Europa haben – und zwar, im Rahmen dieses Kohäsionsfonds, hier in Österreich 1,8 Milliarden Euro. Ich meine, das ist nicht wenig! Da geht es um sozialen und wirtschaftlichen Ausgleich zwischen den Regionen und Gebieten und darum, dass es da nirgends zu Armut kommt.

Herr Kollege Bernard, schauen Sie sich einmal die Quellen an, aus denen das gespeist wurde: Das sind zum einen für die ländliche Entwicklung die Efre-


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Mittel – das sind 600 Millionen Euro –, zum anderen der Just-Transition-Fonds. Genau darum geht es: um klimaneutrale und ressourceneffiziente Tätigkeiten, alternative Beschäftigungsformen. All das ist sehr wichtig, deshalb gibt es da eine ganze Reihe von Projekten, die natürlich auf die Transformation unserer Umwelt reagieren.

Es ist eine kluge Entscheidung des Bundesministeriums, da mit der Stadt Wien eine 15a-Vereinbarung zu machen, denn sie hat die Möglichkeiten und sie tut das bereits. Die MA 27 führt eine ganze Reihe von Interreg-Projekten durch, nämlich mit Tschechien, mit der Slowakei und mit Ungarn. Da geht es wiederum darum: Früher gab es ja die alten, historischen Staatsgrenzen, und je näher man einer Staatsgrenze gekommen ist, umso mehr ist eine Sackgasse der Entwick­lung, oder ein Niemandsland, entstanden. Die Europäische Union denkt da um und sagt: Wir müssen das beleben, wir müssen dafür sorgen, dass dieser Grenz­raum nicht mehr ein Grenzraum ist, wir müssen da gestalten!

Eine kleine Anmerkung, Herr Bundesminister: Sie haben ja vorhin alle gelobt, aber Sie müssen schon sagen, dass wir uns regionalpolitisch massiv bei der Europäischen Union zu bedanken haben, denn sie hat diese Akzente gesetzt. Sie hat die Akzente gesetzt, durch die das Burgenland erblüht ist, durch die andere Regionen erblüht sind – dort, wo Herr Kollege Tiefnig wohnt, die Interreg mit Bayern, in Vorarlberg mit Vaduz und Liechtenstein. (Bundesrätin Miesenberger: Aber die Nationalstaaten müssen es umsetzen!) – Ja, ja, natürlich, die müssen es umsetzen. (Bundesrätin Miesenberger: Umsetzen und abholen!)

Warum aber brauchen wir die 15a-Vereinbarung? – Es gibt einen Rahmen­vertrag dazu, und jetzt muss irgendjemand für die Kontrolle und die Durch­führung und die Qualitätssicherung zuständig sein. Es gibt keine gemeinsame Institution von Bund und Ländern – das ist in unserer Rechtsordnung nicht vorgesehen –, deshalb hat das Bundesministerium sehr klug gesagt: Da gibt es die MA 27, die Magistratsabteilung 27, der Stadt Wien. Die sind fix, das kostet uns wenig, die können das, die beweisen das immer mehr. – Kollege Schreuder, das ist das Ressort von Stadtrat Hanke, weil du mich so intensiv


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anschaust. (Bundesrat Schreuder: Ich bin ganz neugierig, was du sagst! – Heiterkeit des Redners.) Okay. (Bundesrat Buchmann: ... froh sein, wenn einer zuhört!)

Wenn wir uns jetzt zum Beispiel einmal anschauen, was Interreg Österreich – Tschechien alles umfasst, so sind das einerseits die Forschung und Entwicklung, andererseits Klima und Umwelt, drittens Bildung, Kultur und Tourismus und viertens die grenzübergreifende Governance.

Mit der Slowakei: wettbewerbsfähigere und intelligentere Grenzregion, grünere Grenzregion im Klimawandel, sozialere Grenzregion und eine besser verankerte Grenzregion. – Das sind Dinge, die die MA 27 da federführend umsetzt, und deshalb ist es wichtig.

Wenn wir schon bei so einem interessanten Thema wie ländliche Entwicklung sind: Meine Kollegin Grossmann hat ja schon darauf hingewiesen, dass wir es in den letzten Jahren immer und immer wieder versucht haben, es der ÖVP zu erklären. Die beiden bäuerlichen Schlitzohre Tiefnig und Gfrerer (allgemeine Heiter­keit) haben das ja heute richtig dargestellt, wie das geht, das nennt man - - (Bundesrat Tiefnig: Schlitzohr ist ein Ordnungsruf!) – Das ist kein Ordnungsruf, lieber Freund, das ist eine liebenswürdige Bezeichnung. Und wenn du dich selbst beobachtest, weiß du auch, dass das eine Liebenswürdigkeit ist, die dich auszeichnet. Aber das Wort davor war „bäuerliche“, und jetzt kommt es: Das ständige Missverständnis der ÖVP-Politik ist, dass ländliche Entwicklung für die ÖVP bäuerliche Förderung bedeutet. Das ist es genau nicht.

Fragt euch einmal, warum die Frauen zunehmend die Dörfer verlassen. Und wenn die Frauen die Dörfer verlassen, stirbt das Dorf. Ländliche Entwicklung bedeutet, einen viel größeren Anreiz für das Leben am Land zu schaffen (Bundesrat Tiefnig: Aber nicht aus den Agrartöpfen!), in den Bereichen Bildung oder Kinderbetreuung. Wenn ich dich anschaue, sage ich, die Goldhaubenromantik ist für eine moderne Frau nichts. Und nur am Rande zu stehen und zu applaudie­ren, wenn die Männer aktiv in den Vereinen oder bei der Feuerwehr tätig sind,


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das ist zu wenig. Frauen haben andere Ansprüche. (Beifall bei der SPÖ.) Und des­halb, lieber Silvester Gfrerer: Ländliche Entwicklung ist nicht Bauernförderung und Bäuerinnenförderung.

Zweitens, ländliche Entwicklung muss eine umfassende Entwicklung in die Richtung sein, dass am Land Bibliotheken vorhanden sind, dass Ausbildungs­stätten vorhanden sind. Das ist ländliche Entwicklung und das macht dann auch das Land interessant, sodass Frauen sagen: Ich bleibe da, ich gestalte das Land mit und ich kann mich auch selbst verwirklichen!

Und das, lieber Herr Minister – wir kennen uns zu kurz –, ist etwas, das zum Beispiel Ihr Vorvorvorvorvorgänger Franz Fischler verstanden hat. Und Ansätze - - (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.) – Bitte? Ein Schlitzohr spricht mit mir! Um was geht es? – Noch einmal: Ländliche Entwicklung ist die Gesamtheit, sie umfasst Arbeitsplätze, Alternativen, Ausbildung, Kinderbetreu­ung – all diese Dinge. Man muss in manchen Regionen nicht verzweifelt nach Frauen suchen, es gibt dort keine. Es gibt ein Kärntner Tal, in dem es seit 17 Jahren keine Eheschließung mehr gegeben hat (Bundesrat Tiefnig: Da ist kein Schlitzohr!), und das sind dramatische Entwicklungen.

Und dann möchte ich noch etwas sagen: Diese bäuerliche Förderung, um die es hier geht, begünstigt Ungleichheiten, wie Frau Grossman auch gesagt hat, sie ist extrem ungleich und unausgewogen. Die Großen kriegen viel und die Kleinen zum Überleben zu wenig. Es gibt aber noch etwas Positives betreffend die Frauenseite: Immer mehr Frauen werden Betriebsführerinnen bäuerlicher Betriebe, und das sollte weiterhin ganz stark gefördert werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.04


Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. – Bitte.



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11.04.30

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucher:innen bei uns hier im Haus! Verwaltungsüberprüfung des Projekts Interact Office Vienna 2021 bis 2027 – bei dieser sperrig anmutenden Materie handelt es sich im Wesentlichen um eine Verwaltungsvereinfachung. Es gibt immerhin 28 Interreg-Programme, die das Interact Büro Wien vor allem in Mittel- und Südeuropa betreut. Neben Wien gibt es solche Büros in Finnland, in Spanien und in Dänemark. Und auch wenn das Büro in Wien ist: Kollegin Kittl hat mir die Rede überlassen. (Heiterkeit der Rednerin sowie der Bundesrät:innen Schennach und Schumann.)

An Kollegen Schennach gerichtet: Was sind Interreg-Programme? – Da geht es um die Umsetzung der Kohäsionspolitik der EU, das hat Kollege Schennach ja auch schon ausgeführt. Diese hat zum Ziel, regionale Unterschiede auszugleichen, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in den Regionen grenzüber­schreitend und seit der aktuellen Projektperiode auch die Wettbewerbsfähigkeit grenzüberschreitend zu fördern.

Die Themen dieser Projekte – wir haben es im Ausschuss vom Experten gehört – haben wirklich eine ganz große Bandbreite, von touristischer Infrastruktur über grenzüberschreitende Gesundheitsmedizin bis hin zu Umwelt- und Ressourcen­management. Schön, dass Kollege Bernard selbst einige der Projekte gefunden hat und danke auch für das Bewerben einiger dieser wertvollen Projekte.

Als Niederösterreicherin möchte ich natürlich im Besonderen die Schweinwerfer auf Projekte richten, an denen Niederösterreich beteiligt ist. Da gab es im Zeitraum 2014 bis 2020 alleine in der Interreg-Region Österreich – Tschechische Republik 91 Projekte, die gefördert wurden. Ich möchte einige Projekte herausstreichen, und ja, zahlreiche dieser Projekte betreffen tatsächlich Umwelt- und Ressourcenmanagement und Klimawandelanpassung.


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Da gibt es zum Beispiel das Projekt Anpassung der Grünen Infrastruktur an den Klimawandel. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die grüne Infrastruktur klimafit zu machen, damit das Ökosystem in den beteiligten Regionen zu stärken und somit einen aktiven Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zu leisten. Es sind Modellprojekte wie Bodenschutzanlagen, Landschaftsobstpflanzungen, grüne Straßen und viele weitere darunter. Erarbeitet wurden Arbeitsmittel, Anleitungen, Richtlinien, Leitlinien, Studien, Beratungs- und Bildungsangebote. Das ist also wirklich etwas ganz Wertvolles für die Region.

Im Zeitraum 2020 bis 2022 gab es auch noch ein Projekt, das die Auswirkungen des Klimawandels auf das Einzugsgebiet der Thaya erhoben hat. Das über­ge­ordnete Ziel war die Prognostizierung und Analyse der Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt des grenzübergreifenden Einzugsgebiets der Thaya und die Erarbeitung – und das ist eben auch ganz wichtig – einer bilateral abgestimmten Betriebsordnung für die Stauseen in Tschechien für Trockenperioden in der Zukunft.

Aber – Kollege Schennach hat es schon ausgeführt – es gibt nicht nur Projekte in den Bereichen Umwelt und Klima. Das Projekt Smart Armour unterstützt KMUs und insbesondere Start-ups, Produkte mit einer drahtlosen Funkver­bin­dung zu entwickeln. Vom AI Social Design Thinking Lab wurde ein Netzwerk gebildet, das dazu beitragen soll, die neuen Möglichkeiten und Chancen der KI-Technologie effektiver zu nutzen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Region zu verbessern und die Effizienz der regionalen Institutionen zu steigern.

Die meisten von uns sehen, dass die vom Interact Büro betreuten Programme einen wertvollen Nutzen für die Regionen haben. Es betrifft halt grenz­über­schreitende Projekte, die von der EU finanziert werden, vielleicht ist das der Grund, warum das der FPÖ so suspekt ist. Ich freue mich jedenfalls über eine breite Zustimmung zu dieser sinnvollen Verwaltungsvereinfachung. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Bundesrates Schennach.)

11.09



BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 82

Vizepräsidentin Margit Göll: Ich darf nun Herrn Bundesminister Norbert Totschnig bitten.


11.09.30

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es sind jetzt schon sehr viele wichtige Aspekte genannt worden. Vielleicht vorweg: Kollege Schennach, natürlich, die EU-Kohäsionspolitik ist eine vergemeinschaftete Politik. Das Geld wird zentral in Brüssel organisiert, finanziert, deswegen stellen der Bereich Kohäsion und Agrarpolitik als die vergemeinschafteten Politikbereiche den größten Teil des EU-Budgets dar.

Es ist auch die Projektliste angesprochen worden, die kofinanzierten Efre-Mittel. Ich glaube, ich habe es Ihnen mitgeteilt: 249 Projekte sind es mit Stand November 2023. Wir werden die Liste nachliefern. Diese Zusage mache ich hier, und Sie können sich darauf verlassen, dass das auch passiert.

Mittels der EU-Kohäsionspolitik will die EU durch gezielte Investitionen wirt­schaftliche und soziale Unterschiede in Europa, in den europäischen Regionen ausgleichen. Wir haben es gehört, damit will man den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Union stärken und regio­nale Entwicklungsunterschiede ausgleichen.

Zwei Töpfe stehen zur Verfügung: der Efre-Topf und der Just-Transition-Fonds, also der Fonds für den gerechten Ausgleich. Der zweite Fonds hat das Ziel, dass man in Regionen, in denen es bei der Umstellung der Wirtschaft hin zu erneuerbaren Energieträgern große sozioökonomische Herausforderungen gibt, entsprechende Mittel zur Verfügung stellen kann.

Es gibt zwei Zielsetzungen und zwei große Förderprogramme. Das erste Programm ist das Programm für Investition in Beschäftigung und Wachstum. Da sind diese Efre- und Just-Transition-Fonds-Mittel mit einem Volumen von


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597 Millionen Euro an EU-Mitteln drinnen. Dazu kommen noch ungefähr 300 Millionen Euro nationale Mittel aus den öffentlichen Töpfen und ergänzend das Doppelte durch private Mittel, also die 1,8 Milliarden Euro.

Die zweite Schiene ist die Efre-Schiene, also grenzüberschreitende Projekte, Programme für die europäische territoriale Zusammenarbeit. Da stehen noch einmal zusätzlich 220 Millionen Euro zur Verfügung. Die können noch einmal mit 20 bis 30 Prozent kofinanziert werden. Alles zusammen kommt man auf die Summe von 2 Milliarden Euro, die ausgelöst werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

Da gibt es also wahnsinnig viele wirklich spannende und gute Projekte. Des­wegen ist die Liste auch wirklich wichtig, damit man einmal sieht, was konkret passiert – natürlich auch im Bereich Klimaschutz. Es gibt aber auch viele andere Projekte, die erwähnenswert sind.

Ich möchte eines ansprechen, das sich Intesi nennt. Das ist ein Programm, durch das man die Grundversorgung in abgelegenen ländlichen Regionen der Alpen­staaten unterstützen möchte. Ein Pilotprojekt gibt es im Außerfern im Bezirk Reutte in Tirol. Das zeigt beispielsweise Wege auf, wie alleinstehende ältere Menschen durch eine Kombination aus digitalen Diensten, mobiler Pflege und sozialer Betreuung ein selbstbestimmtes Leben führen können – ein Beispiel von vielen.

Nun zur 15a-Vereinbarung – Kollege Schennach hat das gut dargestellt –: Die Bundesverfassung sieht da keinen Rahmen vor, über den das abgewickelt wird. Deswegen hat man seit den Nullerjahren praktisch eine 15a-Vereinbarung beschlossen, über die man die Programme abwickelt. Es geht um die Überprü­fung der transnationalen Interreg-Programme. Das läuft ja weitgehend über eine zentrale Prüfstelle. So ist es auch letztes Jahr in der 15a-Vereinbarung für die Förderperiode bis 2027 festgelegt worden.


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Eines dieser Projekte ist das Interact Office Vienna. Wir haben es gehört: Das ist eine Austauschplattform für alle Interreg-Programme der 27 Mitgliedstaaten und soll eine effiziente Abwicklung unterstützen. Damit das so wie in den vergangenen Förderperioden auch in der neuen Förderperiode möglich ist, schafft man jetzt diese Abänderung, und wir beschließen diese Abänderung der 15a-Vereinbarung, um den erfolgreichen Weg weiterzuführen. Das ist ein Wunsch des Bundeslandes Wien, dem wir gerne nachkommen. Ich bitte deswegen um ausreichende Unterstützung dieses Vorhabens. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.14 11.14.01


Vizepräsidentin Margit Göll: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Ich darf Frau Bundesministerin Dr. Susanne Raab sehr herzlich hier bei uns im Bundesratssaal begrüßen. – Herzlich willkommen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Schennach.)

11.15.002. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (3753/A und 2396 d.B. sowie 11403/BR d.B.)


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3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (2397 d.B. sowie 11404/BR d.B.)


Vizepräsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu den Punkten 2 und 3 ist Frau Bundesrätin Sandra Böhmwalder. – Ich bitte um die Berichte.


11.15.40

Berichterstatterin Sandra Böhmwalder: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezem­ber 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungs­geld­gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, somit komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

Auch da liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor, somit komme ich auch da gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.



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Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank für den Bericht. Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Doppler. – Bitte.


11.16.57

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Frau Vizepräsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Anhebung der Zuverdienst­grenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ab kom­mendem Jänner von 7 800 auf 8 100 Euro wird von uns Freiheitlichen unterstützt und begrüßen wir.

Jedoch ist zu bedenken oder geben wir zu bedenken – ich habe es im Ausschuss schon angesprochen, Frau Minister –, dass die Erhöhung dieser Zuver­dienst­grenze 3,8 Prozent beträgt. Sollte es im nächsten Jahr – das ist ein Sonderfall – eine Anhebung der Gehälter um 9,1 Prozent wie zum Beispiel im öffentlichen Dienst geben, kann es unter Umständen sein, dass jemand, der knapp an der Geringfügigkeitsgrenze arbeitet, eventuell im Nachhinein das Kinderbetreu­ungsgeld zurückzahlen muss, weil er über diese Zuverdienstgrenze kommt. Ich kann nur hoffen – und ich hoffe, Sie sagen mir das zu, Frau Minister –, dass Sie diese fleißigen berufstätigen Kinderbetreuungsgeldbezieher da auch gut informieren und aufklären werden.

Dem zweiten Gesetz, das hier beschlossen wird, werden wir unsere Zustimmung nicht geben. Es geht dabei um die Verlängerung der Auszahlung der Familien­beihilfe und des Kinderbetreuungsgelds an Ukrainer. Österreicher – wir wissen es ja – leisten ja wirklich viel humanitäre Hilfe. Wir bieten diesen Vertriebenen Unterkunft, warmes Essen, Kleidung, stellen medizinische Versorgung zur Verfü­gung und – was das Wichtigste ist – gewähren den Vertriebenen Schutz und Sicherheit in unserem Land.

Vertriebene haben ja keinen Anspruch auf Familienleistungen. Damit aber für diese ukrainischen Vertriebenen überhaupt ein Anspruch auf Familienleistungen


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besteht, wurde sogar künstlich die Fiktion des Lebensmittelpunktes in Öster­reich geschaffen. Es ist nicht ganz einsichtig, warum das so gemacht wird. Das ist ja in der Vergangenheit auch nicht so gemacht worden. Die meisten Vertrie­benen erhalten ohnehin schon viele Sozialleistungen. Nun aber das Paket der Zuwendungen auch noch um Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe zu erweitern, das finden wir nicht richtig. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht dabei um 16 000 Kinder. Das ist ein Haufen Geld, das da zusätzlich in die Hand genommen wird – Geld, das österreichischen Familien abgehen wird. Das ist eben das falsche Signal, nämlich das falsche Signal an die Österreicher. Während österreichische Familien den Gürtel immer enger schnallen müssen und nicht mehr wissen, wie sie sich das tägliche Leben leisten können, wird auf der anderen Seite das Geld beim Fenster hinausgeworfen und – wie schon erwähnt – ein fiktiver Lebensmittelpunkt geschaffen und mit diesem getrickst.

Jedes fünfte österreichische Kind ist armutsgefährdet, und solange es auch nur ein einziges Toastbrotkind bei uns gibt, sollte zuerst diesen österreichischen Familien unter die Arme gegriffen werden, bevor anderweitig geholfen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitliche – das ist ja keine Neuigkeit – stehen an der Seite der öster­reichischen Bevölkerung und sagen, bevor anderen geholfen wird, muss zuerst den österreichischen Familien geholfen werden, ganz nach dem Motto: Österreich zuerst! (Beifall bei der FPÖ.)

11.20


Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Heike Eder. – Bitte sehr.


11.20.44

Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Liebe Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim vor den


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Bildschirmen! 94,5 Prozent der einkommensabhängigen Kinderbetreuungs­geldbezieher sind Frauen. Ein Teil davon verdient neben dem Kinderbetreu­ungsgeldbezug auch noch geringfügig dazu.

Dieser hohe Frauenanteil zeigt gleichzeitig auch, dass die Väterbeteiligung nach wie vor extrem gering ist. Obwohl 61 Prozent der Väter sagen, sie möchten gerne mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen, unterbrechen lediglich zwei von zehn Vätern ihr Arbeitsleben, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Nur 3 Prozent der Väter gehen länger als drei Monate in Karenz, und die Inanspruch­nahme der Väterkarenz ist in Österreich weiter leicht rückläufig.

Diese Fakten zeigen eines: Das Thema Karenz und einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld ist überwiegend ein Frauenthema. Es ist damit aber auch nicht nur ein Frauenthema, sondern auch ein Familienthema. (Bundesrätin Schumann: Das ist ein Gesellschaftsthema!) Mit der Erhöhung der Zuverdienst­grenze zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von 7 800 auf 8 100 Euro stärken wir überwiegend Mütter und ihre Familien. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Huber.)

Auch der zweite Beschluss, den wir hier gemeinsam fassen, stärkt Familien und kommt überwiegend Frauen mit ihren Kindern zugute. Wir beschließen nämlich die Verlängerung des Kinderbetreuungsgeldbezugs für ukrainische Familien um ein weiteres Jahr, bis März 2025. Wir haben in Österreich aktuell circa 103 000 ukrainische Flüchtlinge. Der Großteil davon sind Frauen und ihre Kinder.

Ich bin selbst Mama und weiß deshalb natürlich ganz genau: In solchen Krisen­situationen gibt es nichts Wichtigeres als das Wohlergehen der eigenen Kinder. Deshalb müssen gerade vertriebene Kinder bestmöglich unterstützt und geschützt werden, denn das ist einfach gelebte österreichische Solidarität, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)


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Familien bilden das Grundgerüst unserer Gesellschaft, sie sorgen für den Zusammenhalt. Gerade das bevorstehende Weihnachtsfest führt uns das noch einmal ganz klar vor Augen. Deshalb wünsche ich allen Familien wunder­schöne Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

11.23


Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Sandra Gerdenitsch. – Bitte sehr.


11.23.43

Bundesrätin Mag. Sandra Gerdenitsch (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Ministerin! Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es war völlig klar, dass die Anpassungen, die heute auf der Tagesordnung stehen, vorzunehmen sind, und es war klar, dass es die Anhebung der Zuverdienstgrenze zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld geben wird.

Bereits im August wurden die voraussichtlichen Zahlen dazu veröffentlicht, und leider ist es erst heute auf der Tagesordnung, zum letztmöglichen Zeitpunkt, kurz vor Jahresende. Das muss nicht wirklich sein. Diese verspäteten Beschlüsse verunsichern die Familien.

Da es sich um eine routinemäßige Anpassung handelt, brauchen wir hier gar nicht darüber zu reden, dass wir mit dabei sind.

An dieser Stelle möchte ich Sie aber auch fragen, wann Sie endlich das Kinderbetreuungsgeld reformieren. Wir wissen von einigen Fällen, bei denen es Probleme gibt. Wir wissen, dass der Beratungsaufwand für das Kinderbetreuungsgeld für die Institutionen im Vorfeld enorm ist. (Bundesrätin Schumann: Es ist nicht mehr zu beraten, das Kinderbetreuungsgeld!) Das belastet. Fragen Sie bitte einmal bei der Arbeiterkammer nach, oder reden Sie mit der Volksanwaltschaft!


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Die Baustelle Kinderbetreuungsgeld führt zu immer neuen Problemen. Jüngst machte der „Falter“ auf das Schicksal einer Mutter aufmerksam, die aufgrund eines Krankenstandes den Anspruch auf das einkommens­abhängige Kinderbetreuungsgeld und damit auf 6 500 Euro jährlich verloren hat. Familienpolitik muss endlich krisensicher gemacht werden. (Beifall bei der SPÖ.) Eine Krankheit oder eine Krise kann doch nicht den Bezug behindern oder verhindern!

Kollegin Eder hat es schon gesagt: Die Väterbeteiligung ist gering. – Ich habe geglaubt, jetzt kommt ein bisschen etwas Feministisches: nein. (Bundesrätin Schumann: Nein!) Es ist nicht nur Frauenpolitik, sondern auch Familienpolitik, sagt die Kollegin. – Nein, Frau Kollegin, das ist ein Gesellschaftsthema, das ist nicht einfach nur ein Familienthema. (Beifall bei der SPÖ.) Es ist eher so: Wir müssen alle froh sein, dass es das gibt, und den Frauen wird geholfen. – Nein, das ist absolut nicht feministisch.

Ich bin auch Mama von zwei Kindern, und zwar seit zehn Jahren alleinerziehende Mama von zwei Kindern. Es ist für Alleinerzieher:innen überhaupt nicht lustig und einfach, allein auf weiter Flur dazustehen. Wenn man sich auf die Beziehung verlässt, Teilzeit arbeiten geht, lange in Karenz geht, und dann steht eine Trennung oder eine Scheidung ins Haus, dann schaut es auf dem Pensionskonto leider nur sehr bescheiden aus.

Im Ausschuss haben wir auch gefragt, wie viele Familien denn das einkom­mensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen. Das sind 45 Prozent. Bei diesen 45 Prozent sind es 30 Prozent der Väter, die es in Anspruch nehmen. Auf meine Frage, ob denn da die Zahlen vielleicht steigen würden, hörte man: leider nein, das ist sehr konstant.

Frau Ministerin, ich fordere Sie auf, diesbezüglich endlich tätig zu werden: mit Aufklärung, mit Infos und Kampagnen.


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Wenn Sie nicht wissen, wie das geht, dann empfehle ich den Blick ins Burgen­land. (Ah-Rufe bei der ÖVP.) Die Arbeiterkammer, die Gewerkschaft und das Land Burgenland haben die Kampagne Und Papa dabei gestartet. So sollen mehr Männer animiert werden, in Väterkarenz zu gehen, um die wichtigen Entwicklungs­schritte ihrer Kinder mitzuerleben. Damit soll auf die positiven Effekte der Väterkarenz hingewiesen werden und auch darauf, welche Bereiche­rung es für die Familie sein kann, wenn man sich in dieser Zeit unein­geschränkt dem Kind widmen kann. Dadurch kann der Vater die bedeutenden Meilensteine in der Entwicklung des Kindes auch selbst erleben und nicht nur aus zweiter Hand erzählt bekommen. Gehen mehr Männer in Karenz, dann profitiert auch die Gesellschaft, und die Arbeit der Mütter würde stärker gewürdigt werden.

Gestern endlich kam die Schlagzeile: Die Bundesregierung beschließt den Nationalen Aktionsplan Kindergarantie. – Na, das hat aber gedauert. Das muss man erst einmal zusammenbringen, dass man da das Schlusslicht in der EU ist. Es ist ja schon fast ein kleines Weihnachtswunder, dass die Bundesregierung doch noch überzeugt werden konnte, mit fast zwei Jahren Verspätung diesen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Kindergarantie zu prä­sentieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe es gestern schon gesagt, und ich werde es heute noch einmal sagen, weil ich hier die Stimme der vielen in Österreich bin: In Österreich ist jedes fünfte Kind von Armut betroffen oder bedroht, und das ist bitte eine Schande für ein reiches Land wie Österreich. Alle Kinder haben das Recht auf ein gutes Leben und auf gerechte Chancen.

Die SPÖ hat längst vernünftige Vorschläge auf den Tisch gelegt, um die Kinderarmut zu beseitigen und gerechte Chancen für alle Kinder zu garantieren. Wir fordern, dass der Nationale Aktionsplan im Parlament behandelt wird und ausreichend budgetäre Mittel für die Maßnahmen gegen Kinderarmut bereitgestellt werden.


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In diesem Sinne wünsche ich euch allen erholsame, aber vor allem besinnliche Weihnachtsfeiertage. Wie Kollegin Grossmann schon vorhin gesagt hat: Auf ein besseres 2024! (Beifall bei der SPÖ.)

11.28


Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. – Bitte, Frau Bundesrätin.


11.28.45

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Willkommen, Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute zwei Tagesordnungspunkte, die nur kleine, aber umso wichtigere Änderungen beinhalten.

Beim Kinderbetreuungsgeld nehmen wir eine wichtige Anpassung vor. Die bisherige Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreu­ungs­geld wie auch bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld reicht 2024 nicht mehr aus, und zwar aufgrund der jährlich vorgenommenen Valorisie­rung der Geringfügigkeitsgrenze im ASVG. Eine geringfügige Erwerbstätigkeit neben dem Kinderbetreuungsgeld wäre beim Erreichen dieser Geringfügig­keits­grenze somit nicht mehr möglich.

Und ja, diese Anpassung ist in besonderem Maß für Frauen wichtig – das können wir ruhig betonen –, denn nach wie vor konsumieren Frauen zu einem erheb­lichen Teil Karenzzeiten für Kinderbetreuung, und diesen Frauen wird weiterhin ermöglicht, neben der Carearbeit einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, somit im Berufsleben verankert zu bleiben und den berühmt-berüchtigten Karriereknick zu vermeiden.

In Tagesordnungspunkt 3 geht es um eine Änderung des Familienlasten­aus­gleichsgesetzes, die wir heute beschließen werden und die mir ein ganz besonderes Anliegen ist. Ja, Kollegin Doppler, der Lebensmittelpunkt vieler


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ukrainischer Familien ist jetzt in Österreich – das ist keine Fiktion, das ist Realität. Das ist keine Fiktion, das ist Realität!

Schauen wir uns einmal an, worum es da geht! Ich glaube, wir hier können uns alle miteinander nicht vorstellen – und ihr anscheinend am allerwenigsten –, wie es für diese Familien sein muss – hauptsächlich Frauen und Kinder –, die ihre Heimat verlassen müssen.

Ich persönlich habe einen kleinen Einblick bekommen, was diese Menschen durchgemacht haben: Es war Mitte 2022, als ich am Wiener Hauptbahnhof ein relativ junges ukrainisches Mädchen am Boden sitzen gesehen habe, sichtlich erschöpft von einer langen Reise, nennen wir es einmal so. Neben sich hatte es einen Käfig mit einer Katze und einen circa so großen (mit den Fingern ein Rechteck in die Luft zeichnend) verpackten Reifen stehen. Ein unglaublich sperri­ges Ding, das auf dem Weg zu uns mitzuschleppen wahnsinnig schwierig und mühsam gewesen sein muss.

Das war ein Reifen, den Sportlerinnen – rhythmische Sportgymnastinnen – als Sportgerät verwenden – ich habe sofort erkannt, was das ist, da unsere Tochter in ihrer Kindheit und Jugend selber rhythmische Sportgymnastik aus­geübt hat. Ich kenne also dieses Verhältnis, das diese Gymnastinnen zu ihren Sportgeräten haben, meine Tochter hat ihren Reifen auch wirklich behütet, wie es nur geht. Mich hat das daher besonders betroffen gemacht: Die Mutter des Mädchens hat mir erklärt, es war ihr besonders wichtig, dass ihre Tochter diesen Reifen mitnehmen konnte – obwohl das wirklich ein sperriges Ding war und sie mir bestätigt hat, wie mühsam das war, den mitzu­nehmen, neben all den anderen ebenfalls wichtigen Dingen, die mitzu­schleppen waren –, einfach weil sie ihrer Tochter ein Stück weit deren normales Lebens ermöglichen wollte, indem sie diesen Reifen mitnehmen konnte.

Diese Begegnung hat mir mehr als alle andere wirklich sehr deutlich vor Augen geführt, in welch brutaler Art und Weise diese Menschen von Putin aus ihrem Leben, aus ihrem Land und aus ihrem Alltag vertrieben werden.


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Laut UNO-Flüchtlingshilfe war seit Beginn der russischen Invasion zwischen­zeitlich ein Drittel – ein Drittel! – der ukrainischen Bevölkerung auf der Flucht – der Großteil davon Frauen und Kinder, das habe ich schon erwähnt –, was die Ukraine zum Schauplatz der größten Vertreibungskrise der Welt macht.

Circa 5,9 Millionen Menschen sind mittlerweile in europäischen Staaten als Flüchtlinge angekommen, in Österreich sind es aktuell knapp 82 000 Menschen aus der Ukraine, die als Flüchtlinge registriert sind. Das Mindeste, das wir tun können, ist, diese Menschen aufzunehmen und ihnen größtmögliche Solida­rität und Unterstützung zukommen zu lassen – dazu gehört auch der volle Zugang zur Familienbeihilfe und zum Kinderbetreuungsgeld, und darum verlän­gern wir jetzt diese Regelung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kein Mensch, kein Kind ist gerne auf der Flucht, das müsste eigentlich selbst den Kolleginnen und Kollegen der FPÖ einleuchten. (Ruf bei der FPÖ: Selbst! Selbst! Diese Selbstgerechtigkeit!)

Erneuern wir diese Unterstützung! Ich hoffe auf breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrätin Jagl – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz, in Richtung FPÖ –: Das ist unmenschlich! – Bundesrat Spanring: ... du Gescheite, du!)

11.33


Vizepräsidentin Margit Göll: Das Wort steht bei Bundesministerin Susanne Raab. – Bitte sehr.


11.33.55

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrät:innen! Ich freue mich sehr, in der vorweihnachtlichen Sitzung heute noch bei Ihnen sein zu können. Ende des Jahres ist ja immer auch ein bisschen der Zeitpunkt, um Resümee zu ziehen, und als Familienministerin tue ich das heute auch sehr gerne: Ja, in vielerlei Hinsicht waren die letzten


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Jahre für die Familien nicht immer leicht, aber es sind uns wirklich familien­politische Meilensteine gelungen.

Eine Regelung, die ganz weit in die Zukunft wirken wird, ist, dass wir die Familienleistungen valorisiert haben. Vom Kinderbetreuungsgeld über die Familienbeihilfe bis zum Schulstartgeld: Mit Jänner kommenden Jahres werden diese Leistungen noch einmal um 9,7 Prozent erhöht. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Das ist eine Erhöhung, die die Familien wirklich auch im Börsl spüren werden.

Wir haben es in diesem Jahr geschafft, ein historisches Investment in die Kinderbetreuung zustande zu bringen: ein Thema, das mir ganz besonders wichtig war und das natürlich nur möglich ist, wenn man es gemeinsam mit den Ländern und den Gemeinden, die für die Kinderbetreuung vor Ort zuständig sind, angeht. Der Finanzausgleich hat uns da eine Möglichkeit, eine Chance gegeben, und wir haben sie genutzt und werden bis 2030 über 4,5 Milliarden Euro investieren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ja, selbstverständlich ist das eine frauenstärkende Maßnahme, denn es sind die Frauen, die Mütter, die den weit überwiegenden Anteil der Sorgearbeit und Kinderbetreuung zu Hause leisten. Wir möchten deshalb besonders die Mütter unterstützen und ihnen echte und gelebte Wahlfreiheit zuteilwerden lassen, sodass eine Mutter wirklich – so, wie auch ich es gemacht habe – schon früher nach der Geburt wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehren kann, wenn sie das möchte. Jede Familie soll selbst entscheiden können, wie sie sich zu Hause organisiert – unsere Aufgabe ist es, den Rahmen zu schaffen, und das tun wir mit diesem Investment in die Familien und in die Kinderbetreuung. (Beifall bei der ÖVP.)

Ja, ich will auch, dass die Väterbeteiligung steigt: Die Zahlen und die Erfahrungs­werte zeigen, dass eine höhere Väterbeteiligung nicht nur die Familie insgesamt stärkt und die Mütter entlastet, sondern auch für die Väter – die


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Papas – in Österreich einen unglaublichen Mehrwert bringen kann, wenn diese von Beginn an wirklich gleichberechtigt und zu gleichen Anteilen in der Familie die Kinderbetreuung übernehmen. Ich sehe es auch an meinem eigenen Beispiel, wie wunderschön und wertvoll das auch für das Kind und für das Kindeswohl ist, und deshalb wollen wir die Väterbeteiligung stärken.

Wir haben ja da schon viele Maßnahmen getroffen: Wir haben den Familien­zeitbonus verdoppelt, damit die Männer, die Papas den Papamonat vermehrt in Anspruch nehmen. Wir haben mit der letzten Reform des KBG bewerkstelligt, dass der Familienzeitbonus auf ein später in Anspruch genommenes Kinder­betreu­ungsgeld nicht mehr angerechnet wird – das ist etwas, das sich die Familien natürlich ausgerechnet haben, und das vielfach ein Hindernis bei der Inanspruch­nahme des Papamonats war.

Wir werden eine Väterbeteiligungskampagne machen, denn ich glaube auch, es ist wichtig, das öffentlichkeitswirksam zu begleiten; ich arbeite da an den letzten Details einer Väterbeteiligungskampagne.

Wir haben im Rahmen des neuen Eltern-Kind-Passes ein neues Instrument geschaffen: In der Elternberatung in den Familienberatungsstellen wollen wir auf den Aspekt der gleichberechtigten Aufteilung der Aufgaben innerhalb der Familie hinweisen. Mit dem neuen Eltern-Kind-Pass erzielt man eine gewisse Breitenwirkung, und wir erreichen die Familien zu einem sehr frühen Zeitpunkt, wenn sie sich gerade noch in der Vorbereitung auf die Geburt befinden und sich auch überlegen, wie das neue Lebensmodell mit dem Kind aussehen könnte und wie ihre Familie künftig sein wird. Zu diesem wich­tigen Zeitpunkt erreichen wir die Familien.

Die Änderungen, die heute beschlossen werden, sind logische Maßnahmen, und es ist wichtig, dass sie umgesetzt werden. Wir wollen, dass das System, das wir hier in Österreich haben, ein gut ausgebautes System von Familienleistungen ist, mit verschiedenen Modellen im Bereich des Kinderbetreuungsgeldes und dadurch einer hohen Flexibilität für die individuellen Lebensmodelle der Familien.


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Wir wollen, dass dieses System auch in Zukunft Bestand hat und daher auch entsprechend an die heutigen Gegebenheiten und die höheren Gehälter angepasst wird, und das geschieht mit den heutigen Änderungen.

Ein Wort noch: Ich halte es für vernünftig, dass wir gerade bei den ukrainischen Vertriebenen, die innerhalb der Europäischen Union einen speziellen Status genießen – nämlich den Vertriebenenstatus, einen Status, auf den sich alle EU-Mitgliedstaaten verständigt haben –, speziell Vorsorge treffen für die vielen Mütter und Kinder, die in Österreich sind, denn es sind weit über 80 Prozent Mütter und Kinder, die hier sind. Wir haben, so denke ich, ein gutes Ver­sorgungssystem geschaffen, um eben diese Mütter und ihre Kinder (Bundesrat Steiner: ... und SUVs!) aufgrund des Vertriebenenstatus in Österreich zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.40


Vizepräsidentin Margit Göll: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrätin Schumann: Doch, doch!) – Bitte, Frau Bundesrätin.


11.40.10

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Frau Bundesministerin, ich darf Sie ganz höflich und mit großer Eindringlichkeit daran erinnern, dass Sie Frauen­ministerin sind. Vielleicht ist Ihnen die Situation der Frauen in Österreich nicht ganz klar, sonst hätten Sie jetzt eine andere Rede gehalten. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Sie haben schon seit Sommer die Zeitverwendungsstudie in Ihrem Ministerium liegen, eine Studie, die nach vielen Jahren wieder durchgeführt wurde, um die Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit in Österreich zu doku­men-


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tieren. Nun, Sie haben diese Studie sehr lange liegen gelassen und wahrschein­lich, und ich darf das unterstellen, bewusst kurz vor Weihnachten die Ergebnisse bekannt gegeben – und die sind erschütternd: Die Anzahl der Stunden, die Frauen täglich an unbezahlter Arbeit leisten, ist nicht zurückgegangen. Frauen leisten noch immer den Großteil der unbezahlten Arbeit. Diese Studie wäre dazu da gewesen, zu sagen: Hallo, da ist etwas zu tun, die Verteilung ist nicht gerecht! – Sie haben kein einziges Interview zu diesem Thema gegeben, Sie haben nicht das Wort für die Frauen ergriffen, und das ist für eine Frauen­ministerin wirklich peinlich.

Ich darf Ihnen die Situation der Frauen in Österreich nahebringen: Viele der Frauen arbeiten in Teilzeit. Die Anzahl der Frauen in Teilzeitarbeit ist in der Coronazeit gestiegen. Wir sind jetzt bei fast 51 Prozent. Wir haben eine Einkommensschere zwischen Frauen und Männern von 17 Prozent, wir haben eine Pensionsschere zwischen Frauen und Männern von über 40 Prozent. Es gibt viele Frauen, die in der Pension armutsgefährdet sind. Es gibt Alleinerziehe­rinnen, die aufgrund der Teuerung nicht mehr wissen, wie sie den Alltag mit ihren Kindern finanzieren sollen. Und Sie haben nicht hingegriffen, Sie haben nicht hingesehen.

Die Väterbeteiligung steigt nicht, sondern sie geht zurück. Warum geht sie zurück? – Aus mehreren Gründen. Erstens: Sie mit Ihrer Partei haben gemeinsam mit der FPÖ die Arbeitszeitregelungen so gestaltet, dass Beruf und Familie nicht mehr miteinander vereinbar sind. Die Anhebung der Arbeitszeit war einer der großen Schritte, der die Väterbeteiligung zurückgedrängt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch haben Sie nicht dafür gesorgt, dass die Teuerung zurückgeht. Familien müssen schauen: Wie kommen wir mit dem Geld aus, wenn wir dann eine größere Familie sind, wenn das Baby auf die Welt kommt? Natürlich wird jene Person zu Hause bleiben, die weniger verdient, darüber brauche ich eigentlich gar nicht zu reden, das ist ganz klar. So wird die Väterbeteiligung nicht steigen.


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Auch haben Sie den Frauen das Leben schwer gemacht, indem Sie die Karenzzeit um zwei Monate verkürzt haben. Das wird für viele Frauen in 22 Monaten ein riesiges Problem werden, weil sie keinen Kinderbildungsplatz haben, weil keiner zur Verfügung steht. Der Arbeitgeber aber kann sagen: Du musst jetzt arbeiten gehen, und wenn du nicht kommst, dann verlierst du halt deinen Arbeitsplatz! – So schaut die Realität aus. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Pensionsantrittsalter von Frauen wird ab 1.1. des nächsten Jahres sehr rasch angehoben. Sie haben dazu kein Wort gesagt. Frau Frauenministerin, Sie sind Frauenministerin, und in der Frauenpolitik gilt: Wer schweigt, stimmt zu! In der Frauenpolitik gilt auch: Wenn man die Anliegen der Frauen nicht wahrnimmt und nicht anspricht, dann kommt es zu Rückschritten in der Frauenpolitik! Wir erleben Rückschritte ohne Ende. (Beifall bei der SPÖ.) Wir erleben Rückschritte hinsichtlich der Rolle der Frauen und wir erleben Rückschritte hinsichtlich der Situation der Frauen.

Ich darf darauf hinweisen, dass die Genderdebatte beziehungsweise die Debatte über das Gendern natürlich eine Alibidiskussion ist. Es geht nicht so sehr um die Frage der sprachlichen Realität, dass Frauen abgebildet werden – was doch selbstverständlich sein muss, darüber brauchen wir doch gar nicht zu diskutie­ren –, nein, es ist insofern eine Alibidiskussion, als man Frauen wieder in alte Rollenbilder zurückdrängen möchte. So etwas darf man doch nicht unterstützen!

Ich wende mich hier mit einer großen Bitte an die Frauen der ÖVP: Lassen Sie nicht zu, dass Frauenthemen nur als Familienthemen gesehen werden! Lassen Sie nicht zu, dass man die Debatte über das Gendern als Ausrede nimmt, um die Frauen wieder zurückzudrängen! (Zwischenruf des Bundesrates Zauner.) Es hat in dieser Republik noch nie so viele gut ausgebildete, gut geschulte Frauen gegeben wie jetzt. (Bundesrat Himmer: Und woher kommt das, dass wir so viele gut ausgebildete Frauen haben?) Wir müssen ihnen den Platz geben, den sie brauchen. Wir müssen ihnen die Möglichkeit der Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung geben. (Bundesrat Himmer: Ja!)


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Ganz ehrlich, Sie applaudieren sich selbst für den Ausbau der Kinderbildungs­einrichtungen. Dabei kann ich rückblickend auf viele Jahre Frauenpolitik ganz genau sagen, wie viele Widerstände dafür überwunden werden mussten, wie oft ich Gegenwind bekommen habe (Zwischenruf bei der SPÖ), wie stark wir als Sozialpartner:innen uns auf die Füße haben stellen müssen, damit endlich etwas passiert. Es ist wieder nur eine Schmähpartie, denn es sind nicht die 4,5 Milli­arden Euro, die Sie angekündigt haben. Außerdem wird es für die Gemeinden ganz schwierig sein, das umzusetzen, weil viele Gemeinden kein Geld mehr haben.

Frauen brauchen eine starke Stimme, wir brauchen jetzt eine starke Frauen­ministerin, und Frauenministerin Raab, das stellen Sie derzeit nicht dar. – Vielen Dank. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ sowie Beifall des Bundesrates Arlamovsky.)

11.46


Vizepräsidentin Margit Göll: Wünscht dazu noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Bundesrätin. (Bundesrat Spanring: Da habt ihr zuerst ..., sonst ginge gar nichts!)


11.46.20

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das kann ich als ÖVP-Frau natürlich nicht so stehen lassen. (Ruf: Gut so! Bravo!)

Liebe Korinna, ich schätze dich sehr, und es ehrt dich ja, dass du dich für die Frauen in unserem Land so einsetzt, aber dass du die Ministerin jetzt dermaßen heruntergemacht hast (Bundesrätin Schumann: Hab ich nicht!), das finde ich frauenpolitisch etwas fragwürdig. Ich würde schon bitten, dass wir bei den Fakten bleiben. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Das sind Fakten ..., was passiert ist! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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Diese Bundesregierung hat sehr viel für Frauen und natürlich auch für Familien getan. (Rufe bei der SPÖ: Was?) Wir von der ÖVP sehen die Frauen, aber wir sehen auch die Familien. (Ah-Rufe bei der SPÖ.) Wir sind nämlich die Familien­partei, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Ach so!) Ich darf ein paar wichtige Punkte anführen: Beim Budget für den Gewaltschutz – wir haben das hier diskutiert – haben wir 2023 eine Erhöhung um 5,9 Millionen Euro auf insgesamt 24,3 Millionen Euro erreicht. (Bundesrätin Schumann: 26 Frauenmorde! – Ruf: Nein, 16!)

Wir haben den Ausbau der Ganztagsbetreuungsplätze für Kinder auf 230 000 Plätze bis 2025 erhöht. (Bundesrat Babler: Ist halt eine Niederlage! – Bundesrätin Schumann: Genau!) Wir haben ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Kindesmissbrauch auf den Weg gebracht. Wir haben die Kindergartenmilliarde auf den Weg gebracht. Wir haben den Eltern-Kind-Pass ausgeweitet. (Bundesrätin Hahn: Seit 2017 ...!)

Ebenfalls zu erwähnen ist die Errichtung des Fonds zur Stärkung und Förde­rung von Frauen und Mädchen, die Förderung von Frauen in der Altersgruppe 60 plus im ländlichen Bereich und der Ausbau von Schutz- und Übergangs­wohnungen für Frauen und Kinder. Und was ihr natürlich überhaupt nicht mögt: Den Kinder­geldbonus haben wir eingeführt, die 2 000 Euro. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischen­ruf der Bundesrätin Schumann.) Das wollt ihr überhaupt nicht hören, das ist euch schon immer ein Dorn im Auge gewesen.

Da du vorhin die Anhebung des Pensionsalters für uns Frauen angesprochen hast, muss ich Folgendes sagen: Ich sehe das Glas schon immer halb voll. Das gibt den Frauen nämlich die Möglichkeit, auch über 60 hinaus arbeiten zu können und gute Pensionsjahre sammeln zu können. (Bundesrätin Schumann: Ich sag’s der Pflegekraft, ich richt’s ihr aus!) Bis jetzt war es ja so, dass man als Frau mit 60 fast gezwungen wurde, zu gehen. Ich weiß das aus eigener Erfahrung. Es ist gut, dass die Frauen jetzt die Möglichkeit haben, bis 65 gute Pensionsjahre zu sammeln. (Ruf bei der ÖVP: Genau!) Und diese Anpassung ist ja nicht von heute


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auf morgen gekommen, sondern das wurde schon lange davor auf den Weg gebracht. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst also bitte die Kirche im Dorf! Liebe Frau Ministerin, vielen, vielen Dank für alles, was du getan hast. Du bist nicht nur eine Ministerin für die Familien, sondern sehr wohl auch für die Frauen. (Bundes­rätin Schumann: Sehr wohl auch! Jetzt dürfen wir klatschen! – Ruf bei der SPÖ: Jetzt aber!) Und wir ÖVP-Frauen und auch viele, viele Frauen im Land danken dir für deinen Einsatz! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

11.49


Vizepräsidentin Margit Göll: Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Bundesministerin.


11.49.38

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrät:innen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Werte Besucher:innen hier im Hohen Haus! Ich freue mich sehr, dass Sie hier sind. Ich möchte nicht auf alle Unterstellungen eingehen, die hier heute geäußert wurden. (Bundesrätin Schumann: Das war keine Unterstellung! – Bundesrätin Hahn: Sachlich ...!)

Mir wäre es nur wichtig, gewisse Dinge noch einmal richtigzustellen: Zum einen möchte ich gerne entschieden zurückweisen, dass da irgendwelche Studien herumliegen. Wir haben die Studie (Bundesrätin Schumann: Zeitverwendungs­studie!) – die Zeitverwendungsstudie –, unmittelbar nachdem diese fertiggestellt wurde, übermittelt. (Bundesrätin Schumann: Kurz vor Weihnachten!) Im Einklang mit dem, was ich auch immer gesagt und versprochen habe, nämlich dass wir das noch in diesem Jahr tun, ist es geschehen. Die letzte Zeitverwendungsstudie ist ja bekanntlich viele, viele Jahre alt, das heißt, es hat bisher auch unter SPÖ-Frauenministerinnen nie eine gegeben. Wir haben soeben eine veröffentlicht. (Beifall bei der ÖVP.)


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Zum Zweiten ist es mir wichtig zu betonen – Frau Bundesrätin, ich glaube, Sie haben „Schmähpartie“ oder so gesagt (Bundesrätin Schumann: Nein, hab ich nicht gesagt!); Sie haben gesagt, es ist eine „Schmähpartie“ (Bundesrätin Schumann: Nein, habe ich nicht gesagt! – Rufe bei der ÖVP: Doch! – Bundesrätin Schumann: Nein, habe ich nicht gesagt, nein!); gut, es ist irrelevant, oder auch nicht –, und darauf möchte ich gerne hinweisen, dass selbstverständlich mindestens 4,5 Milliar­den Euro für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehen. (Zwischenrufe der Bundesrät:innen Babler und Schumann.)

Die Rechnung ist ganz einfach, man kann es ganz schnell ausrechnen. Es sind bis 2030 3,5 Milliarden Euro aus dem Finanzausgleich – nur vom Bund (Bundesrätin Schumann: ... Expertin ...!) – und darüber hinaus die 1 Milliarde Euro, von der schon ein gewisser Teil ausgeschüttet wurde, vorgesehen. Das ist richtig, das sind 4,5 Milliarden Euro. Da habe ich aber noch nicht hineingerechnet, dass vereinbart wurde, dass der Finanzausgleich auch an die Inflation angepasst wird. Das heißt, da kommt noch einmal mehr dazu.

Darüber hinaus darf ich darauf hinweisen, dass das ja nur Bundesgeld ist und dass laut unserer Bundesverfassung selbstverständlich die Bundesländer für die Kinderbetreuung verantwortlich sind und dementsprechend ja auch, wie man an den derzeitigen finanziellen Aufkommen sieht, ordentlich mitsubven­tionieren, wenn nicht die Hauptlast tragen. Wir unterstützen da ja nur. Eine unrichtige Rechnung, wie Sie unterstellt haben, sehe ich nicht.

Ich weiß eh, dass es für die SPÖ schwer zu verkraften ist, dass es eine ÖVP-Ministerin war, die zum ersten Mal seit vielen Jahren das Frauenbudget erhöht hat. (Bundesrätin Schumann: Na geh!) Wir haben es verdreifacht. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Jagl.)

Vielleicht kann man, weil Weihnachten ist (Bundesrätin Schumann: Sagen S’ was zur Situation der Frauen!), das als positiv für die Frauenorganisationen bewerten, die über Jahre wirklich ausgedünnt (Bundesrätin Schumann: Frau Ministerin,


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sagen S’ was zur Situation der Frauen in Österreich!) und ausgedürrt wurden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich verstehe, dass man nicht immer einer Meinung ist. Man kann die Dinge kritisieren, bei denen man unterschiedlicher Meinung ist. Im Sinne einer Debatte wäre es aber schön, dass man die Dinge, die man auch selbst als positiv bewertet, nennt. (Bundesrätin Schumann: Sagen S’ was zur Situation der Frauen, Frau Ministerin!) Ich versuche, das immer zu tun. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Jagl.)

11.52 11.52.51


Vizepräsidentin Margit Göll: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die über die gegenständlichen Tagesord­nungspunkte getrennt erfolgen. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinder­betreuungsgeldgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familien­lasten­ausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.


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11.54.054. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2023) (3734/A und 2387 d.B. sowie 11401/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird (3723/A und 2386 d.B. sowie 11402/BR d.B.)


Vizepräsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 4 und 5 ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Ich bitte um seine Berichte, darf aber davor die 1. Klasse der Bafep Maria Regina aus dem 19. Bezirk sehr herzlich begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Nun bitte ich den Herrn Bundesrat um seine Berichte.


11.55.09

Berichterstatter Marco Schreuder: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2023).


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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Des Weiteren bringe ich zu TOP 5 den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank für die Berichte.

Sehr herzlich darf ich Vizekanzler Mag. Werner Kogler bei uns im Bundesratssaal begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. – Bitte.


11.57.02

Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Frau Vorsitzende! Herr Vizekanzler! Geschätzte Zuhörer hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Wir leben in einem Land, in dem das durchschnittliche Monatsbruttoeinkommen – unabhängig vom Geschlecht – bei 2243 Euro liegt. Wir leben in einem Land, in dem unsere Österreicher sich das


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Leben nicht mehr leisten können. Deshalb stoßen mir die Redebeiträge der ÖVP in den vergangenen Tagen und Wochen einfach sauer auf. Es gab Zwischenrufe wie: Es gibt keine Armut in Österreich! (Ruf bei der ÖVP: Das hat niemand gesagt!) Niemand in Österreich muss Hunger leiden!

Ich kann Ihnen einige Beispiele nennen, zum Beispiel von Müttern, von Eltern, die sich nicht einmal mehr den Transport ihrer Kinder in den Kindergarten leisten können. Ich glaube, wir Freiheitliche sind nicht die Einzigen, denen in den Büros in den Bezirken und in den Ländern die Türen eingerannt werden, weil sich unsere Leute das Leben schlicht und ergreifend nicht mehr leisten können. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: ... kann man ja zustimmen!)

Es ist mir schon bewusst, dass im Dunstkreis der ÖVP keine Armut herrscht, weil ihr euch die Taschen vollstopft, bis es oben herauszurinnen beginnt. (Bundesrat Schreuder: Die steirische FPÖ, die Grazer FPÖ!) – Hör auf zum Quaken da drinnen wie ein Hendl, red, wenn du gefragt bist, da heraußen, lieber Kollege Schreuder! (Beifall bei der FPÖ.) Es gibt Menschen, die sich das Heiz­mate­rial nicht mehr leisten können (Ruf bei der SPÖ: ... in den Wald gehen!), meine sehr geehrten Damen und Herren. Und ja, es gibt auch Menschen, die sich die Betriebskosten, die Wohnkosten nicht mehr leisten können, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es gibt viele Familien, in denen es sich die Eltern nicht mehr leisten können, ihre Kinder in Sportvereine zu schicken, weil sie sich schlicht und ergreifend den Mitgliedsbeitrag nicht mehr leisten können, Herr Sportminister. (Vizepräsidentin Hahn übernimmt den Vorsitz.)

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt viele Familien, in denen Weihnachten heuer traurig ausschauen wird, weil unter dem Christbaum keine Packerl liegen wie in den Vorjahren. Diese Familien können sich nicht einmal mehr einen Christbaum leisten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Und ja, einzig und allein zu verantworten hat das diese schwarz-grüne Bundesregierung – eine Bundesregierung des Versagens, möchte man ja fast


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sagen, die nur mehr eines zusammenhält, nämlich die Angst vor Neuwahlen. Die Angst vor Neuwahlen, das ist der Kleber, der diese schwarz-grüne Bundes­regierung noch zusammenhält. Aber ja, es dauert nicht mehr lange, denn diese Neuwahlen kommen. Der Zeitpunkt kommt immer näher, und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist auch jener Zeitpunkt, zu dem sich jeder Zweite von Ihnen hier herinnen aus diesem Haus abmelden wird, und das zu Recht! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben dieses Land zweieinhalb Jahre lang drangsaliert. Sie haben zweieinhalb Jahre lang unseren Menschen ihre Grund- und Freiheitsrechte genommen, Sie haben den Kindern ihre Kindheit genommen, Sie haben den Kindern zweiein­halb Jahre Bildungszeit genommen und Sie haben Tausenden Menschen ihre Zukunft genommen. Sie haben rechtschaffene und verängstigte Bürger – da komme ich jetzt auch wieder zu Ihnen – als Staatsverweigerer, Rechtsextreme, Neofaschisten beschimpft. Und ja, Sie haben eine Impfpflicht in diesem Land eingeführt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Durch all diese völlig überzogenen Fantasien, durch eine neutralitätsopfernde Haltung zu den Russlandsanktionen – ich sage nur Frieren für den Frieden – hat es diese Bundesregierung auch geschafft, eine Teuerungskrise in diesem Land herbeizuführen. Viele Menschen in Österreich stehen heute aufgrund dieser völlig verfehlten Entscheidungen vor den Scherben ihrer Existenz.

Genau dafür stellen sich die Schwarzen und Grünen heute hierher und belohnen sich und die Bundesländer draußen mit einer Gehaltserhöhung. Es ist zum Schämen, meine sehr geehrten Damen und Herren! In jeder Firma geht man dann zu seinem Chef und bittet um eine Gehaltserhöhung, wenn man Besonderes geleistet hat. Ihre besonderen Leistungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, habe ich in den letzten paar Minuten aufgezählt – das ist aber nichts, wofür Sie eine Gehaltserhöhung verdient hätten! (Beifall bei der FPÖ.)


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Sie wollen heute, dass man Ihnen auf die Schulter klopft, weil Sie es geschafft haben, dem Bundespräsidenten dieses Landes, der immerhin 26 700 Euro verdient, dem Bundeskanzler, der 23 800 Euro verdient, dem Herrn Vizekanzler, der 20 900 Euro verdient, den Ministern, die 19 000 Euro verdienen, eine Nulllohnrunde umzuhängen. (Bundesrat Buchmann: Was kriegt denn der Kickl? Wie viel kriegt denn der Kickl?) Sie wollen tatsächlich, dass Ihnen der Österreicher auf die Schulter klopft, weil Sie es geschafft haben (Bundesrat Buchmann: Wie viel kriegt denn der Herr Kickl?), rund 30 Personen in diesem Land eine Nulllohnrunde umzuhängen. (Bundesrat Buchmann: Was kriegt der Kickl? Hat der Kickl einen Dienstwagen? Was kriegt denn der Herr Kickl?)

Da jetzt die Frage von Herrn Buchmann gekommen ist (Bundesrat Buchmann: Ja, was kriegt denn der Herr Kickl?): Was bekommen die Klubobleute in diesem Land? – Die Klubobleute bekommen rund 16 000 Euro. Aber wer war es denn, der eine Nulllohnrunde für all diese gefordert hat? – Wir Freiheitliche haben sie gefordert. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Und was kriegt die Frau Svazek?) Eure schwarzen Parteibonzen sind es nämlich, die den Hals nicht voll bekommen, eure Bonzen sind es, die sich die Taschen vollstopfen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Buchmann: Die blauen Bonzen bekommen genau dasselbe! – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Und Zauner in Salzburg?)

Meine lieben Kollegen von der ÖVP und auch von den Grünen (Bundesrat Schreuder: Na lieb sind wir nicht!), dafür braucht ihr euch nicht feiern zu lassen, dass ihr es schafft, für 30 Personen eine Nulllohnrunde einzuführen. Ihr seid zu feige dazu, diese Nulllohnrunde auch auf die Länder umzulegen. Das muss ich Ihnen an dieser Stelle auch einmal klar und deutlich ins Stamm­buch hinein­schrei­ben. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Das wollen eure eigenen Leute in den Ländern nicht! Das ist ja lächerlich!)

In den Bundesländern, in sechs von Schwarz geführten und in drei von Rot geführten Bundesländern, sitzen eure Parteigünstlinge (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: In Salzburg sind die Blauen auch dabei!), die auch mehr als 15 000 Euro verdienen, 14 Mal im Jahr (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Markus,


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du kennst dich nicht aus!)  – dasselbe Steuergeld, mit dem die Politiker in diesem Haus bezahlt werden –, und denen wollen Sie keine Nulllohnrunde umhängen.

Ich höre da die ganze Zeit Quietschen aus den Reihen. (Heiterkeit der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.) Unsere Leute sitzen auch in drei Landesregierungen, ja. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Ja! – Oh-Rufe bei ÖVP und Grünen.) – Na, nicht das große Oh! (Bundesrat Himmer: Na das ist ja was anderes! – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Die haben auch keine Nulllohnrunde!)

Wenn da jetzt das große Oh kommt, dann mache ich euch ein Angebot (Bundes­rat Himmer: Ei, ei, ei, ei, ei!): Setzen wir diese Nulllohnrunde für unsere in den drei Bundesländern und für eure in allen neun Bundesländern heute um! Ich werde dazu jetzt auch folgenden Antrag einbringen (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Hast du das mit der Frau Svazek besprochen?):

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker und Staatsmanager“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, die im Jahr 2024 eine Nulllohnrunde für die in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 6 Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBI. I Nr. 64/1997, genannten Funktionen sowie jene Manager in Unternehmen und Einrichtungen, die auch nur teilweise im Eigentum des Bundes stehen, vorsieht, deren monatlicher Bezug über jenem eines National­rats­abgeordneten liegt. Ferner sollen auch jene öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen erfasst sein, die unmittelbar durch den Bürger finanziert werden, wie insbesondere der ORF.“


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit der Sitzung des Nationalrates ist mehr als eine Woche vergangen. In diesen Tagen haben Sie Zeit zum Nachdenken gehabt – jetzt wird es auf einmal ruhig in diesen Reihen. Vielleicht schaffen Sie es heute, diesem Beschluss zuzustimmen, dass die Gehälter jenseits der 15 000 Euro auch in den Ländern mit einer Nulllohnrunde belegt werden. Wir können das in diesem Haus machen, Sie brauchen dem Ganzen ja nur zuzustimmen, aber das wollen Sie nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Da fällt mir jetzt noch etwas dazu ein: Die Österreicher sehen auch nicht ein, dass sie ab 1. Jänner 2024 mit einer neuen ORF-Zwangssteuer beglückt werden, zumal im Gegenzug der ORF-Manager Strobl – das ist, glaube ich, einer (in Richtung Grüne) von euch – 450 000 Euro Jahresgage kassiert. Sie sehen aber auch nicht ein, dass ein Robert Kratky rund 400 000 Euro Jahresgage kassiert. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Da können wir aber nichts dafür!) – Da könnt ihr nichts dafür, Kollegin Eder-Gitschthaler. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Danke!) Da könnt ihr nichts dafür. – Sie sehen auch nicht ein, warum ORF-III-Geschäftsführer Schöber rund 300 000 Euro vom Steuerzahler bekommt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese schwarz-grüne Liste des Versagens – die Sozialisten können auch zuhören, die waren da auch mit Masse dabei – ließe sich unendlich fortführen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf die Schulter klopfen wird Ihnen von der Bevölkerung dafür niemand. Sie werden Sie beim nächsten Wahltag sprichwörtlich mit dem nassen Fetzen aus Ihren Ämtern hinausjagen. Dann kommt unser Volkskanzler Herbert Kickl (Bundesrat Buchmann: Und fährt mit seinem Dienstwagen vor!) und mit ihm endlich eine Gerechtigkeit für dieses Land. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit bei der ÖVP.)

12.08



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Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker und Staatsmanager“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

An dieser Stelle darf ich die nächste Besucher:innengruppe recht herzlich bei uns begrüßen. Willkommen im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Böhmwalder. – Bitte schön.


12.09.23

Bundesrätin Sandra Böhmwalder (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und zu Hause vor den Bild­schirmen! Ich steige bei Tagesordnungspunkt 4, bei der Dienstrechts-Novelle, die wir ja unter diesem Punkt verhandeln, ein. Es geht um die Erhöhung der Gehälter ab 1.1.2024 um 9,15 und 9,7 Prozent, mindestens aber werden es 192 Euro mehr sein. Die Zulagen und die Vergütungen sollen eben­falls um 9,1 Prozent erhöht werden. Dafür darf ich recht herzlich Danke sagen, Ihnen, Herr Vizekanzler, unserem Herrn Finanzminister und allen, die im öffentlichen Dienst mitverhandelt haben, was zu einem solch guten Ergeb­nis geführt hat. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich bringe Ihnen jetzt einige Beispiele: Vor zwei Wochen bin ich in der Nacht vom tief verschneiten Sankt Aegyd am Neuwalde nach Hainfeld nach Hause gefahren. Es hat dicht geschneit, die Straßen aber waren schneefrei. (Bundesrat Schennach: Das war der Herrgott!) Die Straßenmeisterei war bereits unterwegs und hat die Straßen von den Schneemassen freigeräumt.

Neulich war ich im Pflegezentrum. Am Stützpunkt saß eine Frau im Rollstuhl, die in kurzen Abständen immer lauter: Hallo, hallo!, gerufen hat, und ich habe


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gesehen, wie sich jemand vom Pflegepersonal geduldig und liebevoll um die Frau gekümmert und sie beruhigt hat – neben den ganzen anderen Arbeiten.

Ebenso wurde meine Schwiegermutter, die plötzlich ins Krankenhaus musste, im Landesklinikum in Lilienfeld sehr gut versorgt, und sie hat sich dort sehr gut aufgehoben gefühlt. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Eine Seniorin kam in meine Sprechstunde und erzählte mir ihr Erlebnis: Sie hat per SMS eine Geldforderung eines Betrügers bekommen. Sie ging zur Polizei. Es wurde ihr geholfen und sie wurde von dem Polizisten gut beraten.

Diese Liste könnte ich noch lange, lange fortführen. – Ja, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es erraten: Es sind Beispiele von Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, und solche Beispiele erleben wir tagtäglich. Das sind jene Menschen, die unser System aufrechterhalten. Der öffentliche Dienst leistet jeden Tag wertvolle Arbeit für uns alle – sei es in der Kinderbetreu­ung, in den Schulen, im Pflege- und Betreuungsbereich, im Gesundheits­wesen, im Straßendienst, in der Hoheitsverwaltung – ja, werte Kolleginnen und Kollegen, in den unterschiedlichsten Bereichen unseres alltäglichen Lebens.

Wir alle können uns immer auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes verlassen, und in vielen Bereichen sind die Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter auch am Wochenende, an Feiertagen, ja sogar am Heiligen Abend für uns da – somit sind sie immer für uns da. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Gerade in Zeiten eines Fachkräftemangels ist es wichtig, den öffentlichen Dienst zu stärken, und, Herr Vizekanzler, das haben wir gemacht: Mit der beschlos­senen Gehaltserhöhung schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen, um den öffentlichen Dienst weiter zu beleben. Der öffentliche Dienst muss weiterhin ein attraktiver, konkurrenzfähiger Arbeitgeber mit leistungsstarken


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Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bleiben, um das Funktionieren unserer Gesellschaft sicherzustellen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Herr Leinfellner, es war mir jetzt wirklich ein Bedürfnis, das so ausführlich auszuführen, weil Sie diesen Tagesordnungspunkt komplett ausgespart haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Ja!)

Unter diesem Tagesordnungspunkt verhandeln wir ja auch das Bundesbezügegesetz, und mein Vorredner, Herr Leinfellner, hat seinen Antrag leidenschaftlich eingebracht. Bezüglich dieses Antrages betreffend eine Nulllohnrunde muss ich ehrlich sagen, ich denke mir, dass Sie das mit solch einer Leidenschaft gebracht haben, weil Ihr Parteiobmann und Nationalratsabge­ordneter so oft nicht bei den Sitzungen anwesend ist. Er nimmt die parlamenta­rische Arbeit leider nicht so ernst wie viele, viele andere Politiker:innen. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Leinfellner: Euer ... ist nicht einmal bei seinen ...!)

In Niederösterreich und in Oberösterreich gehen wir den Weg des Kärntner Modells. Dort haben bitte auch Sie Verantwortungsträger – Landeshaupt­fraustellvertreter und so weiter – (Bundesrat Leinfellner: ... verteidigt 200 Euro mehr?), und in Salzburg wird Ihre Frau Svazek schon im Jänner mehr Geld bekommen. (Bundesrat Leinfellner: Stimmt unserem Antrag zu! Stimmt zu!) Sie wird im Jänner schon mehr bekommen, ja!

Ich sage Ihnen noch etwas: Ich bin stolz darauf, dass wir in Niederösterreich den Weg gehen, den wir hier beschlossen haben und gehen werden, weil gerade - - (Bundesrat Leinfellner: Welcher ÖVP- - ...?) – Nein, es gibt noch sehr viele andere, die von dieser Gehaltspyramide profitieren. (Zwischenruf des Bundesrates Leinfellner.) Sie müssen Ihre Verantwortung sehen! Das große Ganze muss gesehen werden, nicht mit einem Tunnelblick wie bei der FPÖ! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Spanring.)


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Uns war es wichtig, gerade für unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beim Wettbewerb der Selbstentwertung der Politik (Bundesrat Leinfellner: ..., das glaubt euch kein Mensch mehr!): Wer bietet weniger?, nicht mitzumachen. Wir machen da nicht mit! Wir entwerten uns nicht selber, Entschuldigung! – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.15


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich darf an dieser Stelle noch hinzufügen, wer alles uns heute besucht, und zwar ist das inzwischen die zweite Gruppe der 1a der Bafep Maria Regina aus dem 19. Bezirk, gemeinsam mit Frau National­ratsabgeordneter Ulrike Fischer. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächste ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesrätin.


12.15.56

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Vizekanzler! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer im Saal und vor den Bildschir­men! Es ist gelungen, eine wirklich gute Lohnrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu erreichen (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen), und das kann man wirklich nur in jeder Form belobigen, und das ist in einem Klima der Wertschätzung für die Beschäftigten sowohl im Bund als auch in den Gemein­den und in den Ländern passiert. Das ist etwas Besonderes, das erleben wir – auch als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter – in diesem Herbst nicht so oft und das muss man wirklich als sehr, sehr positiv herausstreichen.

Damit ist ein Abschluss gelungen, der jenen Kolleginnen und Kollegen, die auch von der Teuerung – und der unterliegt auch der öffentliche Dienst – stark betroffen sind, jetzt einfach wieder ihren gerechten Anteil, das, was ihnen zusteht für das, was Sie geleistet haben, gibt. Das ist großartig und das ist wichtig und das ist gut, denn der öffentliche Dienst ist der Träger des Sozial­staats, ist der Träger des Rechtsstaats, ist der Träger der Demokratie in diesem


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Land, und wir brauchen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ganz, ganz dringend, damit unser Staat funktioniert.

Wir brauchen die Beschäftigten in der Daseinsvorsorge, in den Städten und Gemeinden ganz dringend, damit das Leben einfach rundum, da, wo man selber lebt, funktioniert (Beifall bei der SPÖ) – sei es die Kanalisation, sei es die Müllabfuhr, sei es betreffend viele, viele Serviceleistungen, die von den Beschäftigten erbracht werden. Das ist großartig, und dafür muss man ganz ehrlich Danke sagen, und ich verstehe nicht recht, warum Herr Bundesrat Leinfellner jetzt nicht gleichfalls für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst geredet hat, umso mehr, als er selbst ja aus dem öffentlichen Dienst kommt – aber er war halt im Schwank seiner Gefühle, und darum hat er das nicht mehr geschafft. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Es ist den Beschäftigten dort aber Dank zu sagen, und das gilt auf jeden Fall.

Ich darf nur ein kleines Beispiel aus der Stadt Wien – da komme ich halt her – geben, was dort an Unglaublichem geleistet wird. Die Stadt Wien steht vor der größten Herausforderung: Die Stadt Wien möchte bis 2040 raus aus Öl und Gas. Wir wissen, dass 600 000 Wohnungen in der Stadt Wien noch mit Gas beheizt werden, und es ist eine unglaubliche Herausforderung, das zu ändern, wenn man möchte, dass die Heizung jetzt einfach auf erneuerbare Energie, auf Tiefen­wärme, auf Solarenergie umgestellt wird, dass man hier einen Wandel schafft – und wir haben in Wien wunderbare Gebäude, aber halt eine Masse sehr alter Gebäude mit einer alten Baustruktur, wo das gar nicht leicht ist.

Dieses Ziel hat man sich in der Stadt Wien aber gesetzt, und das ist ein wichtiges und es ist ein richtiges Ziel, um aus dem Gas rauszukommen, um aus der Abhängigkeit vom Gas rauszukommen und einfach auch, um für die Menschen ein billigeres Heizen und auch ein Kühlen im Sommer zu ermöglichen. Das Klima wandelt sich nämlich – auch wenn es manche leugnen, aber es ist so –, und es wird auch Kühlung in den Städten brauchen. Dieser Schritt ist also


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ein ganz, ganz großer und ein enormer, und wir müssen schauen, dass die Mieterinnen und Mieter damit nicht belastet werden – das ist auch klar.

Da braucht es genug an Förderungen, damit das dann nicht an den Mieterinnen und Mietern hängen bleibt, aber es ist auch eine unglaubliche Leistung der Verwaltung, es ist eine unglaubliche Leistung aller Magistratsteile der Stadt Wien, dass man das umsetzen kann. Es ist eine unglaubliche Leistung des Waff, des Wiener Arbeitnehmer:innen-Förderungsfonds, der jetzt auszubilden beginnt, denn um das umsetzen zu können, braucht man Handwerker der verschie­densten Art, und dafür braucht man eine Ausbildungsoffensive. (Beifall bei der SPÖ.)

Es kann also eine Menge gelingen, gerade aus dem öffentlichen Dienst heraus – dafür vielen Dank.

Betreffend die Geschichte rund um das Bezügegesetz: Ganz ehrlich: Sie können den Einfahrer, der Klubobmann Kickl jetzt unterlaufen ist, nicht kaschieren. Mit keinem Antrag der Welt wird Ihnen das gelingen. Klubobmann Kickl hat gesagt: Nulllohnrunde!, aber leider haben ihm die Vorsitzenden in den Ländern gesagt: Nein, mit uns nicht, wir wollen das doch nicht haben! (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Ja, genau!) Das ist in Salzburg, das ist in Niederösterreich - - (Bundesrat Leinfellner: Wer sind denn die Landeshauptleute? Wer sind denn die Landeshauptleute? Na, das sind nicht wir!) – Aber geh! (Beifall bei SPÖ und ÖVP, bei Bundesrät:innen der Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Das ist ja eine Koalitionsbedingungsfrage! Ganz ehrlich, wenn man das will, setzt man es um und sagt: Mit uns nicht! (Zwischenrufe der Bundesräte Leinfellner und Spanring.) – Nichts war da, aber geh! (Bundesrat Leinfellner: Korinna, das ist ja gar nicht wahr ...!) – Geh bitte, mit dem Schmäh brauchst du nicht mehr zu kommen! Es ist eindeutig: Kickl hat sich nicht durchgesetzt. Kickl hat sich nicht durchgesetzt – ganz einfach, so ist es. Da kann man sagen, was man will.


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Das kann man nicht schönreden. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Wir werden diesem Antrag auch nicht zustimmen, weil wir nicht in die Kompetenzen der Länder eingreifen werden. (Bundesrat Leinfellner: Aber selber drei Landeshauptleute ...!) Das ist keine Frage, darüber brauchen wir gar nicht zu reden. (Beifall bei der SPÖ.) Ganz ehrlich, es geht nicht nur ums Geld, es geht um das Ansehen der Politik, und dafür sind wir verantwortlich (Bundesrat Leinfellner: Um Gottes willen!), und an dem müssen wir arbeiten, aber absolut. (Bundesrat Leinfellner: Da habts ihr ... letztes Jahr ...!) Das ist unsere Aufgabe. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Es ist Zeit, dass man die Politik in einem besseren Licht sieht. Wir alle, die wir hier sitzen, bemühen uns wirklich (Bundesrat Leinfellner: Oida!), in guter Art und Weise für die Menschen in diesem Land zu arbeiten – das geschieht nicht immer einhellig, nicht immer einstimmig, das ist ja eh klar: Das ist Demokratie, da braucht man Auseinandersetzung und da braucht man Mehrheiten. So ist es. Ich glaube aber, dass viele Politikerinnen und Politiker mit viel Einsatz, vor allen Dingen auch in der Regionalpolitik, Großartiges leisten und wirklich rund um die Uhr arbeiten. (Heiterkeit des Bundesrates Leinfellner.)

Es gibt auch solche, die es nicht gut machen – schwarze Schafe gibt es auch. Das muss man verhindern, da muss man tun, was man kann, aber über die, die gute Leistung bringen, muss man auch reden. Ich glaube, das haben sich die Politikerin­nen und Politiker auch verdient. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky. – Bundesrat Schennach: Und braune Schafe gibt es auch! – Heiterkeit bei Bundesrät:innen von SPÖ und ÖVP.)

12.21


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Schon in den Startlöchern steht Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Bitte.



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12.22.10

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Kogler und sehr geehrter Herr Minister Rauch! Sehr geehrte Kolle­gin­nen und Kollegen! Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, herzlich willkom­men im Bundesrat! Wir diskutieren hier die Erhöhung der Gehälter für Bundes­beamtinnen und Bundesbeamte ab 1.1.2024. Damit auch die Fakten noch einmal erwähnt werden: Die Erhöhung beträgt zwischen 9,15 Prozent und 9,71 Pro­zent – und zwar bei den niedrigsten Einkommen –, es gibt aber mindestens 192 Euro mehr, und die Zulagen und Vergütungen werden ebenfalls um 9,15 Pro­zent erhöht. Darum geht es bei den Beamtinnen und Beamten.

Worüber reden wir da? – Da reden wir über Polizisten und Polizistinnen. Wir reden über Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamte – wie zum Beispiel Herrn Kollegen Spanring. Wir reden aber auch – das ist für uns im Bundesrat ja ganz wichtig – über die Lehrerinnen und Lehrer in den Ländern; es ist ganz wichtig, dass man das erwähnt. Rund 228 000 Personen sind davon betroffen, und darüber hinaus folgen die Länder ja meistens diesem Bundesbeschluss und übernehmen ihn dann auch.

Eines möchte ich schon auch erwähnen – Frau Schumann hat das völlig zu Recht gesagt –: Die wirklich klugen Köpfe für den Bundesdienst, aber auch für die Länder zu gewinnen, ist schwierig. Wir kennen das ja auch aus Wien, Frau Kollegin Schumann. Wenn man zum Beispiel tolle Expertinnen und Experten braucht – und die braucht man ja im Bereich Smartcitysolutions, im Bereich Verkehrsplanung, im Bereich Stadtplanung –, dann befindet man sich in einem internationalen Wettbewerb, weil New York, Buenos Aires, Amsterdam und Kopenhagen auch gerne diese klugen Köpfe hätten.

Da ist man in einem ständigen Prozess und da braucht man auch ein wirklich gutes Angebot, damit sich diese Menschen überhaupt für den Dienst im öffentlichen Bereich bewerben. Daher ist man im öffentlichen Bereich auch dazu verpflichtet, gute Arbeitsbedingungen zu bieten – dabei geht es übrigens nicht


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nur um das Gehalt und um Prozente, sondern es geht um sehr viele Dinge zusätzlich. Das ist schon wichtig, und daher, finde ich, müssen wir ganz klar sagen, dass wir da den richtigen Weg gegangen sind.

Zum Tagesordnungspunkt 5, zu den Politikerbezügen: Es ist ja jetzt schon sehr viel dazu gesagt worden, auch über das Scheitern des Herrn Kickl in der eigenen Partei. Es gab einmal die Idee, dass nicht mehr die Politik das entscheidet, sondern der Rechnungshof mittels der Bezügepyramide; das hat man dann wieder zu overrulen begonnen – da darf man sich vielleicht auch irgendwann zwischendurch einmal die Frage stellen, ob das gescheit war. Aber klar, jetzt ist jetzt und wir erleben seit einigen Jahren eine schwierige Zeit, und der Druck war hoch, dass man da auch ein Zeichen setzt: In diesem Fall hat man für Spitzen­politikerinnen und Spitzenpolitiker die Nulllohnrunde gemacht und für die ande­ren die Inflation zur Hälfte abgegolten, das ist verständlich.

Eines möchte ich hier aber schon sagen, vor allem in Richtung FPÖ: Es wurde von Herrn Kollegen Leinfellner das Wort rechtschaffen verwendet. Der große Vertrauensverlust gegenüber Politikerinnen und Politikern entstand vor allem damals, als irgendjemand mit Sporttaschen durch ganz Österreich gefahren ist, als jemand Parteiengelder in Sporttaschen gesteckt hat (Bundesrat Spanring: Das kann dem Sportminister nicht passieren!) und diese dann durch Österreich transportiert wurden.

Der Vertrauensverlust ist entstanden, als aus Parteienförderungen, aus Steuergeldern Goldbarren gemacht und irgendwo im Defereggental versteckt worden sind (Bundesrat Spanring: Ja, vor allem „versteckt“! Ihr habts Schulden und wir haben Rücklagen, das ist der Unterschied! Das sind Rücklagen der Partei ...!), ein Gut angemietet worden ist, um Steuergeld dort in Goldbarren zu horten, und als mutmaßlich Mieten und Spesen eines Parteivorsitzenden bezahlt worden sind – auch dann, wenn sie privat waren. (Bundesrat Spanring: So ein Schauer! Ihr seids verschuldet, und wir haben Rücklagen!)


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Der Vertrauensverlust entsteht dann, wenn Landespolitiker ihre Kolleginnen „im Landtag herprügeln“ wollen. So entsteht ein Vertrauensverlust; deswegen gibt es einen Vertrauensverlust gegenüber Politikerinnen und Politikern. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Sehr spannend sind auch die Ermittlungen unter anderem gegen den früheren FPÖ-Vizestadtchef von Graz – die laufen ja jetzt schon seit zwei Jahren. Es geht um den Verdacht der Untreue. Da liegt ja seit ein paar Tagen ein sehr span­nender Bericht vor, den man sich durchlesen kann. Da geht es um Klubförder­mittel – also um Steuergeld –, die in die Taschen von Politikern – das brauche ich nicht zu gendern – geflossen sein sollen. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt wegen des Verdachts der Untreue beziehungsweise des Fördermiss­brauchs. Der Wirtschaftsprüfer, der diesen Bericht geschrieben hat, stellt „ein hohes Maß an Verschleierungsenergie“ fest; es gab Geldverschiebungen in einem verdächtig hohen Ausmaß.

Was findet man noch bei diesen Durchsuchungen? – Man findet NS-Propaganda auf den Rechnern und nebenbei auch noch eine Crystal-Meth-Küche. Meine Damen und Herren, das ist es, wie ein Vertrauensverlust an Politikerinnen und Politikern entsteht.

Wir sollten da nicht mitspielen. Das sind die schwarzen Schafe – da hat Kollegin Schumann vollkommen recht. Wir sollten die schwarzen Schafe beim Namen nennen (Beifall bei Bundesrät:innen von Grünen und SPÖ) und auf das, was die vielen Politikerinnen und Politiker, auch in den Gemeinden, tagtäglich als beste Lösungen für die Österreicherinnen und Österreicher schaffen, stolz sein. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

12.28


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Bevor wir zur Stellungnahme des Herrn Vizekanzlers kommen, darf ich in unserer Mitte den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Johannes Rauch, der inzwischen


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bei uns eingetroffen ist, begrüßen. – Herzlich willkommen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Herr Vizekanzler, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.


12.28.30

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Frau Vorsitzende! Ich mache einige wenige Anmer­kungen. Es wird ja immer wieder die Bedeutung des Bunderates betont, und ich gehöre ja auch zu jenen, die das wieder stärker positiv hervorheben wollen. Deshalb bin ich auch den letzten drei Rednerinnen und Rednern sehr dankbar, weil sie die Dinge sehr korrekt dargestellt und einiges zurechtgerückt haben.

Ich möchte eine Zurechtrückung hinzufügen: Die Bundesrätinnen und Bundes­räte – genauso wie die Nationalratsabgeordneten – werden ja auf die österreichische Verfassung angelobt. Es ist, glaube ich, ganz günstig, wenn sich zumindest die besonnenen Kräfte hier im Haus einmal auf den Jargon besinnen, der da gepflegt wird. Ich möchte einmal ausdrücklich, und wenn es nur für das Protokoll ist, aber ich denke – ich sehe schon vorauseilendes Nicken –, vielleicht auch in Ihrem Namen festhalten, dass die österreichische Bundesverfassung, auf die im Übrigen auch Sie dort (in Richtung FPÖ) angelobt sind, den Ausdruck Volkskanzler nicht kennt. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Es ist vielmehr so: Wenn Sie davon sprechen, dann dürfen wir insinuieren, dass Sie die Nationalratswahlen meinen. – Ja, da wird der Nationalrat gewählt. Die Bestellung der Bundesrätinnen und Bundesräte kommt ja, und das wissen Sie besser als ich, anders zustande (Heiterkeit des Bundesrates Tiefnig), und zwar föderal demokratisch.

So ist es einmal ganz günstig, das zu sagen – schade, dass die Schulklassen nicht mehr hier sind –, denn ich glaube, wir sollten es nicht zulassen, dass ein


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derartiger Blödsinn einfach auf die Menschen losgelassen wird. – Das ist das eine. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Da habe ich noch nicht einmal davon geredet, wie belastend dieser Jargon ist, aber das wird ja nicht nur billigend in Kauf genommen, das wird absichtlich herbeigeredet. Da wird es dann schon noch ernster. Ich hoffe aber auch auf die vierte Säule in diesem Land: dass sich die Medien einmal dieser Sache mehr annehmen. Aber sei’s drum, das ist alles in Ihrem Kalkül; das ist bis hierher alles legitim, aber legitim muss und wird auch sein – und da sind die konstruktiven Kräfte gefordert –, zu sagen, was ist und was sein wird oder sein würde, wenn es denn einmal anders kommen sollte. Aber wir können uns ja dann einmal anschauen, wie es in Ungarn ist, wenn ständig Orbán als Vorbild genommen wird! Da haben wir, glaube ich, viel zu tun. Dort ist es mit dem Föderalismus dann im Übrigen auch nicht mehr weit her, aber sei’s drum.

Ich glaube, es ist wesentlich, festzuhalten, dass von der österreichischen Bundesverfassung Folgendes ausgeht: dass genau ein Mann an der Staatsspitze direkt gewählt ist. Dieser heißt aber Bundespräsident und nicht Volkskanzler, das sollte man, glaube ich, einfach einmal zur Kenntnis nehmen, auch wenn einem der Wahlausgang nicht passt. – So viel dazu. Ich hoffe, es wird jetzt nicht zu sehr parteipolitisch interpretiert, aber ich hätte, glaube ich, Dinge gesagt, die Allgemeingut sein sollten, bis auf ein paar – zugegeben – resche Qualifizie­rungen, aber das verlangt diese Auseinandersetzung ja doch auch öfter. (Bundes­rat Spanring: Wir sind so dankbar! Danke, Herr Vizekanzler!)

In der Sache selber möchte ich vor allem bei Frau Bundesrätin Schumann anknüpfen und ihr für das, was sie zum Ausdruck gebracht hat, danken, denn sie hat es kurz und treffend beschrieben. Die Verhandlungen waren von gegen­seitiger Wertschätzung getragen – das ist in Zeiten wie diesen, glaube ich, nicht selbstverständlich – und waren auch von großer Bedeutung. Siehe da, ich und im Übrigen auch der Herr Bundesfinanzminister haben es so angelegt, genau in diesen, auch was die Sozialpartnerschaft betrifft, doch eher aufgewühlten Zeiten, da ein Zeichen zu setzen. Dafür sind wir auch kritisiert worden.


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Das kann ich einerseits verstehen, wenn man Vertreter von Betrieben ist, denen es wirklich eng zusammengeht – das wird es da oder dort geben, immer wieder, auch nicht das erste Mal in der Republiksgeschichte –, aber es ist ja auch aus der Sicht des Arbeitgebers zu sehen. Ja, ja, wir verwalten schon das Steuergeld, das ist richtig, es geht aber nicht nur darum, deshalb dann quasi 100 Jahre Nulllohnrunden zu machen, bloß weil man auf irgendwelche Beamten zeigt. Ich will auch diesen Jargon zurückweisen. Es geht beim öffentlichen Dienst um ganz, ganz viele – jetzt habe ich mich selber versprochen –, ganz wenige Male oder überhaupt nie mehr, um das gerne gezeichnete Zerrbild – nicht von hier herinnen, da habe ich es von niemandem gehört, aber gerne von manchen draußen –, dass da irgendwelche faden, sich fadisierenden, wohl­beleibten, wenn wir schon im Zerrbild bleiben, Beamten im Hinterzimmer sitzen, die Ärmel­schoner aufgesteckt und so. – Das ist alles ein Blödsinn, das ist falsch!

Erstens einmal: Auch diejenigen, die in der unmittelbaren Verwaltung arbeiten, leisten Gutes. Schauen wir uns an, wie sich die Verwaltung in Österreich in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat! Ich kann mich noch erinnern, wie das damals war, als ich als Jugendlicher auf die Bezirkshauptmannschaft gegan­gen bin, wenn man etwas gebraucht hat. Zu heute ist das ein Riesenunterschied, das hat sich alles zum Positiven gewandelt. Das moniere ich überhaupt nicht für die letzten drei Jahre, das betrifft viele Regierungen, Landesregierun­gen, da ist wirklich etwas weitergegangen. Und ja, da gibt es sicherlich noch einen Haufen Verbesserungsbedarf, ich scheue selber nicht den Begriff Effizienz, man kann immer noch mehr machen – eh gerne.

Aber – und jetzt kommt es –: Wir können mit aller Effizienz und Digitalisierung die Menschen im öffentlichen Dienst nicht ersetzen. Auch das wurde gerne zugerufen – das habe ich im Nationalrat vor wenigen Tagen so gehört –: Warum geht da schon wieder nicht mehr weiter?

Ich darf Ihnen eines sagen: Es geht jetzt nicht nur um Bundesbedienstete im Sinne eines Beamtenstatus, es geht vor allem – weil sich alle bei Ihnen in den


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Bundesländern daran orientieren, in allen, und alle sind eben wieder diesen 9, 15 Prozent gefolgt, nur das Burgenland ist, glaube ich, noch offen – um Lehrerinnen und Lehrer, Kindergartenpädagoginnen und Kindergarten­päda­gogen, Polizistinnen und Polizisten und so weiter und so fort! Überall brauchen ja auch wir im öffentlichen Dienst Menschen, die arbeiten sollen. Diese werden wir nicht wegrationalisieren, wir haben im Gegenteil die Planposten erweitert – auch das kann ich unmittelbar berichten, denn da bin ich hauptzuständig –, und wir haben es gar nicht so leicht, diese alle zu besetzen. Wir machen ja keinen Planpostenplan aus Jux und Tollerei, sondern das hat schon einen Sinn!

Wir haben im Übrigen auch einiges übernommen – ich sage das gerne öfter dazu, weil es ja vielleicht doch die Chance auf ein paar Restgemeinsam­keiten gibt –, was Türkis-Blau vorgeschlagen hat, gerade im Sicherheits­bereich. Ja, das hätten wir Grüne vielleicht vor 30 Jahren noch anders gesehen, aber es ist wichtig und richtig, dass wir bei der Polizei mehr brauchen. Da haben Sie, also die Regierung, vorgearbeitet, es ist um – das haben wir in den ersten Tagen gleich einmal bestärkt und auch öffentlich kundgetan – 2 000 Posten gegangen und in der Folge um noch mehr.

Wir müssen sie aber auch besetzen. Das ist gar nicht so leicht! Und deshalb müssen wir attraktiv sein. Das Gehalt ist lange nicht alles, aber es ist ein Teil; ein Teil der Wertschätzung, aber auch fürs materielle Auskommen. Bundesrätin Schumann hat ja die schwierige Situation angesprochen. Wir haben da manch­mal unterschiedliche Meinungen, was die Rezepte für diese Krisen betrifft, das soll alles sein, auf das gehe ich heute nicht ein, aber ich habe den Beitrag sehr treffend gefunden.

Um all jene geht es! Es geht auch darum, dass wir als öffentliche Arbeitgeber die Verantwortung dafür haben, dass das, wofür die Bediensteten da sind, nach außen hin funktioniert, dass auch die Qualifizierten zu uns kommen! Siehe da, es gibt jetzt, anders als vor Jahrzehnten, einen gewissen Wettbewerb mit der Privatwirtschaft. Es ist eng am Arbeitsmarkt, trotz Krisen! Deshalb können wir


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nicht sagen: Wir machen jetzt – hollodero! – eine Nulllohnrunde, einfach so!, da wir doch attraktiv sein müssen!

Ein Letztes: Warum brauchen wir jetzt ein paar Jahre deutlich ausgeweitete Besetzungen dieser von mir angesprochenen Planposten? – Weil, wie wir ja auch schon öfter besprochen haben, eine – ich sage es jetzt so, wie es ist, auch wenn es kein schönes Wort ist – Pensionierungswelle auf uns zukommt. Das ist der Demografie geschuldet. Wenn wir wollen, dass der Wissenstransfer von öffentlich Bediensteten zu öffentlich Bediensteten weitergeht, dann wird man jetzt ein paar Jahre lang schauen müssen, dass man da mehr hereinkriegt, bei allen Schwierigkeiten, die ich jetzt gesagt habe. Das ist das Ziel.

Das ist vernünftig, denn wir werden auch den Wissenstransfer nicht nur mit Computern organisieren können. Das muss doch auf der Hand liegen! So gesehen geht es im doppelten Sinn um Menschen: einerseits um die Bediens­teten selber und andererseits um jene Menschen, für die diese Bediens­teten da sind. Das im Auge zu haben haben wir versucht, die Verhandlungen sind in großer wechselseitiger Wertschätzung gelungen, und deshalb möchte ich abschließend auch noch der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und der Younion dafür danken, wie das beidseitig gelaufen ist. – Danke auch Ihnen. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

12.37


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für die Stellungnahme.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. – Bitte schön.


12.37.38

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Frau Vizepräsident! (Vizekanzler Kogler: Ich habe gewusst, dass Sie noch kommen!) – Ach so? Ja schau, dann ist das gar keine Überraschung! Herr Kogler, wenn wir eh schon so im Gespräch sind, dann das Positive zuerst – ich drehe jetzt gerne meine Rede für Sie um, wenn Sie


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mich hier heraußen schon so lieb begrüßen –: Das Gschichtl mit dem öffent­lichen Dienst ist gut, und es muss dann auch erwähnt werden, dass das eine ordentliche und gescheite Geschichte war. Man muss auch dazusagen – und das ist eh schon gemacht worden, auch von Ihnen, Sie haben es gesagt und ich muss jetzt einmal honorig darauf hinweisen –, dass es nicht um irgendwelche Beamten in einem Hinterzimmer geht, die nur darauf warten, bis es Freitag­mittag ist und sie Feierabend haben. – Nein, da geht es um ganz, ganz viele, viele, viele Tausende andere, die eben das System aufrechterhalten, sei es beim Bundesheer, sei es bei der Polizei, sei es im Sozialwesen – überall. Dafür gebührt ihnen einfach großer Dank, und da ist diese Lohnerhöhung durchaus gerecht­fertigt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wofür ich mich auch noch bedanken möchte, Herr Kogler: Sie haben heute gesagt – vielleicht ist die Stimmung bei Ihnen so gut –, Innenminister Kickl habe so gut vorgebaut, was die Polizei und den Polizeiapparat betrifft. Danke für das Lob an Herrn Kickl, ich werde es weiterleiten. Das brauchen wir dann auch als Rückenstärkung für einen zukünftigen Volkskanzler Herbert Kickl. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann hat Herr Kollege Schreuder - - Nein, zuerst war Frau Kollegin Böhmwalder heraußen – das war ein wenig skurril. Es ist behauptet worden, Kickl könnte sich in der eigenen Partei nicht durchsetzen. Oder hat Schreuder es gesagt? Gar nicht schlimm. (Bundesrätin Schumann: Ich habe es gesagt! – Bundesrat Schreuder: Wir beide waren das!) – Beide, Schumann und Schreuder (Bundesrat Schreuder: Wir stehen dazu! – Bundesrätin Schumann: Wenn wir schon Theaterkritik haben, dann ...! – Bundesrat Schreuder – in Richtung Bundesrätin Böhmwalder –: Aber sie ist derselben Meinung! – Bundesrätin Böhmwalder nickt), Entschuldigung, Frau Böhmwalder, ich habe mich in der Zeile geirrt! – Aber wenn sie eh derselben Meinung ist, dann passt das ja. (Bundesrat Schreuder: Ja, ja!)

Nur zur Aufklärung, was passiert ist: Wir sitzen in drei Landesregierungen, dreimal mit der ÖVP. Leider – das muss man dazusagen – sind wir in diesen drei


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Landesregierungen der Juniorpartner, also der kleine Teil (Oh-Rufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen) – noch, sei betont, noch –, und wir haben es probiert. (Neuerliche Oh-Rufe bei den Grünen.) Ohne uns wäre es weitaus schlimmer ausgegangen, denn die ÖVP wollte die volle Partie. (Beifall bei der FPÖ.)

Ihr wolltet die volle Partie: Mikl-Leitner wollte die volle Partie, Haslauer wollte die volle Partie, und Stelzer in Oberösterreich wollte auch die volle Partie – nur zur Aufklärung. (Bundesrat Schreuder: Am Nasenring! Am Nasenring! – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Ja, ja! Das ist deine Meinung! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wie ist es dann weitergegangen? – Herbert Kickl hat schon ganz früh, Anfang des Sommers, bevor es in die Sommerpause ging, eine Nulllohnrunde gefordert. Was ist dann passiert? – Zuerst hat keiner daran gedacht, es war alles wurscht, man wollte es schnell – so mir nichts, dir nichts – ein bisschen unter den Teppich schieben und das dann ruhig beschließen.

Dann plötzlich wurde Karl Nehammer wach und hat auch eine Nulllohnrunde gefordert. Jetzt frage ich mich: Hat sich Herr Karl Nehammer bei seinen ÖVP Landeshauptleuten nicht durchsetzen können? – So ist es gewesen und nicht anders! Das ist das Problem: dass Nehammer in der eigenen Partei null und nüsse zu melden hat. (Bundesrätin Miesenberger: Ihr auch nicht bei den Oberösterreichern, oder? – Bundesrat Schreuder: Na, na, na!) So schaut es nämlich aus, liebe Kollegen von der ÖVP! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Das ist deine Meinung! – Bundesrat Schreuder: Blödsinn, völliger Blödsinn! – Zwischenruf des Bundesrates Gfrerer.)

Wir sitzen ja lediglich in drei Landesregierungen – lediglich in drei. (Bundesrat Gross: Drei zu viel!) – Der Grüne sagt: in drei zu viel. – Ich bin froh, dass die Grünen nur noch in einer Landesregierung sitzen, das ist in Vorarlberg, aber das hat ein Ablaufdatum: In einem Jahr ist auch das erledigt, und dann ist dieses Projekt in Vorarlberg Geschichte. Das werden wir sehen. (Bundesrat Schreuder: Prophet bist auch noch, wow!)


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Wir sitzen leider Gottes nur in drei Landesregierungen. Die ÖVP hat zig Landesräte – da rede ich jetzt gar nicht von den Landeshauptleuten – und die SPÖ hat zig Landesräte. Die FPÖ hat insgesamt acht Landesräte, die NEOS haben einen und die Grünen fünf. Wer profitiert also am allermeisten? (Bundesrat Schwindsackl: Die Wirtschaft!) – Am allermeisten profitieren die SPÖ und die ÖVP. Deswegen wolltet ihr nirgends ein Zeichen setzen. In einer Zeit wie dieser hätte es zumindest der Anstand geboten, dass man auf eine Gehaltserhöhung verzichtet – mit euch ist das leider nicht möglich. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Unter der Inflation! – Bundesrätin Schumann: ... dass der Kickl gescheitert ist!)

Man hat es dann noch einmal mit einem allumfassenden Antrag probiert, denn man hätte es auf nationaler Ebene im Nationalrat lösen können. Dann wäre das Problem mit den Ländern auch gelöst gewesen. Man hätte dem Antrag vom hoffentlich zukünftigen Volkskanzler Kickl zustimmen können, und dann hätte es eine Nulllohnrunde von ganz oben bis ganz unten gegeben. Das habt ihr nicht gemacht, deshalb seid ihr wieder einmal Heuchler. (Beifall bei der FPÖ.)

12.43


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Kollege Schreuder zu Wort gemeldet. – Bitte.


12.43.44

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Eine tatsächliche Berichtigung: Herr Kollege Steiner hat gesagt, dass Politiker davon profitieren würden, wenn die Erhöhung der Politiker:innengehälter unter der Inflation abgeschlossen wird. – Wenn man eine Erhöhung unter der Inflation macht, ist es immer noch ein Einkommensverlust. (Bundesrätin Schumann: Wie im Handel, bitte! – Bundesrat Steiner: Da hat sich jetzt aber niemand klatschen getraut! Das war jetzt peinlich! – Heiterkeit des Bundesrates Schreuder. – Bundesrat Steiner: Jetzt hat sich nicht einmal die eigene Partie klatschen getraut!)

12.44



BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 130

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor – doch. – Bitte, Herr Kollege Ebner.


12.44.21

Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­den­tin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Weil Kollege Steiner Oberösterreich angesprochen hat: In Oberösterreich war es in den letzten Jahren üblich, den Abschluss, den der Bund gemacht hat, zu übernehmen. Die Zustimmung der FPÖ als Koalitionspartner im Land ist sehr, sehr schnell gekommen, und dadurch wird diese Gehaltserhöhung um die halbe Inflationsrate durchgeführt. Ich finde, es ist auch ein Zeichen, wenn man Politikergehälter nur um die halbe Inflationsrate erhöht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.45


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall – doch, Kollege Himmer. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: Echt jetzt? – Bundesrat Reisinger: Jetzt wird’s philosophisch!)


12.45.15

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen und hier im Saal! Die Gehälter sind natürlich immer ein interessantes Thema. Es gibt viele interessante Themen, aber Gage, Gehälter (Bundesrat Steiner: Invasionen! – Bundesrätin Platzer: Da gibt es bei euch aber auch genug!) sind immer auch etwas Emotionales.

Vieles ist schon gesagt worden, ich möchte mich dem anschließen, dass wir wissen, dass im öffentlichen Dienst sehr, sehr viele Menschen sehr, sehr gute Arbeit leisten, die wir alle benötigen, und dass manche besonders und manche nicht so strapaziert sind. Wir orientieren uns aber natürlich immer ganz besonders an jenen, die die außergewöhnlichen Leistungen erbringen. Daher schließe ich mich dem Herrn Vizekanzler an, dass deswegen natürlich


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auch immer Effizienzsteigerungen diskutiert werden. Ich glaube, es ist bei allen Berufsgruppen oft so, dass es diese klassische Gauß’sche Normalverteilung gibt mit denen, die ganz Leistungen erbringen (Bundesrätin Schumann: Was?), und dann gibt es halt solche, die weniger exzellent sind, aber das ist ja überall so, und das ist natürlich auch in der Politik so.

Zu den Politikergehältern, die schon seit Jahrzehnten immer wieder diskutiert werden, habe ich schon vieles gehört. (Bundesrat Schennach: Lesen Sie im Protokoll nach!) Unter anderem sagen manchmal Leute: Die Politiker müssten ja besser bezahlt werden, denn wenn man die Politiker besser bezahlen würde, dann würde man bessere Leute bekommen! (Bundesrat Steiner: Warum schauen Sie da den Kogler an?) – Das höre ich öfters von Managern, die sagen: In die Politik zu gehen und Minister zu werden ist ja eigentlich gar nicht attraktiv, weil das ja eigentlich viel weniger ist, als ein Manager kriegt. – Ich sehe im Übrigen auch kritisch, dass staatsnahe Manager höhere Gehälter als Regierungsmitglieder haben. Da teile ich also durchaus die Kritik, die zu Gehältern vom ORF und so weiter kommt. Ich halte diese wirklich für unpassend und einer Reform durchaus zugänglich. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrat Schennach: Du suchst dir den falschen Applaus!)

Was aber die Politikergehälter betrifft, muss ich sagen, wäre ich skeptisch gegenüber der Annahme, dass man, wenn man sie erhöhen würde, automatisch bessere Leute bekommen würde. Das glaube ich nicht, und wir kennen es ja auch von den Vertretungskörpern, Nationalrat, Bundesrat. (Bundesrat Schennach: Aber du bist ja wieder zurückgekommen zu uns!) Ich gehe jetzt gar nicht darauf ein, wer exzellent und wer weniger exzellent ist, dazu gibt es unterschiedliche Meinungen, aber wir wissen: Alle bekommen das gleiche Gehalt – ob sie fleißig sind, ob sie da sind, ob sie im Büro sind oder hier sitzen, ob sie reden, ob sie nicht reden, ob sie etwas im Wahlkreis machen oder nicht. Alle bekommen das gleiche Gehalt, daher kann man natürlich unterschiedlicher Meinung sein, wie leistungsgerecht diese Gehälter sind.


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Gestern hatten wir auch schon Debatten über die innovativen Unternehmen und über jene, die die Volkswirtschaft tragen und so weiter, und wir wissen: Am Ende des Tages ist es der Steuerzahler (Bundesrat Schennach: Was willst du uns sagen?), der die Gehälter der Politiker bezahlt, und zwar zur Gänze – weil Stefan Schennach schon etwas ungeduldig fragt, was ich sagen möchte. (Bundes­rat Schennach: Das ist ja auch schon die 16. Schleife!)

Daher ist es natürlich richtig, dass wir bei diesem Thema eine entsprechende Sensibilität haben sollten, aber auch eine gewisse Ehrlichkeit. Dass diese Ehrlichkeit in der Debatte nicht gegeben ist, haben wir ja bereits gehört. Ich glaube, es war Landesrätin Svazek von den Freiheitlichen, die sehr früh­zeitig gesagt hat, dass es wichtig ist, dass der Politikerberuf wertgeschätzt wird und deswegen in Salzburg die Gehälter selbstverständlich erhöht werden.

Was aber den Herrn Klubobmann der Freiheitlichen betrifft, möchte ich unab­hängig von der Thematik der Nulllohnrunden, die er aus populistischen Gründen öfters fordert, auf eine Thematik hinweisen, die auch alle wissen sollten: Diese 16 000 Euro, die Herr Kickl jedes Monat verdient, zahlt zur Gänze der Steuerzahler, die ganzen 16 000 Euro. (Bundesrat Spanring: Ah so, ganz was Neues! Bundesrat Steiner: Und du zahlst es dir selber?! – Zwischenruf des Bundesrates Leinfellner.) Monat für Monat wird das Gehalt des Herrn Kickl ausschließlich vom Steuerzahler bezahlt.

Und Herr Kickl war – vielleicht habe ich in seinem Lebenslauf irgendetwas übersehen –, als er nicht Abgeordneter war, in der Freiheitlichen Akademie. Auch die Freiheitliche Akademie wird vom Steuerzahler bezahlt, auch da ist Herr Kickl zu 100 Prozent vom Steuerzahler bezahlt worden. Jeder Tag, an dem Herr Kickl in der Früh aufsteht und am Abend schlafen geht, ist ausschließlich und zu 100 Prozent vom Steuerzahler bezahlt – (Bundesrat Spanring: ... Nulllohnrunde ...!) mit 16 000 Euro. Herr Kickl hat auch ein großes Büro, Herr Kickl hat einen Dienstwagen (Bundesrat Steiner: Was hat er ...?!), und dann kommen seine Mandatare, betrauern jene Menschen, die sich das Benzin nicht leisten können, betrauern jene Menschen, die sich den Weihnachtsbaum


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nicht leisten können, und Herr Kickl fährt mit dem Dienstwagen in sein großes Büro und kriegt 16 000 Euro vom Steuerzahler. Herr Kickl könnte ja von den vielen Euros, die er bekommt, natürlich auch denjenigen, von denen ihr erfährt, dass sie sich den Christbaum nicht leisten können, eine entsprechende Finanzierung machen. (Bundesrat Steiner hebt die Hand.)

Was ich damit sagen will, ist: Wenn Gehälter, so wie bei den Politikern, für unterschiedliche Ämter pauschal sind, egal ob das jetzt für den Bundesrat, Nationalrat, Minister oder was auch immer ist, so gibt es natürlich eine große Bandbreite, welche Leistung man für ein solches Amt erbringt. Dazu kann es natürlich eine Vielzahl von Meinungen geben, ob das gerechtfertigt ist oder nicht. Selbstverständlich sind die Politikergehälter in einer Dimension, die nie dazu geeignet ist, verglichen zu werden in die Richtung, dass man Mit­leid bekommen muss. Das wird man mit jemandem in dieser Gehaltsgruppe nie bekommen müssen, das muss wohl jedem bewusst sein. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring.)

Was ich hier festhalten möchte, ist: Wenn man schon hergeht und solch dramatische Beispiele bringt, dass sich jemand zu Weihnachten keine Geschenke leisten kann, und dann auch immer wieder das Beispiel strapaziert wird, dass sich Leute das Benzin nicht leisten können, dann sollten schon auch die Freiheit­lichen daran denken, wie viele ihrer Funktionäre, mit ihrem Obmann begin­nend (Bundesrat Spanring: Ihr seid in der Regierung ...! Verstehst du das nicht?), wunderbar von den Steuergeldern ein großartiges Leben führen, während sie hier das Leben anderer bedauern. (Beifall bei der ÖVP.)

12.53


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Es ist sehr erfreulich, dass heute sehr viele Besucher:innengruppen bei uns im Haus sind, unter anderem ist das Team von Essen auf Rädern aus Sankt Veit an der Gölsen hier. Herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

Christoph Steiner hat sich erneut zu Wort gemeldet. – Bitte schön.



BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 134

12.53.36

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Ich habe gerade gehört, dass das Team von Essen auf Rädern da ist. Vielen Dank für euren alltäglichen Einsatz! (Allgemeiner Beifall.)

Etwas ist schon noch zurechtzurücken – ich weiß nicht mehr, wer da von Goldbarren gesprochen hat. Ich sage zu den Goldbarren nur so viel: Das sind Rücklagen. (Ah-Rufe bei Bundesrät:innen von SPÖ und Grünen.) Wir sind schuldenfrei, wir finanzieren eure Parteischulden mit unseren Rücklagen – nur so viel zur Klarstellung. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann stellt sich Herr Kollege Himmer hierher – und das ist immer das Schwie­rige, wenn man sich nicht vorbereitet – und macht eigentlich aus der Verteidigung eine Selbstanklage und sagt, wenn sich die Leute den Christbaum nicht leisten können, sollen wir ihnen den doch kaufen.

Ich erkläre dir jetzt etwas, Herr Kollege Himmer. Alle zehn Abgeordneten des Bundesrates, alle Nationalräte, alle Landtagsabgeordneten in den Ländern von der Freiheitlichen Partei – wir als Bundesräte zweimal, einmal im Bund und einmal im Land – machen monatlich eine Abgabe, einmal in den Sozialtopf der Freiheitlichen Partei auf Bundesebene und einmal in den Sozialtopf der jeweiligen Landespartei. (Zwischenruf des Bundesrates Himmer.) In Tirol zum Beispiel haben wir über 300 Christbäume inklusive Christbaumschmuck verschenkt, an Leute, die es dringend brauchen. (Beifall bei der FPÖ. Zwischen­ruf der Bundesrätin Miesenberger.) Wir machen aber nicht nur eine Christ­baumaktion (Bundesrat Schreuder: Wir machen das auch, aber wir hängen es uns nicht so groß dran!), sondern zum jeweiligen Schulstart wird von uns als Freiheitlicher Partei ein Schulstartpaket geschnürt, mit richtig tollen Schultaschen, mit der kompletten Erstausstattung für den Schulbeginn, und noch Hun­derte Aktionen mehr. Wisst ihr, warum das alles nötig ist? – Weil ihr, ÖVP und Grüne, dieses Land hinuntergewirtschaftet habt (Beifall bei der FPÖ), bis


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dorthin, dass sich der Mittelstand die Erstausstattung eines Schulkindes nicht mehr leisten kann.

Aber Hauptsache, alle aus allen Herrgotts Ländern werden – bildlich gesprochen – mit Gold überhangen. Das ist euch wichtig, aus reiner Ideologie leider Gottes! (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger.) Eines ist aber klar: Sobald ein Volkskanzler Kickl die Regierung anführen wird, geht es den Öster­reichern wieder gut, und sie werden von euch nicht mehr abgezockt, das kann ich euch garantieren. (Beifall bei der FPÖ.)

12.56


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Nächste Rednerin: Frau Bundesrätin Schumann. – Bitte.


12.56.35

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Vizekanzler! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich mit einer Bitte melden. Es ist kurz vor Weihnachten und die Beschäftigten im Handel haben noch keinen Kollektivvertragsabschluss. Sie kämpfen um einen Kollektivvertragsabschluss, der nicht unter der Inflations­rate liegt. (Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie des Bundesrates Stillebacher.  Bravoruf des Bundesrates Spanring.) Ich bitte wirklich um die Solidarität mit den Beschäftigten im Handel. Das sind ganz viele Frauen, es sind 430 000 Be­schäftigte im Handel, es sind noch einmal 150 000 Arbeiter und Arbeiterinnen im Handel. Viele arbeiten dort Teilzeit, viele haben gar keine Chance auf einen Vollzeitplatz, weil er nicht angeboten wird, und vielen fehlt das Geld.

Wir wollen, dass sich die Beschäftigten im Handel auch das leisten können, was sie in ihrem Geschäft, im Lebensmittelgeschäft verkaufen. Ich bitte um Ihre Solidarität, auch wenn Sie einkaufen gehen. Die Vorweihnachtszeit ist im Handel wirklich eine Zeit des großen Drucks, mit sehr viel Arbeit unter hohen Belastungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beschäftigten für einen ordentlichen Kollektivvertragsabschluss mit ihren Gewerkschaften, GPA


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und Vida, kämpfen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der FPÖ sowie der Bundesräte Ruprecht und Stillebacher.)

12.57 12.57.55


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ist dazu noch eine weitere Wortmeldung gewünscht? – Das ist nicht der Fall, die Debatte ist somit geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesord­nungs­punkte getrennt erfolgt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Dienstrechts-Novelle 2023.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­bezüge­gesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker und Staatsmanager“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungs­antrag abstimmen.


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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungs­antrag zustimmen, ebenfalls um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmen­minderheit, der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

12.59.146. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Ver­einbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird (2313 d.B. und 2388 d.B. sowie 11371/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweck­zuschussgesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden, das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028 erlassen und das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz aufgehoben wird (2303 und Zu 2303 d.B. und 2389 d.B. sowie 11372/BR d.B.)


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wir gelangen nun zu den Tagesord­nungs­punkten 6 und 7, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu den Punkten 6 und 7 ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um die Berichte.


13.00.23

Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend


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eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz, das Pflege­ausbildungs-Zweckzuschussgesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden, das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028 erlassen und das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz aufgehoben wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist auch gleich Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte schön.



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13.01.52

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich muss das hier gleich einmal voran­stellen: Aus meiner Sicht hat es noch nie eine Regierung gegeben, die dem Pflege­notstand so entgegentritt wie genau diese Regierung. Aufgrund des demografischen Wandels war absehbar, dass es zu diesem Notstand kommt, aber niemand wollte bis jetzt eine strukturelle Veränderung vornehmen, weil das Thema tatsächlich komplex und natürlich auch kompliziert ist. Gut, dass es jetzt endlich passiert.

Ich darf Sie an die Prognose der Gesundheit Österreich GmbH erinnern, diese rechnet allein bis 2030 mit einem zusätzlichen Bedarf von 76 000 Pflegekräften. Sie sehen, da ist also akuter Handlungsbedarf gegeben.

Die Bundesregierung hat diesen Handlungsbedarf erkannt und hat auch – das ist sehr wichtig – dementsprechend gehandelt. Es war im Mai des Vorjahres, als der Herr Sozialminister am Internationalen Tag der Pflege die erste große Pflegereform präsentiert hat. Diese hat damals 20 Maßnahmen umfasst und war mit einem Budget von 1 Milliarde Euro hinterlegt.

Wenn sich auch die Wirkung vieler Maßnahmen erst längerfristig zeigen wird – denken Sie da zum Beispiel an die zusätzlichen Ausbildungsplätze oder auch an den Zuschuss für die Ausbildung –, ist es doch mit der ersten Pflege­reform im Mai 2022 gelungen, dass wir die Situation in der Pflege stabil­isieren. Es wird die Situation der Beschäftigten und auch jene der Pflegebedürf­tigen und von deren Angehörigen deutlich spürbar besser werden. Diese im Mai 2022 präsentierte Pflegereform war ein erfolgreicher erster Schritt, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege für die Beschäftigten, für die Pflege­bedürftigen und auch für deren Angehörigen tatsächlich zu stabilisieren, wie ich schon sagte, und zu verbessern.


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Gleichzeitig hat Herr Minister Rauch auch immer sehr klar und sehr deutlich formuliert, dass weitere Schritte folgen werden, weil einfach Schritte folgen mussten. Er hat auch immer sehr klar und sehr deutlich gesagt, dass er gedenkt, das im Rahmen des Finanzausgleichs auf den Weg zu bringen, diese Schritte zu gehen, und genau diese Schritte gehen wir jetzt. Das ist eine gute Nachricht, eine wichtige Nachricht für alle, die in der Pflege beschäftigt sind, für Pflegende und für zu Pflegende und deren Angehörigen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)

Was passiert nun konkret? – Im Rahmen des Finanzausgleichs stellen wir sicher, dass die Verbesserungen durch die große Pflegereform auch auf lange Sicht ausfinanziert sind. Das betrifft einerseits die Gehaltserhöhung für Pflegekräfte, andererseits gibt es mehr Geld für die 24-Stunden-Betreuung und mehr Unterstützung für die pflegenden Angehörigen. Dafür wird der Pflegefonds massiv aufgestockt: von 455,6 Millionen Euro auf 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Gleichzeitig ist es gelungen, eine jährliche Inflationsanpassung zu verankern. Damit fließen in Summe – und das möchte ich betonen, die Zahl ist wirklich sehr, sehr eindrucksvoll – 1,7 Milliarden Euro jährlich in die Pflege; das sind circa 8,6 Milliarden Euro bis Ende 2028. Das ist sehr viel Geld, eine sehr große und auch wichtige Investition.

Was passiert damit? – Wir können damit sicherstellen, dass der Pflegefonds auch in Zukunft mit den notwendigen Mitteln ausgestattet ist, um eben die Gehaltsverbesserung, um die Ausbildungszuschüsse für das Pflegepersonal zu finanzieren. Wir können damit die Pflegesituation nachhaltig stabilisieren. Ich als Bundesrätin begrüße nachdrücklich, dass sich auch die Bundesländer zur Mitfinanzierung dieser Maßnahmen bekannt haben.

Mit den Mitteln, die über den Finanzausgleich in die Pflege fließen, sorgen wir für die Verbesserung der Situation der Beteiligten – ich sage es noch einmal –: der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen, aller Pflegekräfte, die in


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Österreich arbeiten. Pflegekräfte erhalten weiterhin einen Gehaltsbonus von rund 2 000 Euro brutto und damit de facto ein 15. Monatsgehalt. Die Attraktivierung der Pflegeausbildung wird mit einem Ausbildungszuschuss in Höhe von 600 Euro pro Monat gestärkt. Das Communitynursing erfährt eine Aufwertung mit der Implementierung in den Pflegefonds, wird rechtlich als Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebot verankert und bekommt über die Finanzausgleichsperiode 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Auch in meinem Bezirk, nämlich in Attnang-Puchheim, wurde das Projekt ausgerollt. Ich habe mich gestern noch einmal informiert, und mir wurde persönlich versichert, wie wertvoll dieses Projekt für die Kommune ist. Es wurde allerdings auch gesagt, dass die alten Menschen ein bisschen Probleme mit dem Begriff Communitynursing haben; die Communitynurse wird dort oft als Gemeindeschwester bezeichnet, aber an dem soll es nicht scheitern, das Projekt ist großartig und sollte noch weiter ausgerollt werden. Die Finanzierung ist jetzt gesichert.

Wir erhöhen die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung. Ab 1. Jänner erhalten selbstständige Betreuungspersonen eine monatliche Förderung von 800 Euro und unselbstständige eine Förderung in der doppelten Höhe, als von 1 600 Euro.

Sie sehen und hören, sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher, diese Bundes­regierung hat den Handlungsbedarf in der Pflege erkannt, und sie hat nicht nur versprochen, Maßnahmen und Verbesserungen zur nachhaltigen Absicherung der Pflege umzusetzen – sie tut das auch. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Wir versprechen nicht nur, wir liefern und wir entwickeln weiter; wir hören zu und wir handeln, und das werden wir auch weiterhin machen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

13.08


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Klara Neurauter. – Bitte schön.



BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 142

13.08.26

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Ich kann das, was meine Vorrednerin, meine Kollegin Hauschildt-Buschberger, gesagt hat, nur in jeder Weise unterstreichen und wiederholen: Es ist tatsächlich die größte Pflegereform seit Jahrzehnten, die wir in dieser Legislaturperiode umsetzen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Es sind insgesamt 38 Maßnahmen. Zwei Reformpakete mit 20 Maßnahmen wurden beschlossen, jetzt folgen die weiteren. Das Wesentliche an diesen Reformen ist, dass sie auch langfristig finanziell abgesichert sind.

Unter diesen beiden Tagesordnungspunkten, die wir jetzt behandeln, werden Ergebnisse aus den Finanzausgleichsverhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern in Gesetze gegossen. Ich wiederhole auch die Prognose der Gesund­heit Österreich GmbH, da es doch eine Zahl ist, die uns zu denken geben sollte: Wir brauchen für den Pflegebedarf bis 2030 circa 76 000 zusätzliche Arbeitskräfte.

Was hat die Regierung geplant? Was ist geschehen? – Es geht einerseits um Gehaltserhöhungen für Pflegekräfte, es gibt mehr Geld für die 24-Stunden-Betreuung und mehr Unterstützung für die pflegenden Angehörigen. Dafür wird dieser Pflegefonds, von dem wir schon gehört haben, bedeutend aufgestockt. Gleichzeitig ist es aber auch gelungen, eine jährliche Inflationsanpassung zu verankern. Dass sich die Bundesländer zur Mitfinanzierung bereit erklärt haben, das ist hervorzuheben und freut mich als Bundesrätin besonders.

Mit den Mitteln, die über den Finanzausgleich in die Pflege fließen, gibt es Verbesserungen für alle Beteiligten, die in Österreich arbeiten. Die Pflegekräfte erhalten weiterhin den Gehaltsbonus von 2 000 Euro brutto und damit de facto ein 15. Monatsgehalt. Die Attraktivität der Pflegeausbildung wird mit einem Ausbildungszuschuss in Höhe von 600 Euro pro Monat gestärkt und ebenso das Pflegestipendium mit 1 400 Euro eingeführt.


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Zu den Communitynurses – ja, der Begriff ist für unsere älteren Mitbürger ein bisschen schwierig, aber Gemeindeschwester ist vielleicht auch ein bisschen übertrieben (Bundesrätin Schumann: Stimmt!) –: Dieses Projekt wird abgesichert.

Die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung wird erhöht. Ab 1. Jänner erhält man für die selbstständigen Betreuungspersonen eine monatliche Förderung von 800 Euro und für unselbstständige die doppelte Höhe, also 1 600 Euro. Positiv ist auch zu bewerten, dass bei der Förderung, die man erhält, wenn man eine 24-Stunden-Pflege in Anspruch nimmt, nicht mehr auf das Vermögen zurückgegriffen werden kann.

Wir müssen aber schauen – und das sollte gemeinsam geschehen –, alle Kräfte im Pflegebereich zu halten. Das bedeutet, die Anreize auf der gehaltlichen Seite zu festigen – das ist jetzt im Finanzausgleich verankert –, aber auch diejeni­gen, die im Pflegebereich arbeiten, noch mehr wertzuschätzen. Wenn wir ihre Kompetenzen ernst nehmen, dann heißt das, dass die Handlungsmöglich­keiten von ausgebildetem Pflegepersonal ausgeweitet werden können. Das heißt also, nicht überall einen Ärztevorbehalt zu haben, sondern es pflegenden Personen, die eine gute Ausbildung haben – ich denke da an die diplomierten Krankenschwestern und Pfleger –, auch zu ermöglichen, dieses Potenzial auszuschöpfen, was den Ablauf der Pflege natürlich erleichtert. Beispielsweise können jetzt auch die Einstufung betreffend Pflegegeld und die Verlängerung von Pflegegeldeinstufungen von diplomiertem Personal vorgenommen werden. Das wird auch Effekte zeigen.

Gott sei Dank ist auch der Andrang auf die Ausbildungen, wenn ich nur an die Pflegelehre denke, sehr gut. Ich kann zum Beispiel konkret von meiner Heimat, Innsbruck, berichten, dass wir im Rahmen der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH im Oktober mit 16 Lehrlingen begonnen haben und bis zum heutigen Tag keiner dieser Lehrlinge – das sind Damen und Herren – abgesprungen ist, sondern sich sogar noch zwei zusätzliche Lehrlinge – ein bisschen verspätet – gemeldet haben.


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Über ganz Österreich verteilt gibt es 180 Pilotprojekte betreffend die Communitynurses, was einen enorm präventiven Charakter hat. Es geht darum, sich jeweils die Haushalte anzuschauen, die Situationen zu beurteilen, in der Sturzprävention tätig zu sein und Ratschläge zu geben. Das ist auch auf europäischer Ebene ein Vorzeigemodell.

Neben der besseren Bezahlung der Pflegekräfte sind auch die Absicherung der pflegenden Angehörigen und die Qualitätssicherung der 24-Stunden-Betreuung notwendig. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.) Die nachgehenden kontrollierenden Hausbesuche werden ausgebaut – ich glaube, dass das wirklich sehr wichtig ist.

Eine Zahl möchte ich wiederholen, auch wenn sie meine Kollegin schon erwähnt hat, weil sie doch beeindruckend ist: Die Mittel des Pflegefonds werden von 455 Millionen Euro auf über 1,2 Milliarden Euro jährlich aufgestockt und valori­siert, sodass wir im Zeitraum des Finanzausgleiches auf über 8 Milliarden Euro kommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Die Einrichtung einer Pflege-Entwicklungs-Kommission, in der Vertreter der Länder und der Gemeinden im Ministerium zusammenarbeiten, ist auch etwas, das immer wieder gefordert wurde, das geplant ist und jetzt auch umgesetzt wird. Auch der Rechnungshof hat das angeregt. Ich glaube, dass diese Aktion sehr hilfreich sein wird.

Ich möchte zum Schluss aber sagen: Alles, was da geschehen ist, sollte aus Wertschätzung für alle, die in der Pflege arbeiten, unterstützt werden. Alle Menschen, die im Pflegebereich tätig sind, kann man nicht hoch genug loben, und man sollte sich bei ihnen bedanken, was ich an dieser Stelle auch tun möchte. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.15


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Daniela Gruber-Pruner. – Bitte schön.



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13.15.42

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Pflege unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, von kranken Menschen oder Menschen mit Behinderungen ist eine extrem anspruchsvolle Sache. Es braucht dafür nicht nur fachliches Können, Know-how, sondern es ist auch körperlich belastend und psychisch und sozial sehr herausfordernd. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten finden, Pflege ist durchaus Schwerarbeit.

Wissen Sie, werte Kolleg:innen von den Regierungsfraktionen, es wird oft beteuert, wie sehr die Pflege zu loben ist, wie sehr Menschen in diesem Bereich zu loben sind und wie sehr man sich bei ihnen zu bedanken hat. Wenn wir aber beispielsweise hier versuchen, Menschen in diesem Bereich tatsächlich Anspruch auf diese Schwerarbeitspension zu ermöglichen, dann werden diese Anträge, wie in der letzten Sitzung passiert, abgelehnt oder in den Ausschüssen vertagt. Da ist es mit der Ernsthaftigkeit, mit der Glaubwürdigkeit, wirklich Verbesserungen für diese Personen herbeizuführen, nicht so weit her, und das bedauern wir sehr. Es wäre einfach ein wichtiges Zeichen, die Bedürfnisse dieser Menschen in diesem Bereich, in der Pflege, zu hören und sie auch anzu­erkennen.

Die Herausforderungen sind, je knapper die Personalsituation ist, umso größer, und das ist aktuell fast überall der Fall. Ich denke an die Institutionen, an die Pflegeeinrichtungen, an die Gesundheitseinrichtungen, in denen die Teams aktuell wirklich Großartiges leisten. Auch wir wollen uns hier dem großen Dank an alle, die da aktiv sind, anschließen und ihnen diesen aussprechen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.)

Noch einmal schwieriger wird es für jene Personen in der Pflege, die auf sich allein gestellt sind. Ich denke dabei zum Beispiel an pflegende Angehörige, die das im Privaten machen. Wir wissen übrigens auch von sehr vielen Kindern


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und Jugendlichen, die als pflegende Angehörige tätig sind, meistens unbedacht, was aus meiner Sicht ein großes Problem darstellt, weil ihnen damit die Teilhabe am restlichen sozialen Leben erschwert wird. Diese pflegenden Ange­hörigen sind zu bedenken und auch Menschen, die in der mobilen Pflege aktiv sind und diese Tätigkeit weitestgehend allein und auf sich allein gestellt machen müssen.

Ich möchte vor allem auch auf die 24-Stunden-Betreuer:innen hinweisen. Oft werden sie auch als 24-Stunden-Pfleger:innen bezeichnet, was darauf hin­weist, dass sie nicht nur betreuen, sondern auch ganz viel Pflegearbeit leisten. Das zeigt, wie anspruchsvoll besonders auch ihre Tätigkeit – das sind vor allem Frauen; ich glaube, zu 99 Prozent reden wir von Frauen – ist.

Ich versuche mich immer in die Lage von diesen Frauen zu versetzen, die ihre Familien zu Hause lassen, sie über viele Wochen und Monate allein lassen müssen, damit sie unsere pflegebedürftigen Mitbürger:innen betreuen können. Ich habe Riesenrespekt davor, weil man sich das, was diesen Frauen und diesen Familien abverlangt wird, wirklich kaum vorstellen kann – gerade jetzt, da Weihnachten bevorsteht und viele von uns sich ein paar Tage freinehmen und zur Familie fahren können. Vielen von diesen Frauen wird es nicht möglich sein, ihre Familien zu Hause zu besuchen – sie bleiben hier. Sie sind 24 Stunden, oft sieben Tage die Woche, hier und pflegen unsere Angehörigen, und das ist wirklich – ja, mir fehlen ein bissl die Worte – mit ganz viel Respekt zu bedenken. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte hier noch eine Buchempfehlung aussprechen. Es gibt aktuell ein Buch, das heißt „Wenn ich wiederkomme“, von Marco Balzano. Er spricht darin von einer Daniela, die in so einer 24-Stunden-Pflege tätig ist. Die mensch­liche Dimension dieser Tätigkeit wird da beschrieben – eine wichtige Buch­empfehlung gerade jetzt auch für die Feiertage.

Umso erstaunlicher oder eigentlich bedenklicher finde ich es, wenn Kanzler Nehammer dann hergeht und gegen die Herkunftsländer dieser 24-Stunden-


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Betreuerinnen wirklich große Ressentiments zeigt – ich nenne nur das Stichwort Schengen –, gegen Bulgarien und gegen Rumänien. Ich finde das extrem kurzsichtig und auch bedenklich, weil es am Schluss, wenn man das zu Ende denkt, schon etwas mit unserer Pflegeversorgung zu tun hat und man auch riskiert, hier auf Sicht diese Pflegeversorgung im Land nicht garantieren zu können.

Ich möchte nur daran erinnern, während der Pandemie haben wir diese Pflegerinnen mit viel Aufwand in Sonderzügen ins Land gebracht, und jetzt legt man diesen Personen Steine in den Weg. Ich möchte schon noch einmal betonen, dass ich das sehr bedenklich finde und sich das nicht mit dieser Notwendigkeit ausgeht, dass diese Frauen auch bei uns tätig sind.

Die Pflegerinnen, alle Personen in der Pflege, die helfenden Personen, brauchen unsere Hilfe. Es braucht bessere Arbeitsbedingungen. Da geht es auch um die Entlohnung, aber nicht nur. Wenn man an dieses Stundenausmaß denkt, an diese oft kleinen Teams und die körperlichen Belastungen, diese Tag- und Nacht­schichten, mit denen man zurande kommen muss: Es gehört insgesamt ein Umfeld geschaffen, dass Menschen gerne in der Pflege bleiben, dass Menschen dort gerne zu arbeiten anfangen, dass Menschen auch gerne in die Ausbildung gehen. Da ist noch Luft nach oben. Wir wissen, je mehr diese Teams sich verkleinern, desto mehr – da gibt es auch so eine Spirale – bleibt an den Menschen, die jetzt in der Pflege tätig sind, hängen, und sie haben es dann umso schwerer und steigen aus dem Beruf aus.

Das heißt, wir stimmen heute diesen beiden Gesetzesvorlagen zu, weil jeder Schritt, um da Verbesserungen herbeizuführen, wichtig und notwendig ist, aber wir erhoffen und erwarten uns, Herr Minister, dass weiterhin mit voller Kraft und vollem Tatendrang an den Verbesserungen gearbeitet wird. Uns als Sozial­demokrat:innen ist es immer wichtig, uns zum Wohle einerseits der Menschen, die diese Pflege brauchen und in Anspruch nehmen, aber gleichzeitig auch immer für die Menschen, die in der Pflege arbeiten und diese wertvolle Arbeit leisten, einzusetzen. Das alles hat insgesamt mit viel Wertschätzung und


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gleichzeitig auch mit Versorgungssicherheit zu tun, die wir brauchen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.23


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Bundesrätin Marlies Doppler. – Bitte.


13.23.30

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Frau Vizepräsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute die Förderung für die 24-Stunden-Pflege von 600 auf 800 Euro erhöhen, so ist dies ein guter und notwendiger Schritt, der da gesetzt wird, aber eine umfangreiche Reform ist das nicht; also es ist eigentlich ein logischer Schritt gewesen, dass wir das machen.

Auch das Bereitstellen einer finanziellen Unterstützung für unselbstständige, angestellte Pflegekräfte ist ein notwendiger, aber, sagen wir einmal so, nicht sonderlich erwähnenswerter „Schlag“ – unter Anführungszeichen –, den Sie da machen.

Bis zum Jahr 2030 werden wir rund 100 000 zusätzliche Pflegekräfte benötigen, aber Sie sind nicht mutig. Vielleicht geben Sie uns aber immer nur Stückl für Stückl von irgendeinem Gesamtkonzept, denn einen Überblick hat man da nicht wirklich gewonnen, obwohl es sehr viel zu tun gäbe. Und anstatt da mutig eine umfangreiche Reform in Angriff zu nehmen, wurden uns bisher eigentlich nur Reförmchen serviert. Da hat diese schwarz-grüne Bundesregierung in den letzten Jahren schon sehr viel Zeit verschlafen.

Wenn ich dann von Frau Kollegin Hauschildt-Buschberger höre, dass 2 000 Euro brutto, also dieses Sondergeld, als 15. Gehalt gewertet werden, dann frage ich mich schon: Auf welchem Stern leben Sie? 2 000 Euro brutto für Schwerst­arbeit?! Das ist eher beschämend, wenn Sie behaupten, dass 2 000 Euro brutto für eine Vollzeitkraft in der Pflege adäquat sind. (Beifall bei der FPÖ.)


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Die grüne Kollegin hat auch noch davon geschwärmt, was diese Regierung und speziell das grüne Ressort nicht alles in der Pflege weitergebracht haben. Na ja, wenn man genau nachdenkt, sieht man aber auch, wie viel ihr kaputtge­macht habt. Drei grüne Sozialminister oder Gesundheitsminister hat es gebraucht! Was ihr in den letzten Jahren und speziell während Corona dem Pflegepersonal zugemutet habt, das war menschenunwürdig und das war menschenverachtend. (Beifall bei der FPÖ.) Da braucht man sich dann nicht zu wundern – die Zahlen liegen Ihnen sicherlich vor, Herr Minister –, dass viele Pflegekräfte ihren Beruf aufgegeben, an den Nagel gehängt und sich beruflich anders orientiert haben.

Das waren eure überzogenen unmenschlichen Coronamaßnahmen. Sie waren ja der Oberscharfmacher und haben das Ganze noch vorangetrieben und unterstützt. Also braucht man sich nicht zu wundern, braucht man jetzt auch nicht zu jammern. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Miesenberger: Wir haben Menschenleben gerettet!)

Genau diese Mitarbeiter fehlen jetzt. Das sind qualifizierte Mitarbeiter gewesen, die uns jetzt klarerweise zusätzlich noch im Pflegebereich fehlen. Dieser Personalmangel gefährdet jetzt schon nachweislich die Versorgung der öster­reichischen Bevölkerung. Betten in Pflegestationen werden gestrichen, ja sogar ganze Abteilungen mussten zugesperrt werden. Statt dem Pflegepersonal mit Respekt und Wertschätzung gegenüberzutreten, wird ihm das Leben leider Gottes extrem schwer gemacht. Die Belastungsgrenze der betroffenen Berufsgruppen ist schon längst überschritten, und bei vielen steigt wirklich massiver Unmut über die unzulänglichen Versprechungen der Bundesregierung.

Minister Rauch hat ja bei der Bekanntgabe des ersten Pflegereförmchens – ich zitiere Sie da – gesagt, dass wir in einem ersten Schritt jetzt einmal zur Kenntnis nehmen müssen und anerkennen müssen, dass der Handlungsbedarf hoch ist. No na net! Wir wissen, seit Grüne als Sozial- und Gesundheits­minister agieren, dass ordentlicher Handlungsbedarf besteht – ja, eh! Aber was ist denn da außer viel Blabla eigentlich gemacht worden? Was ist bisher in


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puncto Pflege gemacht worden? Ich sage ja nicht, dass Sie nichts tun. Es ist ja einiges geschehen, aber das ist viel zu wenig weitreichend. Irgendwann bleiben Sie mitten in der Arbeit stecken. Ich denke an das Pflegestipendium – das ist ja eine Miniversion im Miniausmaß. Dann denke ich an die Pflege­lehre – das ist auch im Miniausmaß. (Bundesrätin Miesenberger: Besser als nichts!) Und wieder erfolgt die Pflegelehre nicht direkt, nicht unmittelbar nach dem Schulabgang.

Wir haben heute schon das schreckliche Wort Communitynurses gehört, aber zugegeben: Auch das deutsche Wort Gemeindeschwestern ist nicht viel besser. Jetzt haben wir das seit zwei Jahren – es wird hochgelobt und viel gelobt. Aber warum ist denn das seit zwei Jahren nicht erweitert worden und immer noch im Pilotprojekt hängengeblieben? (Beifall bei der FPÖ.) Warum ist das nicht erweitert worden – verdoppelt, verdreifacht oder gar flächendeckend angeboten worden?

Und – wir haben es letztes Mal im Bundesrat schon diskutiert; es kann sein, dass ich da jetzt sehr emotional werde –: Die pflegenden Angehörigen sind eine der wichtigsten Säulen, muss ich jetzt mittlerweile schon sagen, bei der Erhal­tung des Pflegesystems in Salzburg. Aber wie Sie, Herr Minister, pflegende Angehörige behandeln und abspeisen, ist gelinde gesagt – und da bin ich sehr freundlich – beschämend! (Beifall bei der FPÖ.)

Pflegende Angehörige erhalten 1 500 Euro im Jahr dafür, dass sie eine wirklich aufopfernde Arbeit erledigen. Das sind gerade einmal 4,10 Euro pro Tag, und das erhalten sie erst ab Pflegestufe 4. Ja Herrschaftszeiten, warum erst ab Pflege­stufe 4?! Es gibt genug Menschen, die schon intensive Pflege ab Stufe 1, 2 und 3 brauchen.

Herr Minister, wissen Sie, was Pflegestufe 4 heißt? Ich gehe einmal davon aus, dass Sie es wissen. Das sind mindestens 160 Stunden Pflegebedarf pro Monat – mindestens 160 Stunden Pflegedarf! Es kann sich niemand leisten – niemand! –,


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die Berufstätigkeit für solch einen Hungerlohn aufzugeben: für 4,10 Euro pro Tag! Herr Minister, das geht gar nicht!

Aber – und das ärgert mich so maßlos –: Ich habe mir die Grundversorgungs­vereinbarungen herausgeholt und habe mir angeschaut, was zum Beispiel unbegleitete Minderjährige in diesem Land bekommen: Das ist ein Vielfaches! Sie bekommen das 20-Fache eines pflegenden Angehörigen. (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger: Das ist ja komplett - -! Das bekommen nicht die Minderjährigen!) 95 Euro pro Tag werden da ausgegeben und mehr. (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger: Genau lesen in Zukunft! Und nicht Birnen mit Äpfeln vergleichen!) 95 Euro pro Tag: Das ist das 23-Fache dessen, was ein pflegender Ange­höriger an Leistung erhält. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist nur mehr traurig. Tagtäglich kümmern sich Tausende pflegende Angehö­rige liebevoll, aufopfernd um ihre Familienmitglieder. Ich finde es wirklich erbärmlich und beschämend, dass diese Menschen mit 4,10 Euro täglich abgespeist werden. (Beifall bei der FPÖ.)

13.30


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Bitte schön.


13.30.54

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Ein kultiviertes Land erkennt man am Umgang mit seinen pflege­bedürftigen Mitbürgern. – Zitatgeber unbekannt, aber wie wahr!

Wir sind ein kultiviertes Land und wir lassen uns auch durch Unkenrufe von Teilen der Opposition – von den einen wie auch von den anderen – die erbrachten Leistungen in keiner Weise madigreden, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Von „Teilen der Opposition“? Was heißt das?)


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Es ist schon sehr bezeichnend, dass sich gerade jene – die SPÖ stellte 30, 40 Jahre lang den Sozialminister, die Sozialministerin (Bundesrätin Schumann: Wir haben das Pflegegeld eingeführt!), die FPÖ stellte auch eine Sozialministerin (Bundesrätin Schumann: Wir haben das Pflegegeld eingeführt, und er labert!), ein Flop sondergleichen – dann über die jetzige großartige Arbeit dieser Bundes­regierung - - (Bundesrätin Schumann: Geh, hör auf! – Heiterkeit und Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie haben es richtig gehört, und Sie haben jetzt auch wohl­wollend zugestimmt, wie ich merke, durch Ihr leichtes Gelächter.

Die haben im Prinzip nichts auf die Reihe gebracht, all diese Vorgänger. Jetzt erst ist es eine entsprechend große Leistung. (Bundesrätin Schumann: Das Pflegegeld haben wir eingeführt!) – Schauen Sie, es gab eine Leuchtrakete, 1993, das war die Einführung des Pflegegeldes. Das ist das Einzige, aber viel mehr wurde damals nicht zustande gebracht.

Wir haben das höchste Pflegegeld, bitte sehr, das es überhaupt auf dieser Welt gibt. In der höchsten Stufe des Pflegegeldes, der Stufe 7, sind es mehr als 1 800 Euro monatlich, die wir den Menschen zur Verfügung stellen, die eben Pflegebedarf haben, damit sie sich ihre Art der Pflege auch entsprechend aussuchen können. Übrigens: In der höchsten Stufe in Deutschland erhält man derzeit gerade 901 Euro, also nicht einmal die Hälfte dessen, was man bei uns bekommt. (Präsidentin Arpa übernimmt den Vorsitz.)

Der Pflegebereich stellt alle Körperschaften, im Speziellen die Gemeinden und natürlich die Länder, die für die Pflege zuständig sind, vor besondere Heraus­forderungen. Der Bund reagiert professionell, richtig und sozial.

Finanzausgleich heißt ja auch Ausgleich für die Aufwendungen, die eben für gewisse Aufgabenstellungen zu erbringen sind. Im Bereich der Pflege ist dies besonders notwendig, weil das die Gemeinden und auch wir, die Länder, ja nicht alleine stemmen können. Der Bund, der ja ursächlich nicht zuständig ist, wird da mittels Finanzausgleich auch unterstützend tätig, damit die Gemeinden und die Länder, die diese so wichtige Pflegeleistung erbringen, unterstützt werden,


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die Ausbildung abgesichert wird und vor allem auch die pflegenden Angehörigen unterstützt werden. Wir haben ja vorhin gehört, welcher Betrag das ist, der von einigen hier madiggeredet wird.

Das ist ein großer, ein historischer Wurf, der gelungen ist. Der herzliche Dank an Bundeskanzler, Sozialminister und Finanzminister ist, glaube ich, dazwischen auch einmal einen Applaus wert: Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Der Finanzausgleich bringt natürlich, und das ist ja ganz wesentlich, die Absicherung der 24-Stunden-Betreuung mit einem 60:40-Ausgleich: 60 Prozent übernimmt der Bund, 40 Prozent übernehmen die Länder. Es haben sich 6 Prozent jener, die Pflegegeld beziehen, also etwa 30 000 Menschen in Öster­reich, dafür entschieden, mit der 24-Stunden-Betreuung ihren persönlichen Pflegebedarf, ihren Betreuungsbedarf nach dem Motto Daheim statt Heim abzudecken.

Pflegefonds bedeutet, dass die Länder Geld bekommen, damit sie diese wich­ti­gen Aufgaben, die in ihrer Verantwortung sind, bestmöglich erfüllen können. Jetzt wird das weiter aufgestockt, beginnend mit dem nächsten Jahr, abgesichert für die nächsten fünf Jahre. Die Beträge wurden genannt: 1,2 Milliarden Euro – das ist ein enormer Betrag –, beginnend mit dem nächsten Jahr.

Die Ausbildung im Pflegebereich ist ebenfalls ein ganz wesentlicher Punkt. Man merkt, dass sich immer mehr junge Menschen – vor allem jene, die mit Hirn, Herz und Hand an diese Sache herangehen – für diesen Pflegeberuf entschei­den, natürlich auch aufgrund der entsprechenden Förderungen, Pflegestipendium und AMS.

Eine zusätzliche Attraktivität stellt ja der Ausbildungszuschuss von 600 Euro monatlich dar. Dass das eine Berufung ist, wissen wir alle, so wie es ja in vielen anderen Berufen auch Berufungen gibt – manche können dieser nicht folgen, weil sie die Berufung falsch verstehen.


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Geschätzte Damen und Herren, eine solch erfolgreiche, zukunftsorientierte und vor allem wertschätzende Pflegepolitik ist einfach vorbildhaft. Die Pflege­kräfte, die schon bedankt wurden – ich darf das hier noch einmal sagen –, tragen Wesentliches dazu bei, und Pflege betrifft ja nicht nur ältere Personen, es gibt ja leider auch viele Jüngere, die schon einer entsprechenden Pflege bedürfen. Das wird nur oft ausgeklammert, und man glaubt immer, dass nur die ältere Generation Bedarf an Pflege hat. Diese Leistung kann man gar nicht oft genug wiederholen – drei-, vier-, fünf-, sechs-, siebenmal.

Die Pflege ist weiblich, das hat man hier gemerkt – ich hatte ja vier Vorredne­rinnen –, aber dass sich auch Männer in diesem Beruf nicht nur wohlfühlen können, sondern auch entsprechend engagieren, zeigt auch diese Form. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte mit dem eingangs gebrachten Zitat des nicht bekannten Zitatgebers schließen: Ein kultiviertes Land braucht und hat auch einen guten Umgang speziell mit seinen pflegebedürftigen Mitbürgern. – Ein steirisches Glückauf! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

13.37


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Marlies Doppler. – Bitte, Frau Bundesrätin. (Bundesrätin Doppler: Danke schön, aber es wird eine tatsächliche Berichtigung sein!) – Ah, Entschuldigung, ich habe das nicht gesehen – zu einer tatsächlichen Berichtigung. – Tut mir leid.


13.37.17

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Werte Kolleginnen und Kollegen, Kollege Schwindsackl hat behauptet, dass die FPÖ eine Sozialministerin hatte, welche ein Flop sondergleichen gewesen sei und in der Pflege nichts weiterge­bracht habe. – Das stimmt nicht! (Rufe bei SPÖ und Grünen: Das ist keine tat­sächliche Berichtigung!)


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Ich berichtige tatsächlich: Die Freiheitlichen hatten während der Regierungs­beteiligung eine super Sozialministerin. Frau Ministerin Hartinger-Klein hat gerade in der Pflege ein Riesenpaket erstellt (weitere Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen), ein komplettes Paket erstellt, welches in der Schublade liegt.

Herr Minister Rauch braucht es eigentlich nur herauszuziehen, es ist sicherlich noch irgendwo im Ministerium und wäre für die Bürger in diesem Land eine große Erleichterung. (Beifall bei der FPÖ.)

13.38


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Marco Schreuder zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

*****


13.38.16

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Nur eine Kleinigkeit: Herr Kollege Steiner hat einmal, zu Recht im Übrigen, die anderen Fraktionen darauf hingewiesen, wie eine tatsächliche Berichtigung zu sein hätte. (Bundesrat Spanring: Und was war das?) Ich würde auch ihn darum bitten, in seiner Fraktion dafür zu sorgen, dass tatsächliche Berichtigungen tatsächliche Berichtigungen sind und Debattenbeiträge Debattenbeiträge. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Spanring hebt die Hand.)

13.38


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Bitte, Herr Kollege.


13.38.43

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich) (zur Geschäftsbehandlung): Also, liebe Kollegen, jetzt muss ich schon eines sagen: Das von dir vorhin, Kollege Schreuder, das war keine tatsächliche Berichtigung. Das jetzt war aber eine. Schau einmal in der Geschäftsordnung nach! Du brauchst


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uns nicht zu belehren, wenn du es selber nicht weißt. (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.)

13.38


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank.

*****

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Johannes Rauch. Ich erteile ihm dieses. – Bitte, Herr Bundesminister.


13.39.12

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Zunächst vielleicht, weil es mehrfach angesprochen worden ist: Wer einen guten Vorschlag hat, was man statt Communitynurse sagen kann, der möge ihn machen, denn Gemeindeschwester trifft es auch nicht. Jetzt weiß ich schon, das ist eine Schwierigkeit, wie wir da tun, aber das Projekt an sich ist gut – ich komme dann darauf zurück.

Vielleicht eine Einordnung dessen, was diese Pflegereform eins, Pflegereform zwei und der Finanzausgleich beinhalten, weil ja jetzt gesagt worden ist, das sei alles nichts, es sei nichts weitergegangen, es helfe alles nichts: Ich würde gerne einmal festhalten, dass in meiner Amtszeit – und mein Amtsantritt ist jetzt auch noch nicht so lange her – überhaupt das erste Mal zusätzliches Geld in die Pflege geht, das ist festzuhalten. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Die erste Milliarde kam mit der Pflegereform eins, als kritisiert worden ist: Das ist aber nur für zwei Jahre, und was ist dann? Das ist alles zu wenig! – Das ist im Finanzausgleich nun auf fünf Jahre abgesichert, das bleibt. Das ist eine Unterstützung der Bundesländer, die notwendig ist, um in der Pflege die Leis­tungen erbringen zu können. Die Aufstockung des Pflegefonds von 400 Millionen auf über 1 Milliarde Euro ist ein fulminanter Fortschritt (Bundesrat Steiner: Die Pflegemilliarde hat mit der Pflege original gar nichts zu tun! ...


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Pflegestrukturmilliarde!) und ist von den Ländern mitverhandelt und von allen Ländern mit begrüßt worden.

Ich gehe davon aus, dass die freiheitlichen Mitglieder der Landesregierungen in Salzburg, in Niederösterreich und – wo seid ihr noch dabei? (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: In Oberösterreich! – Zwischenruf des Bundesrates Spanring) – in Oberösterreich den Finanzausgleich ablehnen werden, weil alles so katastrophal ist und nichts taugt. Daher gehe ich eben davon aus, dass Ihre Mitglieder ihn dort ablehnen werden. – Das wird, ich werde es Ihnen garantieren, nicht passie­ren. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ. – Bundesrat Spanring: Na ja, man nimmt ein bissl auch! Das ist so, wie wenn Sie jemandem sagen, der wenig Geld hat und wenig soziale Sicherheit hat ...! – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) – Ich höre mir gerne die Zwischenrufe an, denn so viel Wertschätzung gegenüber dem Parlament muss auch sein. (Bundesrat Spanring: Ja, das finde ich nett von Ihnen!) – Ja, es ist so.

Festzuhalten bleibt aber schon, dass wir jetzt in der Pflege – angefangen bei den Verbesserungen, was die Gehaltsausstattung und die Ausbildungszuschüsse angeht – nach der Devise vorgehen: Wir müssen diejenigen im Job halten, die da sind! Dafür braucht es bessere Arbeitsbedingungen, im Übrigen nicht nur dahin gehend, was das Geld angeht, sondern auch darüber hinausgehend. Ausbilden, was geht: Das tun wir! Auch müssen wir – und das ist der Punkt, um den wir nicht herumkommen – die Anwerbung von Pflegekräften im Ausland forcieren, weil es ohne die nicht gehen wird.

Es ist komplett ausgeschlossen, dass es Österreich allein schaffen kann, die benötigten 80 000, 90 000 Pflegekräfte bis 2030 aus dem eigenen Land zu gewinnen, geschweige denn aus Europa zu gewinnen, weil alle europäischen Staaten dasselbe Problem haben. Europa ist ein alternder Kontinent, der Pflegebedarf ist immens hoch und wir sind da in einer Konkurrenzsituation.

Communitynurses: Dieses Projekt ist deshalb ein wichtiges und erfolgreiches, weil es einen aufsuchenden, prophylaktischen Charakter hat. Die diplomierten


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Pflegekräfte, die dort angestellt sind, gehen in die Haushalte der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger und schauen sich dort an, wie die wohnen, ob etwas in Sachen Ernährung gemacht werden muss, ob etwas in Sachen Sturzprophylaxe gemacht werden muss. Das trägt dazu bei, dass die Leute dann eben länger in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können, was sie alle ja auch wollen. Ja, das ist eine wirklich nachgehende, vorsorgende, prophy­laktische Arbeit.

Im Übrigen beinhaltet der Finanzausgleich weitere Verbesserungen gesetzlicher Natur. Wenn es darum geht, die Kompetenzen beispielsweise der Pflegekräfte, des Pflegepersonals auszuweiten, weil sich einfach zeigt, dass nicht jede Tätigkeit in einem Alten- und Pflegeheim von einem Arzt oder Ärztin gemacht werden muss, dann gefällt das zwar einer Berufsgruppe nicht, nämlich der Ärzteschaft, aber das Pflegepersonal begrüßt das, weil man ohnehin in der Situation ist – entlang des Ärztevorbehalts –, die Ärztinnen und Ärzte gar nicht zu bekommen.

Das heißt, insgesamt ist mit diesem Paket – Pflegereform Teil eins und Teil zwei – und mit dem Finanzausgleich ein Gesamtpaket auf den Weg gebracht worden, das sehr wohl deutliche Verbesserungen der Pflege mit sich bringt. Wir sind sicher nicht am Ende angelangt. Die Personalfrage – das war wieder Thema bei der Ministerkonferenz in Brüssel – wird die Europäische Union, alle Mit­gliedstaaten, intensiv beschäftigen. Es wird in der Pflege nicht ohne qualifizierte Zuwanderung gehen, das ist Faktum. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.44 13.43.58


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank.

Eine weitere Wortmeldung dazu liegt mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 159

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungs­punkte getrennt erfolgt.

Bitte nehmen Sie die Plätze ein. – Das ist bereits erfolgt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Ver­einbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreu­ung geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflege­fondsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz und das Bundes­pflegegeldgesetz geändert werden, das Bundesgesetz über einen Zweck­zuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028 erlassen und das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz aufgehoben wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

13.45.538. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche


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Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2023 – SRÄG 2023) (3743/A und 2391 d.B. sowie 11357/BR d.B. und 11373/BR d.B.)


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um den Bericht.


13.46.13

Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Korinna Schumann. – Bitte, Frau Bundesrätin.



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13.47.02

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Länger arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus, das ist die inhaltliche Lage des Gesetzes, das hier vorliegt. Wir als Sozial­demokratie werden dem nicht zustimmen.

Ich darf es begründen: Das ist – erstens – eine Regelung, die natürlich eine Menge Steuergeld kostet, und es ist ein Programm für sehr wenige Menschen, wie wir auch im Ausschuss gehört haben. Der Bund übernimmt jetzt sozusagen Pensionsbeiträge für die Sozialversicherung. Das ist eine befris­tete Regelung. Es sind sehr wenige Menschen betroffen. Wir als Sozialdemokratie sagen: Machen wir uns lieber Gedanken darüber, wie wir die Menschen gesund und in guter Kondition bis zum Pensionsantrittsalter, bis zum Regel­pensions­antrittsalter bringen! Die Gedanken, dass man länger, darüber hinaus arbeiten möchte, liegen uns auch am Herzen, aber nicht in diesem Aus­maß, denn – ich kann es Ihnen ganz ehrlich sagen – es gibt so viele Berufs­gruppen, deren Mitglieder gar nicht wissen, wie sie es zum Regelpensions­antritts­alter schaffen sollen. Das Problem: Wie kann ich über das Pensionsalter hinaus arbeiten?, stellt sich für einen Maurer nicht; das Problem stellt sich für einen Dachdecker nicht; das Problem stellt sich nicht für eine Frau, die in der Fabrik am Fließband steht; das Problem stellt sich nicht für eine Frau in der Pflege.

Ganz ehrlich: Es ist schön, wenn jemand länger arbeiten will – wunderbar! Man wird niemanden davon abhalten, keine Frage, und es wird ein großes Programm sein, das vor allen Dingen von Bäuerinnen und Bauern, von Selbstständigen genützt werden wird. Das ist alles in Ordnung, aber es wäre wichtiger, den Fokus darauf zu legen, wie man Menschen gesund zum Regelpensionsalter führen kann (Beifall bei der SPÖ): Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen gibt es? Was kann in der Prävention getan werden? Wie kann man jenen, die sagen: Ich schaffe es ganz bestimmt nicht bis zum Regelpensionsantrittsalter!, die Chance


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geben, dass sie aus dem Erwerbsleben ausscheiden können? Ganz ehrlich: In der Schicht arbeiten, in der Pflege arbeiten, schwere körperliche Arbeit, schwere psychische Arbeit – Menschen in diesen schwer belastenden Berufen können sich nicht vorstellen, bis zum Regelpensionsantrittsalter zu arbeiten.

Sie haben kein Herz für diese Menschen, das wissen wir. Die Abschaffung der Hacklerregelung war ein ganz, ganz starkes und eindeutiges Zeichen dafür.

Ab. 1.1.2024 – ich habe es schon mehrmals erwähnt, aber es ist eine wichtige Frage – wird auch das Pensionsantrittsalter der Frauen angehoben, und das sehr rasch: bis 2033 auf 65 Jahre. Ich sage Ihnen ehrlich, wir haben als ÖGB-Frauen eine Pressekonferenz dazu gemacht, und da sind die Betriebsrätinnen aus dem Bereich der Pflege, der mobilen Dienste und auch aus den Fabriken gestanden und haben gesagt: Wie soll das bitte gehen? Unsere Beschäftigten schaffen es nicht bis 65, die können sich schon nicht vorstellen, bis zum Regelpensionsalter, das jetzt gilt, zu arbeiten. Die Arbeitsbedingungen sind nicht danach. Wir können es uns körperlich nicht vorstellen, und wir können es uns psychisch nicht vorstellen! – Ich glaube, da muss man hinschauen und das muss man wahrnehmen. Man muss schauen, wie man für diese Gruppen eine Exitvariante finden kann, damit sie aus ihren belastenden Berufen dann auch hinauskönnen.

Wenn ich am Schreibtisch sitze und dort meine Arbeit mache, wird es leichter sein, als wenn ich wirklich schwere körperliche Arbeit leiste, wie in der Pflege, oder wenn ich in der Fabrik Schicht arbeite. Das geht rund um die Uhr, Schicht arbeiten ist höchst anstrengend, und es ist für die Frauen ganz schwierig, da in die Schwerarbeit zu kommen. Es ist für die Frauen auch ganz, ganz schwierig, aus Jobs in der Pflege hinauszukommen. Was tun sie? – Sie verlassen den Job, weil sie sagen: Ich schaffe es nicht mehr! – Darum fordern wir schon lange: Bitte nehmen wir die Beschäftigten der Pflege in die Schwer­arbeitsregelung auf! Das ist ganz, ganz wichtig, um ihnen einen Exit ermöglichen zu können. Man kann beim Thema des längeren Arbeitens nicht nur von jenen ausgehen, die es vielleicht schaffen werden.


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Auch sonst sind die Belastungen in den Jobs extrem hoch, und länger arbeiten heißt immer, man braucht ein Umfeld, das es einem ermöglicht, bis zum 65. Lebensjahr auch wirklich fit zu bleiben – da muss man hinschauen und da muss man hingreifen und das nicht ignorieren, denn das ist ganz, ganz wichtig. Auch die Unternehmen sind aufgefordert, sich damit zu beschäftigen, wie sie Gesundheitsprogramme aufstellen können. Da reicht nicht der nett aufgestellte Obstkorb und dann zu sagen: Jetzt habe ich eine Gesundheits­förderungsmaßnahme gemacht!, sondern da braucht es viel mehr. Da braucht es wirklich Maßnahmen, mit denen auf die Frage eingegangen wird: Wie kann ich alterns- und altersgerechte Arbeitsplätze schaffen? – Da muss man genau hinschauen. (Beifall bei der SPÖ.)

Schon jetzt geht jede dritte Frau nicht aus einer Beschäftigung in Pension, und das muss uns Sorgen machen. Beim Anstieg der Arbeitslosigkeit wird es besonders wieder jene treffen, die älter sind. Auch da muss eine Maßnahme eingezogen werden, indem man jenen Unternehmen, die Menschen beschäftigen, die älter sind – im großen Branchenvergleich Menschen beschäf­tigen, die älter sind –, einen Bonus gibt. Auf all jene, die keine älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, muss man ein Malussystem anwenden.

Wir haben das bereits beschlossen gehabt, dieses System ist fertig beschlossen dagelegen, und unter Kurz wurde es abgeschafft, und zwar ganz, ganz schnell im Interesse der Wirtschaft. Das ist aber nicht klug. Es ist klüger, jene zu fördern, die wirklich ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Beschäftigung halten, und jenen, die sich dieser Gruppe nicht annehmen wollen, zu sagen: Hallo, dafür müsst ihr euren Beitrag leisten! – Das müsste man wieder einführen, um einen gerechten Ausgleich zu schaffen und auch dazu zu motivieren, dass Beschäftigte einfach länger auch in Beschäftigung bleiben können.

Was uns große Sorgen macht, ist die Pensionsaliquotierung. Sie haben ja die Aliquotierung für ein Jahr ausgesetzt, aber wir sagen, das reicht bei Weitem


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nicht, da braucht es eine einheitliche Regelung. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung der ungerechten Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung“

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der die Aliquotie­rung der ersten Pensionsanpassung rückwirkend mit 1.1.2022 abgeschafft wird.“

*****

Noch eine Bitte: Ich weiß, dass jetzt alle Redner:innen mit Jubelmeldungen darüber herauskommen werden, wie gut es ist, über das Regelpensionsalter hinaus zu arbeiten. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Ja!) – Ja, ich weiß, das ist mir schon klar. Es kommt auf die Gruppe an, die man vertritt, und welche Interessenlagen da sind. Trotzdem würde ich ganz dringend ersuchen, mit diesen Regelungen nicht auch langsam, aber sicher den Weg für eine Erhöhung des Pensionsantrittsalters auf 67 zu bereiten. Sie machen Türen auf für etwas, das für viele, die in schwer belastenden Berufen sind, einfach nicht packbar ist. Eine Anhebung auf 67 wäre für viele einfach nur eine Pensionskürzungsmaß­nahme, weil sie nicht so lange arbeiten können, und das können wir den Menschen nicht zumuten. Wir als Sozialdemokratie werden da sicher dagegen­halten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.55



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Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Der von den Bundesräten Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Abschaffung der ungerechten Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung“ ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte.


13.55.28

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte es an dieser Stelle schon einmal ansprechen: Wenn wir uns den OECD-Vergleich ansehen, dann sieht man, dass es tatsächlich so ist, dass in Österreich die Menschen zu früh in Pension gehen. (Bundesrätin Schumann: Oh ja! – Bundesrat Babler: ... die Arbeitsbedingungen besser?) Von den 55- bis 64-Jährigen arbeiten 56,4 Prozent, von den 65- bis 69-Jährigen sind es nur noch 10,4 Prozent. Gleichzeitig gibt es aber tatsächlich das Phänomen, dass immer mehr Pensionistinnen und Pensionisten in ihrer Pension noch arbeiten. Vor diesem Hintergrund möchte ich drei wesentliche Punkte des heute zu beschließenden Sozialrechts-Änderungsgesetzes aufgreifen.

Es wird so sein, dass der Bund die Arbeitnehmerbeiträge zur Pensionsver­siche­rung für Versicherte, die in der Pension arbeiten, bis zur Höhe der doppelten Geringfügigkeitsgrenze für einen Zeitraum von zwei Jahren übernimmt. Das gilt für ASVG-Versicherte ebenso wie für jene Versicherten, die nach GSVG oder BSVG versichert sind. In diesem Zusammenhang sei auch auf den nun geschaffe­nen Korridor beim geringfügigen Zuverdienst hingewiesen. Bislang war es nämlich so, dass insbesondere beim Bezug von Sonderzahlungen die Geringfügig­keitsgrenze überschritten wurde und dadurch in diesem Monat der Pensions­bezug ganz weggefallen ist. In Zukunft sollen Pensionsleistungen in diesen Fällen


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nicht mehr wegfallen, wenn und solange die Überschreitungsbeträge im Kalenderjahr in Summe 40 Prozent der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.

Weil im Ausschuss die Frage aufgetaucht ist, wie das dann mit der Einmeldung zu handhaben sein wird: Ich habe gerade in meinem E-Mail-Posteingang gesehen, es gibt für die Kolleg:innen, die im Ausschuss gewesen sind, noch eine ausführliche Antwort in dieser Sache zum Nachlesen, wie das in der Praxis dann gehandhabt wird. – Im heurigen Jahr wären das 200,36 Euro, die nicht überschritten werden dürfen.

Wer das Regelpensionsalter erreicht und die Mindestversicherungs- beziehungs­weise Wartezeit erfüllt, soll einen Bonus von 5,1 Prozent pro Jahr, das später in Pension gegangen wird, erhalten. Damit soll auch ein Anreiz geschaffen werden, Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. Und, was dann passieren wird – das haben wir auch gehört –: Ich glaube, mit 58 Jahren werden die Arbeitneh­mer:innen von der Pensionsversicherungsanstalt auch aktiv über diese Mög­lichkeit informiert.

Der Zugang zur Altersteilzeit soll um Zeiträume einer selbstständigen Erwerbs­tätigkeit erstreckt werden, wenn diese Zeiten der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung dem GSVG unterlagen. Mit diesen Maßnahmen des Sozial­rechts-Änderungsgesetzes 2023 werden nun bessere Rahmenbedingungen für ältere Menschen im Berufsleben geschaffen.

Um kurz vielleicht noch auf die Ausführungen von Kollegin Schumann ein­zu­gehen: Mir ist durchaus bewusst, dass es noch viel mehr braucht, und es wurde auch schon angesprochen, was die psychischen und physischen Belastungen am Arbeitsplatz (Bundesrat Schennach: Burn-out!) oder eben die Möglichkeiten eines Zuverdiensts betrifft. Dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz ist wie so oft ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen, damit eben möglichst viele


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Menschen die heute beschlossenen Maßnahmen auch in Anspruch nehmen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

13.59


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. – Bitte, Herr Bundesrat.


13.59.20

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wir diskutieren hier über eine Maßnahme, die das Ziel hat, dass man länger im Arbeitsprozess bleiben kann und später in Pension gehen kann. Herr Bundesminister, so wie man es jetzt gemacht hat, wird es nicht zum Erfolg führen.

Ich finde es positiv, dass Personen, die über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus freiwillig weiterarbeiten wollen, jetzt zumindest einen höheren Bonus bekommen, das heißt, dass sie wirklich mehr Pension erhalten. Es ist aber schon von meiner Vorrednerin, Kollegin Schumann, angesprochen worden, dass es halt nur ein kleiner Anteil der Arbeitnehmer ist, der das aufgrund der körper­lichen Belastungen während der Arbeitsjahre in Anspruch nehmen kann.

Wenn Sie das System wirklich attraktiver machen wollen, dann sprechen Sie doch mit den Arbeitnehmern. Einige haben mit mir geredet. Sie haben gesagt, sie würden es gerne machen, länger in der Arbeitswelt bleiben, wenn die Voraus­setzungen passen würden. Sie haben es aber nicht geschafft, dass es tatsächlich attraktiver wird, vor allem nicht für Leute, die bereits lange in ihrem Betrieb arbeiten, viele Jahre in das System einbezahlt und daraus auch etwas erhalten werden. Sie haben es nicht geschafft, für diese Leute eine Lösung zu finden, damit es sich auch wirklich auszahlt, länger arbeiten zu gehen, wenn es denn überhaupt möglich ist.


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Herr Minister, wichtig ist, dass Arbeiten – Frau Schumann hat das auch schon angesprochen – während der normalen Arbeitszeit attraktiver gemacht werden muss. Es muss mehr Netto vom Brutto überbleiben, und vor allem braucht es eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen generell, damit man überhaupt gesund in Pension gehen kann. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Schumann.)

Viele Arbeitskräfte schaffen es einfach gesundheitlich nicht und gehen vor dem Regelpensionsalter in Pension; es ist den Schichtarbeitern, den Schwerarbeitern, also dem Großteil der arbeitenden Bevölkerung nicht anders möglich. Das ist schon angesprochen worden. Die Menschen brauchen daher generell wieder mehr Geld in der Brieftasche während der normalen Arbeitszeit, um den Wohlstand, den die Eltern, die Großeltern erarbeitet haben, aufgebaut haben, wieder zu erreichen.

Die Politik der Regierung vom Asyl- bis zum Coronawahnsinn, der Inflations­rekord, auch die Sanktionen und vor allem die daraus resultierende Ener­giepolitik haben in den letzten Jahren zu einer extremen Teuerungswelle geführt. Gerade vor Weihachten spüren sehr viele Familien die Riesenteuerung umso mehr. Daher: Leistung muss sich lohnen! Damit spreche ich auch an: Wenn eine Person wirklich 45 Jahre gearbeitet und in das System eingezahlt hat, soll sie auch das Recht haben, abschlagsfrei in Pension zu gehen. 45 Jahre sind genug! (Beifall bei der FPÖ.)

Leider aber wird denjenigen, die fleißig arbeiten, immer mehr aufgebrummt. Sie müssen dafür sorgen, dass das System am Laufen bleibt. Davon müssen wir endlich wegkommen. Die Leistungsträger müssen tatsächlich entlastet werden. Herr Minister, die Verbesserungen sind zu gering. Vor allem Fachkräfte mit höheren Gehältern haben dadurch null Anreiz. Welchen Anreiz soll der Arbeit­geber haben, ältere Arbeitnehmer anzustellen? Wie verhält es sich mit Arbeiterkammerbeitrag, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Wohn­bauförderungsbeitrag? – Sie sind auf halbem Weg stehen geblieben. Herr


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Bundesminister, Sie hatten eine Chance, Sie haben sie nicht genützt. Die Öster­reicher warten sehnsüchtig auf den Wahltag, um über die Bilanz dieser Regie­rung abzustimmen. Der Wahltag ist Zahltag! (Beifall bei der FPÖ.)

14.03


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Philipp Kohl. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.


14.03.38

Bundesrat Philipp Kohl (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehe­rinnen und Zuseher! Die Änderungen im Sozialversicherungsgesetz zielen darauf ab, einem bestehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und ebenso Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen beziehungsweise Anreize zu setzen, während der Pension weiterzuarbeiten. Viele Personen, die sich in Pension befinden, nehmen oft davon Abstand, einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen, weil der Zuverdienst nicht nur stark steuerpflichtig wäre, sondern man auch Pensionsbeiträge leisten müsste.

Wir haben bereits einige Argumente gehört. Ich möchte dennoch einige wesent­liche Punkt erwähnen, die dieses Gesetz ändern soll. Eine Änderung betrifft das Arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus. Für diesen Fall wird ein höherer Pensionszuschlag von 5,1 Prozent statt 4,2 Prozent eingeführt. Es ist zu beachten, dass dieser Pensionsbonus maximal für drei Jahre bezogen werden kann.

Besonders relevant ist die Erhöhung auf die doppelte Geringfügigkeitsgrenze für diejenigen, die neben ihrer Pension erwerbstätig sind. Diese Erhöhung ist wichtig, da sie nur für den Teil des Zuverdienstes Pensionsbeiträge leisten müssen. Im Jahr 2024 wird dies voraussichtlich rund 1 037 Euro betragen. Der Bund übernimmt den restlichen Teil, was zu einer Entlastung von etwas mehr als 100 Euro für die Betroffenen führt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)


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Es ist wichtig zu betonen, und das ist auch schon erwähnt worden, dass diese Regelung nicht nur für die Versicherten nach dem Allgemeinen Sozialver­sicherungs­gesetz gilt, sondern auch für Versicherte nach dem Gewerblichen Sozialver­sicherungsgesetz und nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz. Die Beitrags­übernahme gilt ausschließlich für Eigenpensionsbezieherinnen und -bezieher und darf insgesamt 94,28 Prozent der gesamten Bemessungsgrundlage, derzeit sind es 91,76 Prozent, nicht überschreiten.

Für all diejenigen, die eine Korridor- beziehungsweise eine Schwerarbeiter­pension beziehen, wird eine Toleranzgrenze beim erlaubten Zuverdienst einge­führt. Sofern die Überschreitung nur geringfügig ist, führt ein Überschreiten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze nicht automatisch zum Wegfall der Pensionsleistung.

Abschließend möchte ich noch ein paar persönliche Worte an euch alle richten. Ich bin seit November dieses Jahres im Bundesrat und betrete dieses Haus hauptsächlich durch den Vordereingang, und zwar deswegen, weil mir zwei Dinge ganz, ganz wichtig sind.

Das Erste ist: Wenn ich über den Haupteingang hereinkomme, sehe ich die Geschichtsschreiber, und die zeigen mir jedes Mal, dass alles, was gesagt wird, auch aufgeschrieben wird. Und das zweite Symbol, das mir beim Betreten dieses Hauses wichtig ist, sind die Rossebändiger. Das ist ein Symbol für die Bezähmung der Leidenschaft und für die Zügelung der Emotionen. Ich möchte sagen, dass ich sehr froh bin, dass ich in einem Land leben kann, in dem wir verschiedene Dinge diskutieren und verschiedene Sichtweisen haben; es geht aber immer auch um die Art und Weise. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.07


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm dieses und begrüße auch die Besucher:innen, die uns da heute ganz aufmerksam zuhören. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)



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14.07.40

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ersichtlich, dass ich als Kontraredner eingemeldet bin. Ich möchte aber vorher trotzdem noch zwei, drei Dinge in diesem Gesetzesvorschlag als positiv herausstreichen, nämlich die neuen Regelungen zu den Härtefällen bei der Geringfügigkeitsgrenze. Die sind überwiegend positiv. Die Regel über die Informationen zu Pensionsansprüchen für Personen ab 55 Jahren finden wir positiv, nun ja, und auch das Beratungsgespräch durch die Pensionsver­sicherungsträger für Personen ab Vollendung des 57. Lebensjahres. Das ist zwar ein bürokratischer Aufwand, aber wir halten ihn doch für überwiegend sinnvoll.

Jetzt zu den überwiegend negativen Aspekten des Gesetzespaketes. Wieder positiv anfangen: Die Regierungsparteien haben zumindest einmal ein Problembewusstsein entwickelt oder bekennen sich dazu, dass sie das Problem einmal angehen wollen. Wir glauben nur nicht, dass es besonders viel bewirken wird, und wir glauben auch nicht, dass es die optimale Methode ist. Das Problem ist, wie es Kollegin Hauschildt-Buschberger bereits erwähnt hat und wie auch die OECD in ihrem letzten Bericht wieder festgestellt hat, dass die Erwerbsquote in Österreich bereits vor dem Regelpensionsalter stark abnimmt und stark unterdurchschnittlich ist und die Erwerbsquote ab dem Regelpensionsalter bei den Leuten, bei denen es aus gesundheitlichen Gründen oder vom Arbeitsplatz her möglich ist, geringer ist, als sie sein könnte. Warum ist das so? – Weil die Leute natürlich rational handeln und weil es sich  einfach nicht auszahlt, selbst wenn es aus gesundheitlichen Gründen oder vom Arbeitsplatz her möglich wäre, länger zu arbeiten.

Die Kerne des Problems werden durch den vorliegenden Gesetzesvorschlag nicht wirklich angegangen. Wenn man die Altersgruppen, die von diesem Vorschlag betroffen sind, ins Auge fasst, geht es nur um Personen ab dem Erreichen des Regelpensionsalters. Es geht überhaupt nicht um


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Personen vor Erreichen des Regelpensionsalters, von denen wir aber gehört haben, dass deren Erwerbsquote trotzdem unterdurchschnittlich ist.

Wie können wir bewirken, dass Personen länger arbeiten und dass das effektive Pensionsantrittsalter steigt? Das wird durch diesen Gesetzesvorschlag überhaupt nicht angegangen. Der Vorschlag, der hier für Personen ab dem Erreichen des Regelpensionsalters gemacht wird, bringt zwar einen finan­ziellen Vorteil für die Personen, die nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterhin arbeiten, aber das ist ein Vorteil für Personen, die bereits Pension beziehen.

Was werden solche Beschäftigten rational machen? – Sie werden das auf den finanziellen Unterschied vergleichen. Sie bleiben in Beschäftigung – wenn es vom Arbeitgeber her möglich ist –, beziehen keine Pension und arbeiten weiter, im Vergleich dazu, dass sie in Pension gehen und neben der Pension weiterarbeiten. Da wird es, befürchten wir, in fast allen Fällen so sein, dass es für diese Personen finanziell günstiger ist, bereits Pension zu beziehen und weiterzuarbeiten. Die Erwerbsquote ab dem Regelpensionsalter, um die es ja in Wirklichkeit geht, wird also nicht besonders stark steigen und die Belastung des Pensionsversicherungssystems, das ja nicht nur für die Sozialversicherungs­träger, sondern auch für das Bundesbudget ein großes Problem ist, wird dadurch auch nicht wirklich angegangen.

Was wir, glaube ich, alle wollen, ist, dass das effektive Pensionsantrittsalter gesteigert wird. Bevor wir darüber diskutieren können, ob man auch im Verhältnis dazu das gesetzliche Pensionsantrittsalter anpasst, sollte man unserer Meinung nach eigentlich nicht ein starres gesetzliches Pensionsantrittsalter heranziehen, sondern ein Regelpensionsalter nennen, damit es so wie bei der Korridorpension innerhalb eines bestimmten Alterskorridors möglich ist, in Pension zu gehen. Und wenn man über versicherungsmathematische Grundsätze redet, zählt natürlich auch die wahrscheinliche Dauer des Pensionsbezugs, die wiederum von der steigenden Lebenserwartung abhängt, hinzu, dass die


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Zuschläge und Abschläge nach diesen mathematischen Grundsätzen berechnet werden.

Wir wollen die Menschen länger im Erwerbsleben halten. Dafür sind natürlich auch andere Maßnahmen als rein Maßnahmen des Sozialversicherungs- und Pensionsversicherungsrechts notwendig. Wir wollen auch, dass es möglich ist, dass die staatlichen Anreize, die gesetzt werden, nicht dazu führen, dass es für die Leute trotzdem rational ökonomisch günstiger ist, Leistungen zu beziehen, als im Erwerbsleben zu bleiben. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesräti:nnen der SPÖ.)

14.13


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank.

Als Nächste ist Frau Dr.in Andrea Eder-Gitschthaler zu Wort gemeldet. – Liebe Frau Bundesrätin, bitte, Sie sind am Wort.


14.13.18

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, wo immer Sie uns noch zuse­hen! – Momentan sind ja keine Damen und Herren hier im Saal, aber es werden sicher wieder welche kommen.

Wir haben heute schon sehr intensiv über dieses Thema diskutiert. Ich verhehle nicht, als Seniorenvertreterin freut es mich besonders, dass wir heute einen wesentlichen Meilenstein setzen, damit die Möglichkeit, in der Pension zu arbeiten, attraktiver wird.

Wie ist das denn? Kollegin Schumann dürfte da nicht ganz so mit den Senio­rinnen und Senioren in Kontakt sein, denn zu mir sind in den letzten Monaten sehr viele Damen und Herren gekommen, die gesagt haben: Ich möchte so gerne noch etwas tun, freiwillig. Ich möchte mein Know-how weitergeben, ich möchte den Jungen noch beiseitestehen. (Bundesrat Reisinger: Reich und


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schön!) Und die Wirtschaft braucht händeringend Fachkräfte und Menschen, die bereit sind, über das Regelpensionsalter hinaus zu arbeiten. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)

Für diese Menschen hat sich das bisher nicht wirklich ausgezahlt, denn das ist eigentlich ein Widerspruch: Ich beziehe Pension und muss auch noch einen Pensionsbeitrag zahlen. Wenn ich dann zumindest mehr Pension bekäme, dann würde sich das ja noch lohnen und man würde das einsehen. Aber da müsste man 20 oder 30 Jahre arbeiten, um wirklich einen adäquaten Teil dieser Pensionsbeiträge wieder zurückzubekommen. Daher haben wir, der Senioren­bund – die sehr geschätzte Frau Präsidentin Korosec war da immer feder­führend –, schon seit Längerem darauf gedrängt, dass diesbezüglich etwas geschieht. Ich sage, das Bohren harter Bretter hat sich ausgezahlt, und wir sind froh, dass wir jetzt die Möglichkeit haben, dass man bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze keinen Pensionsbeitrag zahlt – wiewohl ich auch sage, Herr Minister, das ist für uns jetzt einmal ein erster Schritt.

Wir hoffen, dass noch mehr kommt, vielleicht auch in Form eines Steuerabsetz­betrages, wie das ja auch zu diskutieren ist. Das haben wir auch im Seniorenrat diskutiert. Dort sind wir – Pensionistenverband und Seniorenbund – zwar anderer Meinung, was jetzt die Abschaffung der Pensionsbeiträge betrifft, aber mit einem Steuerabsetzbetrag sind, glaube ich, alle Damen und Herren einverstanden. Das ist auch wirklich von den Seniorenorganisationen gewünscht. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)

Weil Kollegin Schumann auch davon gesprochen hat, gesund ins Regelpen­sions­alter zu kommen: Ja, da bin ich ganz bei dir, wir wollen das auch und wir unterstützen das auch. Wir werden bei allen Maßnahmen, die wir im Senioren­bereich setzen können, um den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber natürlich auch den Arbeitgebern zu sagen, schaut auf altersgerechte Arbeits­plätze, dabei sein.


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Es hat ja schon ein bisschen Früchte getragen – ich habe mir die Zahlen ausgehoben –, das Pensionsantrittsalter ist ja seit 2000 schon gestiegen, bei den Männern von 58,5 auf 61,9 und bei den Frauen von 56,8 Jahren auf 59,8 Jahre. Ja, das ist gut und das ist richtig, damit bekommen die Frauen ja auch mehr Pensionsbeiträge zusammen.

Zu dem, was ich schon am Vormittag zu der Anhebung des Pensionsalters von Frauen gesagt habe – ich habe mir das noch einmal angeschaut –: 1992 haben wir per Bundesverfassungsgesetz beschlossen, dass wir ab November 2023 anpassen. Dann hat es noch eine Stichtagsregelung gegeben, dass wir das „erst“ – unter Anführungszeichen – mit 1.1.2024 machen. Also von 1992 bis 2024, das sind 32 Jahre, ich glaube, das ist schon eine lange Zeit, da kann man sich ja darauf vorbereiten, dass das jetzt kommt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist jetzt nicht überfallsmäßig gekommen. Wie gesagt, ich kenne viele Damen, die froh sind, dass sie jetzt länger arbeiten können, denn das war bis jetzt immer schwierig, auch wenn es gewollt war; aber es war halt schwierig.

Bei der Aliquotierung sind wir als Seniorenorganisation auch mit im Boot. Du (in Richtung Bundesrätin Schumann) weißt, die Klage wurde ja vom Verfassungs­gerichtshof am 5.12. abgewiesen. Jetzt wird man schauen, was man weiter macht, aber auch da ist natürlich alles im Fluss.

Vielen Dank, dass wir das heute beschließen können. Es ist ein guter Tag für Seniorinnen und Senioren, die über das normale Regelpensionsalter weiter­arbeiten können. Wir werden uns weiterhin für noch stärkere Maßnahmen für die arbeitenden Seniorinnen und Senioren einsetzen. Es ist nicht daran gedacht, das Pensionsantrittsalter zu erhöhen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

14.18


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Noch einmal zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Johannes Rauch. – Bitte sehr.



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14.18.55

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Vorsitzende! Hoher Bundesrat! Ich würde im Zuge dieser Debatte gerne jedenfalls zwei Punkte festhalten wollen, weil es mir einfach wichtig erscheint.

Erstens: Das österreichische Pensionssystem ist sicher und ist ein gutes, ich möchte es nicht tauschen, mit keinem einzigen anderen System in Europa. (Beifall bei Grünen, ÖVP, SPÖ und FPÖ.) Ich sage Ihnen auch ganz klar, warum: In Österreich beträgt die Nettoersatzrate – das ist der Anteil, den man von seine  letzten Gehalt bekommt – 76,5 Prozent, im OECD-Vergleich – das sind 36 Länder – liegen wir somit an dritter Stelle. Vor uns sind Luxemburg – die haben mehr Geld als wir, weil Steueroase – und die Italiener, aber die haben ein Antrittsalter von 66,5 oder 66,6 Jahren. Das heißt, wir sind da im Spitzenfeld. Das muss man einfach auch dazusagen, weil manchmal so getan wird, als wären wir in dieser Frage im Hintertreffen.

Zweiter Punkt: Eine Erhöhung des Antrittsalters ist weder geplant noch beab­sichtigt, noch liegt das in irgendeiner Schublade. Das ist nicht der Fall. Worüber wir reden müssen, Frau Bundesrätin Schumann, das sind die Punkte, die Sie angesprochen haben: Wie können wir es Menschen durch Arbeitsbedingungen, die passen, ermöglichen, so lange in ihrer Arbeit zu bleiben, dass sie nicht vorzeitig, sondern zum Regelpensionsantrittsalter in Pension gehen? Das ist keine einfache Aufgabe, denn wo ist die Abgrenzung?

Natürlich teile ich Ihre Einschätzung, dass es Menschen, die am Bau oder in der Pflege arbeiten oder Schwerarbeit oder Schichtarbeit verrichten, nicht möglich sein wird. Man kann nicht mit – ich weiß nicht – 55, 56 oder 57 Jahren Menschen umlagern, die übergewichtig sind, oder die Tätigkeiten dort verrichten.

Das stellt uns aber vor die Herausforderung, zu definieren: Welche Berufs­gruppen sind betroffen, welche wollen wir dort mitnehmen? Sie haben – ich


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habe das irgendwo aufgeschrieben – von einer Exitstrategie gesprochen. Ich würde von einer Übergangsstrategie reden. Es muss möglich gemacht werden, dass Menschen, die länger oder überhaupt bis zum Pensionsantrittsalter arbeiten wollen, auch andere Tätigkeiten ausüben und innerhalb des Unternehmens die Chance bekommen, zu bleiben.

Das hat nämlich zwei Effekte: Sie wollen ja gerne bleiben und sie wollen auch ihr Wissen weitergeben. Worin wir in Österreich komplett schlecht sind, ist die Weitergabe von Wissen von älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich einen enormen Erfahrungsschatz angeeignet haben und dann oft gezwunge­nermaßen von heute auf morgen weg sind. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Genau!) Also diese Transformation oder Übergangsstrategie braucht es.

Was wir auch brauchen – das teile ich –: Die Schwerarbeiterregelung entlang dieser Kalorienberechnungsgrenze, diese Kalorienregelung, ist inzwischen untauglich, weil sich die Bedingungen und die Arbeitswelten komplett geändert haben. Die Berechnung auf Kalorienbasis war okay, solange es vor allem die Leute betroffen hat, die am Bau arbeiten, Schwerarbeiter aus der Stahlindustrie und so weiter. Wir haben heute Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbedingungen, die sich geändert haben. Deshalb braucht es eine Neuregelung. Die Kalorien­berechnungsgeschichte ist also nicht mehr tauglich. Da müssten halt Modelle entwickelt werden, wie wir damit umgehen.

Die Schaffung von mehr Flexibilität und das stärkere Ermöglichen von Arbeits­bedingungen, die eben Rücksicht auf das Alter nehmen, sind eine gemein­schaftliche, sozialpartnerschaftliche Aufgabe. Dann – aber erst dann – können wir auch darüber reden, wie wir Anreize schaffen können, länger zu arbeiten, und nicht gezwungenermaßen das Pensionsantrittsalter erhöhen, beispielsweise auch dadurch, dass den Menschen – das ist schon Teil – über das Pensions­konto klargemacht wird: Schaut euch an, was es monatlich netto bringt, wenn man ein Jahr oder zwei Jahre bis zur regulären Pension oder ein Jahr darüber hinaus arbeitet.


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Das, was jetzt auf der Website der PVA abgebildet ist, ist aus dem vorigen Jahrhundert: technisch überaltert und nicht tauglich. Das ist im Übrigen auch letzte Woche im Finanzbildungsrat im Finanzministerium Thema gewesen, wo es jetzt auch einen gemeinschaftlichen Beschluss gibt, an die PVA heranzutreten, das zu modernisieren und zu ändern.

Das sind ein paar Punkte, die ich einfach noch anführen wollte. – Ich bedanke mich bei Ihnen. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

14.23 14.23.22


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Danke schön.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.  Die Plätze sind eingenommen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Abschaffung der ungerech­ten Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungs­antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.


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14.24.319. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz erlassen wird sowie das Tierseuchengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden (2271 d.B. und 2357 d.B. sowie 11383/BR d.B.)


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Als Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gemeldet. – Ich bitte um den Bericht.


14.25.00

Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz erlassen wird sowie das Tierseuchengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutzgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. Ich erteile ihm dieses. – Bitte, Herr Bundesrat.



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14.25.47

Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hoher Bundesrat! Zuseherinnen hier und zu Hause! Es geht um ein Gesetz, das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz, das erlassen werden soll, und darum, dass das Tierseuchengesetz und das Lebensmittel­sicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden.

Hauptsächlicher Inhalt ist, dass man fachlich zwischen Bund und Landes­behörden koordiniert. Das sollte letzten Endes das Ergebnis sein. Es betrifft das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Veterinärwesen und den Tierschutz. Zuständig dafür sind Bereiche, die alle im Gesundheits­minis­terium angesiedelt sind. Es geht nach einer EU-Verordnung.

Im Grunde sind es drei Teile, die betrachtet werden: Der eine betrifft die Rechtsgrundlagen, die schon jahrelang etabliert sind und die im behördlichen Zusammenwirken zwischen den Bundes- und Landesbehörden entlang der gesamten Lebensmittelkette auch gelebt werden. Da werden also die Rechtsgrundlagen erstellt.

Der zweite Teil betrifft die Normierung von Aufgaben und nationalen Zuständigkeiten im Rahmen der Durchführung.

Der dritte Teil legt den Fokus auf die Digitalisierung im Rahmen der Durch­führung im Zusammenhang mit den nationalen Daten. Die nationalen Daten sind vorhanden, sie sind auch etabliert und werden verwendet.

Neu in diesem Zusammenhang ist, dass im Lebensmittelbereich die bisher dezentral gesammelten Daten nun zentral erfasst werden. Da sollen Verordnun­gen der EU und Verordnungen im nationalen Bereich zusammengeführt werden, was in der Vollziehung eine Bündelung bringt und in der Kontrolle mehr Kompetenz ergibt.

Da stellen sich für uns jetzt auch schon die ersten Mängel dar. In der Tier­schutzkontrolle und der Veterinär- und Lebensmittelkontrolle kontrollieren nicht


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dieselben Organe. Das heißt, im Veterinärbereich, am Schlachtbetrieb, kontrolliert ein anderer als derjenige, der die Stallbeschau durchführt und in die Stallbeschau eingebunden ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger.) Wir glauben, dass in dieser Lebensmittelkette die beste Kontrolle stattfinden soll und da mehr Hand in Hand gearbeitet werden muss. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir sehen, dass da eine wesentliche Chance vergeben wurde, etwas zu tun. Auf meine Frage im Ausschuss, warum das nicht gemacht wurde, war die Antwort: weil es nicht geht. Ich meine, mit solchen Antworten kann man sich nicht zufriedengeben.

Wir haben gestern mehrere Debatten gehabt, bei denen gesagt wurde: Ja wenn es nicht geht, dann verschwinden wir aus der Politik. Wenn wir etwas wollen, setzen wir es um. – Jetzt kann ich nur sagen: Vielleicht will man das nicht. Ich glaube aber, dass es geht. Da müssten wesentlich mehr Anstren­gungen unternommen werden.

Eine weitere Kritik ist: Wir haben wieder einmal eine Gesetzesvorlage, die mit einem Abänderungsantrag ausgeschmückt und verwässert wurde.

Im Nationalrat wurde ein Abänderungsantrag eingebracht. Ich sage immer, eine Abänderung sollte doch etwas sein, das zum Hauptantrag ein bisschen passt und nicht ganz etwas anderes bedeutet. Deswegen heißt es ja Abänderung. Diese Abänderung hat aber in vielen Punkten überhaupt nichts mit der Gesetzes­vorlage zu tun. Es geht darin um legistische Mängel im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, die einfach ausgebügelt werden.

Warum sind diese Mängel entstanden? Warum gibt es diese Mängel? – Weil man wieder einmal – und das passiert ja so oft; wir haben heute noch so einen Fall – überfallsartig in einer Sitzung Anträge stellt, die ohne Begutachtung dann zum Gesetz werden. Dann kommt halt solch ein Husch-pfusch-Verfahren heraus. Im gegebenen Fall war es das Budgetbegleitgesetz aus dem Jahr 2021.


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Es gibt noch andere Bereiche darin, die nicht wirklich mit dem ursprünglichen Gesetzestext zu tun haben. Säuglingsernährung passt gut dazu, Kosmetik auch. Beim Trinkwasser, dass das kontrolliert werden soll, bin ich eh dabei, aber es passt halt zu diesem Thema nicht wirklich dazu. Man macht es halt, und wahrscheinlich werden wir da auch wieder in einem halben Jahr etwas ausbes­sern und diesen Pfusch beenden.

Wir stehen für diese Husch-pfusch-Aktion nicht zur Verfügung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.31


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Maria Huber. – Bitte, Frau Bundesrätin.


14.31.48

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Zusehende via Livestream! Wir sprechen heute über das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz. Kollege Wanner hat ja schon ein bisschen ausgeführt, worum es dabei geht, auch wenn ich ihm nicht bis zum Schluss folgen konnte, weil ich mir nicht ganz erklären kann, warum Lebensmittel­sicherheit und Verbraucherschutz, um die es da auch geht, mit Trinkwasser nichts zu tun haben. Das besprechen wir aber vielleicht später.

Worum geht es? – Wir schaffen eine Rechtsgrundlage für das bereits jahrelang etablierte fachliche Zusammenwirken der Behörden auf Bundesebene und Länderebene eben genau in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Verbraucher­schutz, Veterinärwesen und Tierschutz.

Zusätzlich werden die Aufgaben und nationalen Zuständigkeiten bezüglich der bundesweiten Umsetzung der EU-Kontrollverordnungen geregelt. Es geht dabei, wie es Kollege Wanner schon gesagt hat, um die Zusammenführung von einzelnen Datenbanken, die bereits existieren und im Moment einzeln befüllt


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werden. Da geht es insbesondere um eine zentrale Datenerfassung, vor allem bei der Proben- und Kontrollplanung.

Genau diese verstärkte gemeinsame Betrachtung verschiedener Datensätze im Lebensmittelbereich ist ein wesentlicher Fortschritt. Warum? – Das ermöglicht in Zukunft eine wesentlich bessere risikobasierte Kontrolle und bietet auch einige bürokratische Erleichterungen durch die verbesserte Abstim­mung verschiedener Kontrollen im selben Bereich miteinander.

Das hat auch Auswirkungen auf uns als Konsumentinnen und Konsumenten. Für uns bringt das noch wesentlich mehr Sicherheit entlang der gesamten Lebensmittelkette.

Wenn wir über Lebensmittel sprechen, ist mir auch eines immer sehr wichtig: Wir als Konsumentinnen und Konsumenten haben es in der Hand, mitzu­entscheiden, wie Landwirtschaft in Österreich funktioniert. Das heißt, wir haben es auch bei unserem täglichen Einkauf in der Hand, zu entscheiden, welche Produkte wir kaufen. Gerade jetzt vor Weihnachten ist das umso wichtiger.

Deswegen lautet mein Appell: Kaufen wir doch bewusster! Kaufen wir regionaler bei unseren Direktvermarktern! Kaufen wir mehr Lebensmittel in Bioqualität und – das ist mir auch sehr, sehr wichtig – genießen wir diese vor allem bis zum letzten Bissen und werfen wir sie nicht in den Müll! – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

14.34


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.


14.34.43

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher hier im Saal und vor den Bildschirmen! Meine Vorredner haben es bereits angesprochen: Es geht wieder einmal um die Umsetzung einer EU-Verordnung. Wir erlassen das


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Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz und ändern das Tier­seuchen­gesetz und das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz.

Geschätzte Damen und Herren, mit dieser umfassenden Gesetzgebung will man etwas Gutes tun und Verbesserungen schaffen. Ist das aber auch so? – Man schafft auf jeden Fall mehr Bürokratie, neue Behörden, neue Vorschriften, und es gibt Schwachstellen – Kollege Wanner hat das schon angesprochen –, nämlich wenn die Tierschutzkontrolle nicht durch dieselben Organe durchge­führt wird.

Die Strategie Vom Hof auf den Tisch soll den hohen Qualitätsstandard der Lebensmittelsysteme garantieren und gesunde, aber vor allem auch leistbare, erschwingliche Lebensmittel zur Verfügung stellen. Derzeit sind sie auf­grund Ihrer Politik, Herr Minister, und aufgrund der Politik dieser Regierung für viele Menschen nicht mehr erschwinglich. Diese müssen auf Billigstprodukte zurückgreifen, die nicht die gesündesten sind. Da hilft auch der Vorschlag des Bundeskanzlers – des Burgerkanzlers –, dass man Fastfood essen soll, auch wenn es nicht gesund ist, nicht weiter. Das ist eher ein Schlag ins Gesicht.

Herr Minister, mit diesem Gesetz schaffen Sie wie gesagt neue Bürokratie, neue Behörden, neue Vorschriften, um nur die größeren Betriebe zu unterstützen; die haben Vorteile und die kleinen werden eher untergehen. Wir stimmen daher gegen diese Novelle.

Ich möchte mich aber bei allen Bäuerinnen und Bauern bedanken, die durch diese schweren Rahmenbedingungen oft an ihre Grenzen kommen, das aber mit viel Leidenschaft ausgleichen und für eine sichere Versorgung mit gesunden Lebensmitteln in unserem Land sorgen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Abschluss: Weil es ja auch um Tierschutz, Tierwohl geht und wir kurz vor Weihnachten stehen, möchte ich darauf hinweisen: Jedes Jahr werden zu Weihnachten Haustiere verschenkt und leider danach in den Tierheimen abge­geben. Ich möchte mich daher bei den Mitarbeitern der Tierheime bedanken,


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die eine wichtige Rolle bei der Rettung und Versorgung von Tieren einnehmen. Tierheime leisten einen großen Beitrag zum Tierschutz und verdienen Anerkennung für ihre Bemühungen, das Leben von Tieren zu verbessern. (Beifall bei der FPÖ, bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ sowie der Bundes­rätin Kittl.)

Tragen wir alle unseren Teil dazu bei, dass diese Welt besser wird!

In diesem Sinn wünsche ich allen frohe Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024. (Beifall bei der FPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Grossmann.)

14.37


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Ruprecht. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.


14.37.56

Bundesrat Günther Ruprecht (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ja, es geht um eine Änderung beim Kon­trollsystem für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, aber, Kollege Wanner, ich habe es im Ausschuss so verstanden, dass die Kontrolle einfach nicht praxistauglich ist, wenn man das splittet. Ich glaube, so wurde es erklärt, so hätte ich es auch vernommen, vielleicht kann aber der Herr Bundesminister noch etwas dazu sagen.

Einleitend darf ich aber Folgendes festhalten: Wir haben ja heute schon eine großartige Aktuelle Stunde gehabt, bei der auch unser Bundesminister Norbert Totschnig hier war. Ich glaube, es ist einmal den vielen Bäuerinnen und Bauern in unserem Land Danke zu sagen, die für Lebensmittelsicherheit, Versorgungssicherheit, Ernährungssicherheit sorgen und – wir sind auch ein touristisches Land – auch unsere Landschaft pflegen, damit alles so schön


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ist. – Ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)

Wer ist dafür verantwortlich in unserem Land? – Das sind natürlich unsere kleinstrukturierten bäuerlichen Familienbetriebe, die auch in Zeiten multipler Krisen, die es ja aktuell weltweit gibt, unsere heimische Lebensmittelproduktion aufrechterhalten, und es ist natürlich auch unser hervorragendes Netz zur Verteilung. Dazu darf ich aber vielleicht ganz am Ende noch etwas sagen.

Ich komme aus dem Steirischen Vulkanland. Das ist meine Heimatregion, das trage ich im Herzen. Ich bin auch sehr stolz darauf und darf auch sagen, wir sind, glaube ich, der Delikatessenladen in unserem Land, und auch darauf bin ich sehr stolz.

Kollege Schennach hat heute gesagt, dass Grenzregionen eine „Sackgasse der Entwicklung“ waren. – Das Steirische Vulkanland – Herr Kollege! (Bundesrat Schennach: Ja, ja, ich höre zu!) – ist durch diese Entscheidung für die Gemeinsam­keit in die Mitte Europas gerückt, und die Entwicklung in meiner Region beweist, dass es keine Sackgasse mehr ist, sondern dass wir im Herzen Europas sind und uns gut entwickelt haben! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

In den Betrieben gibt es Innovation und neue Kreationen, man sieht das bei den Wettbewerben, und gesunde Produkte werden produziert. Eines wurde heute schon angesprochen, ich glaube, von dir, liebe Kollegin Jagl: Es geht auch um kurze Wege. Das ist, glaube ich, entscheidend, denn da spart man wesentlich CO2 ein, wenn man regional einkauft. Ich kann daher deinen Aufruf nur unterstützen: Kauft regional, spart CO2 ein!

Um auf die Regierungsvorlage zur Änderung beim Kontrollsystem für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit zurückzukommen: Die Novelle trägt nationalen und europäischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte in den Bereichen Verbrauchergesundheit sowie Veterinär- und Lebensmittelverwaltung Rechnung. Es geht dabei vor allem um formale Änderungen und um die


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rechtliche Verankerung etablierter Abläufe, die eigentlich schon vor Jahren Einzug in die Praxis gehalten haben.

Die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden wird verbessert, und teilweise zersplitterte Rechtsgrundlagen werden zusammengeführt. So wird zum Beispiel die zentrale Speicherung der Proben- und Kontrolldaten im Verbrauchergesundheitsregister rechtlich neu verankert, und das ist sehr gut. Mit dieser Änderung werden im System der Kontrollen zu Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit die Datenerfassung zentralisiert und Datenbanken zusam­mengeführt. Die Abläufe in der Verwaltung werden verbessert und effizienter gestaltet, Bürokratie wird abgebaut.

Liebe Kollegin Korinna Schumann, ich darf jetzt hoffentlich – nicht ganz passend zum Thema, ich hoffe, das ist im Hinblick auf die Geschäftsordnung kein Problem – noch etwas sagen, weil es mir am Herzen liegt: Du hast heute etwas Richtiges angesprochen, es geht um die Verteilung und die Gehaltssicherheit im Handel. (Bundesrat Schennach: Nicht nur heute!)

Ich bin ja auch GPAler, Horst Schachner weiß das, und in der Steiermark kämpft unsere Kollegin Bettina Münzer von Spar an vorderster Front und verhandelt mit: Ich hoffe, es kommt für die Kolleginnen und Kollegen im Handel zu einer guten Einigung, das wäre wünschenswert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von FPÖ und Grünen.)

14.42 14.42.52


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Die Plätze sind eingenommen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu


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erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

14.43.2710. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Finanzierung der flächen­deckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Frühen Hilfen in Österreich („Frühe-Hilfen-Vereinbarung“) (2315 d.B. und 2358 d.B. sowie 11384/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (3722/A und 2359 d.B. sowie 11385/BR d.B.)


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um die Berichte.


14.44.09

Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Finanzierung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereit­stel­lung von Frühen Hilfen in Österreich, „Frühe-Hilfen-Vereinbarung“.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:


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Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. – Bitte sehr, Frau Bundesrätin.


14.45.14

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister, willkommen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher, auch zu Hause via Livestream! „Im Menschenleben ist es wie auf der Reise. Die ersten Schritte bestimmen den ganzen Weg.“ – Diese Worte von Arthur Schopenhauer bringen eines wirklich sehr gut auf den Punkt, nämlich dass in der frühen Kindheit der Grundstein für Lebensqualität, für die soziale und ökonomische Lage und auch für die Gesundheit bis weit in das Erwachsenenalter hinein gelegt wird.

Studien zeigen zum Beispiel, dass soziale und finanzielle Belastungssituationen große Auswirkungen auf die akute Gefährdungslage von Kindern haben:


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Familientragödien, bei denen Bezugspersonen ihre Kleinstkinder verletzen oder ihnen sogar Schlimmeres antun, finden in schwierigen familiären Situationen, in schwierigen sozialen Situationen, in gesundheitlich schwierigen, in finanziell schwierigen Situationen statt. Langfristig wirken sich solche Belastungssitua­tio­nen aber auch auf die kognitiven Fähigkeiten sowie auf die soziale und emoti­onale Entwicklung von Kindern aus.

Die frühen Hilfen setzen genau da an, nämlich wenn die Geburt eines Kindes nicht unbedingt einen Zustand der bedingungslosen, ungetrübten Glückseligkeit auslöst. Das kann schon in der Schwangerschaft beginnen, zum Beispiel, wenn die Mutter von familiärer Gewalt, von häuslicher Gewalt betroffen ist oder wenn die Eltern von einer Behinderung oder Krankheit des ungeborenen Kindes erfahren. Es kann aber auch passieren, wenn das Geld schon vor und während der Schwangerschaft knapp ist und Sorgen auftreten, wie es dann mit noch weniger Geld weitergehen wird, wenn das Kind einmal auf der Welt ist.

Ist das Kind einmal geboren, kann es einfach sein, dass Eltern mit der neuen Situation und mit den neuen Aufgaben überfordert sind, aber vielleicht auch mit dem Kind an sich. Wenn Eltern zum Beispiel sogenannte High-Maintenance-Kinder bekommen, die sehr vehement die Erfüllung ihrer Bedürfnisse einfordern, dann kann das schon wirklich zu Überforderungssituationen führen, dazu kommen Schlafmangel und soziale Isolation, denn mit einem Schreikind geht man nicht außer Haus, es findet eigentlich kein sozialer Kontakt statt. Wenn dazu auch noch das soziale Umfeld suboptimal ist, sind Belastungssituationen vorprogrammiert, und in dieser Situation sind Eltern oft nicht mehr in der Lage, sich selbst Hilfe zu suchen.

Das Programm der frühen Hilfen ist wirklich mehr als hilfreich, denn neben der Möglichkeit, dass Familien, Eltern und Bezugspersonen sich selbst direkt an die Netzwerkstellen wenden, ist auch vorgesehen, dass Eltern von Expert:innen an diese Netzwerke der frühen Hilfen vermittelt werden. Sie werden also


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wirklich dort abgeholt, wo sie sind, auch wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich Hilfe zu suchen.

Seit 2015 wurden über 10 000 Familien begleitet, allein 2022 waren es 2 500 Familien – das ist eine sensationell treffsichere Sache und gilt nicht umsonst EU-weit als Best-Practice-Beispiel.

Wir beschließen heute, dieses Angebot langfristig weiterzuführen. Die Finan­zierung in Höhe von 21 Millionen jährlich bis 2028 wird im Rahmen des Finanzausgleichs geregelt, das heißt, es gibt eine Aufteilung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen. Das ist eine wirklich gute Sache und ich freue mich auf breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

14.49


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Böhmwalder. – Bitte, Frau Bundesrätin.


14.49.23

Bundesrätin Sandra Böhmwalder (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Familie ist bunt, wunderschön, verrückt (Heiterkeit bei der ÖVP) und kann manchmal auch so richtig stressig sein.

Familie kann fordern und in herausfordernden Situation natürlich auch überfordern – dann ist es umso besser, wenn jemand da ist, der zuhört und versteht, der Halt und Orientierung gibt. Wer früh und schnell hilft, hilft doppelt.

Und wenn wir bereits die werdenden Eltern unterstützen, profitieren nicht nur diese, sondern auch die Kinder. Vergessen wir nicht: Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem unsere Kinder lesen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Die frühen Hilfen richten sich in erster Linie an Schwangere und weiters an Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bis zu drei Jahren. Werdende Eltern


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und Familien mit Babys oder Kleinkindern im Alter von null bis drei Jahren, die sich in herausfordernden Lebenssituationen befinden, sind die Zielgruppe dieses Programms, das österreichweit im Rahmen des Frühe-Hilfen-Modells entwickelt wurde.

Das Spektrum reicht dabei von Überlastungssituationen über Fragen zum richtigen Umgang mit Babys und Kleinkindern bis hin zu Konflikten in einer Beziehung oder finanziellen Problemen.

Die Unterstützung erfolgt durch geschulte Familienbegleiterinnen und Familienbegleiter, die direkt zu den Familien nach Hause kommen, ihnen telefonisch Auskünfte geben und für sie zur Verfügung stehen. Die Beratung erfolgt dabei kostenfrei, freiwillig und vertraulich.

Auch in meinem Bezirk gibt es eine Familienbegleiterin, die ich sehr gut kenne. Sie bietet bei uns im Landesklinikum Sprechstunden an und versucht, direkt auf die Eltern zuzugehen, sodass man sich wirklich leicht Hilfe holen kann. Ich möchte an dieser Stelle allen Familienbegleiterinnen und Familienbegleitern in Österreich und insbesondere in meinem Bezirk herzlich Danke sagen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Frühe Hilfen helfen den Eltern auch dabei, die richtigen Anlaufstellen in der wohnortnahen Umgebung zu finden, und tragen somit wesentlich dazu bei, die Lebensumstände für das Aufwachsen von Kindern zu verbessern. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Netzwerk in den Regionen – das sind beispiels­weise Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Therapeutinnen und Therapeuten – werden Schwangere und junge Familien mit Unterstützungsbedarf den Familien­begleitenden zugewiesen.

Ich freue mich sehr und sage herzlichen Dank dafür, dass wir heute die Finan­zierung gemeinsam mit den Ländern bis 2028 für dieses Projekt sicherstellen, sodass sich viele Familien weiterhin Orientierung, Halt und Hilfe holen können! Denn wie eingangs schon gesagt: Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem


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unsere Kinder lesen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

14.52


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Mag.a Daniela Gruber-Pruner zu Wort gemeldet. – Bitte sehr, Frau Bundesrätin.


14.52.50

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich, zu diesem Thema sprechen zu dürfen, denn die frühen Hilfen sind tatsächlich ein Erfolgsmodell und ein Erfolgsprojekt, auf das man wirklich stolz sein kann.

Ich kann mich erinnern: Als das vor circa zehn Jahren in der Modellregion Ostösterreich ausprobiert wurde und geschaut wurde, wie das angenommen wird, wie man das aufsetzen kann, wie sich diese Familienbegleiter:innen vernetzen können, war schon klar, dass das notwendig und wichtig ist. Mittler­weile hat sich das über ganz Österreich verbreitet, und jetzt wird die Finanzierung über diese 15a-Vereinbarungen nachhaltig abgesichert, was wir aus ganzer Überzeugung begrüßen und unterstützen.

Diese frühen Hilfen heißen in den Bundesländern zum Teil ein bisschen unterschiedlich. Es hat da Abwandlungen gegeben von Gut begleitet über frühe Hilfen und unterschiedliche Dinge, aber diese Initiativen sind untereinander vernetzt und entwickeln sich gemeinsam weiter hinsichtlich der Qualität und hinsichtlich der Fortführung dieser Grundidee.

Meine Vorrednerinnen haben es schon sehr anschaulich beschrieben: Fast alle Familien sind im Laufe der Zeit mit irgendwelchen Herausforderungen konfrontiert. Alle Eltern, die anderes sagen, verschweigen, glaube ich, irgend­etwas. Aber es gibt natürlich Familien, die mit größeren Herausforderungen


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konfrontiert sind – ob das Frühgeburten sind, ob man in der Schwangerschaft Probleme hat, ob man in finanziell prekären Situationen ist.

Wie auch immer die Situation ist, diese Familienbegleiter:innen sind da, werden oft über das Gesundheitspersonal in Institutionen vermittelt, weil dort das erste Mal sichtbar wird, ob es einen Bedarf gäbe oder ob eine Notwendigkeit für eine Begleitung da ist, und dann kann das unmittelbar ansetzen.

Diese Familienbegleiter:innen sind auch aufsuchend, also sie gehen zu den Familien. Das heißt, es ist sehr niedrigschwellig. Es gibt da wenige Hürden, um die, die Bedarf haben, und die, die mithelfen können, miteinander in Kontakt zu bringen. Das ist alles großartig aufgesetzt.

Da wir jetzt schon so viele Zitate gehört haben, möchte ich auch noch so eine Faustregel aus der Fachwelt anhängen: Alles, was man zu Beginn des Lebens in einen Menschen investiert – jetzt im positivsten, qualitativen Sinn –, das rechnet sich im späteren Leben mehrfach. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrät:innen Himmer und Jagl.)

Das heißt, solch eine Maßnahme, wie es die frühen Hilfen sind, ist gleichzeitig eine präventive Maßnahme und jedenfalls eine gute Investition beim Start eines Lebens und in das gesamte Familienleben rund um dieses Kind.

Die, die damals dieses Projekt sozusagen erfunden haben, von denen es ausging, das war die Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit. Auch die möchte ich vor den Vorhang holen, weil dieser Zusammenschluss von so vielen Organisationen im Bereich der Kinder- und der Jugendgesundheit seit vielen Jahren so kontinuierlich qualitativ hochwertige Arbeit leistet.

Ich habe wieder eine Buchempfehlung, aber dieses Mal ist es ein Bericht, nämlich der Bericht zur Lage der Kinder- und Jugendgesundheit in Österreich 2023, ganz frisch herausgekommen. So macht es die Liga für Kinder- und Jugend­gesundheit seit vielen Jahren. Es ist ein wirklich guter Überblick darüber, wo im


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Moment die Herausforderungen im Bereich der Kinder- und Jugendgesund­heit liegen, welche Maßnahmen in Österreich da schon greifen und wo noch Bedarf ist. Ich empfehle daher sehr, sich diesen Bericht anzusehen und auf diese Expertenstimme zu hören.

Worauf dieser Bericht heuer speziell fokussiert, ist das Thema Familienarmut. Wir alle wissen, dass Armut zurzeit eine der großen Herausforderungen für Familien und ein großer Belastungsfaktor ist, der sich, wie meine Vorrednerin schon betont hat, immer auch auf das Kind auswirkt.

Diese Stresssituation, die durch Familienarmut ausgelöst wird, wirkt sich unmittelbar auf das Kind aus und hemmt tatsächlich körperlich, sozial und psychisch die Entwicklung von Kindern. Das ist natürlich ein Thema, wo wir sagen: Das könnte man vermeiden, indem man Familienarmut ganz konsequent bekämpft! Dinge wie die frühen Hilfen sind ein Puzzleteil davon, aber man könnte Familienarmut natürlich existenziell bekämpfen, indem man beispiels­weise eine Kindergrundsicherung einführt und einfach diese Familienarmut und diese Stresssituation auflöst.

Bei der OECD hat man vor Kurzem eine interessante Berechnung aufgestellt: Es wurde berechnet, wie teuer Kinderarmut für einen Staat, für eine Gesell­schaft ist, und wie unleistbar es für uns als Gesellschaft sein müsste, Kinderarmut in Kauf zu nehmen. Das heißt, wir können uns als Gesellschaft Kinderarmut eigentlich nicht leisten, weil wir deren Folgen dann bei Erwachsenen auffangen müssen, was jedes Jahr Millionen und Milliarden an Kosten verursacht. All das spricht dafür, diese Familien- und Kinderarmut beherzt zu bekämpfen und zu beseitigen. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieses Thema Kinderarmut schlägt jetzt eine Brücke zu einem Thema, bei dem ich ursprünglich, beim Planen dieser Rede, fast schon wieder kritisieren wollte, aber da ist gestern etwas gelungen und hat uns auch positiv überrascht: Es wurde jetzt – spät, aber doch – dieser Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder vorgelegt. Ich stehe daher nicht an zu sagen:


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Es war falsch, was ich im Ausschuss dazu gesagt habe, nämlich dass das in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen würde.

Ich freue mich, dass dieser Nationale Aktionsplan jetzt gekommen ist, denn es war schon höchste Zeit. Ich habe ihn auch, soweit das von gestern auf heute möglich war, studiert. Darin sind sehr viele Maßnahmen beschrieben, die bereits beschlossen oder in Umsetzung sind. All die Überschriften finde ich im Wesentlichen gut und wichtig, so wie die Bereiche, in denen angesetzt wird: vom Wohnen über Bildung und Gesundheit bis zur sozialen Teilhabe. (Vize­präsidentin Göll übernimmt den Vorsitz.)

Mir fehlen ein bisschen die neueren Maßnahmen, weil wir doch merken, dass die bisher gesetzten Maßnahmen noch nicht armutsbekämpfend wirken. Die Zahl der armutsbetroffenen Kinder sinkt noch nicht. Das heißt, wir brauchen diesbezüglich noch mehr Anstrengungen – aber wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Minister, wissen Sie, dass es da kontinuierlich mehr Maßnahmen braucht. Das möchten wir auch noch einmal unterstreichen, weil die österreichi­sche Politik noch nicht wirksam ist, um diese Zahlen zu reduzieren.

Natürlich reicht uns als Sozialdemokrat:innen auch eine Ansage wie: Wir wollen die Kinderarmut halbieren!, nicht als ambitioniertes Ziel. Wir wollen die Kinderarmut natürlich komplett beseitigen und würden uns das gerne auch miteinander als Ziel vornehmen. Jedes Kind, das wir zurücklassen – und damit schließe ich jetzt wieder den Kreis zu vorhin –, kostet schließlich viel. Doch auch unabhängig von diesem wirtschaftlichen Aspekt ist jedes Kind, das wir sozusagen abhängen, eines zu viel. Jedes Kind hat es verdient, dass wir es unterstützen und ihm die Türen öffnen.

Nehmen wir uns vielleicht als Neujahrsvorsatz für 2024 mit, dass wir alle mit voller Kraft, vollem Elan und Ernsthaftigkeit die Kinderarmut bekämpfen und diese Kindergarantie tatsächlich wirksam werden lassen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Himmer.)

15.01



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Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. – Bitte sehr.


15.01.58

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister Rauch! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher vor den Bildschirmen und im Bundesratssaal! Den Redebeiträgen meiner Vorredner kann ich nur beipflichten.

Zu TOP 10: Im Gesundheitsausschuss wurde das Thema frühe Hilfen ausführlich diskutiert. Mehr als 10 000 Familien konnten seit 2015 bedarfsgerecht unterstützt werden. Nachweislich trägt das Netzwerk frühe Hilfen zu einer guten und gesunden Entwicklung der Kinder bei. Da die bestehende Vereinbarung ausläuft, ist das eine sinnvolle Sache, und es wird von uns natürlich unterstützt.

Eine Umsetzung für den Zeitraum von 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2028 ist geplant. Die Kosten teilen sich laut Vereinbarung der Bund, die Länder und die Kranken- und Pensionsversicherungen zu je einem Drittel auf. In dem Initia­tiv­antrag ist die diesbezügliche Änderung des ASVG geplant. Darin ist vorgesehen, dass sich die Kranken- und Pensionsversicherungen an der Finan­zierung der frühen Hilfen beteiligen und die Vertreter dieser Organi­sationen durch den Dachverband in den Gremien vertreten sind. Die Frühe-Hilfen-Vereinbarung ist das einzige unterstützenswerte Projekt dieser Gesundheitsreform, daher unterstützen wir diesen Tagesordnungspunkt.

Zu TOP 11, Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes: In der Vereinbarung wird das flächendeckende und bedarfsorientierte Angebot der frühen Hilfen finanziell von 2024 bis 2028 geregelt. Wenn in TOP 10 die Vereinbarungen umgesetzt werden, braucht es TOP 11 für die finanzielle Grund­lage. Die Kosten belaufen sich auf 21 Millionen Euro, wobei eine Drittel­finanzierung verhandelt wurde. Die Vertragspartner kommen überein, dass ein entsprechendes Angebot als wesentlicher Beitrag zur Chancengerechtigkeit


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im Gesundheitswesen gesehen wird. Für die Finanzierung der Servicestelle Nationales Zentrum Frühe Hilfen sind vonseiten des Bundes jährlich 480 000 Euro veranschlagt und für die Evaluierungsmaßnahmen 300 000 Euro für die Gesamtdauer der Vereinbarung.

Mein Zugang ist, dass überall, wo Kindern geholfen wird, die finanziellen Mittel richtig eingesetzt sind. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.04


Vizepräsidentin Margit Göll: Ich erteile das Wort Herrn Bundesminister Johannes Rauch. – Bitte.


15.04.43

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Vorsitzende! Hoher Bundesrat! Ich habe nur ein paar wenige Anmerkungen zu machen – zunächst ein Dankeschön für die so breite und einhellige Zustimmung. Es ist schon außergewöhnlich und kommt nicht so oft vor, dass ein Projekt einhellig gutgeheißen wird. Das ist in diesem Fall sehr, sehr sinnvoll, weil – und es war ja Absicht, im Finanzaus­gleich die Finanzierung sicherzustellen – dieses Projekt mit Ende des Jahres ausgelaufen wäre. Es hätte also keine Finanzierung mehr gegeben, und es war deshalb beabsichtigt, über den Finanzausgleich mit insgesamt jährlich 7 Millionen Euro die Finanzierung für die nächsten fünf Jahre sicherzustellen – und das ist auch gelungen.

Ich kann Sie als Bundesrätinnen und Bundesräte, die Sie auch in Ihren Heimatbundesländern politisch tätig sind, nur ersuchen, die derzeit angedachte Ausweitung und flächendeckende Ausrollung des Projektes mit zu unter­stützen, anzuregen und zu begleiten, weil es, finde ich, eines der besten Vorzeige­modelle ist, die es gibt. Andere Staaten in Europa kopieren es.

Eine Anmerkung noch zum Nationalen Aktionsplan: Selbstverständlich ist das ein Arbeitsauftrag; das ist ja kein Produkt, das in den Schrank gelegt wird. Wir


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haben schon Schritte unternommen, betreiben aber natürlich auch die innovativen Maßnahmen weiter.

Ich kann Ihnen sagen: Eines der ganz wesentlichen Projekte wird unter anderem sein, Kinderarmut zu bekämpfen, weil die Studie der OECD, die wir unlängst gemeinsam präsentiert haben, evident gezeigt hat: Die volkswirtschaftlichen Kosten belaufen sich auf 17 Milliarden Euro pro Jahr in Österreich. Das heißt, eine Investition in die Bekämpfung von Kinderarmut ist allemal gut investiertes Geld, weil sie sich doppelt und dreifach bezahlt macht. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

15.06 15.06.34


Vizepräsidentin Margit Göll: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesord­nungs­punkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz über die Finanzierung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Frühen Hilfen in Österreich.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist einstimmig (Zwischenruf) – oh, Entschul­digung –, das ist die Stimmenmehrheit, vielen Dank, somit ist der Antrag angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.


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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist einstimmig, somit ist der Antrag ange­nommen.

15.08.0312. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit (2316 d.B. und 2360 d.B. sowie 11386/BR d.B.)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (2317 d.B. und 2361 d.B. sowie 11387/BR d.B.)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Primärversorgungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztegesetz, das Gesundheitstelematikgesetz, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Apothekengesetz, das Suchtmittelgesetz, das Rezept­pflichtgesetz, das Gesundheitsqualitätsgesetz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden (Vereinbarungsumset­zungsgesetz 2024 – VUG 2024) (2310 d.B. und 2362 d.B. sowie 11388/BR d.B.)


Vizepräsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punk­ten 12 bis 14, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu den Tagesordnungspunkten 12 bis 14 ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um deine


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Berichte.


15.08.56

Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe auch den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Krankenanstalten- und Kur­anstaltengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Primärversorgungs­gesetz, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztegesetz, das Gesundheitstele­matikgesetz, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Apothekengesetz, das Suchtmittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Gesundheitsqualitätsgesetz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Öster­reich GmbH geändert werden.


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Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank.

Sehr herzlich darf ich Herrn Bundesratsvizepräsidenten außer Dienst Hubert Koller begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. – Bitte.


15.10.49

Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Gesundheitsminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Unsere Fraktion wird der 15a-Vereinbarung über die Zielsteuerung-Gesundheit zustimmen. Mit dieser Vereinbarung wird das partnerschaftliche Zielsteuerungssystem, das eine bessere Abstimmung zwischen dem niedergelassenen Versorgungsbereich und den Kranken­anstalten ermöglicht, fortgeführt und erweitert.

Auch der 15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens wird unsere Fraktion zustimmen. Grundsätzlich beinhaltet sie gute Ansätze. Meiner Meinung nach werden diese Maßnahmen aber bei Weitem nicht ausreichen, die Privatisierung im Gesundheitssystem zurückzudrängen und die Versorgung zu verbessern. Die Probleme des Personalmangels sowohl im medizinisch-pflegerischen als auch in anderen Gesundheitsbereichen werden damit nicht gelöst. Die dringenden Ver­besserungen der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich wie zum Beispiel die längst überfällige Überarbeitung des Betreuungsschlüssels oder die


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Schwerarbeiterregelung im Pflegebereich werden nicht berücksichtigt. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu Tagesordnungspunkt 14: In unserem Gesundheitssystem kracht es an allen Ecken und Enden. Ich bin geneigt, zu sagen, unser Gesundheitssystem liegt auf der Intensivstation. Alle spüren das: Ärzte fehlen, Operationen werden ver­schoben, Wartezeiten auf Termine werden länger, während die Behandlungs­zeiten der Ärzte für ihre Patienten immer kürzer werden.

In meinem Heimatbezirk Lilienfeld gibt es schon seit acht Jahren keinen Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde sowie keinen Facharzt für Urologie. Es gehen in Zukunft generell auch viele Allgemeinmediziner in Pension, deren Stellen schwer oder gar nicht nachbesetzt werden können. Die Zahl der unbesetzten Hausarztstellen ist in den letzten zweieinhalb Jahren um 68 Prozent gestiegen. 2020 waren es bereits 62 unbesetzte Stellen, 2023 stieg diese Zahl auf 104.

In Österreich müssen Patienten mittlerweile sehr viel privat für ihre Gesundheit zuzahlen. Von insgesamt 50 Milliarden Euro Gesundheitsausgaben sind 11 Milliarden Euro private Zahlungen. Wir dürfen den Menschen nicht weis­machen, dass sie privat zahlen müssen, wenn sie einen Arzt brauchen. Sie zahlen ihre Beiträge, haben daher Rechte und dürfen nicht zu Bittstellern im öffentlichen Gesundheitssystem werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Es darf nicht sein, dass die Gesundheit, das höchste Gut, das wir besitzen, von den finanziellen Mitteln jedes Einzelnen abhängig gemacht wird. Patienten dürfen nicht länger doppelt zur Kasse gebeten werden, deshalb fordern wir E-Card statt Kreditkarte zum Wohle unserer Bevölkerung. (Beifall bei der SPÖ.)

Was wurde aus der versprochenen Patientenmilliarde? Sebastian Kurz, Heinz-Christian Strache und die frühere FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein können froh sein (Bundesrat Schennach: An die erinnern wir uns noch!), dass


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sie nicht mehr im Amt sind. Von dem Leuchtturmprojekt ist außer negativen Bilanzen nichts übrig geblieben. (Bundesrat Himmer: Mein Gott!)

Negativ hervorzuheben – ich weiß, Sie hören das nicht gern – ist die Fusion der neun Gebietskrankenkassen zur ÖGK. Versprochen wurden gleiche medizinische Leistungen für alle Patient:innen, Versicherten und Einsparungen in der Verwal­tung, die Kurz und Strache seinerzeit als Patientenmilliarde ver­marktet haben. – Leere Worthülsen! Die ÖGK bilanzierte 2023 einen Abgang von sage und schreibe 386 Millionen Euro.

Aus Sicht des Rechnungshofes war die Patientenmilliarde von vornherein unrealistisch. Die Personalkosten erhöhten sich trotz der Fusion leicht, die IT-Kosten stiegen stark und die Motivation der Mitarbeiter sank aufgrund der Strukturlosigkeit ins Bodenlose.

Rote Gesundheitsminister haben sich darum gekümmert, die Krankenver­sicherung stets auf gesunde Beine zu stellen. Das schwarze System ist klar: Der öffentlichen Gesundheitsvorsorge werden über die Jahre hinweg Milliarden entzogen, um sie in die Privatkliniken und Privatversicherungen fließen zu lassen. Leider schaut der Koalitionspartner tatenlos zu.

Durch den Finanzausgleich werden zwar 300 Millionen Euro für die Sozialver­sicherung zur Verfügung gestellt, davon gehen 80 Prozent an die ÖGK, also 240 Millionen Euro, aber es bleiben lediglich rund 200 Millionen Euro für die ambulante Versorgung übrig. Rund 40 Millionen Euro davon sind gebunden für Impfvorsorge, Telemedizin und Gesundheitsvorsorge. Diese 200 Millionen Euro decken also nicht einmal den Bilanzverlust ab, der in erster Linie durch Maßnahmen von Schwarz-Blau verursacht wurde.

Die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der ÖGK ist daher unbedingt erforderlich. Nur durch eine ausreichende finanzielle Unterstützung kann es auch gelingen, eine Termingarantie für alle Versicherten umzusetzen, damit niemand mehr auf die Kreditkarte angewiesen ist, wenn eine Behandlung


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dringend erforderlich ist. Mit einem Rechtsanspruch auf einen Behandlungs­termin innerhalb einer bestimmten Zeit soll zukünftig sichergestellt werden, dass alle Menschen ihre erforderliche Behandlung rechtzeitig erhalten. In anderen europäischen Ländern wurde das bereits erfolgreich umgesetzt.

Termine sollen über eine zentrale Anlaufstelle effizient abgewickelt werden. Der Gesundheitshotline 1450 wird dabei eine zentrale Rolle zukommen. Jeder Patient hat dort innerhalb von zwei Stunden Anspruch auf medizinische Bera­tung am Telefon, es soll aber auch ein Terminservice angeboten werden.

Unsere Forderungen sind klar: Termingarantie für einen Arztbesuch binnen 14 Tagen, Realisierung der von Schwarz-Blau versprochenen Patientenmilliarde, Ärztemangel bekämpfen und wesentliche Schritte für die Attraktivierung der Pflegeberufe setzen. (Beifall bei der SPÖ.)

An einer echten Pflegeoffensive führt kein Weg vorbei. Aus Personalmangel werden allzu oft Betten oder sogar Stationen gesperrt. In St. Pölten ist eine diplomierte Pflegekraft mitunter für 70 Patienten verantwortlich. Pfleger:innen müssen allzu oft Dienste von Diplomierten übernehmen. Versetzungsanträge innerhalb der Landesgesundheitsagentur werden monatelang nicht behandelt. Am Wochenende müssen Pflegekräfte Handtücher waschen, Dienstgewand muss aufgrund von Kostenersparnis teilweise mehrere Tage hintereinander getragen werden. An freien Tagen sollen Dienste für erkrankte Pflegerinnen und Pfleger übernommen werden. Obwohl keine Rufbereitschaft besteht, geschweige denn dafür bezahlt wird, ist es Pflicht, erreichbar zu sein. In einem Pflege- und Betreuungszentrum im Bezirk St. Pölten ist es aufgrund dieser schwierigen Arbeitsbedingungen seit Mai 2023 zu 20 Kündigungen gekommen. (Bundesrätin Schumann: Wow!)

Was machen ÖVP und FPÖ in Niederösterreich? – Sie präsentieren neben dem dritten Vorstandsposten bei der EVN noch einen neuen Vorstand bei der Landesgesundheitsagentur. (Bundesrätin Böhmwalder: Wiener Stadtwerke!) Die beiden Gagen belaufen sich zusammen auf kolportierte 900 000 Euro


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jährlich. Wäre es nicht sinnvoller, diese 900 000 Euro in das nieder­österreichische Gesundheitssystem zu investieren oder die bereits 2018 von Landeshauptfrau Mikl-Leitner versprochene Landarztgarantie endlich umzusetzen? (Beifall bei der SPÖ.)

Auch der Verzicht der Gehaltsanpassung seitens der ÖVP-FPÖ-Regierungs­mit­glieder in Niederösterreich wäre ein gutes Zeichen in Zeiten der Teuerung gewesen. Nehmen Sie sich ein Beispiel an Landesrätin Königsberger-Ludwig und Landesrat Sven Hergovich, sie spenden ihr durch die Gehaltserhöhung zusätz­lich erhaltenes Geld! (Bundesrätin Böhmwalder: Pfff!)

In dieser Gesetzesvorlage soll auch das Medikamentenboard für die Abgabe von hochpreisigen Arzneimitteln im Krankenanstaltenbereich beschlossen werden.

Wir sehen dieses Medikamentenboard sehr kritisch: Die krankheitsspezifische fachmedizinische Expertise fehlt gänzlich, unter den insgesamt 25 Mitgliedern des Boards sind lediglich drei Wissenschaftler vorgesehen. Die Stimme der Patienten fehlt: Fakt ist, dass nur ein einziges Mitglied der Patientenanwaltschaft bei der Besetzung des Boards vorgesehen ist – aber leider ohne Stimmrecht.

Die Verfügbarkeit von lebenswichtigen Therapien wird verzögert. Die Bewer­tung der Anwendbarkeit eines in Österreich bereits zugelassenen Medikamentes hat vor dessen Anwendung innerhalb von fünf Monaten – mit Fristerstreckungs­möglichkeit – zu erfolgen. Patienten – und dabei leiden diese meist an schweren und seltenen Erkrankungen – müssen mindestens fünf Monate auf die Ent­scheidung warten, ob sie dieses bereits zugelassene Medikament überhaupt bekommen werden.

Das meiner Meinung nach schlimmste Argument gegen dieses Medikamenten­board ist: Der Preis einer Therapie, nicht ihr medizinischer Nutzen steht bei der Bewertung im Vordergrund. Das heißt also, der Wert eines Menschenlebens oder die Gesundheit eines einzelnen Menschen wird der Wirtschaftlichkeit der


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Krankenanstalten gegenübergestellt. Patienten bekommen ab heute ein Preisschild verpasst.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Es braucht endlich die Patientenmilliarde für eine spürbare Verbesserung der Gesundheitsversorgung – Termingarantie statt Zwei-Klassen-Medizin!“

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der zur ausreichenden Gesundheitsversorgung im ambulanten Bereich und damit zur Umsetzung einer Termingarantie endlich die versprochene Patientenmilliarde eingelöst wird und ein Finanzierungspaket für den größten Krankenversicherungsträger, die ÖGK, mit folgenden Inhalten umgesetzt wird:

– Rückabwicklung des mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz erfolgten Entzuges der finanziellen Mittel für die ÖGK

– Schaffung eines Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenversiche­rungsträgern

– Anhebung des Hebesatzes für Pensionist:innen in der ÖGK.

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.22


Vizepräsidentin Margit Göll: Der von den Bundesräten Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Es braucht endlich die Patientenmilliarde für eine spürbare Verbesserung der


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Gesundheitsversorgung – Termingarantie statt Zwei-Klassen-Medizin!“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte sehr.


15.22.54

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn Kollege Fischer sagt, dass es im Gesundheitssystem an allen Ecken und Enden kracht, dann bin ich umso froher darüber, dass wir heute so viele weitreichende und tiefgreifende Beschlüsse fassen und so die Gesundheitsreform – die größte Gesundheitsreform seit Jahrzehnten – weiter vorantreiben.

Es ist tatsächlich so, dass lange und intensive Verhandlungen uns auf dem Weg dorthin begleitet haben, und dies jetzt sind ohne Zweifel die größten Verän­derungen im Gesundheitssystem. Damit sorgen wir dafür, dass viele, eine extrem große Anzahl an Menschen, eine Verbesserung erfahren.

Wenn wir hier über eine Gesundheitsreform reden, dann geht es in Wirklichkeit bereits um den dritten Schritt der Gesundheitsreform, denn wir sind ja schon zwei Schritte gegangen. Der erste Schritt war – ich rede ohnehin immer davon, aber um das vielleicht noch einmal zu sagen, weil Kollege Reisinger heute Morgen ganz zu Beginn der Sitzung auch schon darüber gesprochen hat – die überfällige Novellierung des Primärversorgungsgesetzes.

Tatsächlich ist es nämlich so: Es wurde schon 2017 eingeführt, aber man hat dann sehr schnell festgestellt, dass das, was man eigentlich wollte – nämlich das Vorantreiben des Ausbaus und des Etablierens der Primärversorgungs­einrich­tungen –, mit sehr vielen Hürden verbunden war. Damals ging es insbesondere um das Vetorecht der Ärztekammer. Dort hat man immer wieder die Vetokarte gezogen, und so ist das Ganze nur sehr zögerlich passiert – ich glaube, in (in


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Richtung Bundesrat Reisinger) deinem Bezirk hast du eines der ersten Primär­versorgungszentren gehabt, doch wir brauchen eben sehr viel mehr.

So kam es eben dazu, dass man diese Vetomöglichkeit herausgenommen hat – das war im Juli dieses Jahres –, und der super Effekt war folgender: Bis dahin, nämlich im Zeitraum von sechs Jahren zuvor, hat es 37 Gründungen von Primärversorgungseinheiten in Österreich gegeben, und seither – allein in den letzten vier Monaten – sind 13 neue Primärversorgungseinheiten dazuge­kommen (Beifall bei Grünen und ÖVP), plus 30 weitere, die in der Pipeline sind, kann man sagen.

Wir haben es auch am Dienstag in der Ausschusssitzung gehört: Die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich, Wien und die Steiermark sind auf einem guten Weg. Bei mir im Bezirk zum Beispiel haben wir das Primärversorgungszentrum Vöcklamarkt – darüber habe ich auch schon einmal länger gesprochen (Heiterkeit bei der ÖVP) –, und jetzt ist ein zweites in Vöcklabruck geplant.

Ja, es ist tatsächlich so: Genau diese Primärversorgungszentren sind das, was wir wollen: die ersten Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten, um Entlastung für die niedergelassenen Ärzte und insbesondere auch für die Spitalsambulanzen zu schaffen. Daran sieht man, was passiert, wenn wir eingreifen, wenn Verbesserungen im bestehenden System gemacht werden, und das ist nicht nichts, sondern das ist Schritt für Schritt sehr viel.

Auch heute beschließen wir wieder Wesentliches: Wir reformieren dieses System, das wirklich schon in die Jahre gekommen ist und das tatsächlich auch an sich selbst zu scheitern drohte. Wir gehen da gute, neue und vor allen Dingen innovative Wege, und das sollte man auch einmal anerkennen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wir versuchen, Transparenz ins System zu bringen, wir versuchen, unser System mit nachhaltigen Mitteln zukunftsfit zu machen, und wir versuchen vor allen


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Dingen, altes Denken zu überwinden. Elga zum Beispiel wird zukunftsfit gemacht: Aus Elga wird eine Elektronische Gesundheitsakte – natürlich unter Wahrung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen – zugunsten der Patientinnen und Patienten. Es geht darum, dafür zu sorgen, dass Ärztinnen und Ärzte wirklich alles einmelden müssen, den Diagnosecode und, und, und. All das ist ein Fortschritt für Patientinnen und Patienten, für die Versicherten, und damit ein Fortschritt für das gesamte System.

Wer mich kennt, der weiß: Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Ich hätte mir wirklich schon oft gewünscht, dass ich durch einen Zugriff, durch einen Knopfdruck meine Krankenakte gebündelt elektronisch verfügbar gesammelt gehabt hätte.

Darüber hinaus stellen wir jetzt den Ländern das Geld zur Verfügung; das Geld ist aber auch an Reformvorhaben gebunden – und das ist wichtig, denn es gilt, innerhalb Österreichs gleiche, gute Standards für die Patientinnen und Patien­ten zu gewährleisten. Diese Gelder sind aufgrund des Finanzausgleichs in Zukunft vorhanden, um eben in den Ländern die Gesundheitsreform auch entsprechend umzusetzen.

Vielleicht noch einmal zu Kollegen Fischer: Ja, ich stimme zu 100 Prozent zu: Gesundheit ist unser höchstes Gut, und deshalb bitte ich heute um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.28


Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. – Bitte.


15.28.11

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Frau Vizepräsident! Herr Minister! Viel Geld heißt nicht immer viel und gut und heißt nicht immer gute Reform. Viel Geld heißt in dem Fall 1 Milliarde Euro mehr Schulden, die wir aufnehmen, Herr Minister, für eine – und das muss man sagen – komplett verfehlte - -


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(Bundesrätin Miesenberger: Zuerst ist alles zu wenig, und dann ...!) – Nein, nicht: Es ist alles zu wenig. – Wenn ich Schulden aufnehme, muss ich es ordentlich machen, und das ist eine komplett verfehlte Gesundheitspolitik.

Es gehen allein 600 Millionen Euro pro Jahr an die Länder für die Krankenhäuser; allerdings brauchen wir die Hälfte von den 600 Millionen Euro – und das sagt niemand dazu – für die Abdeckung des Abgangs, und dann machen Sie es jetzt völlig konträr, genau umgedreht zu dem, was man immer sagt. Man sagt ja immer, man muss schauen, dass man vieles von dem, was wir jetzt in den Ambu­lanzen haben, wieder in den niedergelassenen Bereich bringt: Wundver­sorgung, Schmerzversorgung und Diabetesversorgung. Also das gehört doch bitte in den niedergelassenen Bereich und eben nicht in die Ambulanzen, Herr Minister! (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist immer so interessant, wenn man sich hinstellt und sagt: Wir schaffen jetzt zusätzlich 100 neue Kassenstellen. – Wir haben in Österreich gerundet 300 freie Kassenstellen, schaffen jetzt noch einmal 100 zusätzliche – das heißt, wir haben 400 freie Kassenstellen –, und dann machen wir eine Regelung, die besagt: Wenn die Kassenstelle zweimal erfolglos ausgeschrieben wurde, kriegt man dann beim dritten Mal 100 000 Euro quasi als Bonus.

Herr Minister, wenn ich als Arzt, der sich eventuell für eine Kassenstelle interessiert, das weiß, dann werde ich mich beim ersten und beim zweiten Mal sicher nicht bewerben. Das heißt, das verzögert den Prozess, bis dann die dritte Ausschreibung kommt und dieser Arzt die Kassenstelle dann eventuell nimmt. Warum können wir das nicht gleich verbinden? Ich verstehe es nicht, Herr Minister: Warum müssen wir zweimal erfolglos ausschreiben, bis man ein­mal zugreift?

Noch etwas anderes dazu: In Tirol haben wir für das Studium ja die Universitätsklinik, und da gibt es ja immer noch Probleme mit den Numerus-clausus-Flüchtlingen aus Deutschland. Auch dieses Problem müssten wir angehen, und ich verstehe nicht, warum man einen Deutschen, der bei uns


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studiert, nicht verpflichten kann, zumindest für zehn Jahre in Österreich eine Kassenstelle zu bekleiden. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie legen jetzt den vollen Fokus auf die Primärversorgungszentren, vergessen aber – oder es passiert Ihnen, das weiß ich jetzt nicht, keine Ahnung; so lange sind Sie ja noch nicht mit dem Gesundheitswesen in Kontakt, erst seit sie Minister sind – den niedergelassenen Bereich völlig. Das heißt, wenn man ganz, ganz viel in die Primärversorgungszentren steckt, wird es halt schwierig werden, den niedergelassenen Bereich aufrechtzuerhalten.

Was ganzheitlich betrachtet von Ihrer angeblichen Reform übrig bleibt, sind Murks und Pfusch. Man hat nicht daran gedacht, was der Patient will. Was will der Patient? – Eine zeitnahe Behandlung, eine Garantie, dass sich jemand um ihn kümmert, und ein solidarisches Gesundheitssystem. Nur: Was ist mit dem solidarischen Gesundheitssystem passiert? – Aus mehreren Gründen greift das nicht mehr, und zwei davon sind ganz massive und gravierende.

Zum Beispiel haben 300 Pflegekräfte der Klinik in Innsbruck aufgrund Ihrer Impfpflicht den Hut draufgehaut und sind woandershin gegangen. (Bundesrätin Schumann: Na geh, doch nicht wegen der Impfpflicht!) – Nicht? Dann schlagen Sie die „Tiroler Tageszeitung“ auf (Bundesrätin Schumann: Ich rede lieber mit den Beschäftigten als mit der „Tiroler Tageszeitung“!), das ist ein linkes Blatt in Tirol, das wohl keinen Blödsinn schreiben wird. Über 300 Pflegekräfte haben wegen Ihrer Impfpflicht den Job hingeschmissen! (Beifall bei der FPÖ.)

Was kommt noch dazu? – Noch gravierender ist, dass Sie alle miteinander die ganze Welt zu uns eingeladen haben und jeden Flüchtling in Österreich kostenlos behandeln. Damit haben wir das Desaster und das Problem, und das bedeutet, bei einem eh schon desolaten Gesundheitssystem noch Öl ins Feuer zu gießen.

Das Gesundheitssystem oder die Gesundheitspolitik dieser Regierung auf den Punkt gebracht – oder was das am besten auf den Punkt bringt –: Wegen Covid-


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19 waren die Krankenhäuser voll, und Sie haben zu den Patienten nach Hause anstelle des Hausarztes die Polizei zur Kontrolle der Quarantäne geschickt. – Das bringt Ihre Gesundheitspolitik auf den Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Damals hätte es oft nur eine Infusionstherapie gebraucht (Bundesrat Schennach: Oder Pferdemedizin!) und der Krankenhausaufenthalt wäre zu verhindern gewesen. Vor Kurzem ist die Ärztekammer an Sie herangetreten: Bei Covid-19-Patienten soll doch bitte ein Hausbesuch gemacht werden dürfen! – Nach drei Jahren kommt die Ärztekammer und dann hoffentlich auch der Minister auf etwas drauf, was den Bürgern eigentlich ganz, ganz viel Leid erspart hätte.

Kurzum: Diese Reform ist leider Gottes nix. Wir haben deshalb einen Antrag vorbereitet, den ich jetzt einbringen darf:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Echte Gesundheitsreform statt Verschlimmbesserung der Strukturen und der Versorgung im österreichischen Gesundheitswesen jetzt!“

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen im österreichischen Gesundheitswesen organisatorisch, personell und finanziell umfasst:

- Evaluierung des Personalbedarfs auf allen Ebenen des Gesundheitswesens


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- Finanzielle Fairness gegenüber allen Mitarbeitern im Gesundheitswesen

- Entbürokratisierung und Kompetenzerweiterung in den Berufsfeldern des Gesundheitswesens

- Weiterbeschäftigung älterer Kassenärzte und Erweiterung der Ausbildung

- Bundesweit einheitliches Stipendiensystem bei der beruflichen Ausbildung

- Einbindung der Wahlärzte ins Kassensystem und Aufhebung des Doppelbeschäftigungsverbotes

- Erhalt der Möglichkeit für behandelnde Ärzte auch weiterhin lege artis Behandlungen in den einzelnen Krankenanstalten an schwerkranken Patienten vorzunehmen, ohne dass ‚Gesundheitsökonomen‘ in einem ‚Superboard‘ über Medikationen und damit Leben und Tod entscheiden.

- Anpassung des Arzneimittel-Spannensystems zu Gunsten der österreichischen Vertriebsebenen und Erweiterung des Notfallparagraphen, um die Versorgungs­sicherheit zu gewährleisten“

*****

Das ist ein Antrag, der weit über zehn Seiten umfasst und in dem ein Haufen Sinnvolles drinsteht. Wenn Sie schon nicht zustimmen, Herr Minister, würde ich Ihnen empfehlen, diesen Antrag durchzulesen. (Bundesminister Rauch: Ich darf nicht abstimmen!) – Bitte? (Bundesminister Rauch: Ich darf nicht abstimmen!) – Wenn Ihre beiden Fraktionen schon nicht zustimmen, dann würde ich zumindest Ihnen als Minister empfehlen, diesen Antrag zu lesen und sich vielleicht ein paar Gedanken darüber zu machen, welche Vorschläge andere hätten.

Das Einzige, was mich positiv stimmt, ist: Herr Rauch, Sie haben irgendwo vor Kurzem gesagt, Sie gehen dann nach dem Jahr, in dem die Neuwahl ist, in Pension. Ich hoffe für Sie – und das meine ich ernst und persönlich –, dass Sie als


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Person in dem von Ihnen verpfuschten Gesundheitssystem dann nie Leid­tragender sind. (Beifall bei der FPÖ.)

15.36


Vizepräsidentin Margit Göll: Der von den Bundesräten Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Echte Gesundheitsreform statt Verschlimmbesserung der Strukturen und der Versorgung im österreichischen Gesundheitswesen jetzt!“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger. – Bitte sehr.


15.36.59

Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren heute über eine der bedeu­tendsten Reformen in unserem Gesundheitsbereich – eine Reform, die nicht nur Veränderungen vornimmt, sondern die Lebensqualität der Menschen in unserem Land unmittelbar verbessern wird.

Gleich zu Beginn möchte ich anbringen, dass ich ehrlich gesagt kein Verständnis dafür habe, dass die Oppositionsparteien heute zumindest teilweise nicht zustimmen werden. (Bundesrätin Schumann: Na geh! Oje! – Bundesrat Steiner: Es gibt nur ein ...!)

Die Gesundheitsreform, die im Nationalrat diskutiert und beschlossen wurde und heute zur Debatte steht, markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Gesundheitsversorgung für alle österreichischen Bürgerinnen und Bürger – 100 Kassenstellen mehr! (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Steiner: ... 400 leere Kassenstellen! 400! 400 leere ...!)

100 Kassenstellen mehr, zusätzliche Gesundheitszentren, Gruppenpraxen, Strukturreformen in den Spitälern, neue digitale Angebote – die Palette ist sehr


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breit. Im Finanzausgleich, den wir dieses Jahr verhandelt haben, stand die Gesundheitsreform ganz groß im Mittelpunkt. Bis zum Jahr 2028 stellt der Bund jährlich zusätzlich über 2 Milliarden Euro für die Pflege und die Gesundheit zur Verfügung. Zusammen mit dem, was von den Versicherungen und den Ländern kommt, sind es insgesamt 14 Milliarden Euro an zusätzlichen finanziellen Mitteln. Die Länder haben sich dafür bereit erklärt, neue Aufgaben zu überneh­men. Das betrifft zum Beispiel die Leistungen bei den niedergelassenen Ärzten, die günstiger und oftmals besser als jene in den Krankenhäusern sind. Wie wir wissen, ist es mittlerweile leider für viele Usus geworden, auch bei kleineren Wehwehchen sofort in die Spitäler zu fahren.

Es gibt immer weniger Ärzte im österreichischen System. Kassenstellen bleiben unbesetzt, der Kollege hat es heute auch schon angesprochen (Bundesrat Steiner: Deshalb brauchen wir auch mehr!), es gibt lange Wartezeiten, immer mehr Wahlärzte. Die Ausweitung der Kapazitäten bei Spitalsärzten ist, wie schon angesprochen, extrem teuer, und genau deswegen braucht es die Attraktivierung der kassenärztlichen Tätigkeit.

Unser oberstes Ziel ist langfristig eine effektive Versorgung in hoher Qualität. Was natürlich ebenso wichtig ist, ist die Finanzierbarkeit, und daher ist diese Reform auch so wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)

Nach dem Grundsatz digital vor ambulant vor stationär gibt es im Großen und Ganzen sieben Maßnahmenpakete, auf die ich jetzt ein bisschen näher eingehen will.

Der erste Bereich ist die Stärkung des niedergelassenen Bereichs. Da werden 300 Millionen Euro an finanziellen Mitteln vom Bund zur Verfügung gestellt.

Und weil vorhin die 100 000 Euro angesprochen wurden, die ein Arzt nach zweifach erfolgloser Kassenausschreibung kriegt: Es gibt in der Tat in Österreich Kassenstellen, die einfach sehr beliebt sind und auf die sich sehr viele Ärzte


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bewerben. Warum sollte man diese dann schon mit öffentlichen Mitteln subven­tionieren? Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Deswegen macht es sehr wohl Sinn, dass man erst dann, wenn zweimal erfolglos ausgeschrieben wurde, unterstützt. (Beifall bei der ÖVP.)

Die SPÖ hat im Nationalrat die gesetzliche Garantie für einen Facharzttermin innerhalb von 14 Tagen gefordert. Ich finde, das ist ein bisschen typisch für die SPÖ, das ist ähnlich wie bei der Kinderbetreuung, da wird auch immer der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gefordert. (Bundesrätin Schumann: Von den Sozialpartnern auch!) Wir haben da einen anderen Zugang: Wir müssen zuerst einmal schauen, dass die Versorgung da ist (Bundesrätin Schumann: Ah!), dass die Kinderbetreuungsplätze da sind (Bundesrätin Schumann: Das sehen die Sozialpartner anders!), und dann kann man über Forderungen und Rechtsansprüche reden. Und ähnlich halten wir es jetzt auch im Gesundheits­bereich: Wir stellen die zusätzlichen Mittel und die zusätzlichen Ärzte zur Verfügung, und dann kann man darüber sprechen, ob man einen Rechtsanspruch hat oder nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Der zweite Punkt ist die Strukturreform in den Spitälern. Da ist eine Kosten­effizienz im Fokus.

Das Motto digital vor ambulant vor stationär habe ich schon angesprochen. Es geht vor allem um den Ausbau von Fachambulanzen, Tageskliniken und Vor­stufen der Behandlung, die ausgebaut werden müssen.

Unser Ziel muss sein: weniger stationäre Aufnahmen, mehr ambulante Versor­gung. Für dieses Vorhaben gibt es insgesamt 600 Millionen Euro.

Der dritte Bereich ist der Ausbau der digitalen Angebote. 1450 wurde heute schon angesprochen, wir kennen das alle aus der Coronazeit. Diese Hotline gab es vorher schon, sie soll noch mehr ausgebaut werden, neben anderen digi­talen Apps und so weiter; es wird die Elektronische Gesundheitsakte ausgebaut. Ich kann nur sagen: Ich habe selber, abseits einer Coronaerkrankung, 1450


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schon benutzt. Ich habe meinen Eltern beim Holzschneiden geholfen, habe dann einen Splitter in mein Auge bekommen, und da wurde mir sofort die nächste Ambulanz vorgeschlagen. Ich bin direkt dorthin gefahren und wurde gleich, ohne Wartezeit, behandelt. Das ist wirklich ein tolles Service! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder. – Zwischenruf des Bundesrates Spanring.) – Das war ein öffentliches Krankenhaus. (Bundesrat Spanring: Trotzdem ist man ... krankenversichert!)

Der vierte Bereich ist Gesundheitsförderung und -vorsorge. Es ist extrem wichtig, in diesem Bereich etwas zu tun. Das Durchschnittsalter, die Lebens­erwartung der Österreicherinnen und Österreicher beträgt 81,3 Jahre, und in den letzten Jahrzehnten war der Fokus immer wieder darauf gelegt, dass man, wenn man krank ist, wieder gesundbehandelt wird. Ich finde, wir sind mit diesem Paket mittlerweile an einem Punkt angekommen, an dem wir sagen: Gesunde Menschen sollen möglichst lange gesund bleiben! Deswegen ist das ein guter Punkt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

Der fünfte Punkt sind Impfprogramme, eines der Lieblingsthemen der FPÖ bei uns im Bundesrat. (Bundesrat Leinfellner: Nein, das ist euer Lieblingsthema, wir wollten’s ja nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Impfungen sind entscheidend für den Schutz vor schweren Krankheiten, aber die Durch­impfungsrate ist in Österreich bei manchen Krankheiten nicht so hoch, zum Beispiel bei Masern oder Tetanus. (Bundesrat Steiner: Corona!) In diesem Bereich muss einfach noch viel gemacht werden, denn Impfungen schützen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder. – Bundesrat Steiner: Corona!)

Die Medikamentenversorgung ist der vorletzte Punkt. Da stehen wir vor allem in Europa insgesamt vor einer großen Herausforderung. Viele Produktions­stätten liegen in China und in Indien. Da werden 3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um diesen Bereich zu verbessern. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)


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Der letzte Punkt ist die Pflege. Eine alternde Gesellschaft in Österreich führt zu einem steigenden Bedarf an Pflege und Betreuung; wir haben es heute im Hohen Haus schon diskutiert. Der Mangel an Fachkräften ist groß. Da wird durchaus etwas getan: In den nächsten fünf Jahren werden zusätzlich 8,6 Mil­liarden Euro in den Ausbau der Pflege und Betreuung investiert.

Jetzt fragen sich viele vielleicht: Wozu braucht es denn diese Reform? SPÖ und FPÖ sind ja teilweise dagegen. Österreich hat ein gutes Gesundheitssystem und ein sehr gutes im Vergleich zu anderen Ländern auf der Welt, auch wenn es immer wieder schlechtgeredet wird. (Bundesrätin Doppler: Wir haben kein gutes Gesundheitssystem!) Da gibt es noch Luft nach oben – ja! – und deswegen gibt es auch dieses Maßnahmenpaket. Wollen wir es verbessern? – Ja. Mit dieser Gesetzesänderung verbessern wir unser Gesundheitssystem und machen es zukunftsfit.

In Bezug auf das kritisierte Bewertungsboard ist es von essenzieller Bedeutung, eine klare Perspektive einzunehmen. Ein Blick in die Zukunft sowie eine einheitliche Bewertung neuer und hochpreisiger Medikamente im gesamten innerstaatlichen Bereich erscheinen als unabdingbare Schritte. Wir stehen für eine Entwicklung, die das Wohl der Patienten in den Fokus rückt, und wir dürfen niemals zulassen, dass medizinisch notwendige Behandlungen aus rein ökonomischen Erwägungen heraus verwehrt werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir die Gesundheitsversorgung auf einem soliden Fundament aufbauen, dass Patientenbedürfnisse priorisiert und gleichzeitig die rasche und angemessene Bereitstellung von medizi­nischen Leistungen sichergestellt wird. Diese Gewissheit ist das Ergebnis sorgfältiger Überlegung und des Einsatzes für das Wohl aller, die auf unser Gesundheitssystem bauen.

Es sind sehr viele gute Maßnahmen, deswegen noch einmal die Einladung an die Oppositionsparteien, heute zuzustimmen.


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Und da das für heute meine letzte Rede ist, wünsche auch ich schöne Weih­nachten und einen guten Rutsch! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

15.46


Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Franz Ebner. – Bitte.


15.46.32

Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ein gesunder Mensch hat vermutlich 1 000 Wünsche, ein kranker Mensch wahrscheinlich nur einen, nämlich wieder gesund zu werden. Mit diesem Beispiel möchte ich einfach unterstreichen, welchen Stellenwert Gesundheit bei den Menschen hat, weil sie eben die Grundvoraussetzung für eine gute Lebensqualität ist.

Essenziell sind in der Gesundheit zwei Bereiche: die Versorgung der Patien­tinnen und Patienten, aber auch die Gesundheitsvorsorge.

Wenn man die Debattenbeiträge der Opposition verfolgt, bekommt man wieder einmal den Eindruck, es sei in Österreich alles grottenschlecht. Diesen Eindruck will die Opposition ja teilweise bewusst vermitteln, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren: So ist es nicht!

Wir haben seit Langem und auch immer noch eines der besten Gesundheits­systeme der Welt, und da widerspreche ich Kollegen Fischer ganz energisch: Das Gesundheitssystem liegt nicht auf der Intensivstation. Wir müssen es aber weiterentwickeln, weiter verbessern, und da gibt es auch Handlungsbedarf. Damit wir in der Spitzenliga bleiben, ist es einfach notwendig, die Reformen, die mit dieser Gesetzesänderung erfolgen, durchzuführen, auch weil sich die Bedürfnisse ständig ändern, Stichwort demografische Entwicklung. Die Älteren


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werden mehr, daher brauchen wir eine entsprechende Versorgung. (Beifall bei der ÖVP.)

Voraussetzung ist, dass die Finanzierung für die nächsten Jahre wieder gewährleistet ist, was im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen gesichert wurde und auch mit einer zentralen Zielsteuerung verbunden ist. All die Maßnahmen, die von den Kolleginnen und Kollegen schon erwähnt wurden, kann ich nur unterstreichen.

Ich möchte jetzt schon noch einmal auf das aktuelle Thema eingehen, nämlich dass – ja, das stimmt – 300 Kassenarztstellen nicht besetzt sind, dass dieses Problem aber erkannt wurde und in dieser Reform angegangen wird, dass 100 zusätzliche Kassenstellen geschaffen werden. Wir haben 300 offene Stellen (Bundesrat Steiner: Dann haben wir 400!) von 7 000, das heißt im Umkehrschluss, 96 Prozent der Kassenstellen sind besetzt – um da auch einmal das gesamte Bild zu zeichnen. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Rahmen des Finanzausgleichs gibt es auch zusätzliches Geld für die Österreichische Gesundheitskasse, um die Kassenverträge attraktiver zu machen und dann auch das Problem zu lösen, dass die 300 Stellen, die jetzt offen sind, wieder entsprechend nachbesetzt werden können. (Bundesrat Steiner: 400!)

Zusätzlich gibt es den 100 000-Euro-Startbonus. Beim Ausbau der Primärversorgungszentren wird der Turbo gezündet, und das ist schon etwas, was den Namen Reform verdient. Da danke ich auch Ihnen sehr, Herr Gesundheitsminister, dass Sie Durchsetzungsfähigkeit bewiesen haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Herr Kollege Fischer, es ist mir übrigens neu, dass der Herr Gesundheitsminister für die Finanzen der Gesundheitskassen zuständig wäre, wie Sie behauptet haben.

Unbedingt notwendige Schritte wurden genannt: Die Digitalisierung muss ausgebaut, Elga weiter etabliert werden, ebenso die Hotline 1450. Auch das


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Bewertungsboard ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Es ist aber nicht nur die Versorgung der Patientinnen und Patienten wichtig, sondern auch die Vorsorge: Wenn wir es durch Vorsorgemaßnahmen schaffen, den Zeitpunkt des Erkrankens oder der Pflege nach hinten zu verschieben, dann ist das pro futuro die effektivste Investition ins Gesundheitssystem.

Im Gesundheitsbereich zeigt sich wieder: Die Regierung kommt ihrer Verant­wortung nach. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring.) Der Bundeskanzler hat 100 neue Kassenstellen versprochen – der Minister und der Bundeskanzler haben ihr Versprechen gehalten, das ist ein zentraler Bestandteil dieser Reform. Danke für die Reform, die Sie vorgelegt haben: Sie wird natürlich von der ÖVP-Fraktion unterstützt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.51


Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. – Bitte.


15.51.43

Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat und all jene, die uns zuschauen! Herr Minister! Ich wollte mich eigentlich nicht zu Wort melden, habe aber jetzt kurz ein bisschen recherchiert. (Zwischen­ruf des Bundesrates Gfrerer.) – Nein, nein, hört nur zu, ich lese euch gleich etwas vor.

Gesundheit ist unser höchstes Gut. Die Lebensqualität von fast allen wird verbessert. Jetzt zitiere ich: „Menschen werden früher sterben.“ Ökonomie darf nicht über dem Patientenwohl stehen. Die Landesregierung soll das Gesetz abmildern. Es droht eine massive Verschlechterung, wenn nicht mehr Ärzte entscheiden, sondern ein Bewertungsboard.

Von wem ist das? (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Vom Greil!) – Genau, von Herrn Primar Univ.-Prof. Dr. Richard Greil am 14.12.2023 im ORF, in „Salzburg heute“, O‑Ton. Das ist keiner, der auf der Nudelsuppe dahergeschwommen ist –


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er ist die Kapazität europaweit im Bereich Gesundheit und vor allem in der Krebsvorsorge und -forschung.

Ich zitiere weiter: Ich habe große Sorge. „Dagegen verwehre ich mich ganz klar“, sagt die ÖVP-Landesrätin im ORF am 14.12.23 zum Thema dieses Boards.

Ich sage nicht, dass alles an diesem Gesetzentwurf heute schlecht ist, aber das ist ein Aspekt dieses Gesetzentwurfs, der lebensgefährdend ist. Das sagt eine der größten Kapazitäten in diesem Bereich, das sagt unsere Landesrätin, vor der ich wirklich Respekt habe, und dann sitzen Vertreter des Landes Salzburg da und stimmen dem Gesetzentwurf zu, den wir dann nachher im Landtag korrigie­ren werden. – Na super, das taugt mir, echt! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der FPÖ.)

15.54


Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Böhmwalder. – Bitte.


15.54.09

Bundesrätin Sandra Böhmwalder (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream und hier im Saal! Mir ist es so gegangen wie Herrn Wanner: Ich wollte mich auch nicht mehr zu Wort melden, aber ich melde mich sehr gerne zu Wort, erstens einmal, um für diese Pflege­reform, die auf die Beine gestellt wurde, Danke zu sagen. Diese Milliarde, was die SPÖ vermisst (Bundesrätin Schumann: Die die SPÖ vermisst!), steckt schon mehrfach in der Pflegereform drin. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Herr Minister, Danke an Sie und auch an den Herrn Finanzminister sowie an den Herrn Bundeskanzler! Sie alle unterstützen diese Maßnahmen natürlich mit großer Tatkraft.


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Warum habe ich mich zu Wort gemeldet? – Kollege Christian Fischer kommt aus meinem Bezirk. Der Bundesrat hat in seiner Rede die Schwerarbeiterregelung und seinen Entschließungsantrag angesprochen. – Lieber Christian, das hat mich jetzt motiviert, nach vorne zu kommen und einiges richtigzustellen.

Du hast auf deiner Facebook-Seite gepostet, dass dich eine Dame angeschrieben und gefragt hat, was die Begründungen waren, warum die Bundesregierung diesen Entschließungsantrag nicht mitgetragen hat. Daraufhin hast du geschrie­ben: ohne Begründung. – Nein, das stimmt so nicht. (Ruf bei der SPÖ: Wir hören!)

Im Wesentlichen sind es nämlich zwei Gründe: Sinnvoller, als die Schwer­arbeiterpension für weitere Berufsgruppen (Zwischenruf des Bundesrates Steiner) zu eröffnen (Bundesrätin Schumann: Was?!), ist, die Arbeitsbedingungen für die Pflegeberufe zu verbessern (Bundesrätin Schumann: Das sagen wir den Beschäftigten in der Pflege!) und einen längeren gesunden Verbleib im Erwerbs­leben zu ermöglichen.

Dazu wurde in dieser Pflegereform eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt. Die Vorschläge, Ausbildungszeiten in die Berechnung einzubeziehen oder Abschläge geringer anzusetzen, wären sachlich nicht zu rechtfertigen und daher verfassungsrechtlich problematisch, lieber Herr Kollege. (Bundesrätin Schumann: Geh!) Bedenken muss man auch, dass in der Pflege überwiegend Frauen tätig sind und diese noch über ein Regelpensionsalter von 60 Jahren verfügen. Die Schwerarbeiterpension greift erst ab 60 Jahren und wäre für diese Perso­nen­gruppe daher nicht anwendbar (Bundesrätin Schumann: Darum sollt ihr’s ja einfüh­ren für alle! Um Gottes willen!) beziehungsweise sogar ungünstiger.

Es braucht daher andere Maßnahmen wie eben jene in der Pflegereform: Ent­lastungswoche, Zeitguthaben für Nachtdienste für alle, Gehaltsbonus, Ausbildungskostenzuschuss und so weiter und so fort – dazu diese Richtig­stellung.


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 225

Du hast auch den Kinderarzt angesprochen – ja, es stimmt, seit acht Jahren gibt es im Bezirk Lilienfeld keinen Kinderarzt. Keine einzige Bewerbung ist in den letzten acht Jahren eingegangen. Ich freue mich und sage voller Stolz, was ich schon in Aussicht gestellt habe: dass wir in zwei bis zweieinhalb Jahren bei uns im Bezirk Lilienfeld wieder eine Kinderärztin haben werden. Sie muss noch die Nostrifizierung machen. Die Kinderärztin stammt aus der Ukraine, da ist eine Nostrifizierung notwendig. Das ist, bitte sehr – nicht lachen –, gelun­gene Integration.

Darauf bin ich sehr, sehr stolz, und ich entlaste somit viele Familien bei uns im Bezirk Lilienfeld. Es hat mich sehr gefreut, dass ich meinen Familien im Bezirk Lilienfeld ein schönes Weihnachtsfest bereiten konnte. – Schöne Weih­nachten und ein gutes neues Jahr! Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl. – Bundesrätin Schumann: Ja genau! Das sagen Sie dem Pflegepersonal!)

15.57


Vizepräsidentin Margit Göll: Das Wort steht nun bei Herrn Bundesminister Johannes Rauch. – Bitte.


15.57.45

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Vorsitzende! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Ich fange vielleicht damit an – der Bundesrat ist ja die Länderkammer –, dass eine der großen Schwierigkeiten im Finanzausgleich folgende Situation war: dass es zwei Player im System gab oder gibt – die Bundesländer und die Sozialver­sicherung –, die beide eine ganz bestimmte Grundhaltung eingenommen haben.

Die Bundesländer haben nämlich – unter dem Motto: wir sind ein föderaler Staat – die Haltung: Gebt uns das Geld, aber lasst uns in Ruhe mit Reformen, wir tun damit, was wir wollen! – Die Sozialversicherung: Wir sind in Selbstverwal­tung, gebt uns das Geld, aber lasst uns mit Vorgaben in Ruhe! – Beides geht sich nicht aus. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Genau!) Ich habe beiden sagen müssen:


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Sorry, es wird einen Föderalismus 2.0 und eine Selbstverwaltung 2.0 geben. Das wird dann in der Bundes-Zielsteuerungskommission abgebildet – da sitzen alle drin, die erste Sitzung hat stattgefunden, sehr konstruktiv im Übrigen –, in der es genau darum geht, die Dinge, die in dieser Gesundheitsreform beinhaltet sind, umzusetzen und auf den Boden zu bekommen.

Worum geht es da? – Es geht um die Verbesserung für die Patientinnen und Patienten – das ist die oberste Zielsetzung –, das heißt: mehr Stellen im kassenärztlichen Bereich, um die Notwendigkeit zu verringern, dass Menschen zum Wahlarzt, zur Wahlärztin gehen und dort bezahlen müssen oder in die Spitalsambulanz gehen, wo sie mit vielen leichten Erkrankungen nicht hingehören. Das überlastet die Finanzierung der Spitäler. Das war im Übrigen ein großer Punkt bei den Verhandlungen, auch im Zusammenhang mit den Bundesländern. – Genau das passiert jetzt.

Der Ausbau der kassenärztlichen Stellen wird nur dann gelingen – und darum kümmern wir uns –, wenn die Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte besser werden. Das heißt, es gibt einen einheitlichen Leistungskatalog und einen Gesamtvertrag, damit sichergestellt ist, dass vom Bodensee bis zum Neusiedler See dieselbe Leistung in derselben Qualität angeboten wird. Es darf nicht davon abhängig sein, wo man wohnt, ob man eine gute gesundheitliche Versorgung bekommt oder eben nicht. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Digitalisierung: Wir haben mit der Elga ein System, um das uns andere beneiden. Die Schweiz versucht gerade, es auf kantonaler Ebene einzufädeln, was eine mittlere Katastrophe ist. Die Deutschen versuchen jetzt, es bundesweit auf den Boden zu bekommen. Die Voraussetzung ist da, dass diese Plattform, die wir dort haben – für die es im Übrigen eine Opt-out-Möglichkeit gibt, niemand muss dort seine Daten zur Verfügung stellen; die Opt-out-Möglichkeit bleibt, aber die Plattform ist da –, künftig dazu dienen kann, die eigenen Gesundheitsdaten, die Befunde, Rezepte, Bilder aus bildgebenden Verfahren dort abzuspeichern, abrufen zu können, um diese auch verfügbar zu haben.


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Und 1450 wird tatsächlich zu einer Hotline, vorgeschaltet auch mit digitalen Leistungen, die in der Lage ist, Patientinnen und Patienten so zu lenken, dass sie dorthin kommen, wo sie auch hingehören. Das wird sehr oft eine ambulante Versorgung oder ein Primärversorgungszentrum sein.

Da wird 1 Milliarde Euro pro Jahr investiert – ich meine, da ist vielleicht die Größenordnung noch nicht ganz angekommen. Im letzten Finanzausgleich haben die Bundesländer in Summe pro Jahr 300 Millionen Euro bekommen und haben sich sehr gefreut und gejubelt. Jetzt gibt es 1 Milliarde Euro in der Gesund­heit und 1 Milliarde Euro in der Pflege, insgesamt 2,1 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist eine völlig neue Dimension, und damit werden die Weichen für eine tatsächliche Sicherstellung und Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung gestellt. Das ist jedenfalls die Zielsetzung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Relativ abenteuerlich ist, was in Sachen Bewertungsboard alles verbreitet wird. Ich muss einmal die Situation erklären, was jetzt der Fall ist: Im Augenblick beschafft jedes Krankenhaus in Österreich seine Medikamente selber; oft auf Grundlage eines Vertrages, der mit der Pharmaindustrie abgeschlossen wird und der einer Geheimhaltung unterliegt. Die dürfen nicht sagen, welche Medika­mente sie gekauft haben und was sie gekostet haben. Jetzt dürfen sie dreimal raten, wer vor allem ein Interesse daran hat, dieses Board zu verhindern. – Das ist die Pharmaindustrie und niemand anderer. (Beifall des Bundesrates Schreuder.) Es wird damit nämlich endlich transparent – und nur das wird transparent –, welche die innovativsten Medikamente am Markt sind, und die sollen auch allen zur Verfügung stehen. Es ist aber der Arzt oder die Ärztin, der oder die die Letztentscheidung trifft, und es ist das Krankenhaus, das über den Einkauf ent­scheidet, nicht das Bewertungsboard. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich bitte Sie sehr, auch im Sinne einer sachlichen Debatte, das zu berück­sich­tigen. Ich habe alle eingeladen, es sind alle Anfang Jänner bei mir, auch der Professor aus Salzburg ist bei mir, und dann wird das noch einmal klargestellt und diskutiert. Und es werden in diesem Board ausschließlich Personen


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sitzen, die entweder über eine medizinische oder pharmakologische, pharma­zeutische Ausbildung verfügen, sonst hat dort niemand etwas verloren. Das hat empfehlenden Charakter, ist keine Weisung, kein Bescheid und gar nichts. Das schafft Transparenz in einem Markt, der preisdominiert ist und preisge­trieben ist.

Da wir sehen, dass alle europäischen Mitgliedstaaten dasselbe Problem haben, dass die Kosten im hochpreisigen Medikamentensektor im Gesundheits­system allen davonlaufen, ist es an der Zeit, da Transparenz zu schaffen. Die Europäische Union und die Kommission legen nicht umsonst ein Pharmapaket vor, bei dem genau das passiert: Leitlinien zu schaffen, Regelungen zu schaffen. Es geht darum, klarzumachen: Es gibt auch Leitlinien, wie Preisgestaltungen bei Medikamenten vonstattengehen. Ich könnte Ihnen jetzt Referate darüber halten, wie sich die Gewinnmargen in den letzten zehn Jahren in diesem Bereich entwickelt haben. Das tue ich nicht, aber ich bitte sehr darum, damit aufzu­hören, dieses Bewertungsboard zu diskreditieren. Das schafft einzig Transparenz, die Letztentscheidung ist und bleibt beim Arzt oder bei der Ärztin, und die Beschaffung erfolgt durch das Spital – nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Es ist mir ein allerletzter Punkt noch wichtig, das war auch mein Zugang bei dieser Reform: Gesundheitspolitik und Sozialpolitik sind kommunizierende Gefäße. Man kann die beiden Dinge nicht getrennt betrachten. Es ist evident, dass von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, von Krankheiten, von Fehlernährung und von Adipositas immer jene Menschen besonders betroffen sind, die am untersten Ende der Einkommensskala liegen. Das heißt, einen gleichberechtigten Zugang in das System für alle zu schaffen, ist gesundheits­politisch sinnvoll und sozialpolitisch sinnvoll, weil sonst die Kosten jedenfalls aus dem Ruder laufen. Den Zugang dort auch gleichberechtigt herzustellen ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Letzter Punkt und damit schließe ich dann: Es war auch in den letzten Finanzaus­gleichsabschlüssen immer so, dass es Zielformulierungen gegeben hat. Also die


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15a-Vereinbarung ist immer auch mit Zielformulierungen hinterlegt worden. Das Elend war, dass das reine Absichtserklärungen waren. Was diesmal passiert, ist, dass verbindlich festgehalten wird, was die Reformschritte sind, was die Legistik dazu ist, wie die Governance funktioniert, also die Abwicklung. Und es ist festgehalten, dass die Mittel, die die Sozialversicherung bekommt, 300 Millionen Euro, und die Hälfte der Mittel, die die Bundesländer für die Spitäler bekommen, durch die Bundes-Zielsteuerungskommission abgewickelt und verwaltet werden, damit sichergestellt ist, dass das Geld so eingesetzt wird, dass die Reformen auch stattfinden.

Meine Hauptmotivation, mir diese Tour durch den Dschungel des österreichi­schen Gesundheitssystems anzutun, war ja die Erkenntnis, dass, wenn wir das nicht getan hätten und diese Reform jetzt nicht zustande gekommen wäre, wir in fünf Jahren Mehrkosten in Höhe von 7 Milliarden Euro pro Jahr im System hätten – und keine Wirkung, keine! Die Folge wäre gewesen, dass mas­sive Kürzungen Platz gegriffen hätten und diese Situation sich verschlechtert hätte.

So, was heißt das? – Die Voraussetzungen sind gegeben. Die Umsetzung wird auf fünf Jahre angelegt sein, denn es wird logischerweise Zeit brauchen, bis die ambulanten Dienstleistungen ausgebaut sein werden. Es wird am Ende aber eine Entlastung der Spitäler stattfinden und die Möglichkeit geben, rascher eine ärztliche Leistung in Anspruch zu nehmen, und zwar egal wo man wohnt, durchaus entlang der Motivationslage, dass das, was in Finnland passiert, mög­lich sein muss – und das ist die Zielsetzung, die ab Jänner in Angriff genommen wird – : dass man innerhalb eines Radius von 10 Kilometern und innerhalb von 2 Stunden automatisiert einen Termin bei einem Arzt oder einer Ärztin bekommt. Das geht auch in Österreich, und genau das ist jetzt in Umsetzung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.06


Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank.


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Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrat Spanring hebt die Hand.) – Ja. Bitte sehr, Herr Bundesrat.


16.07.03

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Frau Vorsitzende! Herr Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer hier herinnen und vor den Bildschirmen! Es wurde heute schon sehr viel zur aktuellen Situation im Gesundheitsbereich gesprochen. Ja, es stimmt, wir haben nach wie vor ein im Vergleich gutes Gesundheitssystem. (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP.) Das stimmt, aber – und jetzt kommt das große Aber – es war schon einmal viel, viel besser. Wir sind in einer Abwärtsspirale unterwegs, und die gilt es aufzuhalten (Beifall bei der FPÖ), aber das, was Sie machen, ist leider nicht das, was notwendig wäre, damit das tatsächlich passiert.

Heute rücken gleich drei ÖVPler aus und verteidigen dieses Gesetz und erklären uns, wie gut und wie super das alles ist. Na wenn das so ist, dann müssen Sie mir einmal erklären, warum die Menschen draußen das anders empfinden! Ist es nur das Empfinden oder ist es tatsächlich so, dass es vielleicht schlechter geworden ist? – Ich sage Ihnen, es ist schlechter geworden. Und wenn Sie sich dann herstellen und sagen: Ja, es gibt jetzt eh 100 Kassenstellen mehr!, dann ist das super. Das ist wirklich super, das Problem ist nur: Wenn vorher schon 300 frei waren und jetzt 100 dazukommen, dann sind nachher 400 frei. Sie können auch hergehen und sagen, Sie machen 1 000 weitere Kassenstellen. Das bringt aber nichts, wenn Sie keine Ärzte haben, die diese Kassenstellen besetzen. Darum geht es. Wir brauchen nicht 100 weitere Kassenstellen, wir brauchen 100 weitere Ärzte! (Beifall bei der FPÖ.)

Dasselbe haben wir auch mit den Primärversorgungseinheiten oder Primär­versorgungszentren. Ich durfte in meinem Heimatbezirk bei der Eröffnung eines solchen Zentrums mit dem Herrn Bundesminister dabei sein und muss sagen, eine tolle Sache, wirklich toll. Das wird wahrscheinlich auf lange Sicht tatsächlich


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etwas Gutes werden, das Problem ist nur: Man bekommt dadurch keinen Arzt mehr, man zieht sie nur zusammen und zieht sie aus den Ortschaften ab. Das, was im Moment passiert, ist negativ, und das spüren die Leute draußen. Und das wollt ihr einfach nicht wahrhaben.

Kollege Steiner hat es vorhin richtigerweise gesagt: Es kann doch nicht so schwer sein, dass man Leute, die in Österreich studieren – auf Kosten der öster­reichischen Steuerzahler –, verpflichtet, dass sie eine gewisse Zeit in Österreich bleiben werden. Und da kann ich euch noch etwas sagen: Wenn das so ist, dass sie eine gewisse Zeit in Österreich bleiben müssen, dann wird es ihnen hier vielleicht so gut gefallen, dass sie dann überhaupt die restliche Zeit ihres Lebens in Österreich bleiben. Das muss das Ziel sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich war am Montag im Universitätsklinikum Tulln. Am Wochenende war ich ein bisschen patschert und habe mir die Zehe angeschlagen. Ich war mir nicht sicher, ob sie gebrochen ist oder nicht. Ich habe mir gedacht, nein, ich gehe nicht ins Krankenhaus, genau aus dem Grund, wie Sie es gesagt haben, Herr Minister: um das Gesundheitssystem nicht zu belasten. Mir hat aber die Zehe so wehgetan, und meine Freunde haben gesagt: Lass sie dir lieber anschauen, denn wenn sie wirklich gebrochen ist, kann es ein bisschen ein Problem werden!

Gut, ich habe mich breitschlagen lassen, bin am Montagnachmittag ins Spital gefahren. Die Ärzte, die Schwestern, alle waren super, aber sie sind überlastet, weil dort so viel los ist. Ich habe wegen dem Anschauenlassen, wegen einem Röntgen – es ist Gott sei Dank nichts passiert – und einem Dachziegelverband, den ich bekommen habe, dort dreieinhalb Stunden meines Lebens verbracht – wegen nix, meine Damen und Herren! Ich muss wirklich sagen, ich war bei zwei jungen Ärzten, die superfreundlich waren, und auch die Schwestern und die Pfleger waren superfreundlich, aber man hat an der Kommunikation untereinan­der bemerkt, dass die Stimmung angespannt ist.

Was daraus resultiert, ist, dass sie zwar ihren Job super machen und sich das wahrscheinlich nach außen hin nicht anmerken lassen, aber innerlich immer


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mehr ausbrennen. Wir werden über kurz oder lang genau dieses Personal verlieren, weil die so nicht ewig weitermachen können. Das ist der springende Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Abwärtsspirale hat natürlich auch mit Corona begonnen. Kollege Steiner hat es gesagt: Es haben viele Schwestern, viele Pfleger bei Corona den Hut draufgehaut. – Sie haben bis heute nichts gemacht, um diese Leute zurückzu­holen, Sie haben keinen Versuch gestartet, sie zurückzuholen. Das haben Sie nicht gemacht, Ihnen war das wurscht. Es waren nicht nur Pfleger und Schwes­tern, es waren auch Ärzte darunter, aber es war Ihnen wurscht, weil Ihnen die Ideologie von Corona wichtiger war, als unser Gesundheitssystem aufrechtzu­erhalten. (Bundesrat Schreuder: Die haben aufgehört, weil sie von den Corona­leugnern angefeindet wurden!)

Das hat mit Anschober begonnen, wurde von Mückstein so weitergeführt, und dann ist Herr Rauch gekommen und alle haben gedacht: Na ja, politisch kann er sich ja gut in Szene setzen, es wird vielleicht besser! Ich habe bei Ihrer Antrittsrede gesagt: Wie lange wird es dauern, bis die ÖVP Ja oder Nein sagt? Irgendwann wird es heißen: Ohne Rauch geht es auch!

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, heute würde ich mir wünschen, dass das schon lange passiert wäre, denn Sie sind für mich kein Gesundheitsminister, Sie sind für mich ein Krankheitsminister. (Beifall bei der FPÖ.)

16.12 16.12.29


Vizepräsidentin Margit Göll: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungs­punkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit.


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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, somit ist der Antrag angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, somit ist der Antrag auch angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, somit gilt der Antrag auch als angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Es braucht endlich die Patientenmilliarde für eine spürbare Verbesserung der Gesundheitsversorgung – Termingarantie statt Zwei-Klassen-Medizin!“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungs­antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Echte Gesundheitsreform statt


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Verschlimmbesserung der Strukturen und der Versorgung im österreichischen Gesundheitswesen jetzt!“ vor. Ich lasse auch über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungs­antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

16.15.29 15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln erlassen und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird (3761/A und 2366 d.B. sowie 11389/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz geändert wird (3762/A und 2367 d.B. sowie 11358/BR d.B. und 11390/BR d.B.)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Rezeptpflicht­gesetz und das Tierarzneimittelgesetz geändert werden (2368 d.B. sowie 11391/BR d.B.)


Vizepräsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 15 bis 17, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.


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Berichterstatterin zu den Punkten 15 bis 17 ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um die Berichte.

16.16.29


Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln erlassen und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezem­ber 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz geändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezem­ber 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Rezeptpflichtgesetz und das Tierarzneimittelgesetz geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme auch da gleich zur Antragstellung:


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Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezem­ber 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Doppler. – Bitte sehr.


16.17.48

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Frau Vizepräsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es ja heute schon öfters gehört, auch bei den vorhergehenden Tagesordnungspunkten, dass im Gesundheits­wesen in Österreich doch vieles im Argen liegt. Und man hat den Eindruck, das grüne Ministerium ist ein bisschen überfordert damit. Ich möchte aber noch kurz, bevor ich dann auf die Materie eingehe, auf Kollegin Geieregger und Kollegen Ebner reflektieren.

Wo ist denn Kollegin Geieregger? – Gerade nicht anwesend, na ja. Sie hat vorhin allen Ernstes behauptet, es dürfen aus ökonomischen Gründen keine Patienten abgelehnt werden. – Ja, aber das passiert leider Gottes, es passiert schon. Sie hat gesagt, in der Zukunft darf das nicht passieren. – Aber es passiert schon, es ist bereits Realität, dass aus ökonomischen Gründen medizinische Behandlungen abgelehnt werden.

In Salzburg ist es mir tatsächlich passiert, dass Menschen mit mir Kontakt aufge­nommen und mich gebeten haben, ich möge doch bitte mit den Verantwort­lichen im Spital reden, weil sie sich nicht mehr zu helfen wissen: Einer 80-jährigen Frau wurde das Setzen einer Magensonde verweigert. Genauso wurde einer älteren Dame eine andere Behandlung auch aus Altersgründen vorenthalten, weil es sich quasi eh nicht mehr auszahlt. Unter der Hand wurde dann auch irgendwie bestätigt, dass mit älteren Patienten tatsächlich etwas rüder umgegan­gen wird. Es wird also sehr wohl bei der älteren Generation bereits eingespart, es


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werden sehr wohl aus ökonomischen Gründen medizinische Behandlungen abgelehnt. (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger: So etwas zu behaupten ist unglaublich!)

Das Nächste: Kollegin Geieregger hat uns Freiheitliche pauschal als Impfgegner dargestellt. – Das stimmt ja gar nicht, das ist überhaupt nicht wahr! Wir sind nur massiv gegen die Coronaimpfung, aus bekannten Gründen, weil wir uns nicht als Versuchskaninchen für einen nicht erprobten Impfstoff zur Verfügung stellen. Ich bin zeckenschutzgeimpft, ich bin gegen Hepatitis geimpft, ich habe alle gängigen Impfungen und bin damit sehr glücklich und zufrieden, aber diesen Coronaimpfstoff würde ich mir sicherlich nicht in meine Venen jagen lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Kollegin Geieregger hat die Oppositionsparteien eingeladen, sich vielleicht doch noch einen Ruck zu geben und diesem einen Tagesordnungspunkt zuzustimmen. Ich kann ihr die Einladung nur zurückgeben, nämlich dem Antrag, den ich am Schluss dieser Rede einbringen werde, zuzustimmen.

Zu Kollegen Ebner, der gesagt hat, die  Oppositionsparteien, auch die Freiheitlichen, stellen alles so dar, als wäre im Gesundheitssystem in Österreich „alles grottenschlecht“: Mitnichten, das haben wir ja gar nicht gesagt. Es liegt aber vieles im Argen. Ich bin 1963 in Salzburg, in Österreich auf die Welt gekommen, ich kenne den Unterschied. Es ist schlechter geworden – es ist schlechter geworden! Bevor alles den Bach runtergeht, dürfen wir als Politiker wohl bitte Fehler und Missstände aufzeigen. Ich glaube, wir sind dazu verpflichtet, dass wir darauf hinweisen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Buchmann.)

Missstände haben wir auch in der Arznei- - (Bundesrat Buchmann: Meinst du die ÖVP-Alleinregierung 66, oder was?) – Herr Doktor außer Dienst, bitte melden Sie sich zu Wort (Bundesrat Buchmann: Ja! Meinst du die ÖVP-Alleinregierung 66, oder was?) und hören Sie gut zu, vielleicht können Sie etwas von meinem Redebeitrag lernen! (Beifall bei der FPÖ.)


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Auch bei der Arzneimittelversorgung liegt einiges im Argen, es schaut nicht viel besser aus als im Gesundheitssystem. Und wiederum: Es ist der grüne Minister, der die Gesundheit der Menschen in Österreich riskiert.

Es ist uns ja allen klar, dass aufgrund dieser eigentlich hausgemachten immens hohen Inflation und der daraus resultierenden hohen Preise auch die Preise für die Medikamente und für die Rohstoffe gestiegen sind. Wir stehen kurz vor einem Kollaps der Arzneimittelversorgungskette – kurz vor einem Kollaps! –, weil eben pharmazeutische Großhändler bei den gestiegenen Personal- und Energiekosten einfach nicht mehr günstig und kostendeckend liefern können. Das geht sich ja gar nicht mehr aus.

Aber, und jetzt kommen Sie ins Spiel, Herr Minister: Ohne entsprechende finanzielle Anpassung der Spannen werden weitere Arzneimittel aussortiert werden. Ich denke da an Kinderarzneimittel, ich denke da an Schmerzmittel, Antibiotika, Blutdruckmittel und vieles mehr – alles Medikamente, die viele, viele Menschen im Land brauchen. Das wäre echt eine Katastrophe.

Bereits im Frühling – das ist wieder ärgerlich, weil ihr von dieser schwarz-grünen Bundesregierung alle zusammen so beratungsresistent seid – haben wir Freiheitliche Vorschläge eingebracht, um jetzt im Winter drohende Engpässe abzuwenden, aber all unsere Vorschläge und Anträge wurden vom grünen Gesundheitsminister vom Tisch gefegt, einfach abgewürgt. Da sind Sie wirklich auf einem Ohr taub und auf einem Auge blind.

Aber siehe da, jetzt, 5 Minuten vor zwölf, kommt doch noch ein bissel etwas von Ihnen daher, ein kleiner Vorschlag. Es ist aber halt nur ein Bagatellbetrag, den Sie anbieten, nur auf ein Jahr befristet, nur auf Antrag und mit einem riesigen Bürokratieaufwand verbunden. Der richtige Weg wäre aber, eine sofortige Anpassung, eine Valorisierung des Spannensystems für Großhändler zu machen. (Bundesminister Rauch: ... verwendet worden ist, das ist an Ihnen vorbeigezogen!) Wenn diese Vertriebsspannen nicht angepasst werden – nämlich eine komplette Anpassung – und so gewährleistet werden kann (Bundesminister Rauch: Sie


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wissen nicht, wovon Sie reden!), dass die Lieferketten in Österreich garantiert werden, dann bricht das halt einmal zeitnahe zusammen (Zwischenbemerkung von Bundesminister Rauch), Herr Minister, dann bricht es zusammen. (Beifall bei der FPÖ.)

Weil Sie sagen, da ist etwas an mir vorbeigegangen (Bundesminister Rauch: Ja!): Sie haben sogar unsere Vorschläge in diese Richtung abgelehnt. Kollege Kaniak hat Vorschläge eingebracht (Zwischenbemerkung von Bundesminister Rauch), und Sie haben gesagt: Schwachsinn! – Das war auch nicht gerade freundlich und nett, was Sie zu Kollegen Kaniak gesagt haben. Schwachsinn haben Sie gesagt – aber gut. (Bundesrat Schreuder: Ja, weil ihr immer so nett seids!)

Wichtig ist nicht nur eine gute Bevorratung von Medikamenten, sondern auch, die Produktion von Arzneimitteln im eigenen Land voranzutreiben. (Zwi­schen­bemerkung von Bundesminister Rauch.) Da haben wir ja meiner Erinnerung nach nur eine einzige Produktionsstätte, denn vieles wurde ins Ausland ausgelagert. (Bundesminister Rauch: ... 50 Millionen haben sie gekriegt!) – Ja, aber das fällt uns jetzt am Schädel, dass wir so viele - - (Bundesminister Rauch: Die haben 50 Millionen Zuschuss von der Bundesregierung bekommen!) – Ja, aber es fällt uns auf den Kopf, Herr Minister.

Es freut mich aber wirklich, dass Sie mir heute einmal ernsthaft zuhören, normalerweise vergraben Sie sich immer - - (Bundesminister Rauch: Ich höre immer zu!) – Nein, normalerweise vergraben Sie sich im Handy oder in irgendwelchen Akten, darum freut es mich - - (Zwischenrufe bei Grünen und ÖVP. – Rufe bei der ÖVP: Blödsinn! – Beifall bei der FPÖ.) Darum freut es mich, dass Sie heute einmal aufmerksam sind, das ist ja schön. (Bundesminister Rauch: Das ist eine Unwahrheit nach der anderen!) – Nein, das ist ja keine Unwahrheit. (Bundesminister Rauch: Das ist eine Unwahrheit nach der anderen!)  Herr Minister, ich habe schon öfter zu Ihnen gesagt: Schauen Sie mich an, wenn ich mit Ihnen rede – aber gut. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen. – Bundes­rat Schreuder: Rüpelhaft! Schlechtes Benehmen!)


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Anstatt dass Sie die Grundprobleme an der Wurzel packen und nachhaltige Lösungen schaffen, werden halt – das habe ich schon gesagt – unsere freiheitlichen Vorlagen und Vorschläge vom Tisch gefegt.

Das Traurige aber ist, Herr Minister, dass Sie mit Ihrer grün-ideologischen Agitation wirklich die Gesundheit im Land gefährden – es ist so. Wenn man sich den Unterschied anschaut: Bei Corona war Ihnen das Geld und alles egal, es war einfach schlicht und ergreifend wurscht (Bundesrat Schreuder: Sagst du auch noch was zu Ausländern?!), dass Sie zig, zig, zig Millionen Impfdosen gekauft haben. Sie haben Milliarden von Euro in den Sand gesetzt. (Zwischenruf des Bundesrates Gfrerer.) Auch da haben wir Freiheitliche mehrfach davor gewarnt, keine voreiligen Käufe zu tätigen oder einen unerforschten Impfstoff einzu­kaufen. Na ja, es ist ja auch budgetiert worden, das war ein Fehler. (Bundesrat Schreuder: Na kaufen wir Pferde! Und Entwurmungsmittel! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Wir wissen, dass das grüne Gesundheitsministerium nicht kalkulieren kann, nicht ordentlich rechnen kann und nicht budgetieren kann – ich meine, die Rechnung auf Kosten der Steuerzahler ist uns ja präsentiert worden (Bundesrat Gfrerer: Wurmmittel für Pferde!) –, denn bei insgesamt 18,7 Millionen Impfdosen ist das Haltbarkeitsdatum abgelaufen, bei 18,7 Millionen Impfdosen! (Bundesrat Schreuder: Wir hätten Entwurmungsmittel für Pferde kaufen sollen!) Das muss ja jemand zahlen. (Zwischenruf der Bundesrätin Huber.) Und 11,3 Millio­nen Impfdosen mussten entsorgt werden, das hat ja auch irgendjemand zahlen müssen, nämlich die österreichischen Steuerzahler. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich weiß nicht, ob es Tausende, Hunderttausende, Millionen Impfdosen sind – da gibt es keine validen Zahlen dazu –, die einfach ins Ausland verschenkt wurden – Impfdosen, die der österreichische Steuerzahler bezahlt hat. (Zwischenruf bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Skandal, Entwicklungshilfe ...!)

Da muss ich Ihnen schon sagen, das ist nicht nur grob fahrlässig, sondern es werden da sogar wissentlich und vorsätzlich Millionen von Euro an


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Steuergeldern in den Sand gesetzt. (Beifall bei der FPÖ.) Bei anderen Dingen aber, bei denen es eigentlich nicht notwendig wäre, beginnt man zu sparen.

Sie haben es heute selbst schon gesagt, Herr Minister, und das ist ein Punkt, der wirklich nervig ist, wenn man österreichisches Steuergeld dafür verwendet, um Arzneimittel einzukaufen, und dann keine Kostentransparenz hat. Wenn man dann im Ausschuss nachfragt und von Ihrem Ministerium die Antwort bekommt, dass ein Teil der Verträge der Verschwiegenheit unterliegt, dann kann es das ja wohl nicht sein. Sie haben das vorhin Gott sei Dank selbst ange­sprochen; das dürfte auch Sie ärgern. Das ist ja wirklich ein Wahnsinn. Ich glaube, die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, dass sie weiß, was denn das kostet, wenn öffentliche Gelder ausgegeben werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Laut Ages haben 2019 323 Arzneimittel gefehlt, 2020 waren es 1 096, 2021 788, 2022 waren es 1 257 und 2023 ist die Tendenz steigend, sind es noch viel mehr. Das heißt – ich habe die Zahlen jetzt wirklich nur von 2019 weg erwähnt, da waren sie noch sehr niedrig –, drei grüne Gesundheitsminister haben es wirklich nicht geschafft, die Medikamentenlieferkette und damit die flächendeckende Versorgung in Österreich sicherzustellen. Ihre Maßnahmen sind einfach nicht geeignet, um etwaige Medikamentenengpässe zu beheben. Daher stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket zur Beseitigung der Medikamentenengpässe“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgendes Maßnahmenpaket zur Beseiti­gung der Medikamentenengpässe beinhaltet:


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1) Neuerstellung der Verordnung zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung.

2) Erleichtern der Abgabe- und Verrechnungsbestimmungen für Apotheken

a) Abgabeerlaubnis von gleichwertigen Arzneimitteln – notfalls auch in anderer Stärke und Stückzahl, sofern eine verordnete Therapie damit durch­geführt werden kann UND die verordneten Arzneimittel nicht verfügbar sind.

b) Erlaubnis der magistralen Rezeptur erweitern.

c) Sicherstellung der Kostenübernahme in den oben genannten Fällen durch die SV (wie in Deutschland seit 2020!)

3) Festlegung einer ,Liste essentieller Arzneimittel‘, wobei die Arzneimittel-Großhändler eine Lagerreichweite von drei Monaten haben müssen, sowie im Gegenzug Einführung einer Aufwandsentschädigung für den Großhandel und Einführung einer Belieferungspflicht an den vollsortierten Großhandel.

4) Evaluierung der österreichischen Arzneimittel-Preise und Arzneimittel-Spannen sowie eine automatische Aufhebung des Höchstpreises bei versor­gungsrelevanten Lieferengpässen.

5) Schaffung eines Anreizsystems bei der Preisfestlegung von Arzneimitteln, in dem hohe europäische/österreichische Fertigungstiefe bei Arzneimitteln auch finanziell belohnt wird und dadurch Investitionsanreize für eine europäi­sche Produktion gesetzt werden.“

*****

Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag. Der Kollege hat es eh zuerst schon gesagt: Sollten die Grünen heute da dagegenstimmen, darf ich Ihnen den Antrag gleich dalassen, damit Sie ihn vielleicht durchschauen. Es sind wirklich Punkte drinnen, die wir gemeinsam umsetzen könnten und die dem österreichi­schen Volk gut täten. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Doppler


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überreicht Bundesminister Rauch den eben verlesenen Antrag. – Bundesminister Rauch: Ich schicke Ihnen eine Liste, was davon schon umgesetzt ist, weil drei Viertel davon sind bereits umgesetzt! Tut mir leid!)

16.30


Vizepräsidentin Margit Göll: Der von den Bundesräten Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Maßnahmenpaket zur Beseitigung der Medikamentenengpässe“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte sehr.


16.31.16

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ach, ich wollte jetzt eigentlich gar nichts auf die Ausführungen der Kollegin Doppler erwidern, aber ein paar Dinge muss ich einfach schon sagen. (Vizepräsidentin Hahn übernimmt den Vorsitz.)

Zur Preistransparenz muss ich sagen: Wenn ich in die Apotheke gehe, steht auf der Quittung immer ganz genau oben: entweder Rezeptgebühr oder Privatpreis. Also in meiner Apotheke ist das zumindest so. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Dann kann ich vielleicht gleich überleiten, damit das jetzt hier auch alle hören: Im Ausschuss wurde explizit nach dem Preis von Paxlovid gefragt. Da wurde von den Mitarbeiter:innen des Ministeriums gesagt, das unterliegt grundsätzlich der Verschwiegenheit, aber wenn es möglich ist, wird uns der Preis mitgeteilt. Also das war keine pauschale Antwort, wir wissen nicht, was ein Medikament kostet, sondern es ging explizit um ein Medikament.

Vielleicht noch ein letzter Satz: Da ich ja, wie Sie alle wissen, vom Attersee komme und Kollege Kaniak dort eine Apotheke betreibt, kann ich doch immer


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ein bisschen Eigeninteresse seinerseits bei verschiedenen Vorschlägen im Hintergrund durchhören. Das bleibt irgendwie nicht aus, insbesondere wenn es um den Großhandel geht.

Ja, es gab tatsächlich – und ich komme jetzt zu den Tagesordnungspunkten – im Jahr 2022 1 257 Meldungen zu Arzneimittelspezialitäten, die nicht aus­reichend beziehungsweise nicht verfügbar waren. Ich muss auch gleich sagen, dass Lieferengpässe grundsätzlich, insbesondere bei Medikamenten, ein globales Problem darstellen. Es sind aber trotz dieser Schwierigkeiten, die es gegeben hat, beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen keine Fälle gemeldet worden, bei denen eine Patientin oder ein Patient aufgrund dieser Medikamentenlieferengpässe zu Schaden gekommen wäre, weil nämlich in nahezu allen Fällen wirkstoffgleiche Medikamente (Zwischenruf der Bundes­rätin Doppler) oder therapeutisch gleichwertige Ersatzpräparate mit gleicher Wirkung zur Verfügung stehen. In anderen Ländern wird das ja auch so gemacht.

Es wurde ja über die Wirkstoffverschreibung, die ja leider nicht gekommen ist, in den Medien lange hin und her diskutiert, aber auch jetzt ist es schon so: Wenn das Medikament nicht verfügbar ist, geht das innerhalb von Minuten, dass die Apotheke schaut, was es für ein Ersatzmedikament gibt. Also da ist bis jetzt kein Problem aufgetreten. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist gut, weil es nämlich jetzt grundsätzlich schon so ist, dass die primäre Verantwortung dafür, die Lieferfähigkeit von Medikamenten aufrechtzuerhalten, bei der Zulassungsinhaberin oder beim Zulassungsinhaber beziehungsweise eben bei der Großhändlerin oder beim Großhändler liegt. Die heute unter den Tagesordnungspunkten 15 bis 17 zu beschließenden Gesetze sollen jetzt aber verbindlich sicherstellen, dass in Österreich in Zukunft genügend Arzneimittel und Wirkstoffe vorrätig sind.

Die Bevorratung an sich soll dann über Arzneimittelgroßhändler erfolgen, die wiederum im Bedarfsfall auch für diesen Mehraufwand entschädigt werden.


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Deshalb wird jetzt auf nationaler Ebene ein wichtiger Schritt zur Verfügbarkeit von Arzneimitten gesetzt, aber ich muss mich jetzt an das halten, was der Herr Bundesminister auch schon richtigerweise in der Nationalratsdebatte ausgeführt hat: Eine nachhaltige Lösung dieser Frage kann und muss auf EU-Ebene entwickelt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.35


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. – Bitte schön.


16.35.26

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der drohende Engpass bei Arzneimitteln ist ein Problem, das sich schon länger abgezeichnet hat und gerade auch in den letzten Jahren der Pandemie spürbar war. Das sind eben dieser zunehmende Engpass und die drohende Versor­gungsunsicherheit, also der Mangel von Medikamenten in Österreich.

Die pharmazeutische Industrie und der Arzneimittelgroßhandel sind ja seit 1. April 2020 dazu verpflichtet, drohende Vertriebseinschränkungen von bestimmten Arzneimitteln zu melden. Das hat natürlich einiges aufgezeigt, wie es Kollegin Doppler schon erwähnt hat. Laut Ages waren 2019 noch 323 Arzneimittel von Lieferschwierigkeiten betroffen, da hat es noch keine Meldepflicht gegeben. 2020 hat es 1 096 Arzneimittel gegeben, bei denen ein Mangel zu verzeichnen war, 2021 788 Arzneimittel und 2022 1 257 Arznei­mittel, die nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden konnten.

Aber Lieferengpässe bei Arzneimitteln – und das möchte ich hier schon auf den Punkt bringen – sind nicht nur ein Thema in Österreich, sondern sind mittler­weile ein globales Problem geworden. Dem liegt ein generelles Marktversagen zugrunde, das mittelfristig nicht nur nationalstaatlich gelöst werden kann, sondern zumindest auf EU-Ebene angegangen werden muss, wie Kollegin Hauschildt-Buschberger am Ende ihrer Rede schon erwähnt hat, da man


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nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Ländern im Europäischen Wirtschaftsraum von dieser Problematik betroffen ist.

Trotzdem sind die Maßnahmen, die wir heute auf den Weg bringen, sehr, sehr wichtig. Das ist hier auf nationaler Ebene ein erster Schritt, um die Versorgung kurzfristig wieder sicherzustellen.

Der erste Punkt der Maßnahmen betrifft die verpflichtende Bevorratung von Medikamenten, bei denen es absehbar ist beziehungsweise bereits der Fall ist, dass die Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Dabei werden jetzt der Mehraufwand und die Lagerkosten, die durch die längere Bevorratung entstehen, vom Bund abgedeckt.

Die zweite Maßnahme betrifft die Medikamente im Niedrigpreissegment, also alle, deren Preis unter der Rezeptgebühr liegt. Da soll ein Infrastruktur­kostenbeitrag die Versorgung mit diesen Medikamenten sicherstellen, weil die Verbreitung und Verteilung der Medikamente ja für alle gleich ist.

Die dritte wichtige Maßnahme wird sein: Bei Engpässen von bestimmten Präparaten soll es künftig einfacher gemacht werden, gleiche oder gleichwertige Präparate, die bereits im Europäischen Wirtschaftsraum eine Zulassung haben, auch in Österreich in den Handel zu bringen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist enorm wichtig und von enormer Bedeutung, dass die Bundesregierung hier kurzfristig die Verantwortung übernimmt und im Sinne der Patienten und der Patientinnen Maßnahmen für die Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln setzt.

Es ist jedoch auch notwendig, dass die Pharmaindustrie und im Besonderen der Pharmagroßhandel für die Bevorratung in die Pflicht genommen wird und dass beim Inverkehrbringen bis zu den Apotheken mit einer lückenlosen Doku­mentation für Transparenz gesorgt wird, damit Medikamente nicht einfach am Markt verschwinden können.


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Mittelfristig und kurzfristig gesehen werden wir nicht umhinkommen, die Produktion von Wirkstoffen, von Arzneimitteln in Europa zu stärken, um so bei der Beschaffung aus der Abhängigkeit von China und Fernost zu gelangen. Denn: Einige wenige Produzenten weltweit, Lieferkettenprobleme, Marktver­werfungen und Qualitätsmängel, wie wir sie kennen, sind eine Gefahr für die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln und das Gesundheitssystem in Europa und natürlich auch in Österreich. In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.39


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Präsidentin Mag.a Claudia Arpa. – Bitte.


16.40.03

Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Vizepräsidentin! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen und Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Pandemie hat uns ja gezeigt, wie stark die Abhängigkeit Österreichs von vielen Ländern der Welt ist, vor allem was die Versorgung mit Medikamenten betrifft. Leider hat sich diese Abhängigkeit noch nicht so richtig reduziert, obwohl die Bundesregierung, obwohl verschiedenste Gesund­heits­minister immer wieder Ankündigungen in diese Richtung gemacht haben. Wir werden also heute ein Gesetz beschließen, um die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln in Österreich zu gewährleisten.

Das bedeutet, dass die Arzneimittelgroßhändler zukünftig Geld zur Verfügung bekommen, damit sie nicht aus diversen Rentabilitätsgründen – es wurde ja vorher schon angesprochen – gewisse Arzneimittel einfach aus dem Sortiment nehmen. Andererseits soll aber auch das Inverkehrbringen von Arzneimitteln bis zum jeweiligen Verfallsdatum möglich sein. Was bedeutet das? – Wenn ein Medikament ablaufen würde, kann das der Hersteller oder der Großhändler weiterhin ausliefern und an die Apotheke verkaufen, aber natürlich gilt das nur für Medikamente, von denen man weiß, dass diese Produkte auch weiterhin


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wirksam sein werden. Das ist auch wichtig, um Lieferengpässe zu vermeiden. Es wäre ja aus meiner Sicht auch schade, Medikamente, die noch gut zu verwenden sind, einfach so zu entsorgen.

Die Verpflichtung zur Bevorratung wurde ja schon beschlossen, aber leider muss jetzt, wie es manchmal beziehungsweise oft bei den Regierungsparteien vor­kommt, wieder etwas repariert werden. Die Mehrkosten der Lagerung wurden zuerst nicht mit bedacht, aber das Gesetz wurde jetzt in dieser Hinsicht repariert. Insofern sehen wir das als guten Weg und stimmen da auch zu, denn es wird ja auch eine Deckelung geben, damit die Mehrkosten auch dement­sprechend abgegolten werden können.

Betreffend Überbrückung von Lieferengpässen, und das war heute schon wirklich einhelliger Tenor, sollten wir wirklich darüber nachdenken, dass erstens einmal die Produktion wieder nach Österreich kommen kann, aber auch darüber, dass es möglich ist, Medikamente zu verwenden, die zwar noch nicht in Österreich, aber im EWR-Raum bereits zugelassen sind, aber dafür mit deutschem Beipackzettel.

Und noch einmal zurück zur Abdeckung des Medikamentenbedarfs und zur Produktion: Ich glaube, dass es einfach wichtig ist, auf eine EU-Perspektive zu schauen und das gemeinsam zu machen, denn wir brauchen eine EU-Gesamtstrategie. Der Herr Minister hat das ja auch schon bei der Minister­rats­sitzung gesagt, weil es einfach eine Problematik ist, die auf EU-Ebene zu lösen ist, und das ist wichtig, sonst machen wir uns weiterhin abhängig vom internationalen Markt.

Aus unserer Sicht sage ich noch einmal ergänzend und als Hervorhebung, dass man die Produktion eben nach Europa holen sollte, denn wir hätten ja das Motto: Was jemand in Europa verkaufen will, sollte auch in Europa produziert werden. Unser Ziel muss es einfach sein, die Versorgung mit Medikamenten in der EU beziehungsweise in Österreich sicherzustellen, und wie gesagt die europäische Ebene ist da eine ganz wichtige.


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Deswegen sage ich auch dem Herrn Minister herzlichen Dank dafür, dass er so beharrlich verhandelt und schaut, dass die Medikamente in Österreich vorhanden sind. Wir haben im Ausschuss auch gehört, dass der Medikamenten­engpass mittlerweile im Griff ist. In diesem Sinne sage ich Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.)

16.43


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer abschließenden Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Rauch. – Bitte schön.


16.44.02

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Vorsitzende! Hohes Haus! Frau Bundesrätin Doppler, ich muss jetzt einfach ein paar Dinge klarstellen, weil Sie davon gesprochen haben, dass Geschichten nicht passiert sind: Die sind am Weg! Es tut mir wirklich leid, es dürfte Ihnen entgangen sein, dass die Verlängerung des Preisbandes, ein ausdrücklicher Wunsch auch der Pharmaindustrie, gemacht wird. Es ist Ihnen schlicht entgangen. Das ist ein Abkommen zwischen der Sozialversicherung und uns – und es war ein Wunsch, um zu verhindern, dass aufgrund des zu geringen Preises Medikamente ausgelistet werden. Das ist ein kompliziertes System. Das können Sie gerne mit Ihrem Kollegen Kaniak diskutieren, er weiß in dieser Frage, wovon er spricht: Das ist erledigt. Das ist schlicht und ergreifend erledigt. Sie stellen sich hierher und reden davon, dass man das tun muss. – Das ist gemacht! Fragen Sie ihn! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Die Erleichterung von Importen aus dem EWR-Raum: ist gemacht, ist erledigt! Die Ausweitung der magistralen Zubereitung in Apotheken: ist gemacht, ist umgesetzt! Also ich bitte Sie wirklich, wenn Sie hier heraußen stehen und Dinge fordern oder mir vorwerfen, untätig gewesen zu sein (Bundesrätin Doppler: Das habe ich nicht gesagt! Medikamente im EWR hab ich nicht gesagt!), dann bitte erkundigen Sie sich vorher darüber, was umgesetzt ist und was nicht.


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Ich lasse mich für alles kritisieren, was nicht passiert ist (Bundesrätin Doppler: Das habe ich ja nicht gesagt!) und was nicht funktioniert, aber von Dingen, die gemacht worden sind, bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass sie umgesetzt sind. Wir haben damit Rahmenbedingungen geschaffen, um Engpässe zu verhindern.

Ja, eines noch, zum Standort: Ich bin nach Brüssel gepilgert, um für den Standort Kundl die 50 Millionen Euro Förderung der Bundesregierung freizu­kriegen, weil die von der Kommission blockiert worden sind, und sie sind geflossen, mit dem Effekt, dass - - (Bundesrat Schennach: Das stimmt!) – Danke schön. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von Grünen, ÖVP und SPÖ.) Das ist wichtig, weil Kundl ein zentraler Standort in der Antibiotikaproduktion ist, und zwar nicht nur für Österreich, sondern für ganz Europa. Es ist das größte Werk, das wir in Europa haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundes­rät:innen der SPÖ. – Bundesrat Schennach: 6 000 Mitarbeitende!)

Was die gesamteuropäische Lösung angeht: Wir beklagen bei Gas eine Abhängigkeit von russischem Gas in der Größenordnung von 80 Prozent. Wir haben bei einzelnen Wirkstoffen eine europäische Abhängigkeit – eine europäische! – von einzelnen Wirkstoffherstellern in China von 90 bis 95 Pro­zent, von einem einzigen Hersteller! Das ist der Schlüssel, und darum sind die Europäische Kommission und alle Mitgliedstaaten so darauf aus, diese Pharmalegislative im nächsten Jahr über die Bühne zu bekommen, damit die Voraussetzungen geschaffen werden, das zu beheben.

Es ist eine komplette Illusion, und ich bitte das zur Kenntnis zu nehmen, dass Österreich als Land mit neun Millionen Einwohner:innen auch nur ansatzweise in der Lage sein könnte, mit der Pharmaindustrie auf Augenhöhe zu verhandeln, um Medikamente zu beschaffen. Ohne EU geht da genau gar nichts. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Es gibt diese gemeinsame Beschaffung, und zwar entlang von Kriterien, und ja, Sie haben recht, mich ärgert das, wenn Verträge nicht transparent gemacht werden können. Wenn mit Steuergeld Dinge beschafft werden, ist es eine Verpflichtung, das auch transparent machen zu dürfen.


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Das ist aber der Punkt, warum dieses Bewertungsboard – und darum habe ich vorhin so argumentiert – gemacht wird: damit bei den hochpreisigen Medikamenten in den Landesspitälern Transparenz hineinkommt. Ich bitte Sie einfach, das jetzt auch so zur Kenntnis zu nehmen. Das wird passieren.

Was wir jetzt gemacht haben, ist eine Übergangslösung, um sicherzustellen, dass sowohl mit der Pharmig als auch mit der Phago – das sind die beiden Interes­senvertreter der Pharmaindustrie und des Pharmagroßhandels – die Lagerhaltung passiert, dieser Beitrag für die Lagerhaltung geleistet wird und damit die Chance besteht, Engpässe jedenfalls bis zum nächsten Jahr zu verhindern und zu überbrücken, weil das – und das ist auf europäischer Ebene klar – im nächsten Jahr stehen muss, und zwar gesamteuropäisch, sonst wird sich das nicht ausgehen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.48 16.48.22


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesord­nungs­punkte getrennt erfolgt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln erlassen und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 252

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Maßnahmenpaket zur Beseitigung der Medikamentenengpässe“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungs­antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenminderheit, der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittel­gesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arznei­waren­einfuhrgesetz 2010, das Rezeptpflichtgesetz und das Tierarzneimittelgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, erneut um ein Handzeichen. – Auch dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.50.1618. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz und das Tierärztekammergesetz geändert werden (3760/A und 2371 d.B. sowie 11359/BR d.B. und 11392/BR d.B.)



BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 253

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin hiezu ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um den Bericht.


16.50.38

Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz und das Tierärztekammergesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Das war übrigens mein letzter Bericht für 2023. – Frohe Weihnachten! (Beifall bei Bundesrät:innen von Grünen, ÖVP und SPÖ.)


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich danke auch für den letzten Bericht für dieses Jahr.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. – Bitte, Herr Bundesrat.


16.51.24

Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Liebe Freunde hier und zu Hause! Grüß Gott! Diese Änderung bedeutet einen massi­ven Eingriff in die Privatautonomie der Ärztekammer. In einem Machtrausch


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(Bundesrat Schennach: „Machtrausch“?!) will die Regierung ungerechtfertigten Einfluss in der Ärztekammer erzwingen. (Bundesrätin Schumann: Die völlig ohnmächtige Ärztekammer! – Bundesrat Schreuder: Die haben das Meinl-Haus gekauft! Das ist ja ein Wahnsinn! – Bundesrätin Schumann: Natürlich, ich weiß es, was ...! Da brauchst mir nichts zu erzählen!) Ich verstehe auch nicht, warum der Gesundheitsminister Einfluss auf die Disziplinarkommission haben soll. Das kann ja nur einen Grund haben, nämlich dass man eben Ärzte kontrolliert – und das wollen wir sicher nicht haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Der gesamte Antrag zielt ja nur darauf ab, in Zukunft Ärzte und Tierärzte während einer Pandemie oder Epidemie unter Kontrolle zu halten. Die Ärzte­kammer kann aber nur frei agieren, wenn sie eben frei ist. Eine Kontrolle würde da nur schaden. Die Ärztekammer ist ja auch ein Regulativ, weil man auf sie hört. Man wird aber nicht mehr auf sie hören, wenn sie am Gängelband der Regierung ist. So ist unsere Forderung: Wir wollen eine freie und unabhän­gige Ärztekammer; wir wollen eine freie und unabhängige Kammer für Zahnärzte; und wir wollen eine freie und unabhängige Kammer für Tierärzte.

Wir stimmen dem nicht zu. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.52


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Bitte schön.


16.53.03

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich ja nicht so oft zu Gesundheitsthemen zu Wort, denn das macht normalerweise meine Kollegin Hauschildt-Buschberger. Sie brachte heute aber schon so viele Berichte, daher nehme ich ihr gerne etwas ab.


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Ich möchte jetzt allerdings tatsächlich die Gelegenheit nutzen, um eine Nachricht anzusprechen, die in die Hitze unserer Politdiskussionen, unserer innenpoli­tischen Auseinandersetzungen hereingebrochen ist und mich zutiefst betroffen macht: In Tschechien, auf der Karls-Universität am Jan-Palach-Platz, wer den kennt, hat es eine Schießerei gegeben. Offensichtlich gibt es viele Tote. Ich habe sehr lange in Prag gearbeitet, deswegen bin ich persönlich sehr betroffen. Ich habe immer auf die Universität hingeschaut, habe viele Freunde und Freundin­nen dort.

Wir als Bundesrat haben ja sehr enge Beziehungen zu unseren tschechischen Kolleginnen und Kollegen. (Bundesrat Schennach: Das ist richtig!) Ich finde es in diesem Moment ganz wichtig, dass wir als Bundesrat unseren tschechischen Freundinnen und Freunden da beistehen und sagen: Liebe Tschechen, wir in Österreich sind auf eurer Seite! Vážení Česi! Rakousko je na vaší straně! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Zum Gesetz: Kommen wir doch zur politischen Auseinandersetzung, die auch wichtig ist. Ich finde es dann doch etwas skurril, dass hier soeben eine Mitleidsrede auf die Ärztekammer vom Stapel gelassen worden ist. Ich verbuche das ein bisschen auf der humoristischen Seite, wenn ich das darf. Wir in Wien wundern uns gerade, dass von der Ärztekammer eine sehr teure Immobilie gekauft wurde.

Worum geht es tatsächlich? – Einfach um faktenorientiert zu sein: Es geht erstens um eine Korrektur, die aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungs­gerichtshofes notwendig geworden ist. Es geht um die Neuregelung und die Bestellung der Mitglieder der Disziplinarkommission. Da ist natürlich der Gesetz­geber und nicht die Ärztekammer selbst gefordert.

Es geht auch um die Berufsausübung ausländischer Ärzte und Ärztinnen, nämlich um eine Verlängerung einer Ausnahmeregelung, die damals in der Covid-Zeit entstanden ist: Um eine schnelle Berufsausübung zu ermöglichen, kann die Nostri­fizierung nachgereicht werden. Man kann freilich darüber nachdenken, ob man


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das in ein Dauerrecht überführt. In der jetzigen Phase geht es einmal um eine Verlängerung dieser Ausnahmeregelungen. Das ist alles, was dieses Gesetz macht.

Ich möchte schon auch sagen, dass heute in den Debatten zu dieser Gesund­heits­reform, diesem riesigen, wesentlichen Brocken des Finanzausgleichs­gesetzes, das uns ja die vergangenen beiden Tage schon begleitet hat, auf den ich wirklich enorm stolz bin, tatsächlich viel Unsinn gesprochen worden ist.

Ich will auch noch daran erinnern, weil wir doch im Bundesrat sind, dass, wenn wir wollen, dass Ärztinnen und Ärzte in Österreich einen guten Arbeitsplatz vorfinden, vor allem die Spitalserhalter gefordert sind, entsprechende Arbeits­bedingungen zu schaffen, damit sich Ärztinnen und Ärzte wohlfühlen. Wenn man mit Turnusärztinnen und Turnusärzten – ich habe selber welche in meinem Freundeskreis – oder auch mit offiziellen Vertretern spricht, dann hört man ziemlich schlimme Sachen. Es gibt in Österreich tatsächlich ein Ausbildungsprob­lem, und das müssen die Erhalter lösen. Die Erhalter – und das sei hier im Bundesrat deutlich gesagt – sind in den meisten Fällen die Bundesländer. Des­wegen ist es wichtig, statt immer nur zu sagen: Lieber Bund, mach etwas!, dass wir als Länderkammer in unserem eigenen Bereich deutlich machen, wo ein Lösungsansatz zu finden ist: bei den Spitalserhaltern, und das sind vor allem die Bundesländer. – Danke schön.

Da es meine letzte Rede heuer ist: Weil Weihnachten vor der Türe steht, ist es natürlich auch mir noch ein Anliegen, allen ein frohes Fest zu wünschen. Ich wünsche, dass 2024 für uns alle – es wird zwar wahrscheinlich wahltechnisch mitunter ein bisschen ruppig werden – ein gutes Jahr wird.

Erlauben Sie mir auch noch, zu sagen – auch wenn es ein bisschen humoristisch ist –: Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Hass und Hetze gegen „Last Christmas“ von Wham! unberechtigt ist. Es ist ein großartiger Song! (Allgemeine


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Heiterkeit. – Beifall bei Bundesrät:innen von Grünen und ÖVP. – Rufe bei der ÖVP: Woohoo! – Bundesrat Schachner – singend –: Last Christmas I gave you - -!)

16.58


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Günther Ruprecht. – Bitte, Herr Bundesrat.


16.58.26

Bundesrat Günther Ruprecht (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich habe jetzt zu denen gehört, die applaudiert haben. Horst Schachner singt sogar die zweite Strophe auswendig, es ist ein Wahnsinn. (Heiterkeit bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) Das ist ja grandios.

Bis zum heutigen Tag bin ich auch davon ausgegangen, dass die Gesundheits­versorgung in Österreich durchwegs ein überparteiliches Anliegen ist. Im Großen und Ganzen ist es, glaube ich, auch so. Ich glaube, dass da Parteitaktik oder irgendwelches Geplänkel keine Rollen spielen sollen, weil es um die Patienten­versorgung in Österreich geht.

Herr Bundesminister Rauch, da ist in Abstimmung mit Bundeskanzler Karl Nehammer und der Volkspartei einiges gelungen. Es wurden heute schon einige Zahlen betreffend den Finanzausgleich genannt. Jährlich sind es insgesamt 2 Milliarden Euro – ich glaube Kollegin Geieregger hat es heute erwähnt – und mit den Budgets der Länder und der Sozialversicherung sogar insgesamt 14 Milliarden Euro.

Die Stärkung des niedergelassenen Bereichs, die Strukturreformen in den Spitälern wurden angesprochen. Es geht auch um den Ausbau digitaler Angebote, die Gesundheitsvorsorge, Impfprogramme, Medikamentenversorgung et cetera.

Mir ist es aber auch ein Anliegen, anzusprechen, dass wir in Österreich eine hervorragende Ausbildung haben: an unseren Universitäten – Graz als Universitätsstandort mit unserer Med-Uni –, unseren Fachhochschulen, die


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hervorragend ausbilden, aber auch unseren Pflegeschulen. Auch im Forschungs­bereich passiert hier in Österreich sehr, sehr viel. Dafür muss man auch einmal Danke sagen, denn Forschung und Innovation sind vor allem im Bereich der Gesundheitsversorgung sehr wichtig.

Worum aber – der Kollege hat es ohnedies schon angesprochen – geht es bei diesem Gesetz jetzt im Wesentlichen? – Ich glaube, es geht auch um eine Öffnung, was das betrifft, dass wir für ausländische Ärztinnen und Ärzte in allen Bereichen attraktiv werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.) – Danke für den großartigen Applaus.

Kollege Himmer hat vorhin gesagt: Wieso sind da auch die Veterinäre dabei? – Natürlich deshalb, weil wir leider Gottes in allen Bereichen einen Mangel haben. Mit diesem Gesetz ist einfach sichergestellt, dass, was die Deutschkenntnisse betrifft, eine neue Kommission gebildet wird. Diese beschließt mit einfacher Mehrheit. Ich glaube, das ist einfach ein Bürokratieabbau, und es geht wieder ganz unkompliziert. Natürlich, die Qualität darf da nicht auf der Strecke bleiben, und das Nostrifizierungsniveau muss gehalten werden – darauf wird Wert gelegt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachts­fest. Mit meiner dritten Rede hier im Parlament steht es jetzt 3 : 2, Ruprecht gegen Babler (Heiterkeit bei der ÖVP) – vielleicht holt er noch auf (Beifall bei der ÖVP); er ist im Moment nicht da –, und das in meiner dritten Plenarwoche in der vierten Sitzung. Also ich bin schon sehr stolz. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.02


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Christian Fischer. – Bitte schön.



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17.02.08

Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzter Gesundheitsminister! Ich mache es kurz: Unsere Fraktion wird dem Gesetz zustimmen. Schöne Weihnachten und einen guten Rutsch! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.)

17.02 17.02.30


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Es liegen mir dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.02.58 19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011) geändert und ein Bundesgesetz über den Vollzug des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM-Vollzugsgesetz 2023 – CBAM-VG 2023) erlassen wird (3778/A und 2349 d.B. sowie 11378/BR d.B.)


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing.in Dr.in Maria Huber. – Ich bitte um den


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Bericht.


17.03.20

Berichterstatterin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Emissions­zertifikategesetz 2011 (EZG 2011) geändert und ein Bundesgesetz über den Vollzug des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM-Vollzugsgesetz 2023 – CBAM-VG 2023) erlassen wird (3778/A und 2349 d.B. sowie 11378/BR d.B.).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen somit in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Michael Wanner. – Bitte.


17.04.07

Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin – herzlich willkommen! Hoher Bundesrat und alle, die uns noch zusehen! Ich kann es leider jetzt nicht so schnell machen wie mein Vorredner, denn bei diesem Gesetz geht es doch um einiges für Österreich und für Europa. Letzten Endes geht es darum, dass die Lebensqualität in unserem Land, aber auch in Europa möglichst verbessert wird, auf jeden Fall nicht verschlechtert wird. Genau in diese Richtung gehen diese Gesetze, das Emissionszertifikategesetz und das CBAM-Vollzugsgesetz – dieses hat mit grenzausgleichenden CO2-Besteuerungen zu tun.

Inhaltlich geht es da um den Emissionshandel – Emissionshandel eins und Emissionshandel zwei. Der Emissionshandel eins ist jener, der die Industrie


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regelt, und in diesem Bereich gibt es Änderungen. Bis jetzt war eine CO2-Reduktion bis 2030 um 43 Prozent festgelegt, das wird jetzt abgeändert auf 42 Prozent. Weiters wird in diesem Bereich auch der Luftverkehr geregelt, und da entfallen die Gratiszuteilungen an den Luftverkehr. Das Ziel ist, bis 2040 in Österreich und in Europa klimaneutral zu sein.

Gleichzeitig mit dem – ich kürze jetzt ab – ETS1 kommt das Grenzausgleichs­system für CO2, das nichts anderes besagt, als dass Produkte, wenn sie in den europäischen Markt eingeführt werden, aufgrund ihrer Produktion bewertet und bepreist werden.

Ein aktuelles Beispiel: Die Bundesbeschaffungsagentur hat ausgeschrieben, und wir kriegen 640 Elektrofahrzeuge aus China für die Bundesregierung. (Bundes­rätin Schumann: Ja, das ist ja der Oberhammer!) Ich würde sagen, wenn das Gesetz schon stehen würde, dann hätte die (Bundesrätin Schumann: BBG! Beschaffungs­gesellschaft!) Bundesbeschaffungsagentur das wahrscheinlich nicht machen kön­nen, denn dann wäre das alles mit eingepreist gewesen. – Seitenhieb: Ich hoffe aber trotzdem, dass es zu einer Neuausschreibung kommt, denn wenn man will, dass Europa oder Österreich gestärkt wird, dann kauft man nicht die Fahrzeuge aus China, auch wenn sie billig sind und wahrscheinlich billig ausge­führt sind. (Beifall bei der SPÖ.) – Ich hätte jetzt eigentlich gehofft, dass alle applaudieren. – Na gut, dann kaufen wir die Autos nur mehr aus China. (Bundes­rätin Schumann: Das ist halt ein FPÖ-Landesrat!)

Wir kommen zum zweiten Emissionshandelssystem, das jetzt neu eingeführt wird und eigentlich unser österreichisches Emissionsgesetz ablöst bezie­hungs­weise aufnimmt. Dabei geht es um fossile Brennstoffe im Bereich des Verkehrs, im Bereich von Gebäuden und sonstiger Industrie. Da fängt jetzt unsere Kritik, die Kritik vonseiten der SPÖ, an: Es kann ja nicht sein, dass man Heizen und Tanken von Privatpersonen in den Emissionshandel aufnimmt! Das hat nur einen Kosteneffekt, einen Teuerungseffekt für Personen, aber schon gar keinen Lenkungseffekt. Das ist falsch.


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Wie stellen wir uns das im Verkehrsbereich vor? – Ein Pendler, der vom Lungau nach Salzburg fährt, hat kein öffentliches Verkehrsmittel, er muss sein Fahrzeug nehmen, er kann nicht auf den öffentlichen Verkehr umsteigen. Jeder von euch wird wahrscheinlich eine Region nennen können, wo man als Pendler auf sein Fahrzeug angewiesen ist und nicht umsteigen kann. Es ist einfach nicht okay, dass man das auf den Arbeiter, auf den Arbeitnehmer abwälzt. Das verursacht höhere Kosten und hat keinen Lenkungseffekt.

Gehen wir weiter zu den Gebäuden: Ein Mieter hat nicht die Möglichkeit, das Heizungssystem umzustellen. Das muss schon der Vermieter machen. Der Mieter, egal was er für ein Heizungssystem hat, zahlt diese Bepreisung voll mit, wenn der Vermieter nicht umstellt. Der Vermieter hat also keinerlei höhere Kosten, denn das muss alles der Mieter, die Mieterin berappen, und das finden wir einfach unfair und eigentlich ungeheuerlich. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich gehe weiter zur Fernwärme: Selbst da kann sich der Mieter nicht aussuchen, welchen Gasanteil die Energieerzeugungsfirma hat. Auch da zahlt man also mit, auch das ist ein Bereich, der nicht ausgeklammert ist. Ich glaube, die Bundes­regierung wäre gut beraten, es über Anreize an Energieunternehmen und an die Vermieter zu schaffen, dass diese aus den fossilen Energieträgern aussteigen beziehungsweise diese verringern.

Also noch einmal: Nicht den Endverbraucher – den Arbeiter, die Arbeiterin, den Mieter, den Pendler – zu besteuern, sondern Anreize für Vermieter und Energieunternehmer zu geben wäre richtig und, wie ich glaube, auch sehr wichtig.

Das Nächste ist: Wenn man will, dass erneuerbare Energie auf Dauer günstig bleibt, dann darf man nicht akzeptieren, dass der Preis der erneuerbaren Energie mit dem der fossilen Energie mitsteigt. Da muss man vonseiten des Staates Regeln einführen, dass das nicht so sein kann.


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In den Bereichen, die ich jetzt angeschnitten habe, ist die Regierung eher unambitioniert unterwegs, denn es ist ganz leicht, das auf die Endverbraucher abzuwälzen. Man hat schon die Inflation nicht in den Griff gekriegt, gestern haben wir über das Mietpreisbremserl geredet, das eigentlich nicht vorhanden ist, und jetzt greift man den Pendlern, den Mieterinnen und Mietern ins Geldbörsl, um da möglichst gute Zahlen zu bekommen. Es ist der Griff in das Geldbörsl der Arbeiter und Arbeiterinnen, denn jener, der es sich leisten kann, zahlt das ohnehin aus der Portokassa. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich komme jetzt – ich habe es ja heute schon einmal gehabt – zur Gesetz­werdung, die ich bei uns im Nationalrat einfach sensationell finde. Auch bei diesem Gesetz: weder eine Begutachtung noch eine Folgenabschätzung. Die Unterneh­men wurden nicht eingebunden. Da frage ich mich bei der ÖVP: Warum rührt ihr euch da nicht? Neue Gesetze, die dann 66 Seiten umfassen, können nicht permanent durch Initiativanträge im Nationalrat, und das am Ende einer Plenarsitzung, eingebracht werden; und dann will man, dass das Emissions­zertifikategesetz geändert und das Grenzausgleichsregime eingebracht wird.

Liebe Regierung, liebe Parteien der Regierung, das ist eine Vorgehensweise, die wir leider kennen, die immer zu Husch-pfusch-Gesetzen führt, die wir ja dann irgendwann einmal wieder ausbügeln können. Auch das haben wir heute schon öfter gehabt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.12


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich habe natürlich noch eine Begrüßung nachzuholen: Bei uns im Bundesrat eingetroffen ist Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Gewessler. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Christian Buchmann. – Bitte.



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17.12.43

Bundesrat Mag. Christian Buchmann (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, der Titel ist ein bisschen sperrig, wenn es um Emissionszertifikate geht, wenn es um CBAM geht, also einen Carbon­mechanismus, den Carbon Border Adjustment Mechanism der Europäischen Union.

Worum geht es im Wesentlichen? – Es geht darum, Ökonomie und Ökologie zusammenzubringen, es geht darum, einen fairen Wettbewerb aus Europa heraus in die Welt zu tragen, es geht um die Wettbewerbsfähigkeit des euro­päischen Wirtschaftsstandortes und gleichzeitig um die Sicherstellung, dass diese europäischen Zielsetzungen auch international mitgetragen werden, und es geht darum, ein Carbonleakage zu vermeiden, sprich Trittbrettfahrer aus Drittländern hintanzustellen, die quasi strengere Vorschriften innerhalb Europas dazu nutzen könnten, durch Nichteinhalten dieser Normen einen Wettbe­werbsvorteil auf dem europäischen Markt zu gewinnen.

Damit geht es in letzter Konsequenz auch um Arbeitsplätze in Europa. Deswegen verwundert es mich, dass die österreichische Sozialdemokratie hier das sehr kritisch bewertet. Wenn ich es richtig gesehen habe, war die sozialdemokratische Parteienfamilie in Brüssel da wesentlich flexibler und hat das auch viel zielgerichteter gesehen, als es die SPÖ hier im Lande tut. Aber sei es drum, es ist ein Regelwerk, das Ökonomie und Ökologie zusammen­bringt, das damit den Wirtschaftsstandort stärken soll.

Es ist auch gut, dass beim Carbon Border Adjustment Mechanism eine stufen­weise Einführung vorgesehen ist. In der ersten Phase gibt es „nur“ – unter Anführungszeichen – Berichtspflichten. Das ist quasi eine Gewöhnungsphase für die europäische Industrie. Erst in der zweiten Phase wird es dann auch Aus­wirkungen auf die Zertifikate und die Bepreisung haben.


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Was mich immer skeptisch stimmt – und das ist auch gute Politik des gemeinsam getragenen Hauses –, ist, dass Europa bei manchen Umsetzungs­direktiven noch nachschärfen wird und da delegierte Rechtsakte zum Zug kommen sollen. Da bitte ich die Frau Ministerin, ein wachsames Auge darauf zu haben – als EU-Ausschuss des Bundesrates haben wir delegierte Rechtsakte immer kritisch gesehen –, dass da nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)

17.15


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte, ich erteile dieses.


17.15.51

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Frau Vizepräsidentin! Frau Bundesminister! Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Dem System des Emissionshandels liegt das Kyotoprotokoll von 1997 zugrunde und es wurde 2015 im Übereinkommen von Paris übernommen.

Der Emissionshandel basiert auf dem Prinzip von Begrenzen und Handeln. Wir haben zwei Emissionshandelssysteme, nämlich eins und zwei. Das Emis­sionshandelssystem eins ist das Paket, das den Industriebereich regelt. Mit diesem Paket wird das geforderte Reduktionserfordernis bei den CO2-Emissionen stärker. Bisher waren es minus 43 Prozent bis 2030, und jetzt sind unglaubliche minus 62 Prozent bis 2030 festgeschrieben.

Mit dem gegenständlichen Vorhaben wird die Revision der EU-Emissions­handelsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Als ein wichtiges politisches Ergebnis der Revision ist die Einführung eines zweiten Handelssystems für Emissionen aus der Überführung von Brennstoffen in den steuerrechtlich freien Verkehr durch Handelsteilnehmerinnen und Handelsteilnehmer, die zur Verbrennung in den Sektoren Gebäude- und Straßenverkehr sowie in zusätz­lichen Sektoren verwendet werden, zu sehen.


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Alle Zertifikate, die für Emissionen ausgegeben werden, werden versteigert, wobei für die Berechnung der Gesamtmenge Zielpfade definiert wurden.

In Ihrer Aussage gegenüber dem Nationalrat, Frau Minister, haben Sie zum Beispiel gesagt: „Wir nehmen den Luftverkehr endlich gescheit in die Pflicht. Die Gratiszuteilungen für den Luftverkehr fallen aus und wir bringen mit diesem Gesetz die Industrie in ganz Europa annähernd auf den Zielpfad, den wir uns auch in Österreich vorgenommen haben“. – Sie träumen davon, dass die Industrie kurz nach 2040 in ganz Europa klimaneutral sein wird. Sie sagen: „Das sind gute Neuigkeiten für den Standort“, für die Industrie Österreichs und „auf diesem Kontinent.“

Wir Freiheitliche sehen darin aber, dass Sie ein Instrument zur Lenkung einer Ideologie installiert haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Politik legt fest, wie viele Tonnen CO2 ein Unternehmen innerhalb eines Jahres emittieren darf. Diese Form der Festlegung basiert auf dem Erwerb staatlicher Zertifikate, die in Auktionen erworben werden müssen. Sollte ein Betrieb mehr CO2 emittieren als erlaubt, muss er sogar Strafe zahlen. Produziert ein Betrieb weniger CO2, dann kann er seine nicht benötigten Zertifikate verkaufen.

Die Regulierung durch die EU-Politik ist nunmehr, dass jetzt jährlich weniger Zertifikate an Unternehmen ausgegeben werden. Dadurch kann weniger gehandelt werden und die Preise steigen je nach Angebot und Nachfrage. Damit zwingt man die letzten Betriebe, welche noch nicht außerhalb der EU produ­zieren lassen, sich dem Zugzwang der grünen Klimapolitik zu fügen.

2013 waren noch 2 084 Zertifikate im Umlauf, und das wird seitdem jährlich um 1,74 Prozent reduziert. Das wird seit 2021 noch mehr verschärft, seither wird pro Jahr um 2,2 Prozent reduziert. Bis jetzt hat das nur für die Industrie gegolten. Ab 2027 kommt also eine weitere massive Teuerungswelle auf unsere Bevölkerung zu. Sie sind dafür nicht nur mitverantwortlich, sondern


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tragen mit Ihrer Zerstörungspolitik die Hauptverantwortung – Sie verkaufen unsere Bürger in Brüssel. (Beifall bei der FPÖ.)

Armut und Insolvenzen tragen Ihre politische Handschrift. Im Juli 2021 wurde ein ganzes Maßnahmenbündel unter der Bezeichnung Fit for 55 geschnürt, welches zwölf Gesetzesinitiativen zum Beispiel in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Strom umfasst und damit auch in den privaten Sektor eingreift. Es geht dabei darum, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu vermindern.

Eine Maßnahme – über die wir gerade reden – ist das CO2-Grenzausgleichs­system, das in der EU im Frühjahr 2023 beschlossen wurde. Die kostenlosen Zertifikate für jene Bereiche, die unter das CO2-Grenzausgleichssystem fallen, zum Beispiel Zement, Aluminium, Düngemittel, Stromerzeugung, Wasserstoff, Eisen und Stahl sowie einige Vorprodukte und eine begrenzte Anzahl nach­gelagerter Produkte, werden über einen Zeitraum von neun Jahren zwischen 2026 und 2034 schrittweise abgeschafft, um die Dekarbonisierung der EU-Industrie zu unterstützen.

Ab 1. Jänner 2026 startet die Bepreisungsphase. Dadurch erfolgt erstmals eine Bepreisung von Emissionen, die bei der Produktion der erfassten eingeführten Waren aufgetreten sind. Am 16. Mai 2023 wurde die Verordnung der Schaffung dieses CO2-Grenzausgleichssystems veröffentlicht, welche mit 17. Mai in Kraft getreten ist. Deshalb gibt es jetzt zahlreiche Adaptierungen und Verschärfungen. Die EU rechnet alleine durch diese Maßnahme mit Einnahmen von über 65 Milliarden Euro.

Dieses Geld soll in diesen Klimasozialfonds fließen, den Sie ja, Frau Gewessler, am besten kennen. Das ist nämlich der Fonds, in den Sie, Frau Minister, ohne zu fragen, einfach in Ihrer wohlwollenden Laune, das Steuergeld unserer Öster­reicher, nämlich 35 Millionen Euro hineinbezahlt haben. (Beifall bei der FPÖ.) Sie verschenken, weil Sie die große grüne Ministerin sind, 35 Millionen Euro aus


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dem reichen Österreich – Steuergeld für Länder des globalen Südens, für Anpas­sungsprojekte im Namen des Klimawandels. Sie verschenken 35 Millionen Euro aus unserem Land, in dem noch immer – und jetzt steht Weihnachten vor der Tür – Menschen bei diesen Temperaturen auf den Straßen schlafen müssen, in dem alte und pflegebedürftige Leute die Hauskrankenpflege kündigen müssen, weil es für sie nicht mehr leistbar ist, in dem die Heizungen im Winter abgedreht werden, weil die Energiepreise immer weiter steigen und für eine alleinerziehende Mutter nicht mehr zu bezahlen sind beziehungsweise es Ängste dahin gehend gibt, dass eine horrende Nachzahlung kommt, die nicht leistbar ist, in dem sich die Bevölkerung das Wohnen nicht mehr leisten kann. (Beifall bei der FPÖ.) Wir sind ein Land, in dem das Pflegesystem – wir haben es heute schon gehört – seit geraumer Zeit kollabiert. Ich könnte noch viele, viele weitere Missstände in der Politik aufzählen. Die Politik der Bundesregierung ist nur noch eine Schande gegenüber ihrem eigenen Volk. (Beifall bei der FPÖ.)

Geld beim Fenster rausschmeißen im In- und Ausland, während die eigene Bevölkerung sich dank Ihrer Misswirtschaft in die Armutsfalle begibt.

Weil es ebenfalls zu diesem Thema passt: Ich denke, dass sich noch einige an die heißen Debatten zum Thema Mauterhöhungen erinnern können. Nun gibt es ja schon die neue zusätzliche Liste, die am 1.1.2024 dank Ihrer Erhöhungen kommt, wonach man jetzt – das muss man sich vorstellen – mittlerweile bei Kilo­meter 0,55 40 Cent pro Kilometer bezahlt. Im Endeffekt ist die Autobahnmaut schon teurer als der Treibstoff, nur aufgrund dessen, weil es überall Erhöhungen gibt: Infrastrukturkosten, Zuschlag für Luftverschmutzung, Lärmbelästigung. Die Lärmbelästigung von Elektroauto, Elektro-Lkw oder Wasserstoff-Lkw ist ja enorm, trotzdem müssen wir zahlen und so weiter.

Um diese politischen Missstände zu verändern, ist es nicht nur wichtig, bei der nächsten Nationalratswahl 2024 die Veränderung zu wählen, sondern auch schon bei der EU-Wahl im Juni, damit wir diesen ganzen verrückten Wahnsinn beenden können. (Beifall bei der FPÖ.)

17.24



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Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross zu Wort. – Bitte.


17.24.11

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Man muss solche Redebeiträge mit Humor nehmen, das habe ich mir fest vorgenommen.

Änderung des Emissionszertifikategesetzes und die Erlassung eines Carbon-Border-Adjustment-Mechanism-Vollzugsgesetzes: Das klingt zunächst extrem komplex, ist es auch, und es klingt staubtrocken. Wie wir aber schon ein bisschen gehört haben, kann ich alle trösten, denn wenn man sieht, worum es geht, merkt man, dass es ganz und gar nicht trocken ist und es dann gleich sehr lebendig wird. Herr Bernard hat das schon erklärt – interessanterweise erklärt er das immer und sagt dann, dass das alles vermischt ist – und ich brauche vieles nicht mehr zu erklären, aber ich möchte doch noch in groben Zügen sagen, worum es geht.

Was ist eigentlich dieser Emissionshandel? Wozu gibt es den? – Der Emissions­handel regelt europaweit in nationalen Umsetzungen die Zielerfüllung der zulässigen Emissionen für die Großindustrie in ganz Europa gleich, um eine Wettbewerbsgleichheit sicherzustellen. Wir haben es gehört, im Zuge des wunderbaren Paketes Fit for 55, Klimaneutralität 2050, wird das Reduktionsziel für die Großindustrie bis 2030 auf 62 Prozent angehoben. Das ist schon eine Herausforderung, das wird schon sehr ambitionierte Reduktionsdaten brauchen. Das kann man eben durch den Emissionshandel steuern, das ist das Gute dabei. Übrigens ist es eine wichtige Maßnahme, um aus der Gasabhängigkeit auszusteigen, bitte das nicht zu vergessen! Das ist noch nicht vorbei, wir können jederzeit wieder in solch eine Krise hineinrauschen.

Das läuft jetzt so ab, dass jährlich über eine europäische Regel national Emissionsmengen zugeteilt werden, teils gratis – darauf kommen wir noch zu sprechen –, teils versteigert, teils können Betriebe damit auch selbst


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handeln. Die Betriebe können aber entscheiden, ob sie reduzieren, Zertifikate kaufen oder diese verkaufen. Dadurch bildet sich ein Preis, der inzwischen auch funktioniert. Ich glaube, derzeit liegt der CO2-Preis bei um die 100 Euro, das hat man vor wenigen Jahren korrigiert und das funktioniert jetzt eigentlich prächtig.

Die Versteigerungserlöse sind staatliche Einnahmen, aber zweckgebunden, schon aus der EU-Richtlinie heraus, nämlich für Klimaschutzmaßnahmen, weil es ja auch gescheit ist. Wir haben gehört, in ein paar Jahren wird die Ausweitung des Emissionshandels auf fossile Brennstoffe erfolgen. Das betrifft Gebäude, betrifft übrigens auch Gewerbe, Industrie, die nicht im Emissions­handel ist, betrifft also Raumwärme und Verkehr.

Ich muss jetzt schon dem widersprechen, was Kollege Wanner von der SPÖ gesagt hat: Es wird nicht der Endkunde verpflichtet, natürlich nicht, es werden die Inverkehrbringer verpflichtet, diejenigen, die fossile Brennstoffe verkaufen, diejenigen, die Treibstoffe verkaufen; die Treibstoffhändler:innen sind dann abgabepflichtig.

Das irritiert mich schon, was Sie gesagt haben, liebe Kollegen von der SPÖ (Bundesrätin Gruber-Pruner: Der Ludwig zahlt das jetzt!), Parteichef Babler hat ja vor Kurzem in einem Interview gesagt, dass das keinen Lenkungseffekt hätte. Also das finde ich wirklich, wirklich erstaunlich. Wir können es übrigens gerne erhöhen, wenn es zu wenig Lenkungseffekt hat, darüber kann man mit mir sicher gerne reden. (Bundesrätin Schumann: Haben wir nicht gerade ein Vertragsverletzungsverfahren?!)

Ich finde es aber schon interessant, denn in den letzten zwei Jahren habt ihr euch ja in Permanenz über die hohen Energiepreise empört – man kann sich nichts mehr leisten, ein Wahnsinn, was das alles verursacht! –, und jetzt plötzlich hat das alles keine Lenkungswirkung. Das finde ich wirklich, wirklich sehr erstaunlich. Sie tun ja gerade so, also ob es nicht zig Programme gäbe – wir reden ja bei späteren Tagesordnungspunkten noch darüber –, als ob man das


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nicht an richtiger Stelle ausgleichen könnte. (Bundesrätin Schumann: Besonders in Wien, genau!) Ja, selbstverständlich muss man das, und bei den Leuten, die wenig Geld haben, tut man das auch – das ist ja eh klar! (Beifall bei den Grünen.)

Das haben wir, ich weiß nicht, wie oft schon, zelebriert und das macht mich wirklich wütend, weil ich die SPÖ eigentlich für eine prinzipiell konstruktive Partei halte, aber Sie widersprechen sich selbst. SPÖ und Klimaschutz – es tut mir leid, wenn ich das so sagen muss –, das tut weh, das geht nicht zusammen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Dass die FPÖ als quasi Chef-Klimaschwurbler-Partei so schon bereit ist, unsere Lebensgrundlagen für ihren Rechtsaußenpopulismus zu opfern, das wissen wir eh.

Der Emissionshandel – ich komme wieder darauf zurück – ist ein wirklich wichtiges Instrument auf europäischer Ebene, das zentrale Instrument eigentlich, und das Besondere daran ist – ich bin erstaunt, dass das auch kritisiert wurde –, dass er marktwirtschaftlich organisiert ist. Er ist eben nicht staatlich vorge­geben, das stimmt halt nicht.

Eine von Anfang an und eigentlich in der ganzen Phase des Emissionshandels geführte Debatte ist die Frage der Konkurrenzfähigkeit der europäischen Industrie beziehungsweise das Abwanderungsthema; wiewohl ich schon auch dazusage, dass es dazu nicht viel Evidenz gibt, aber es ist ein Thema. Niemand will, dass die Industrie abwandert, natürlich nicht. Das ist ja ein volks­wirtschaftlicher Unsinn und für das Klima natürlich völlig kontraproduktiv, aber darüber sind wir uns ja hoffentlich einig.

Man hat das jetzt so gelöst, dass man Gratiszertifikate in unterschiedlichem Ausmaß zugeteilt hat. Das hat einen großen Nachteil, nämlich dass der Anreiz nicht da ist, Emissionsreduktionen durchzuführen, und es drückt den CO2-Preis. Das sind also Effekte, die man nicht will.


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Jetzt macht man nach langem Ringen dieses Carbon Border Adjustment. Das ist wirklich sehr wichtig. Wir haben es schon gehört: Importeure und alle, die nach Österreich Waren liefern, müssen im Ausmaß des CO2-Fußabdrucks Zerti­fikate kaufen. Das ist eigentlich eine sehr geniale Geschichte – auch markt­wirtschaftlich. So entsteht ein wirksamer Schutz für die betroffene Grundstoff­industrie. Der Anreiz, abzusiedeln, fällt weg, denn der Import würde nicht billiger werden. Es könnte kein besserer Preis erzielt werden, jedenfalls nicht aus Gründen des Klimaschutzes.

Im Zuge dessen werden no na net die Gratiszuteilungen abgeschafft. Das hätte keinen Sinn mehr, denn dann wäre es doppelt gemoppelt. Da könnte man auf das Carbon Border Adjustment verzichten, auf den Schutz der Industrie, der wirklich wichtig ist.

Mit Ihren (in Richtung Bundesministerin Gewessler) Bemühungen, die Industrie zu transformieren und emissionsfrei zu machen, kann Europa vorangehen, weil dort ja auch der Maßstab ist: bei der Base Industry, bei den Zertifikaten, die dann gekauft werden müssen, wenn man importiert. Je innovativer Europa ist, umso teurer werden die Zertifikate, wenn man importieren will – das ist genial.

Das ist also ein wichtiger struktureller Schritt. Ich weiß, das mögen viele nicht, wenn man strukturelle Schritte setzt, aber eines ist gewiss: Klimaziele können wir nur mit gutem Zureden und nur mit Förderungen – die sind wichtig – nicht erreichen. Wir brauchen einen Rahmen – mit wir meine ich wirklich uns alle und auch die Wirtschaft –, auf den man sich verlassen kann und durch den man Planungssicherheit bietet. Das ist das Um und Auf. Fragen Sie Industrievertreter:innen, was sie sagen! – Sie brauchen Planungssicherheit. (Beifall bei den Grünen.)

Ohne solche Planungssicherheit ist diese Transformation übrigens viel teurer, weil man sich eben nicht darauf verlassen kann und nicht gescheit und planmäßig investieren kann. Somit ist das ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, für die Standortsicherung der energieintensiven Industrie, für die europaweite


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Wettbewerbsgleichheit und ein ökonomischer Anreiz, innerbetrieblich Emis­sionen zu senken.

Da soll noch einmal jemand sagen, man könne die Dinge nicht zusammenführen. Man muss halt wollen und dafür einstehen und dafür unermüdlich kämpfen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Buchmann.)

17.32


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Ministerin Leonore Gewessler zu Wort gemeldet. – Bitte schön.


17.32.35

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Werte Besucher:innen im Hohen Haus oder Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Ich halte mich kurz, weil in den unterschiedlichen Reden schon sehr viel zu dem, was wir hier regeln, auf der faktischen Seite erklärt wurde. Ich möchte aber ein paar Einordnungen dazu geben.

Das Erste ist: Was wir hier machen, ist eine Umsetzung europäischen Rechts. Es wird die Emissionshandelsrichtlinie im Rahmen des unionsrechtlichen Pakets Fit for 55 umgesetzt. Ja, die Kritik von Bundesrat Wanner, wo immer er jetzt sitzt – Entschuldigen Sie, ich habe Sie nicht gleich gesehen –, nehme ich natür­lich sehr ernst. Dieses Gesetzespaket kommt sehr kurzfristig. Warum? – Weil die EU-rechtliche Basis erst im Mai veröffentlicht und fertig war, wir aber sehr, sehr enge Umsetzungsfristen haben, nämlich per 1.1.2024. Die Unternehmen brauchen diesen Rahmen und diese Klarheit, damit sie den Vollzug auch in ihrer Sphäre gut weiterbringen und voranbringen können, um die Planbarkeit für die Wirtschaftsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu haben. Deswegen waren die Umsetzungsfristen leider extrem eng gesetzt. Da kann ich einfach nur um Verständnis bitten, dass es diesmal sehr knapp ist.


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Dieses Paket hat drei Teile. Die ersten zwei hängen zusammen, wie Bundesrat Gross gerade erwähnt und erklärt hat, nämlich einerseits der Emissionshandel für die Industrie, der den ambitionierten Zielsetzungen nachgezogen wird – das ist gut – und der damit auch die Sicherheit für die Industrie bietet.

Ja, es ist gut, wenn sich damit die Industrie europaweit dem Zielpfad annähert, den wir uns in Österreich vorgenommen haben, weil es eben für die Wett­bewerbsfähigkeit gut ist, weil es unseren gesamten Kontinent in Richtung Klimaschutz bewegt und weil wir gleichzeitig über den Grenzausgleichsmechanismus sicherstellen, dass diejenigen den Vorteil haben, die sich Richtung Klimaschutz bewegen, und nicht diejenigen, die aus ideologischen Gründen die Realität verweigern, nämlich dass es eine Klimakrise gibt und dass man dagegen etwas tun muss. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Tiefnig.)

Der zweite Teil des Pakets ist der Emissionshandel zwei. Da geht es – auch das ist schon angesprochen worden – um den Verkehrsbereich, um den Gebäudebereich, also um alle fossilen Brennstoffe, die außerhalb der klassischen Industrie im Emissionshandel eingesetzt werden. Auch da startet die vorbereitende Phase bereits 2024. Wir haben das in Österreich ja in unserer CO2-Bepreisung bereits antizipiert und haben in diesem Gesetz auch vorgesehen, dass es in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Dieser europäische Emissionshandel ist ein riesiger Schritt für den Klimaschutz. Ich darf Kollegen Bernard beruhigen: Der Klimasozialfonds, für den ich mich eingesetzt habe, investiert in Europa und nirgends als in Europa, weil es darum geht, die Einnahmen aus dem ETS wieder in den Klimaschutz in Europa zu investieren. Auch das ist ein wichtiger Teil des Pakets.

Das war auch ein wichtiges Argument für die europäische Sozialdemokratie. Ich darf nur noch einmal ersuchen: Vielleicht können Sie sich einen Ruck geben. Die europäische Sozialdemokratie hat dieses Paket sehr, sehr gefeiert. Dank der


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unermüdlichen Bemühungen der sozialdemokratischen Fraktion wird das Euro­päische Parlament den Emissionshandel beschließen. Vielleicht können wir das auch in Österreich gemeinsam machen. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Schreuder: Bravo der europäischen Sozialdemokratie! – Heiterkeit und Zwischenruf des Bundesrates Babler.) – Herzlichen Dank. Ich darf um Unterstützung bitten.

17.36


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster ist Herr Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky zu Wort gemeldet. – Bitte.


17.36.27

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Soweit wir das überblicken können, handelt es sich hier um eine ziemlich exakte Umsetzung der EU-Vorgaben, die am 18. April im Europaparlament beschlossen worden sind.

Das Problem mit dem ganzen Werk ist, dass diese Gesetzesvorschläge erst am 24. November mittels eines Initiativantrags, also ohne Begutachtungs­ver­fahren, und auch sehr, sehr kurzfristig im Parlament eingebracht worden sind. Das heißt: zwei Wochen, soweit ich das überblickt habe, zwischen der Einbringung und der Beschlussfassung im Nationalrat, dazwischen Aus­schuss. So wollen wir das auf keinen Fall.

Das war auch der Grund dafür, warum wir im Nationalrat dagegengestimmt haben, weil man das so einfach nicht machen kann. Wenn man irgendwie vorhat, dass auch die Opposition bei irgendetwas mitstimmt, dann darf man das nicht so kurzfristig machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Inhaltlich sind wir dafür, deswegen werde ich heute auch zustimmen, weil man solche formalen Gründe aus Protest nicht ewig perpetuieren kann. (Beifall des Bundesrates Schreuder.)


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Es handelt sich um den CO2-Grenzausgleich und die europaweite CO2-Besteuerung. Das ist in unserem Sinn. Es ist eine exakte Umsetzung der EU-Vorgaben. Wir haben im Europaparlament dafür gestimmt, insofern ist es konsistent, nach den Protesten im Nationalrat dann auch hier zuzu­stimmen.

Da das auch mein letzter Redebeitrag am heutigen Tag ist (Bundesrat Himmer: Am heutigen!), möchte ich dem Präsidium für die Vorsitzführung in diesem Halbjahr danken, weil ich das in der Aktuellen Stunde nicht gemacht habe, und euch allen frohe Weihnachten und ein gutes 2024 wünschen. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

17.38 17.38.20


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

17.38.4620. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2024 und 2025 zur Beibehaltung der Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung (Heizungs­umstiegs-Zweckzuschussgesetz –HeUZG) (3742/A und 2350 d.B. sowie 11379/BR d.B.)



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Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin hierzu ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber. – Ich bitte um den Bericht.


17.39.04

Berichterstatterin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezem­ber 2023 betreffend ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2024 und 2025 zur Beibehaltung der Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen somit in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. – Bitte schön.


17.39.45

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Vizepräsidentin! Frau Minister Gewessler! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher zu Hause und hier im Bundesratssaal! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Unterstützung von Bund und Ländern hinsichtlich Umstellung des Heizsystems. Wie heute Kollegin Schumann unter Punkt 5 angesprochen hat: Dass die Stadt Wien vorhat, bis 2040 das Heizsystem in den Wohnungs­sektoren von Gas auf erneuerbare Energiesysteme umzustellen, ist mutig.


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(Bundesrat Schreuder: Und richtig!) Bei einer horrenden Inflation, bei einer bestehenden Baukrise ist eine Aufrechterhaltung der Bauleistung sicherzustellen. (Bundesrätin Schumann: Na, seid froh, dass wir was tun!) Wenn in Wien dieses Vorhaben ansatzweise umgesetzt wird, ist eine erhebliche Erhöhung der Betriebskosten sicher (Beifall bei der FPÖ – Bundesrätin Schumann: Nein, die ist eben nicht sicher! Nein! Aber geh! Also ganz ehrlich: Bleiben wir beim Bau!), denn bei den Betriebskosten gibt es keine Eingriffsmöglichkeit. Diese Kosten werden wiederum den Mietern weiterverrechnet. (Bundesrätin Schumann: Genau! Lassen wir lieber das Gas! – Bundesrat Schreuder: Überweisen wir lieber dem Putin!) Es gibt schon Wohnungen, bei denen die Betriebskosten die Miet­preise übersteigen.

Schade ist bei dieser Gesetzesvorlage, dass wiederum nur der Tausch gefördert wird. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Luftwärmepumpe im Sektor Einfamilienhausbau die meistverwendete Anlage bei Neubauten ist. Eine Förde­rung ist da aber nicht möglich, weil es sich um eine Neuerrichtung handelt und nicht um einen Heizungstausch, der gefördert wird.

Zu kritisieren ist die geplante Auslagerung der Abwicklung der Förderansuchen vom Ministerium an private Dienstleister. Dies ist nicht nachvollziehbar und wird abgelehnt.

Der ursprüngliche Antrag wurde durch einen Abänderungsantrag ersetzt, es wurden einige Schwachstellen beseitigt.

Die Einstellung, fossile Energie sei böse und schlecht, ist einfach falsch und abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.) Durch den jahrelangen günstigen Zugang zu Gas und Öl haben sowohl unsere Wirtschaft und Industrie als auch unsere Bevöl­kerung einen Wettbewerbsvorteil genossen.

Eine bestehende funktionstüchtige Ölheizung herauszureißen und durch eine Pelletheizung zu erneuern ist nicht im Sinne des Bürgers. Gerade jetzt, da


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die Inflation hoch ist, hat nicht jede Familie die finanziellen Mittel und somit die Möglichkeit, zusätzliche Investitionen zu tätigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Im letzten Winter, als alle Energiepreise sehr stark gestiegen sind, war Öl noch am günstigsten und somit leistbar.

Wir in Oberösterreich (Bundesrätin Schumann: Kaufen chinesische Autos!) haben schon seit Jahren in den Förderrichtlinien des Landes als Voraussetzung für eine Eigenheimförderung, dass ein umweltgerechtes Heizsystem eingebaut werden muss.

Ein bekannter Bauunternehmer aus Oberösterreich hat sich persönlich an die Bundesregierung, an die einzelnen Klubs und an verschiedene Politiker gewandt und seine Sorgen und Ängste kundgetan. Gleich vorab: Es gab keine Rück­meldung. Ich möchte hier im Bundesrat aber seine wesentlichen Gedanken unterbreiten: Was sind denn wirklich die Fakten hinsichtlich der erhöhten Baupreise und der schlechten Baukonjunktur? – Erstens: zweimalige Einführung der CO2-Steuer, zweitens: Corona und dessen Nebenwirkungen, drittens: Sanktionen gegen Russland, Einkauf von teurem Flüssiggas trotz Abnahme­ver­pflichtung gegenüber Russland, viertens: Destabilisierung der Einkaufspolitik von Gas und Energie, fünftens: künstlich hohe Inflation und erhöhte Kreditzinsen sowie die KIM-Verordnung, sechstens: Verteuerung der Baugrundstücke in den letzten zehn Jahren um 400 Prozent und siebtens: die Lohnabschlüsse der letzten beiden Jahre von 16,5 Prozent. (Bundesrätin Schumann: Kollege, Sie reden gegen das eigene Gewerbe!)

Fakt ist: Zurzeit ist das Bauen nicht mehr für jedermann leistbar, und es wird nicht mehr billiger. Die Situation ist folgende: Vom Baggerunternehmer bis zum Einrichter, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, alle fürchten sich vor den Jahren 2024 und 2025.

Der Bauunternehmer hat konkrete Vorschläge, die übermittle ich Ihnen hier: sofortige Aufhebung der KIM-Verordnung, Senkung der Lohnnebenkosten,


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damit mehr Netto vom Brutto bleibt, Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb der ersten Immobilie. (Bundesrat Schennach: Den Volkskanzler nicht vergessen!)

Abschließend seine Gedanken: Mit dieser Regierungszusammensetzung werden obige Forderungen und Maßnahmen nicht einmal im Ansatz möglich sein. Darum wünschen wir, das heißt die gesamte Bauwirtschaft und Unternehmer­schaft und in der Zwischenzeit wahrscheinlich die ganze Bevölkerung von Österreich, uns umgehend vorgezogene Neuwahlen und eine Vernunftehe mit Hausverstand für Österreich. – Zitatende. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Dass man den Hausbau in Wien abdreht!) So lauten die Worte eines bekannten Unternehmers, denen ich vollinhaltlich beipflichte. (Bundesrätin Schumann: Eine Vernunftehe mit der ÖVP? Mit wem eine Vernunftehe? Mit wem hätten wir sie denn gern?)

Die Grauslichkeiten des Green Deals werden zur Preisexplosion auf dem öster­reichischen Markt führen. Familien – Mann, Frau, Kinder – auf dem Land lebend, wohnhaft in einem Eigenheim: Das ist nicht mehr gewollt. Das alles wird für die arbeitende Familie unleistbar, und genau das wollen die Grünen. (Beifall bei der FPÖ.)

Abhängigkeit schaffen und ihren Willen durchsetzen: Das ist der Zugang der Grünen. Das Schlimmste bei dieser Gesetzesänderung ist, dass die ÖVP das wiederum ermöglicht. Deshalb werden wir bei diesem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ. – He-Rufe bei der SPÖ.)

Abschließend möchte ich mich bei der Parlamentsdirektion und den Mitarbeitern für die ständige Unterstützung bedanken. Allen Anwesenden hier im Bundesratssaal wünsche ich erholsame Feiertage im Kreise ihrer Familien und ein gutes neues Jahr 2024. (Beifall bei der FPÖ.)

17.46


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort gelangt jetzt Frau Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger. – Bitte.



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17.46.48

Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter den Zuseher:innen sind auch meine Tochter und ihr Freund. – Ich freue mich sehr, dass ihr gekommen seid. (Allgemeiner Beifall.)

Haben Sie gewusst, dass wir in Österreich noch 1,4 Millionen Haushalte haben, die mit Öl- und Gasheizungen heizen, nämlich 878 000 Haushalte mit Gasheizungen und 521 000 mit Ölheizungen? Die Klimaziele erreichen wir nur dann, wenn wir auch eine Wärmewende einleiten. Deshalb werden wir ab 2024 die Förderung für Heizkesseltausch massiv erhöhen, nämlich verdrei­fachen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wenn Sie sagen, lieber Herr Kollege, dass sich das die einkommensschwachen Haushalte nicht leisten können: Nein, die einkommensschwachen Haus­halte bekommen sogar 100 Prozent gefördert. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie Bravoruf des Bundesrates Schreuder.) Dieses Anreizsystem soll eine schnelle Wärmewende einleiten.

Heute wollen wir aber den Zweckzuschuss von 50 Millionen Euro an die Länder beschließen und somit auch die Länder unterstützen, Förderungen auszu­schütten. Eine Voraussetzung für diesen Zweckzuschuss ist, dass die Fördersätze von den Ländern für thermische Sanierung und Heizkesseltausch nicht vermindert werden. So können sich wirklich alle Menschen in Österreich einen Heizkesseltausch leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben in Österreich zum Glück eine tolle Wirtschaft, tolle Kesselerzeuger, Installateure, Baufirmen, und so bleibt diese Wertschöpfung auch im eigenen Land. Wir sichern Arbeitsplätze. Dieser Beitrag zum Klimaschutz macht uns auch unabhängiger und fördert die Wirtschaft. Moderne Heizungen sind aber nicht nur klimafreundlich, sondern auch viel effizienter. Man bedenke: Thermische Sanierung ist immer eine Energieersparnis. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)


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Dieses Gesetz ist ein Gewinn für alle, eine sogenannte Win-win-Situation. Das ist Klimaschutz mit Hauverstand. Stimmen Sie diesem Gesetz zu! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

17.49


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Bettina Lancaster. – Bitte schön.


17.49.41

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Frau Ministerin, ein Anliegen, das ich natürlich heute vorbringen muss, weil es gestern durch die Medien gegangen ist, ist das Vertragsverletzungsverfahren, das gegen Österreich eröff­net wird. Nun drohen tatsächlich auch Pönalzahlungen. Ich ersuche Sie wirklich inständigst, diese Pönalzahlungen zu verhindern, da das bei uns im Land besonders die Gemeinden, für die ich hier stehe, treffen wird: Wir haben kein Geld für Pönalzahlungen! (Beifall bei der SPÖ.)

Der Gesetzwerdungsprozess des vorliegenden Entwurfs zum Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz war lange und mühsam, gegenseitige Schuldzuwei­sungen inklusive. Das vorliegende Ergebnis ist eine abgespeckte Version und leitet das Ende fossiler Heizungen im Neubau ein. Über einen Initiativantrag des Nationalrates, den wir heute beschließen werden, kommt es zu einer Umstel­lung des Förderregimes: Mit einem Zweckzuschuss an die Länder soll die Kofinanzierung bei Heizungswechsel und thermischer Sanierung im Altbau gesichert werden.

Ich halte noch einmal fest: Für die Sozialdemokratie hat es oberste Priorität, dass beim Ausstieg aus den fossilen Energieträgern auch Menschen mit geringerem finanziellen Spielraum mitgenommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)


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Wir können nicht verantworten – und das liegt in unserem Selbstverständnis –, dass jene, die es sich nicht richten können, abgehängt werden und künftig ohne Wahlmöglichkeit die teuersten Energieträger nutzen müssen. Die Sozial­demokratie wird wie bereits im Nationalrat auch hier in der Länderkammer ihre Zustimmung geben: Wir sehen es als gelungen an, dass ein Förderinstrument zum Ausstieg aus fossilen Energien sozial gerecht ausgestaltet ist. – Frau Ministerin, das passt, danke! (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)

Jeder Cent, der in die thermische Sanierung von Bestandsgebäuden und in den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme geht, ist eine Investition in die Zukunft, in unsere Kinder, in unsere Enkel und auch in unsere Gemeinden.

Als Bürgermeisterin ist es mir enorm wichtig, dass der Häuserbestand in meiner Gemeinde erhalten wird. Häuser wechseln Besitzer und Besitzerinnen beziehungsweise Bewohner und Bewohnerinnen, aber was über Generationen hinweg bleibt, ist der Bestand, und der Bestand ist charakteristisch für jede einzelne Gemeinde und schafft lokale Identität. Wir wollen keine verwais­ten Häuser, Ruinen oder Wochenendfestungen in Alleinlage, wie wir sie auch aus meiner Gemeinde bereits kennen: oben in den Höhenlagen, wo sich nur noch auserwählte Eliten das Leben leisten können. (Beifall bei der SPÖ.)

Nein, wir wollen, dass das Leben im ländlichen Raum leistbar bleibt, nämlich auch für alle, die dort sind! Der Umstieg auf erneuerbare Energieträger sowie die thermische Sanierung sind entscheidend dafür, dass die Betriebskosten auch künftig im Rahmen bleiben. Die angekündigte Förderung für thermische Sanie­run­gen und klimafreundliche Heizungswechsel in Höhe von 75 Prozent der Kosten ist daher äußerst wichtig. 50 Prozent der Kosten werden vom Bund gefördert, 25 Prozent sollen die Länder beisteuern.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird den Ländern mit Bundesgeldern in Form eines Zweckzuschusses von jeweils 50 Millionen für die Jahre 2024 und 2025 unter die Arme gegriffen. Gesichert ist diese Förderung privater


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Haushalte zunächst für zwei Jahre, und da, sehr geehrte Frau Ministerin, setzt meine Kritik an, nämlich bei der mangelnden Planbarkeit und Verlässlichkeit von Förderinstrumenten.

Bürger:innen, die rasch reagiert und heuer, 2023, einen Heizungsumbau durch­gezogen haben – ich kenne einige aus meiner Gemeinde, aber auch aus den Nachbargemeinden –, sind die Verlierer:innen. Im Jahr 2023 gab es eine maxi­male Bundesförderung von 7 500 Euro und für 2024 und 2025 gibt es eine maximale Förderung von 23 000 Euro. Frau Ministerin, wie schaut es mit einer Übergangsfrist aus für jene, die sich früh, zu Beginn, entschieden und sich gleich für die Förderung angemeldet haben beziehungsweise gleich die Umset­zung angegangen sind? Die sind ja für uns in den Gemeinden Initiator:innen, Wegbereiter:innen und Vorbilder für andere: Vergrämen wir diese Pioniere nicht, sie sind in unseren Gemeinden sehr wichtig! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.55


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer Stellungnahme hat sich noch einmal Frau Bundesministerin Gewessler zu Wort gemeldet. – Bitte schön.


17.55.31

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Hintergrund des Beschlus­ses, den wir heute hier diskutieren, ist ja das Erneuerbaren-Wärme-Paket. Das Paket besteht aus zwei Säulen, erstens einer gesetzlichen Säule mit einem Einbauverbot fossiler Heizungen im Neubau – und zwar nicht nur der Ölheizung, sondern aller fossiler Heizungen, wie das in Oberösterreich schon lange Usus ist, weil diese offensichtlich keine gute Idee sind, also auch der Gasheizungen, und Kohleheizungen sowieso.

Über diesen gesetzlichen Teil des Pakets werden wir hier im Bundesrat disku­tieren, sobald die EU grünes Licht gegeben hat. Sie wissen, für diesen Schritt brauchen wir eine Notifizierung der EU-Kommission. Das Paket ist


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natürlich auch schon lange in Brüssel, aber es fehlt noch das Okay, die Notifizierung, daher wird diese Diskussion im Bundesrat erst nach Ablauf der Frist stattfinden können.

Der zweite Teil ist eben das Förderpaket für den Umstieg im Bestand. Insofern verwundert mich die Haltung der FPÖ, denn wenn es im Neubau gut ist, keine Ölheizung mehr einzubauen, muss es ja im Bestand umso besser sein, wenn wir den Menschen jetzt deutlich unter die Arme greifen, um aus Öl rauszukommen; das machen wir nämlich mit diesem Paket. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrat Spanring: Trotzdem können sie es sich nicht leisten!)

Ziel ist es – Frau Bundesrätin Lancaster hat es soeben schon erläutert –, dass Menschen in unserem Land bei einem Heizungstausch – also raus aus der teuren Abhängigkeit von fossilen Energien, rein in die erneuerbare Zukunft – mit rund 75 Prozent der Kosten unterstützt werden. Die Förderung ist technologie­abhän­gig, es kommt also darauf an, wie teuer das jeweilige Heizungssystem ist; eine Erdwärmepumpe etwa kostet mehr als eine Luftwärmepumpe.

Wir haben das Budget dafür im Bundesfinanzrahmengesetz für die gesamte Förderperiode abgesichert, also das ist auf vier Jahre im Bundesfinanz­rahmen­gesetz festgeschrieben. Ich weiß, Übergänge sind immer eine Schwierigkeit, weil es immer eine Grenze gibt – was wir aber sichergestellt haben und was mir auch wichtig war: All jene, die jetzt für eine Förderung registriert sind – also sozusagen schon im Prozess sind –, bekommen nächstes Jahr die Förderung mit den höheren Fördersätzen ausbezahlt. Die, die jetzt schon im Prozess sind, werden auf jeden Fall von den erhöhten Fördersätzen profitieren, damit wir da wirklich alle mitnehmen können.

Was europaweit einzigartig ist – ich möchte das hier in dieser Deutlichkeit noch einmal sagen –, ist die Unterstützung für einkommensschwache Haushalte in Österreich. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)


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Das ist nämlich ein gemeinsames Anliegen: Wir wollen allen Menschen ermög­lichen, beim Klimaschutz Teil der Lösung zu sein, und es soll nicht die Geldbörse darüber entscheiden, ob sich jemand ein modernes, ein effizientes, ein klima­freundliches, ein zukunftsfähiges Heizungssystem einbauen kann oder nicht. Wir bessern daher da auch noch einmal nach: Die untersten 30 Prozent der Einkommenspyramide werden ab 2024 den Heizungstausch zu 100 Prozent ersetzt bekommen – das gibt es in ganz Europa nicht, und darauf können wir, glaube ich, wirklich stolz sein! (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Wir bessern auf Bundesebene deutlich nach, wollen aber natürlich auch, dass die Bundesländer, in deren Kompetenz wir uns da ja schlussendlich befinden – der Wärme- und Gebäudebereich ist an sich Bundesländerkompetenz –, auch mit dabei sind. Die Förderungen sind daher auch so aufgeteilt, dass die Länder einen Beitrag leisten, wir unseren allerdings deutlich erhöhen.

Wir rechnen insgesamt jedoch damit, dass dieses Erneuerbaren-Wärme-Paket, wie wir es jetzt auf den Weg bringen, zu einem deutlichen Anstieg beim Heizungstausch führt, das heißt, dass durch diese Erhöhung jedenfalls auch mehr Länderbudget notwendig sein wird.

Das wollen wir aber unterstützen; das heißt, auch wenn die Förderhöhen gleich bleiben, wollen wir den zusätzlichen Mittelaufwand durch den Bund mit diesem Zweckzuschussgesetz abdecken. (Präsidentin Arpa übernimmt den Vorsitz.)

Zur Erreichung dieses Ziels stellen wir den Bundesländern mit diesem Zweckzu­schussgesetz für die Jahre 2024 und 2025 – das stimmt, der Zweckzuschuss steht für zwei Jahre im Gesetz – maximal 50 Millionen Euro zur Verfügung. Das Bundesgesetz ist die rechtliche Grundlage dafür. Im Paktum zum Finanzaus­gleichsgesetz haben die Bundesländer bereits politisch zugestimmt. Sie werden ihre Förderungen in der gleichen Höhe beibehalten und zumindest nicht reduzieren.


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Damit erreichen wir alle gemeinsam das Ziel, die Wärmewende in unserem Land voranzubringen, den Menschen so unter die Arme zu greifen, dass man sich bei minimalem Verwaltungsaufwand die maximale Unterstützung abholen kann. Schließlich ist es dem Klima egal, wo ein Heizkessel steht; genauso ist den Menschen egal, in welchem Bundesland - - Das nehme ich zurück, denn die Menschen sind sehr stolz auf ihr Bundesland. Von der finanziellen Unterstützung her aber sollte es ihnen egal sein, in welchem Bundesland sie wohnen. Diese soll in ganz Österreich gleich gut sein – unabhängig davon, ob ein Haus in Niederösterreich oder in Tirol steht.

Dementsprechend darf ich Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Entwurf eines Zweckzuschussgesetzes bitten. Ich darf mich an dieser Stelle auch, weil es angesprochen wurde, ganz, ganz herzlich bei den Mitarbeitern der KPC bedanken, die diese Förderung wirklich großartig abwickeln und dafür viele, viele Arbeitsstunden investieren – zum Jahresabschluss ein herzliches Danke an die KPC für die gute Zusammenarbeit! (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

18.01


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte sehr, Herr Bundesrat. (Zwischenruf bei der FPÖ.)


18.01.42

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 26 500 Euro: So viel bekommt man, wenn man in Vorarlberg in einem Eigenheim wohnt, den Umstieg auf Pellets vollzieht und gleichzeitig eine kleine Solaranlage installiert. Von diesen 26 500 Euro kommen 20 500 vom BMK – das ist übrigens in allen Bundesländern gleich. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)


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59 600 Euro bekommt man zum Beispiel für ein kleines Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten, wenn man von Gas auf Fernwärme umsteigt und bei dieser Gelegenheit ein Niedertemperaturverteilsystem einbaut. Von den 59 600 Euro kommen 51 000 vom BMK.

Ich habe mich ja letztes Mal schon sehr ausführlich über die nie dagewesenen Höhen der Fördermittel gefreut. Es sind mindestens 75 Prozent – wir haben es gehört, auch Kollegin Lancaster hat es angesprochen. Natürlich ist thermische Sanierung enorm wichtig zur Kostenreduktion und für den Klimaschutz – und diese Förderungen wurden verdreifacht. Übrigens steht 2027 im Budgetplan. Damit wird – das kann man als Länderkammer ja auch feststellen – den Ländern wirklich massiv unter die Arme gegriffen. Immerhin fallen Heizanlagen ja eigentlich in die Länderkompetenz, und durch die Bank sind die Förderungen des BMKs viel, viel höher als die der einzelnen Länder.

Es ist schon toll, was da auf die Beine gestellt wurde. Natürlich wird jetzt die Nachfrage noch einmal erhöht werden – und um den Ländern noch einmal zu helfen, diese erhöhte Nachfrage abdecken zu können, werden eben 50 Millionen Euro bereitgestellt. Das ist wirklich sehr viel Geld, das ist für einige Länder wahrscheinlich eine Verdoppelung des Fördervolumens.

Mein Appell lautet also: Ruft eure:n Installateur:in an und lasst euch ein Angebot für den Rausschmiss klimagiftiger Gas- und Ölheizungen machen! Es lohnt sich derzeit. (Beifall bei den Grünen.)

Noch einmal – ich mache das jedes Mal, weil es so ein wichtiges Programm ist – möchte ich auf dieses 100-Prozent-Förderprogramm für Menschen, die es nicht so leicht haben und die über ein geringes Einkommen verfügen, hinweisen. Das betrifft immerhin ein Drittel aller Einkommen, das ist nicht nichts. Wird zum Beispiel in so einem Haushalt eine Erdwärmepumpe im Eigenheim eingebaut, dann winken immerhin ganze 37 252 Euro. Das ist schon etwas und das ist sicher eine Spur mehr als nichts, finde ich. (Beifall bei den Grünen.) Das ist sicher auch ein Programm, das aus Wien gekommen ist und das für alle Bundesländer


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wichtig ist. Für Wien ist es natürlich besonders wichtig, weil Wien einen ganz besonders großen Anteil an Gasetagenheizungen hat.

Ich lobe jetzt sehr gerne auch einmal die Stadt Wien. (Bundesrätin Schumann: Sag mir, dass Wien leiwand ist!) Die Stadt Wien verfolgt tatsächlich ein sehr glaubwür­diges Programm zum Komplettausstieg aus Gas und Öl. (Bundesrat Leinfellner: Jetzt ist irgendwer umgefallen!) Wien Energie und Herrn Strebl, den ich auch gut kenne, der das wirklich sehr, sehr glaubwürdig vorantreibt, ist da sehr viel zu verdanken.

Ich kenne die Bundesländer, was Energiepolitik betrifft, wirklich sehr gut, und da sage ich jetzt ganz ehrlich: Im Moment halte ich das Bundesland Wien für das glaubwürdigste Bundesland, was den Ausstieg aus Gas und Öl betrifft – sogar glaubwürdiger als Vorarlberg. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Bundesrat Schennach: Bist du wahnsinnig!) Das sei auch gesagt. (Zwischenrufe der Bundesrät:innen Gerdenitsch und Babler.) Umso mehr würde ich mir wünschen, dass ihr auch bei Entscheidungen mitgeht, die nicht so leicht zu treffen sind, bei denen man halt auch viele Begleit- und Kompensationsmaßnahmen setzen muss, tatsächlich hinstehen muss.

Es ist nicht immer einfach zu erklären, aber Sie können es glauben, das spüren wir auch. So ist es ja nicht, oder? Nicht umsonst investieren wir sehr, sehr viel Energie, um das über Begleitmaßnahmen sozialpolitisch so weit wie möglich abzufangen. Warum die F nicht zustimmt, dass Haushalte zum Beispiel 26 000 Euro für den Heizungstausch bekommen, verstehe ich nicht. (Bundesrat Spanring: Weil’s die restlichen 40 000  Euro ...!) Ich bin gespannt, wie Sie das Ihrem Volk erklären werden. (Beifall bei den Grünen.)

18.06 18.06.41


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Eine weitere Wortmeldung dazu liegt mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 290

Wir gelangen nun zur Abstimmung. – Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.07.1421. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz 2012 geändert werden (3741/A und 2352 d.B. sowie 11367/BR d.B. und 11380/BR d.B.)


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing.in Dr.in Maria Huber. – Ich bitte um den Bericht.


18.07.43

Berichterstatterin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz 2012 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Wirtschaftsausschusses stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2023 den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,


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2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Viktoria Hutter. – Bitte, Frau Bundesrätin.


18.08.33

Bundesrätin Viktoria Hutter (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novellierungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und des Ökostromgesetzes sind weitere unglaublich wichtige Maßnahmen dieser Bundesregierung, um unsere Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Mit der erneuten Streichung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuer­baren-Förderbeitrags 2024 sparen sich die Haushalte im Schnitt 110 Euro. Nicht nur die privaten Haushalte haben etwas davon – nein, auch unsere Unternehmerinnen und Unternehmer. Obendrein wirkt diese Maßnahme auch inflationsdämpfend.

Um den wichtigen Ausbau der Erneuerbaren aber auch weiterhin voran­zutreiben, gleicht der Bund die fehlenden Beträge aus diesen Abgaben mit dem Bundesbudget aus. 2023 war ja ein unglaublich erfolgreiches Jahr hinsichtlich des Ausbaus der Erneuerbaren. Es wurden so viele Fotovoltaikanlagen wie noch nie gebaut – und gerade Niederösterreich ist ja jenes Bundesland mit dem höchsten Anteil an Ökostrom aus Sonne, Wind, Biomasse und Biogas. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen sowie Bravoruf des Bundesrates Himmer. – Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Dank der Umsetzung einer langjährigen Forderung unseres Landeshauptfrau­stellvertreters Dr. Stephan Pernkopf, nämlich die PV-Fördersysteme zu vereinfachen – und das haben wir ja auch mit dem Wegfall der Umsatzsteuer für


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kleine private PV-Anlagen beschlossen –, bin ich mir sicher, dass diese Erfolgsgeschichte auch fortgesetzt wird. Um keine Doppelförderung in diesem Bereich zu bekommen, wird auch das Fördersystem angepasst und adaptiert. Und auch bei den Einreichkriterien für Förderungen wird es in Zukunft wesentliche Erleichterungen geben. Es kann eben auch für schon in Bau befindliche Anlagen eine Förderung beantragt werden. Also: ein klares Zeichen für weniger Bürokratie und mehr erneuerbare Energie! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Eines, worauf man bei dem gesamten Ausbau aber auf keinen Fall vergessen darf, ist der Netzausbau, der unbedingt mitgedacht und auch umgesetzt werden muss. Private wie auch Unternehmer wollen in die Energiewende investieren und können leider oft nicht mit voller Leistung ins Netz einspeisen, weil das unsere Netze überlasten würde. Es wird schon einiges investiert, aber da müssen wir in Zukunft darauf schauen, dass noch weiter ausgebaut wird.

Der zweite wesentliche Punkt, den wir heute beschließen, ist die Preistrans­pa­renz bei der Fernwärme. Kurzum: Die Energieagentur sammelt die Daten, wertet diese aus, stellt sie der E-Control zur Verfügung. Die E-Control ist ja den Kundinnen und Kunden von Strom und Gas bereits bestens bekannt und vertraut. Es wird auf der Website einen eigenen Button geben, um dann leicht und einfach einen Vergleich im Bundesland und zwischen den Bundes­ländern anstellen zu können. Zukünftig soll auch ersichtlich sein, wie hoch der ein­ge­setzte Anteil an erneuerbaren Energieträgern oder an Abwärme ist.

Also alles in allem ist zu sagen: eine umfassende Novelle für mehr Transparenz und wichtige Maßnahmen, um eben die Menschen in diesem Land zu entlasten! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.12


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet und bereits auf dem Weg ist Frau Bundesrätin Mag. Lancaster. – Bitte sehr.



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18.12.22

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Wie gehört werden das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz novelliert. Es sind mehrere Teilbereiche von der Novel­lie­rung betroffen, und ich möchte trotz fortgeschrittener Zeit noch auf ein paar Punkte eingehen.

Der Erlass der Erneuerbaren-Förderpauschale sowie des Erneuerbaren-Förderbeitrags würde mit 1.1.2024 auslaufen. Gerade rechtzeitig wird jetzt noch eingegriffen und die Aussetzung verlängert. Das passt und erhält auch unsere vollste Zustimmung. Der Nutzen entsteht direkt bei den Haushalten, und das ist für uns Sozialdemokraten wichtig.

Die Finanzierung der Erneuerbaren-Ausbau-Förderung erfolgt nun ab 2024 auch direkt aus dem Bundesbudget. In Summe sollen 900 Millionen Euro zur Ver­fügung stehen. Der wichtige Ausbau wird so gesichert.

Weniger gut ist jedoch, dass keine höhere Beteiligung von Energiekonzernen eingefordert wird. In den letzten Krisenjahren war sehr viel Geld, Geld von den Kund:innen, im System. Es wäre angemessen gewesen, eine ernsthafte Abschöpfung der Zufallsgewinne vorzunehmen, damit die Kund:innen nicht als Abgezockte übrig bleiben. Da hat sich aber nichts Ernsthaftes getan. Die Ausschüttungen an etliche Aktionäre sind Teilen der Regierung wohl wichtiger gewesen als die Übertragung der Finanzmittel in den Klimaschutz bezie­hungsweise zurück zu den Kundinnen und Kunden. Ich nehme an, es ist die ÖVP mit ihrer schützenden Hand über Aktionäre, die da steuernd eingewirkt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Steuerzahler, die Steuerzahlerin, die arbeitenden Menschen in unserem Land finanzieren, wie könnte es auch anders sein, den Umstieg jetzt kräftig mit. Ich hoffe, dass man die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen auch den Erfolg einfahren lässt und Gewinne nicht privatisiert werden.


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Weiters möchte ich noch auf die bessere Preistransparenz bei der Fernwärme eingehen. Als Bürgermeisterin einer Gemeinde, die aufgrund eines Pioniers, wie ich in meiner vorigen Rede schon gesagt habe, bereits seit den Neunziger­jahren über ein Fernwärmenetz im Ortskern verfügt, ein Fernwärmenetz, an das auch alle öffentlichen Gemeindegebäude angeschlossen sind, ist mir Transparenz besonders wichtig, denn Intransparenz und mangelnde Vergleich­barkeit lassen oftmals die Gerüchteküche dampfen und Emotionen hochgehen, die destruktiv auf das Gemeindeleben wirken.

Da Fernwärme ein natürliches Monopol darstellt und man nur den lokalen Anbieter wählen kann, ist das Wissen darüber, dass in einer anderen Gemeinde die Kostenstruktur und deshalb die Tarife anders sind, für die Kundinnen und Kunden nützlich. Seltsam ist jedoch die Änderung der Zuständigkeit, soweit ich gelesen habe: Seit 1. Juli 2021 sind Sie, Frau Ministerin, für die Her­stellung der Transparenz zuständig, nach einer EU-weiten Ausschreibung wurde die Österreichische Energieagentur für die administrative Umsetzung ausgewählt, jetzt, im laufenden Prozess, soll das an die E-Control übertragen werden. Es stellt sich die Frage: Was sind die Beweggründe, um welche Interessen geht es dabei? – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.16


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.


18.16.32

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Präsidentin! Frau Minister! Kollegen hier im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Bevor ich auf das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz zu sprechen komme, möchte ich einige Fragen – Fragen, die ich mir immer wieder stelle – bezüglich der Logik stellen. Wenn man jetzt hergeht und sagt, die Gasheizungen sollen alle rausgerissen werden, wofür machen wir dann das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz bezüglich Gas? Wir fördern Biogasanlagen – ich


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weiß nicht, wer von Ihnen weiß, ein paar werden es sicher wissen, wie eine Biogasanlage funktioniert –, bereiten das Biogas entsprechend auf, dass es die gleiche Methanqualität wie Erdgas hat, nämlich derzeit 98,5 Prozent, und speisen das dann in das normale Gasnetz ein und betreiben die Gasheizungen.

Dasselbe Thema bei den Ölheizungen: Die Ölheizung selbst ist ja nicht schlecht, aber es geht Ihnen um die fossile Energie. Man kann aber genauso mit Altholz oder anderen Stoffen mit der heutigen Technologie – wir leben im Jahr 2023, bald 2024 – das Heizöl durch eine andere Form ersetzen. Warum müssen alle Ölheizungen rausgerissen werden? (Beifall bei der FPÖ.) Warum muss man der österreichischen Bevölkerung irgendetwas aufs Auge drücken? Warum fördern wir nicht Energie in einer anderen Form? Warum erhöht man nicht die Produktion von Biogas? Warum produziert man nicht alternative Kraftstoffe? Und so weiter.

Die Änderungen, die unter diesem Tagesordnungspunkt jetzt beschlossen werden, betreffen zum einen die Kriterien für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs. Thema wird auch sein, dass man meinem technischen Verstand nach den Wasserstoff dann hauptsächlich in unseren ehemaligen Gasleitungen befördert, ihn dann an der Gemeindegrenze oder Stadtgrenze umwandelt und in Form von Gas ins Gasnetz einspeist. So sollte das technisch funktionieren. – Wenn man jetzt aber alle Gasheizungen rausreißt, alles rausreißt?

Ich weiß nicht, was Sie wollen, aber, wie gesagt (Bundesministerin Gewessler: Die Industrie ...!), anscheinend fehlt da bei dem einen oder anderen der technische Verstand oder das technische Verständnis dazu. (Beifall bei der FPÖ. – Bundes­minis­terin Gewessler schüttelt den Kopf.)

Frau Gewessler hat mir jetzt gerade ins Ohrwaschel geflüstert: die Industrie. – Ja, die Industrie braucht auch das Gas (Bundesministerin Gewessler: Ja!), aber man muss der Bevölkerung auch die Möglichkeit lassen, ihre bestehenden Heizungen


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weiter betreiben zu können, das muss möglich sein! Also ich würde den Weg gehen, dass ich auch das fördere.

Genau so ist es beim Diesel, bei den Treibstoffen: Man kann ganz normal, ohne Probleme, in der gleichen Produktionsschiene, in der Wasserstoff produziert wird, auch einen Ersatzdieselkraftstoff produzieren, mit dem man ein normales Auto ohne Umbauten betanken kann und damit ganz normal fährt. Man braucht die Tankstellen nicht zu ändern, man muss gar nichts ändern. Dort sollte man meiner Meinung nach einmal ansetzen! (Beifall bei der FPÖ.)

Gut, aber jetzt kommen wir zur Energie in Form von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs. Diese wird nur dann berücksichtigt, wenn sie die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparung erfüllt. „Nähere Bestimmungen zu den Anforderungen und Kriterien für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs sind durch“ (in Richtung Bundesministerin Gewessler) Sie, durch den „Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft [...], dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft“ und so weiter „festzulegen“. – Die Frage ist jetzt: Wann werden diese Richtlinien festgelegt? Ich habe bis jetzt noch keine gefunden, aber ich hoffe, dass sie bald kommen.

Zum zweiten Punkt, der Verlängerung der Inbetriebnahmefrist für Wind­kraft­anlagen in über 1 000 Meter Seehöhe um zwölf Monate, weil es da Schwierigkeiten mit der Fertigstellung und so weiter gibt: Ich möchte nur darauf hinweisen, dass man auch der Bevölkerung – egal ob man jetzt Windkraft­befürworter oder -gegner ist – mitteilen sollte, dass die Windkraft nicht nur Vorteile hat, sondern auch Nachteile haben kann. Da gehört auch dazu, dass es mittlerweile sehr wohl Studien gibt, dass es in der Umgebung von Windparks klimatische Veränderungen gibt. Diese Ergebnisse sind nicht solche irgendwelcher Forscher, sondern von Forschern der Universität Harvard. Sie zeigen deutlich, dass die direkten Auswirkungen der Windenergie aufs Klima augenblicklich wirken, während sich die Vorteile daraus langsam ansam­meln. Das sei nur nebenbei erwähnt. Die Studie beweist aber auch den


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Zusammenhang zwischen der Abnahme von Fluginsekten und der Zunahme der Windparks – also es gibt mehrere Modelle.

Ein Windrad benötigt eine Fläche von 4 000 Quadratmeter (Bundesrätin Huber: Was?) – das zum Thema Bodenversiegelung, weil das immer wieder kommt. Das Thema mit dem Windrad mit den - - (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Herr Adi Gross lacht wieder, weil er sich nicht auskennt (Bundesrat Gross: Weil es nur ...! – Zwischenrufe der Bundesrätinnen Huber und Jagl), aber ich habe schon damals die Berechnung gemacht bezüglich des Stahlbetons des Fundaments, als die Aussage gekommen ist, dass die ortsansässigen Baumeister diejenigen sind, die den Beton für das Fundament mischen. Ich habe damals die Berechnung gemacht und festgestellt, dass ein Windrad siebeneinhalb Jahre braucht, damit der CO2-Ausstoß, der bei der Produktion entsteht, einmal auf null gesetzt wird. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Gross.)

Kommen wir damit zum Thema Recycling von Windrädern: Ich glaube, da gibt es mittlerweile auch schon den einen oder anderen, der sagt, dass das ein Problem der Energiewende ist.

Das Abgehen vom Erfordernis der Antragstellung für Investitionszuschüsse vom Beginn der Arbeiten an sehen wir aber positiv – das als dritter Punkt.

Der vierte Punkt ist die Anhebung der Fördersätze – das sehen wir ebenfalls positiv.

Einer der Hauptgründe, warum wir Freiheitlichen da unsere Zustimmung geben und eine Zweidrittelmehrheit ermöglichen, ist, dass das Aussetzen der Erneuerbaren-Förderpauschale sowie des Erneuerbaren-Förderbeitrags auch für 2024 gilt. Das ist der Grund dafür, warum wir hier die Zweidrittelmehrheit ermöglichen. Da es da um die Verringerung der Stromkosten für die Haushalte und für die Endkunden geht, ist das eben von unserer Seite her zu unter­stützen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.24



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Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Adi Gross. – Bitte, Herr Bundesrat.


18.24.09

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleg:innen! Ja, es geht weiter mit sozialpolitischen Maßnahmen für den Klimaschutz – generell ein grünes Kernanliegen, aber auch für mich persönlich –: Überlebenssicherung durch Klimaschutz zu vereinen mit einem Mehr an sozialer Gerechtigkeit.

Die Erneuerbaren-Förderpauschale und der -Förderbeitrag werden auch für 2024 auf null gesetzt. Das sind so im Schnitt immerhin 110 Euro pro Haushalt, und wenn man bedenkt, dass wir ungefähr vier Millionen Haushalte haben – also die vier Millionen mal 110 –, dann ergibt das schon einen Batzen an Mitteln, die da zur Verfügung gestellt werden und die man auch brauchen wird. (Beifall bei den Grünen.) Weil das so ist, werden auch allfällig fehlende Mittel aus dem Budget bedeckt – auch das ist heute Teil des Beschlusses.

Etwas, das noch nicht angeschnitten wurde, weil es auch ein bisschen kompliziert und technisch ist, ist, dass die Marktpreisvergütung auf ein anderes System abgeändert wird, und zwar wird sie künftig an die tatsächlich erzielten Day-ahead-Preise an der Strombörse gekoppelt, also die Preise, die für den nächsten Tag gehandelt werden, werden tatsächlich realisiert werden. Das ist derzeit eben nicht so.

Man hat jetzt einfach aus der Erfahrung gesehen, dass die Referenzpreisbildung zu zu hohen Preisen führt und das wiederum zu Verlusten der Oemag. Auch das sind in Hinkunft vermiedene Kosten, die man nicht mehr auf die Kundinnen und Kunden überwälzen muss, und für die Produzenten gibt es Sicherheit, denn nach unten gibt es einen Deckel, damit das nicht irgendwo auf ein Niveau fällt, zu dem dann nicht mehr wirtschaftlich produziert werden kann.


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Zum Thema Preistransparenz: Diese wird bei der Fernwärme noch einmal verbessert, das halte ich für ganz wichtig. Übrigens ist die Homepage jetzt online: www.waermepreise.at. Dort können Sie Wärmepreise vergleichen, und allein diese Transparenz ist natürlich schon sehr wichtig, weil da alle hinein­schauen können und bei ihrem Fernwärmebetreiber, bei ihrer Fernwärmebetrei­berin den Finger drauflegen können, wenn sie sehen: Hoppala, wieso zahle ich mehr?

Ich habe mir kurz das Vergnügen gemacht, und es ist ganz erstaunlich, wie stark die Preise in einem Bundesland differieren können. Da kann man aber jetzt halt unangenehm nachfragen: He, wie kannst du das argumentieren, dass es bei dir doppelt so teuer ist wie 10 Kilometer weiter?

Das ist eine ganz, ganz wichtige Sache, und meine Meinung ist übrigens – das ist nicht nur meine Meinung, das ist eine breite Meinung –, die Fernwärme wird in den nächsten Jahrzehnten extrem wichtig werden, wird massiv ausgebaut werden, und es wird notwendig sein, auch die Fernwärmeversorgung in einen regulierten Bereich überzuführen, so wie das jetzt bei Gas und Strom auch der Fall ist. Wir werden sehen, was da in Zukunft gelingen wird.

Zu den Nachhaltigkeitskriterien: Ich halte das auch für wichtig, weil es nicht sein kann, dass sich die Kunden um diese Dinge kümmern müssen, sondern wichtig ist: Da gibt es klare Kriterien, die von Lieferanten einzuhalten sind, und die Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass das auch nachhaltig produziert worden ist.

Die Windkraft fokussiert sich bei dem Standort auf eher größere Meereshöhen, auf höhere Lagen, auch das ist richtig. Da dort die Verfahren mitunter halt schon schwieriger sind – sie dauern länger, sind sehr komplex, auch die Errich­tung ist komplex –, ist es wichtig, das zu verlängern.

Einen Widerspruch muss ich noch betreffend Kollegin Lancaster anbringen: Beim Energiekrisenbeitrag-Strom sind 90 Prozent abzuführen. Bei einer


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Strompreisdifferenz von, ich glaube, es sind 14,5 Cent oder 12 Cent, da bin ich im Moment sogar ein bisschen unsicher, wird alles, was darüber hinausgeht, zu 90 Prozent abgeschöpft. Also da ist eigentlich erstaunlich viel gelungen, finde ich, was diese Krisenbeitragsabschöpfung betrifft. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Tatsächlich sieht man, dass einige Energieversorger große Profite machen, und da – da bin auch ich völlig dieser Meinung – ist das nur recht und billig. Da gilt es, das abzuziehen und in den Ausbau von Erneuerbaren und in soziale Aus­gleichsmaßnahmen zu investieren.

Man sieht an den Beispielen eine Reihe kleiner Verbesserungen und Verlänge­rungen. Wenn man etwas im Sinne der Bürger:innen und der Sache Klimaschutz verbessern kann, dann soll man das tun, und hiermit geschieht das auch ein weiteres Mal. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Miesenberger.)

18.28


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Nun zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundes­minister Leonore Gewessler. – Bitte sehr.


18.28.59

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Werte Bundes­rät:innen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auch im Saal, auch die jüngsten Zuseher:innen hier im Saal! Der Antrag ist in den verschiedenen Reden jetzt schon umfassend in den unterschiedlichen Bestandteilen erläutert worden, das heißt, ich werde das nicht wiederholen, aber noch auf ein paar Fragen eingehen, die an mich gestellt wurden, beziehungsweise auch ein Highlight noch einmal hervorheben, denn ich glaube, das ist ein wirklich wichtiger Beitrag in einem schwierigen Jahr.

Das Aussetzen der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrages für 2024 sind wichtige Bausteine der Entlastung, und zwar


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sowohl für die Menschen in unserem Land als auch für die Unternehmen. Damit wir gleichzeitig den Ausbau der Erneuerbaren garantieren können, übernimmt das das Budget – also wir schaffen beides: Entlastung für die Menschen und den Ausbau der Erneuerbaren. Das ist der zentrale Punkt in diesem Antrag, und deswegen einen herzlichen Dank dafür. (Beifall bei den Grünen.)

Einer der weiteren wichtigen Punkte in diesem Antrag – darauf wurde von Bundesrätin Hutter vorhin in ihrer Rede schon eingegangen – ist, dass wir das Fördersystem ab 2024 erleichtern und an die neue Realität anpassen. 2024 entfällt auf private Fotovoltaikanlagen die Umsatzsteuer. Das heißt, wir gehen in ein System: null Steuer, null Bürokratie – das macht es für alle sehr, sehr viel einfacher, Teil dieser großen Fotovoltaikrevolution zu sein, die wir in unserem Land gerade sehen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

In diesem Abänderungsantrag wird einerseits klargestellt, dass es im Zuge dieser Umstellung zu keinen Doppelförderungen kommt, andererseits stellen wir auch sicher, dass alle auf die eine oder andere Art eine Förderung bekommen. Damit regeln wir also auch den guten Übergang dazu.

Noch ganz kurz zu den zwei Fragen, die an mich gekommen sind – die eine war von Kollegin Lancaster zur E-Control –: Die Plattform waermepreise.at – sie ist online, Kollege Adi Gross hat sie auch gerade erläutert – ist wirklich ein sehr hilfreiches Tool für jeden und jede in unserem Land, um sich den Preisvergleich bei der Wärmeversorgung anschauen zu können.

Weil es damals in den Verhandlungen zu diesem Ergebnis kam, haben wir das – tatsächlich eigentlich ein bisschen systemwidrig – dem BMK gegeben. Alle anderen Tarifkalkulatoren macht die E-Control, das heißt, die Menschen suchen auch primär bei der E-Control; das betrifft die Strompreise – es gibt jetzt zum Beispiel auch einen Ladestellentarifkalkulator. Die E-Control hat schlicht auch sehr viel Erfahrung in diesem Bereich. Was wir daher festgelegt haben, ist, dass das BMK die Plattform macht, die Menschen das dann aber auch bei der E-Control finden, indem die Daten weitergegeben werden, und damit stellen wir


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die bestmögliche Auskunftsfähigkeit und den bestmöglichen Infofluss für die Menschen in unserem Land sicher.

Die zweite Frage betrifft die Wasserstoffnachhaltigkeitsverordnung: Da sind wir dran, daran wird gearbeitet, weil das natürlich ein wichtiger Baustein der Energiewende ist, wie viele andere Dinge auch, wie etwa E-Fuels, wie – (in Richtung Bundesrat Bernard) das war Ihr zweites Beispiel – Biogas, selbstver­ständ­lich. Ich halte mich nur bei der Energiepolitik an die Realität und nicht an ideologisches Wunschdenken. Das heißt, wir müssen einfach akzeptieren, dass Mengen begrenzt sind und wir die Dinge daher dort einsetzen müssen, wo wir sie am dringendsten brauchen. Deswegen schauen wir, dass wir den Wasserstoff, dass wir das Biogas in die Industrie, die nämlich keine Alternative hat, kriegen, dass wir die Flüssigtreibstoffe dorthin kriegen, wo wir keine Alternative haben. Ich nehme an, auch Bundesrat Bernard würde vielleicht 2040 noch gerne wohin fliegen; dafür werden wir die E-Fuels dringend brauchen.

Deswegen: Halten wir uns an die Realität, an die Mengengerüste, dann kommen wir gut zu konstruktiven Lösungen! – Herzlichen Dank für die breite Unter­stützung. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrat Spanring: 2040 ...!)

18.33 18.33.19


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. Die Plätze sind eingenommen.

Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 303

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest. Das ist geschehen.

Wir gelangen zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, und der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

18.34.5822. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die befristete Einführung eines Stromkostenzuschusses für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden (Stromkostenzuschussgesetz – SKZG) geändert wird (3776/A und 2353 d.B. sowie 11368/BR d.B. und 11381/BR d.B.)


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing.in Dr.in Maria Huber. – Ich bitte um den


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 304

Bericht. 


18.35.31

Berichterstatterin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die befristete Einführung eines Stromkostenzuschusses für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.


18.36.08

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Auch im Bereich der Energie­wirtschaft hat diese Bundesregierung mit ihrer Politik versagt. Teilstaatliche und private Unternehmen profitieren von der Energiekrise, während unsere Bevöl­kerung von den inflationsgetriebenen Preisen in die Armut getrieben wird.

Nicht nur die Energieberater und -anbieter profitieren von den künstlich hochgehaltenen Energiepreisen, auch die öffentliche Hand bereichert sich am Geld der Bevölkerung durch Gewinne und Dividendenausschüttung. Auch die EVN hat 2023 einen Gewinn von 529 Millionen Euro erwirtschaftet – beziehungsweise Leute im Land abgezockt –, doppelt so viel wie im Vorjahr. Die Kundenfreundlichkeit der EVN lässt grüßen: Im Frühjahr wurden


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300 000 Kunden gekündigt, um auch sie in neue, teurere Verträge hineinzu­treiben. 10 Prozent haben daraufhin der EVN den Rücken gekehrt, und das zu Recht. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Februar 2024 wird es sogar eine Sonderdividendenauszahlung für Aktionäre von 111 Millionen Euro seitens der EVN geben; und dann verkauft man seitens dieser Bundesregierung den Stromkostenzuschuss als Zuckerl – ein Zuschuss, der praktisch von unseren eigenen Leuten selbst bezahlt wird: Ein kleinerer Teil der horrenden Strompreise wird als kleiner Rabatt wieder ausbezahlt, alles finanziert von der österreichischen Bevölkerung. (Bundesrat Gfrerer: Für die österreichische Bevölkerung!) Durch die Überschüsse der Unternehmen wird weiters auch der Ausbau der erneuerbaren Energie finanziert. Wir, die Freiheitliche Partei, haben uns immer für einen Preisdeckel für Energiepreise ausgesprochen, um unsere Bevölkerung vor der Armut zu schützen. (Beifall und Bravoruf bei der FPÖ.)

Die ÖVP aber stellt sich lieber schützend vor die Energiekonzerne und greift diese in ihrer Macht- und Geldgier maximal mit Samthandschuhen an. Für die Grünen zählt sowieso nur die Klimarettung, und wie die Menschen diese radikale Transformation überleben, ist ihnen anscheinend egal.

Wir werden dieser Scheinlösung auf keinem Fall unsere Zustimmung geben. Die Ursachen dieser wahnsinnig hohen Energiepreise gehören an der Wurzel gepackt. Dafür sollte die Politik da sein: einzugreifen und zu regulieren, wenn solche Missstände überhandnehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie arbeiten gegen den Willen des Volkes. Die Abrechnung dafür werden Sie nächstes Jahr im Herbst bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.38


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Isabella Kaltenegger. – Bitte, Frau Bundesrätin.



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18.38.49

Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie alle erinnern sich an die Strompreisbremse, da bin ich sicher – eine der vielen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung, die den Preissteigerungen entgegenwirkt und auch zum Energiesparen anregt.

Für alle, die es nicht mehr so genau wissen – wie anscheinend Kollege Bernard –: Jeder Haushalt zahlt für 2 900 Kilowattstunden seines Verbrauches nur 10 Cent netto und nur für den Mehrverbrauch den aktuellen Strompreis. Verrechnet also der Stromanbieter 30 Cent, zahlen Sie für die ersten 2 900 Kilowattstunden nur 10 Cent – eine tolle Unterstützung, finde ich. Die Stromlieferanten berück­sichtigen diesen Zuschuss automatisch. Es ist keine Antragstellung notwendig, es ist also auch unbürokratisch – wie immer: alle Kritikpunkte in Luft aufgelöst. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Die Strompreise sind gegenüber 2022 stark gesunken, trotzdem weiß man nicht, wie es sich entwickeln wird – Schwankungen sind noch da (Bundesrätin Hahn: Davon weiß die EVN noch nicht so viel!) –, und da die Strompreisbremse im Juni 2024 auslaufen würde, verlängern wir sie bis Ende des Jahres 2024, um da auch alle Unsicherheiten auszuschließen und die Menschen weiter zu entlasten. Diese Maßnahme wirkt auch inflationsdämpfend, und so kann man eigentlich nur zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.40


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Arlamovsky. – Bitte sehr.


18.40.36

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich war vorhin mit meinen Weihnachtswünschen etwas voreilig, denn ich habe noch eine


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 307

Rede (Heiterkeit bei ÖVP und Grünen), wobei diese kein so übergreifend positives Ende hat, würde ich einmal sagen. (Bundesrat Schreuder: Oje!)

Bei diesem Gesetzesbeschluss gibt es zwei Probleme. Das eine ist, wie beim vorigen, die Missachtung des Parlamentarismus, die Geringschätzung der Opposition. Es gab eine Trägerrakete, dann ist um 0.40 Uhr in der Nacht vor dem Ausschuss der Abänderungsantrag gekommen, und schließlich gab es im Plenum des Nationalrates noch einen gesamtändernden Abänderungsantrag. Das sind keine Vorgangsweisen, aufgrund derer man sich erwarten kann, dass irgendjemand das noch durchliest und gegencheckt.

Zusätzlich zu diesem Problem in der Vorgangsweise haben wir auch große Probleme mit dem Inhalt dieses Antrags, dieses Gesetzesbeschlusses. Da geht es um die Verlängerung des Stromkostenzuschusses.

Bis zu, ich glaube, 2 900 Kilowattstunden, zwischen 10 und 40 Cent – wenn der Energiepreis bis zu 40 Cent beträgt, dann wird die Differenz zwischen 10 und 40 Cent letztlich vom Bund getragen. Wozu führt das? – Was man natürlich genau gesehen hat: Es schaltet den Wettbewerb zwischen den Stromlieferanten aus; es gibt keinen Anreiz für die Stromlieferanten, wenn der Strompreis nicht sowieso unter 10 Cent pro Kilowattstunde liegt, einen Strompreis unter 40 Cent pro Kilowattstunde festzusetzen. Das hat man gesehen: Als der Stromkos­tenzuschuss eingeführt worden ist, hat sich der Preis auf wundersame Weise anbieterübergreifend bei allen ziemlich knapp unter 40 Cent eingependelt.

Für die Konsumentinnen und Konsumenten, die maximal 10 Cent zahlen, weil sie keinen höheren Verbrauch haben, schaut das auf den ersten Blick vielleicht gut aus. Das Problem ist nur: Wer zahlt denn das Ganze? – Die Steuerzahle­rin­nen und Steuerzahler zahlen das! An wen geht das Geld? – Im Wesentlichen an die Landesenergieversorger, die ja einen Großteil der Stromlieferanten darstellen. Wenn man sich das anschaut, sieht man, dass es in Österreich sehr wenige Anbieterinnen und Anbieter gibt, die nicht im überwiegend öffentlichen


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Eigentum stehen – ich bin zum Beispiel Kunde eines solchen. Die Landes­energieversorger, wie es der Kollege von der FPÖ vorhin genannt hat, stehen im Wesentlichen im Eigentum der Bundesländer, manchmal eines Bundeslandes, manchmal wie beim Verbund mehrerer Bundesländer – noch so ein Beispiel dafür.

Was passiert also mit diesem Stromkostenzuschuss? – Es ist eine Subventio­nierung der überwiegend im Landeseigentum stehenden Landesenergie­versorger durch den Bund. Das könnte man vielleicht als Nächstes in den Finanzausgleich aufnehmen, wenn man das unbedingt möchte. Es ist kein effizienter Umgang mit dem Steuergeld. Wonach es in Wirklichkeit ausschaut – was der Sinn dieser ganzen Sache ist, dass man das jetzt ins nächste Jahr verlängert –: Es ist ein Wahljahr; es ist ein, würde ich einmal sagen, populistischer Trick, um Wählerstimmen zu generieren. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen von SPÖ und FPÖ.)

18.44


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Bettina Lancaster. – Bitte sehr.


18.44.38

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Frau Ministerin! Frau Präsidentin! Frau Präsidentin, ich möchte mich bei Ihnen sehr herzlich für Ihre Präsidentschaft bedanken, für die umsichtig gestaltete Präsidentschaft. Ich bedanke mich auch bei den beiden Vizepräsidentinnen, bei Margit Göll und Doris Hahn, für die gelungene Präsidentschaftsführung. Es ist mir eine große Freude, dass dieses Mal drei Präsidentinnen im Präsidium waren. Als Frau und besonders als Bürgermeisterin freut mich das, da wir als Bürgermeisterinnen ja eine Minderzahl sind (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky), und ich hoffe, dass viele, viele Bürgermeisterinnen nachfolgen werden, sodass wir auch dort Stärke zeigen können. Politik mit Frauen schaut eben auch anders aus, wenn sie von Frauen geleitet wird.


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 309

Zurück zum Gesetz: Kollege Arlamovsky hat ja bereits angedeutet, dass es sich da um eine sehr holprige Angelegenheit gehandelt hat. Es wurde last minute ein Abänderungsantrag eingebracht, auch das Wort „Trägerrakete“ ist schon gefallen, also es war irgendwie ein Durcheinander, und insgesamt möchte ich sagen: Das ist halt auch eine unschöne Art, wie man mit dem Parlamentarismus umgeht. Das gehört sich einfach nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Mit dem Antrag wird, wie wir auch schon gehört haben, die Geltungsdauer des Stromkostenzuschusses, des Stromkostenergänzungszuschusses und des Netzkostenzuschusses für einkommensschwache Haushalte jeweils um sechs Monate verlängert. Da es wirklich bei den Menschen ankommt, stimmt die Sozialdemokratie trotz dieser holprigen Angelegenheit diesem Antrag zu, wie das auch schon im Nationalrat passiert ist, obwohl für uns natürlich immer wichtig ist, wie es zur Finanzierung kommt. Es wäre aus unserer Sicht – da unterscheiden wir uns wahrscheinlich von den NEOS – besser gewesen, wenn man in den Markt eingegriffen hätte, sodass es nicht zu einer derartig exorbitanten Kostensteigerung oder Unzuverlässigkeit am Strommarkt gekommen wäre. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich kürze meinen Redebeitrag. – Ja, was mir aus meinem Heimatbezirk auch immer wieder aus Informationen entgegenströmt, ist die Regelung für die Wärmepumpen. Ich möchte das jetzt einfach noch einmal anbringen: Die Regelung für die Wärmepumpen geht ab. Wir brauchen da sicher auch dringend eine Entlastung, denn auch diese dürfen nicht zu den Verlierern der Förder­politik gehören. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Damit beende ich auch schon meinen letzten Redebeitrag. Ich wünsche euch allen schöne Weihnachten, einen guten Rutsch ins neue Jahr; auf ein gutes Jahr 2024, wenn wir uns wiedersehen! – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

18.48


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank.


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 310

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Adi Gross. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.


18.48.10

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Stromkostenzuschuss vulgo die Strompreisbremse für private Haushalte gibt es jetzt schon eine Zeit lang. Im Dezember 2022 ist das beschlossen worden, und jetzt wird diese Regelung bis Ende nächsten Jahres verlängert. Ich möchte noch einmal hervorheben: Das ist nicht nur eine irgendwie technische Fördermaßnahme, sondern es ist nichts Geringeres als eine Grundversorgung für leistbaren Strom und damit ein sozialpolitischer Meilenstein, denn so etwas hatten wir in Österreich noch in keinem anderen Bereich. (Beifall bei den Grünen.) Es kann durchaus Vorbild für andere Themen sein, so eine soziale Grundversorgung für Grundbedürf­nisse – da gehört Energie dazu – einzuführen.

Das ist auch sehr großzügig angesetzt, bis 2 900 Kilowattstunden wird das in einem Korridor von 10 bis 40 Cent komplett abgefangen. Das ist wirklich viel Geld. Bei den sehr hohen Strompreisen, die wir hatten, sind das 870 Euro im Jahr. Das ist schon massiv. Jetzt ist es ein bisschen weniger, aber wir reden trotzdem immer noch über eine Dimension von mehreren 100 Euro pro Jahr.

Es geht, wir haben es gehört, automatisch, und – weil von der SPÖ immer so viel Wert darauf gelegt worden ist – es ist kein Einmalzuschuss, es ist eine strukturelle Entlastungsmaßnahme. Und es ist mit Sicherheit kein populistischer Trick, ganz bestimmt nicht, sondern es ist eine Grundversorgung für ein Grundbedürfnis, und ich habe jetzt nicht verstanden, wieso die SPÖ in dem Moment geklatscht hat, in dem Kollege Arlamovsky das gesagt hat. (Bundesrätin Schumann: Was ist jetzt? Jetzt stimmen wir zu, jetzt regt er sich wieder auf! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesrätin Schumann: Jetzt stimmen wir zu, dann passt es wieder nicht!)


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 311

Ich möchte erinnern – Kollegin Lancaster hat es kurz angeschnitten –, das Gesetz regelt auch den Stromkostenergänzungszuschuss – ab der vierten Person sind das 105 Euro pro Jahr, pro Person wohlgemerkt; davon profitieren 700 000 Haushalte – und, nicht zu vergessen, den Netzkostenzuschuss; dieser beträgt 200 Euro pro Haushalt und ist sozial differenziert. Er gebührt allen Haushalten, die gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sowieso von der Erneuer­barenabgabe befreit sind, also GIS-Gebühr-befreite Haushalte zum Beispiel. Davon profitieren 600 000 Haushalte, und das verlängern wir auch mit dieser Novelle. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Stillebacher.)

Was auch noch wichtig und daher hervorzuheben ist, ist: Die Stromkosten­bremse wirkt sich schon vom Mechanismus her bei Haushalten mit geringem Einkommen deutlich stärker aus als bei Haushalten mit hohem Einkommen. Warum ist das so? – Die Statistik zeigt ganz klar – das können Sie bei der Statistik Austria zum Beispiel nachlesen –, dass Haushalte mit hohem Einkommen im Durchschnitt einen 40 Prozent höheren Stromverbrauch haben als Haushalte mit geringem Einkommen, die also in der Grundversorgung davon viel stärker profitieren als Haushalte mit hohem Einkommen – und so soll es schließlich sein. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Wolff.)

Abschließend noch in Richtung FPÖ: Ich verstehe einfach Ihre Argumentations­linie nicht. Sie haben Armut beklagt und lehnen jetzt eine strukturelle Reduktion der Energiekosten bis zu einem Betrag von 870 Euro ab. Also ich weiß nicht, wo Sie Ihre kleinen Leute haben, für die zu arbeiten Sie eigentlich behaupten. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrät:innen Eder, Gfrerer und Schwindsackl.)

18.52 18.52.10


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Die Plätze sind bereits eingenommen.


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 312

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

18.52.4623. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Gemeinde Graz für die Finanzierung von Straßenbahnvorhaben in Graz (2304 d.B. und 2336 d.B. sowie 11374/BR d.B.)


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Alexandra Platzer. – Ich bitte um den Bericht.


18.53.10

Berichterstatterin Alexandra Platzer, MBA: Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Gemeinde Graz für die Finanzierung von Straßenbahnvorhaben in Graz.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Dipl.-Ing.in Dr.in Maria Huber. – Bitte, Frau Bundesrätin.



BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 313

18.53.45

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehende! Als Steirerin freue ich mich heute besonders, zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen zu können. Man kann da auch wirklich sagen, die Mobilitätswende ist auf Schiene, und das ist gut so.

In der Steiermark wird die Rekordinvestition in den Bahnausbau und damit die Mobilitätswende so richtig sichtbar: mit der Koralmbahn, mit dem Semmeringbasistunnel und auch mit der gezielten Investition in Regionalbahnen, ich denke da an die Graz-Köflacher Bahn; die Elektrifizierung läuft und wird uns eine Taktverdichtung bringen, die wir in der Weststeiermark dringend brauchen.

Es ist ein erfreulicher Tag, wenn es um die Verkehrswende in unserer steirischen Landeshauptstadt geht, und wenn es darum geht, die Mobilität in Graz nachhaltiger und klimafreundlicher zu gestalten. Wir beschließen heute einen Zweckzuschuss an die Stadt Graz von rund 38 Millionen Euro für den Ausbau des Straßenbahnnetzes. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)

Was wird damit gemacht? – Es geht um den zweigleisigen Ausbau der Linien 1 und 5, wodurch die Taktung maßgeblich erhöht werden kann. Dieser Ausbau ist wirklich dringend erforderlich. Wenn man sich beispielsweise die Linie 5 anschaut: Diese fährt schon seit 1900 eingleisig vom Zentralfriedhof nach Puntigam, mittlerweile machen aber steigende Fahrgastzahlen ein dich­teres Intervall, als auf der eingleisigen Strecke möglich ist, einfach zwingend erforderlich. Es geht auch um die dringend notwendige Entlastung der Grazer Innenstadt durch die neue Strecke über die Neutorgasse.

Wer Graz kennt, weiß: Das sind auch für die Stadt Graz wahrlich Jahrhundert­projekte, wenn es um den Ausbau des öffentlichen Verkehrs geht.


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 314

Der heutige Beschluss ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in eine klimafreundliche Zukunft der Stadt, und ich bin davon überzeugt, das wird noch mehr Menschen zum Umsteigen bewegen.

Mit dem Klimaticket gibt es da ja auch den idealen Türöffner zu nieder­schwelliger, leistbarer und klimafreundlicher Mobilität für alle Menschen in Österreich. In diesem Sinne wünsche ich euch allen schöne und erholsame Feiertage. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)

18.56


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Stotter. – Bitte sehr, Herr Bundesrat. (Bundesrat Schennach: Das ist aber kein Steirer! Bundesrätin Schumann: Nein, das ist eine Leihgabe aus Tirol! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Die sind solidarisch!)


18.56.25

Bundesrat Markus Stotter, BA (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, die Öffimilliarde für den Nahverkehr aus dem Regierungsprogramm hat den Ausbau und die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in und um städtische Ballungsräume zum Ziel.

Die Kollegen von der SPÖ haben gefragt, was denn der Tiroler mit diesem Thema in Graz zu tun hat. Ich schaffe die Überleitung ganz leicht: In meiner Studienzeit (Ah-Rufe und Heiterkeit bei der SPÖ), die ich in Innsbruck verbracht habe (Heiterkeit und Beifall des Bundesrates Schmid), war ich mit meiner Band sehr oft in Graz und damals auch auf das öffentliche Netz in Graz sehr angewiesen, weil ich ja bis zum Alter von 26 Jahren kein Auto gehabt habe. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ. Bundesrat Schennach: Ein vorbildlicher Student!) – Natürlich!


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Bevor ich jetzt auf Graz eingehe, habe ich natürlich ein Beispiel aus Tirol mitgenommen, und zwar die Regionalstadtbahn, die Innsbruck mit Rum ver­bindet, die damals, vor zwei Jahren, schon in Betrieb gegangen ist. Aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen ist es in Graz ja keine 15a-Vereinbarung, sondern ein Zweckzuschuss. Dies ermöglicht ein Straßenbahnbauvorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 76 Millionen Euro, die zu 50 Prozent kofinanziert werden können, und wie von der Kollegin schon erwähnt wurde, sind das 38 Millionen Euro im Zeitraum 2023 bis 2027.

Das sind ganz konkrete Projekte in der Stadt, die dazu führen werden, dass der S-Bahn- und der Zugausbau in Ballungsräumen die volle Wirkung entfalten können und damit auch eine Verlagerung zustande kommen kann. Ziel ist es, einen Fahrgastzuwachs von 6 bis 12 Prozent zu erreichen – in absoluten Zahlen wären das täglich 20 000 bis 40 000 –, und dazu sind, wie wir schon gehört haben, der Straßenbahnlinienausbau der Nummern 1 und 5 und die Entflechtung des Innenstadtverkehrs notwendig.

Am Ende darf ich noch einen Exkurs wagen und mich mit einer Bitte an die Frau Bundesministerin wenden: Bitte schauen Sie sich den ÖBB-Fahrplan noch einmal an, denn in letzter Zeit funktioniert das hinten und vorne nicht. Ich fahre immer mit dem Zug nach Wien, aber in letzter Zeit ist das wirklich eine Zumutung geworden. Wenn Sie vielleicht dahin gehend dort einmal einwirken können, dass sich das wieder normalisiert. Ich glaube, das ist wichtig, damit die Menschen nicht anfangen, auf das Auto umzusteigen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesrät:innen von SPÖ und Grünen.)

18.59


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Horst Schachner. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.


18.59.26

Bundesrat Horst Schachner (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 316

heute eh schon alles gesagt worden. Wir freuen uns natürlich als Steirer und auch als Grazer, dass da 38 Millionen Euro kommen. Ich bin seit 40 Jahren bei den Verkehrsbetrieben beschäftigt, und das ist, glaube ich, das erste Mal, dass vom Bund ein Zweckzuschuss kommt.

Da muss man ganz ehrlich sagen, das ist wirklich in Ordnung, das muss man gutheißen und dem natürlich auch die Zustimmung geben, weil es für die Stadt Graz wirklich fantastisch ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.)

Ich darf aber vielleicht eines noch ganz kurz sagen: Es werden alle Städte, die einen öffentlichen Verkehr mit Straßenbahnen haben, solche Zweckzuschüsse in Zukunft brauchen. Es wird nicht mehr funktionieren, dass die das alles ganz allein stemmen können. Die Gemeinden haben kein Geld, die Gemeinden können das nicht finanzieren, und so würde das Ganze ins Stocken kommen. Ich glaube, das wäre ganz, ganz wichtig, dass wir sie da unterstützen.

Ich will es nicht in die Länge ziehen, aber vielleicht noch kurz ein paar Zahlen, damit man weiß, wovon wir reden: Bei einer Straßenbahn gibt es eine tägliche Revision, eine wöchentliche Revision, eine monatliche Revision, eine halbjährliche Revision und eine jährliche Revision. Und alle 500 000 Kilometer oder spätestens nach acht Jahren wird eine Straßenbahn komplett aus­einandergebaut – komplett, da bleibt keine einzige Schraube in der Straßenbahn. Dann wird alles wieder neu sandgestrahlt, alles wieder neu gemacht, genau so wie bei einem Flugzeug. Das ist vom Ministerium vorgeschrieben. Danach wird sie wieder zusammengebaut. Die Kosten für so eine Hauptrevision, wie sie heißt, alle 500 000 Kilometer oder acht Jahre, weil sie länger nicht fahren darf, betragen zwischen 350 000 und 500 000 Euro. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. (Bundesrat Schennach: Pro Garnitur!) – Ja, pro Garnitur natürlich. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Was kostet eine neue?)

Eine neue Straßenbahn kostet – da gibt es eine Faustregel – pro Meter 100 000 Euro. Die Letzten, die wir gekauft haben, sind 34 Meter lang. Eine


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Straßenbahn kostet dann wirklich 3,4, 3,5 Millionen Euro. Die fährt aber auch 30, 40 Jahre. Wir haben noch Straßenbahnen in Betrieb, die schon 50 Jahre alt sind. Deshalb ist das auch eine gute Investition. Ich glaube, für das Klima selber gibt es nichts Reineres und nichts Saubereres als eine Straßenbahn, deswegen sind wir froh, dass wir die Unterstützung für diesen Ausbau kriegen. Das ist einfach toll und das kann man nur gutheißen.

Vielleicht kann man wie gesagt auch in Zukunft den anderen Städten und auch uns immer wieder helfen, wenn Straßenbahnen gekauft werden, weil das Megainvestitionen sind. Das werden die Städte selber, die Gemeinden mit einer Straßenbahn einfach nicht mehr derblasen. – Danke. Glück auf! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

19.02


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. – Bitte, Herr Bundesrat.


19.02.27

Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Horst, ich möchte gleich bei dir anschließen: Ja, die Gemeinden werden es aus Eigenem nicht schaffen, die Stadtgemeinde Graz mit einer linkslinken Koalition aus Kommunisten und Grünen, teilweise gestützt auch von den Sozialisten, schon gar nicht. Die haben einen finanzpolitischen Bauchfleck der Sonderklasse hingelegt. (Bundesrat Schreuder: Aber die Grazer FPÖ, geh bitte!)

Ja, wir brauchen diese Straßenbahn. Deswegen werden wir dem Gesetz auch zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Na dann! Na dann!)

19.03


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.



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19.03.16

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich freut es mich als Grazer – Graz ist ja immerhin die größte Stadt Österreichs, Wien ist ein Bundesland –, dass wir - - (Heiterkeit bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) – Ist nicht neu, gell? Ich weiß schon.

Ich freue mich natürlich als Grazer und auch als ehemaliger Grazer Gemeinderat, dass etwas gelungen ist, was unser Altbürgermeister Mag. Siegfried Nagl innovativ schon lange angeregt hat, nämlich den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, auch mit einer visionären Idee einer U-Bahn, was leider nicht finanzierbar war. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, natürlich auch der Straßenbahnen, wie du es ja, Horst, hier ausgeführt hast, ist ein ganz wichtiger und ein ganz wesentlicher Punkt.

Graz ist nicht nur liebenswert und sehenswert, sondern sollte auch fahrplan­mäßig, glaube ich, in Zukunft besser erreichbar sein. Wir haben jetzt vor allem auch in Graz sehr viele Baustellen – eben aufgrund dieser Erneuerung und dieser Verlängerung der einzelnen Linien, was allerdings besser hätte koordiniert werden können, keine Frage. Man muss halt lernen oder zumindest das annehmen, was bewährte Vorgänger gemacht haben.

Auf alle Fälle ist es ein guter Schritt und auch eine gute Finanzierungsvariante, die wir natürlich nicht nur unterstützen, sondern auch gerne aufnehmen. Wenn alles gut geht, werden Sie noch besser und noch schneller in Graz voran­kommen.

Frau Bundesministerin, ich bitte Sie, nicht ganz auf die Kraftfahrzeuge zu vergessen, weil es auch viele Menschen in Graz gibt, die nicht so mobil sind, nicht zu Fuß gehen können und auch nicht mit dem Fahrrad unterwegs sein können, und darauf zu achten, dass auch der Ausbau der Straßen weiterhin entsprechend mitberücksichtigt wird.


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In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit, auch für die Unterstützung aus Tirol. Was kann da also schon schiefgehen? – Glück auf! (Beifall bei der ÖVP.)

19.05


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Leonore Gewessler. – Bitte sehr, Frau Bundesministerin.


19.05.24

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Werte Bundes­rät:innen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Jetzt muss sich die steirische Ministerin bei einem steirischen Projekt natürlich auch noch zu Wort melden, und zwar wirklich mit großer Freude. Ich möchte noch ein bisschen etwas zu dem Projekt sagen, weil wir das noch nicht im Detail diskutiert haben.

Es ist für Graz wirklich ein Meilenstein. Ich möchte mich auch ganz zu Beginn meiner Rede sehr, sehr herzlich bei der zuständigen Vizebürgermeisterin Judith Schwentner bedanken, die da wirklich ein großes Projekt auf die Reise geschickt hat. Sie hat es bei diesem Projekt geschafft, dass wir erstmals in der Geschichte gemeinsam einen Zuschuss für Graz zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs aus dem Budget des Verkehrsministeriums zustande gebracht haben – also wirklich ein großes Danke an dieser Stelle, dass das gelungen ist. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben mit diesem Gesetz das dritte Mal jetzt ein Projekt für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in den städtischen Ballungsräumen. Bundesrat Schachner hat natürlich recht, es ist für die Städte eine riesige Herausforderung. Deswegen haben wir das nicht nur im Budget verankert, sondern auch im Finanzausgleich gibt es eine Verlängerung des Zuschusses für die Großstädte gerade für den Mobilitätsbereich, weil es wichtig ist, dort auch hinzuschauen. Das sind Investitionen, die grenzüberschreitend wirken, die in der Region wirken,


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die für den Klimaschutz wirken und für eine gute Zukunft wirken, und die wollen wir natürlich unterstützen.

Das machen wir auch mit dem Budget des BMK. Wir haben in den letzten drei Jahren eine vollkommen neue Förderschiene aufgebaut, die es vorher nicht gegeben hat, die auch eine flexible Unterstützung ermöglicht, also nicht mehr nur die Vollbahn, sondern eben auch, wenn die Straßenbahn sinnvoller ist und die gleiche Wirkung hat, die Straßenbahn finanzieren kann. Das ist auch für den effizienten Einsatz von Steuermitteln sehr, sehr wichtig. Das Grazer Projekt ist das dritte Projekt in diesem Programm nach der Regionalstadtbahn Linz – da haben wir in einem ersten Schritt die Planung bereits finanziert – und auch der Regionalstadtbahn zwischen Innsbruck und Rum, die bereits in Betrieb ist. Das war das zweite Projekt, das wir so mitfinanziert haben.

Jetzt also Graz: Es wurde schon erwähnt, dass das ausnahmsweise nicht mit einer 15a-Vereinbarung abgeschlossen wurde, sondern im Rahmen eines Zweckzuschussgesetzes beschlossen werden muss, weil die Zuschussleistung direkt an die Stadt geht und finanzverfassungsrechtlich Artikel-15a-Ver­einbarungen, was zu erklären ich mir natürlich in der Länderkammer nicht einmal annähernd anmaßen würde, nur mit den Bundesländern möglich sind. Es muss jetzt eben ein Zweckzuschussgesetz für eine Gesamtinvestition von rund 76 Millionen Euro beschlossen werden. Der Bundeszuschuss beträgt 38 Millio­nen Euro, das heißt 50 Prozent der Investitionen von 2023 bis 2027: Innenstadtentflechtung, zweigleisiger Ausbau der Linie 5 wie auch der Linie 1.

Ja, eine Baustelle in der Innenstadt, ob es in Wien ist, ob es in Graz ist, ob es in Innsbruck ist, ist immer eine Belastung für die Menschen vor Ort, aber wir machen da etwas, was wirklich Potenzial hat, einen großen Beitrag zu leisten, mehr Menschen in den öffentlichen Verkehr in Graz zu bekommen. Die Verkehrsbetriebe rechnen, die Stadt rechnet mit einem Zuwachs von zwischen 19 400 und 38 900 Fahrgästen pro Tag. Es ist immer ein bisschen schwierig, das im Vorhinein genau abzuschätzen. Das entspricht einem Zuwachs zwischen


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6 und 12 Prozent. Das ist also wirklich ein großer Schritt für die Stadt – des­wegen herzlichen Dank. Ich freue mich, wenn das Gesetz auch im Bundesrat eine breite Zustimmung erhält. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.09


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Eine weitere Wortmeldung liegt mir vor: Bitte, Frau Bundesrätin Korinna Schumann.


19.09.22

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Ich muss jetzt den Moment der Harmonie nützen (allgemeine Heiterkeit) und darf sagen: Erstens herzlichen Dank für die - - (Bundesrat Leinfellner: Unterbrich ihn nicht!) – Was hast du gesagt? (Bundesrat Leinfellner: Ich habe gesagt: Unterbrich ihn nicht!)  Nein, ich mache es schnell. Jetzt ist so ein Moment der Harmonie, in dem ich ganz herzlich unseren Vizepräsidentinnen Doris Hahn und Margit Göll für ihre tolle Vizeprä­sidentschaft danken darf. Der Präsidentin habe ich für ihre wirklich hervor­ragende Präsidentschaft bereits gedankt.

Ich darf im Namen der sozialdemokratischen Fraktion allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses frohe Weihnachten wünschen, in allen Bereichen, sei es in der Reinigung, sei es im Expedit, sei es in der Sicherheit. Wenn man da draußen so viele Stunden steht, aber wir dafür hier herinnen gute Sitzungen abhalten können, ist das schon etwas Besonderes – dafür vielen Dank.

Den Mitarbeiter:innen der Klubs und eigentlich allen eine frohe Zeit, eine gute Zeit, eine erholsame Zeit, um mit neuer Kraft ins neue Jahr zu starten! Natürlich allen Bundesrätinnen und Bundesräten: Erholt euch gut! Mit neuem Schwung gehen wir dann ins nächste Jahr. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP, FPÖ und Grünen.)

19.10 19.10.28


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank.


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Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein beziehungs­weise haben Sie das bereits gemacht.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist jetzt einstimmig. Der Antrag ist somit angenommen. (Bundesrat Schennach – auf den leeren Sitzplatz des Bundesrates Arlamovsky weisend –: Ja! Er hat aufgegeben! – Heiterkeit bei Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

19.11.1224. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (2308 d.B. und 2335 d.B. sowie 11375/BR d.B.)


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Alexandra Platzer. – Ich bitte um den Bericht.


19.11.33

Berichterstatterin Alexandra Platzer, MBA: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahr­liniengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.


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Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank für die kompakte Bericht­erstattung. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.


19.12.00

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Novelle zum Kraftfahr­linien­gesetz ist ein weiteres Beispiel für Vereinfachungen beziehungsweise Beseitigungen wenig hilfreicher Verwaltungsvorgaben – solche soll es geben – und ein Beispiel für eine gute Kooperation mit den Ländern.

Um was geht es – ganz kurz –: Bis jetzt war es so, dass man immer, wenn eine Konzession für den Regionalverkehr, für den Busverkehr – darum geht es vor allem – zum Beispiel neu in einem Bundesland oder in einer Region eines Bundeslandes vergeben wurde, für sämtliche Haltestellen um eine neue Genehmigung hat ansuchen müssen, und das ist natürlich irrsinnig auf­wendig.

Wir haben im Ausschuss gehört, alleine in Niederösterreich sind es – ich weiß nicht (Bundesministerin Gewessler: 16 000!) – Tausende Haltestellen. (Bundesministerin Gewessler: 16 000!) – 16? (Bundesministerin Gewessler: Ja!) – Das bedeutet, alleine in Niederösterreich 16 000 neue Genehmigungen einzuholen. Das ist natürlich absurd. Das war sogar so, wenn die Konzession an den gleichen Betreiber, die gleiche Betreiberin übergegangen wäre. So, das ist jetzt einmal abgeschafft worden. Das ist eine sinnvolle und gescheite Erleichterung.

Was ist die Idee dahinter? – Die Idee ist, wir wollen den ÖV unterstützen, es erleichtern, den ÖV auszubauen und alle möglichen Hürden abzubauen. Wir


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wissen, dass gerade der Busverkehr – der ist da ein bissl im Fokus – der Hauptträger des öffentlichen Verkehrs und damit der Mobilitätsversorgung in den Regionen draußen ist. Deswegen ist das so wichtig. Das ist übrigens auch ein genuiner Job der Länder, das ÖV-Angebot laufend weiterzuentwickeln. Letztlich sollte wirklich jeder Ort in Österreich einen Taktverkehr beim öffentlichen Verkehr haben. (Beifall bei den Grünen.)

Warum ist das so wichtig? – Das ist für den Klimaschutz wichtig, aber es ist natürlich auch für freie, leistbare Mobilität und eine ressourcenschonende Mobilität, Stichwort Bodenverbrauch, wichtig. Ein Bussystem und ein Bahn­system verbrauchen viel, viel weniger Boden als der motorisierte Indivi­dual­verkehr – vor allem eine Fixierung auf diesen braucht besonders viel Boden. Damit haben wir wie gesagt auch eine ökologisch verträgliche Mobilität für alle.

Vor allem – ich sage es immer wieder, weil es offenbar immer wieder nicht gesehen oder verstanden wird –: Das ist wichtig für Leute, die nicht so viel Geld haben. Ein Auto ist wirklich teuer. 4 500 Euro – das ist kein Superschlitten – pro Jahr, das ist wirklich Kohle. Das ist sogar für viele von uns viel Geld, geschweige denn für Leute, die es nicht so dick haben. Deswegen ist das so wichtig.

Eine weitere schöne Synergie: Ein gut ausgebauter ÖV in den Regionen macht die Regionen attraktiver. Es zeigt sich immer stärker, dass den Besucher:in­nen wie auch den potenziellen Zuwanderer:innen, Ansiedler:innen in den Regionen neben der Kinderbetreuung – das ist übrigens das Wichtigste – ein gut ausgebauter ÖV extrem wichtig ist. ÖV ist also Sozialpolitik, Klimapolitik sowie Regionenstärkung gleichzeitig; das ist ganz wunderbar. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Geieregger.)

Da ist seitens des BMK wirklich viel gemacht worden. Es gibt im Zuge des Klimatickets ganz viel Geld, 213 Millionen Euro wertgesichert, für die Länder für den Ausbau des ÖVs. Es gibt beispielsweise große Programme für emissionsfreie Busse. Das sind in Summe fast 600 Millionen Euro, beispielsweise


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für die Busbeschaffung. Über den Rahmenplan haben wir gesprochen – ein großes Förderprogramm für Regionalbahnen und Stadtbahnen, es sind Beispiele erwähnt worden. Ich denke, das ist wirklich eine sehr gute Sache. Man sieht, dass Grün da halt schon wirkt. (Beifall bei den Grünen.)

Du warst gestern nicht da, liebe Leonore, aber ich muss jetzt schon noch auf Herrn Steiner betreffend die gestrige Debatte Bezug nehmen. Das zu erwähnen ist (Bundesrätin Doppler: Adi, was ist denn?) – zuhören! – es schon wert. Herr Steiner hat mich gestern der Klimahysterie bezichtigt. Das halte ich übrigens gut aus. (Heiterkeit des Redners.) Ich bin nämlich sehr stolz darauf, für die sozialökologische Transformation zu arbeiten. (Bundesrat Leinfellner: Das glaube ich sofort!)

Er hat sich beschwert, dass nicht mehr so viele Railjets in Jenbach halten; er wohnt im Zillertal. Er hat es dann als Zumutung empfunden, als ich gesagt habe: Da fährst du halt mit dem Zug nach Wörgl! – Er hat dann gesagt, er ist jetzt gezwungen – er ist gezwungen! –, mit dem Auto nach Wien zu fahren. (Bundes­rat Steiner: Das habe ich nicht gesagt!)

So, jetzt habe ich den ÖBB-Fahrplan konsultiert, Jenbach–Wien, normaler Werktag:

Abfahrt: 6.27 Uhr, Fahrzeit: 4 Stunden 5 Minuten, Ankunft: 10.32 Uhr, Direktverbindung;

Abfahrt: 7.31 Uhr, 4 Stunden Fahrzeit, Direktverbindung;

Abfahrt: 8.15 Uhr, 4 Stunden 17 Minuten (Zwischenruf des Bundesrates Steiner– okay, 10 Minuten längere Fahrzeit (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler) –, mit dem REX nach Wörgl, umsteigen in Wörgl;

8.43 Uhr, 4 Stunden 22 Minuten Fahrzeit, umsteigen in Wörgl (Zwischenruf des Bundesrates Steiner), diesmal mit der S-Bahn, darum halt noch einmal fast 5 Minuten;


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9.31 Uhr, Direktverbindung, 4 Stunden 1 Minute (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen);

10.15 Uhr, 4 Stunden 17 Minuten, umsteigen in Wörgl in den REX;

11.31 Uhr, Fahrzeit: 4 Stunden 1 Minute, Direktverbindung (Zwischenruf des Bundesrates Steiner);

12.15 Uhr, 4 Stunden 17 Minuten, Direktverbindung. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Das ist also eine totale Zumutung. Ich habe jetzt das grün-unverdächtige Google Maps konsultiert und den Routenplaner aufgerufen, wie lange man mit dem Auto für die Strecke braucht: 4 Stunden 37 Minuten. (Heiterkeit bei Bundesrät:in­nen von Grünen, ÖVP und SPÖ.) – Noch dazu kann man im Auto nichts tun, man muss sich konzentrieren – hoffentlich –, und kann nicht arbeiten, sich nicht auf die Sitzung vorbereiten – wäre auch nicht schlecht (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler); ganz abgesehen natürlich von den Emissionen, die Sie emittieren, wenn Sie mit dem Auto fahren. (Bundesrat Steiner: Ich habe ein Elektroauto!) Das hat man schon anmerken müssen, finde ich. (Bundesrat Steiner: Ich habe ein Elektro­auto! Hallo! – Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Es geht noch einmal zurück zur Verbesserung des ÖV. (Bundesrat Steiner: Ich habe ein Elektroauto! – Bundesrätin Platzer: Die sind auch nicht schneller! – Rufe und Gegenrufe zwischen Bundesrät:innen von FPÖ und ÖVP.) Zur Verbesserung des ÖV: Ich möchte noch ein bissl verkehrspolitische Anmerkungen machen.

Damit das funktioniert, muss man Komplementärmaßnahmen setzen, Begleit­maßnahmen. Das wird oft gerne vergessen. Man muss schauen, dass die Busse natürlich nicht im Stau stehen, dass die durchfahren, am Stau vorbeifahren (Bundesrat Steiner: ... Klimakleber! – Heiterkeit bei Bundesrät:innen der FPÖ) und die Buspassagier:innen sich freuen, zum Beispiel durch Busspuren; es braucht eine Neuaufteilung.


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Sie (in Richtung Bundesrat Steiner) halten wirklich gar nichts aus, gell? Aber wehe, jemand macht einen Zwischenruf, wenn Sie reden.

Straßenraum neu aufteilen, systematische Parkraumbewirtschaftung, sobald ein gutes Grundangebot im ÖV und in der Verkehrsplanung da ist – man weiß, das ist das Wirksamste überhaupt. Das wiederum erleichtert eben den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Man muss halt klug und mutig handeln und es muss Hand in Hand gehen.

Dass eine signifikante Verschiebung des Modal Split zum ÖV notwendig ist, das sehen ja hoffentlich langsam alle, man muss das aber auch wie gesagt durch eine komplementäre Politik vorantreiben. (Beifall bei den Grünen und bei Bundes­rät:innen der ÖVP.)

19.20


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer. – Bitte sehr.


19.20.22

Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gross hat jetzt schon alles vorweggenommen, das ist auch gut so. Das Wesentliche bei diesem Kraftfahr­liniengesetz ist sehr positiv: eine riesengroße Verwaltungsvereinfachung, das spart natürlich Kosten, es betrifft die Gemeinden, es gibt weniger Bürokratie, weniger Aufwand – das ist in Zeiten wie diesen nicht so selbstverständlich. Eine so umfangreiche Entbürokratisierung ist eigentlich sehr selten, meistens ist das Gegenteil der Fall.

Eine lange Forderung auch der Bundesländer wurde umgesetzt. Was ganz wesentlich ist, ist natürlich: Auch die Sicherheit muss nach wie vor gewährleistet sein und ist auch gewährleistet.


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Alles andere hat mein Vorredner schon ausgeführt. Ich bitte um breite Zustim­mung. – In diesem Sinne: Alles Gute! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

19.21


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Horst Schachner. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.


19.21.42

Bundesrat Horst Schachner (SPÖ, Steiermark): Liebe Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, über das Gesetz brauchen wir gar nichts mehr zu sagen, das ist in Ordnung, deswegen stimmen wir auch zu.

Was ich vielleicht noch ganz kurz zum Schluss sagen möchte, denn das ist mein letzter Redebeitrag heute: Es tut mir im Herzen weh, wenn ich daran denke, dass 430 000 Menschen jetzt Weihnachten ohne Lohnerhöhung feiern, also ohne zu wissen, was sie am 1.1. am Lohnzettel haben werden – sie werden es schon wissen –, aber sie werden den alten Lohn haben und da ist keine Lohn­erhöhung dabei.

Ich sage euch: Generell wurde in ganz Österreich in allen Bereichen zwischen 9 und 10 Prozent abgeschlossen. Das ist die einzige Sparte ohne Lohnerhöhung; das sind die Menschen, die immer wieder beklatscht worden sind, über die immer gesagt wurde, wie super sie sind, das sind die Systemerhalter, die halten alles aufrecht. Und die haben keine Lohnerhöhung bekommen. Ich finde, das sollte in Österreich einfach nicht passieren. Ich werde das den Sozialpartnern genauso noch sagen. (Allgemeiner Beifall.)

Was ich damit sagen möchte, ist einfach, dass ihr (in Richtung ÖVP) vielleicht in eurem Kreis auch den Unternehmern sagen könnt: Freunde, das ist schäbig, so etwas tut man nicht in Österreich! – Wir werden uns das merken, wir wissen


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auch, was wir als ÖGB damit tun. Wir wollten auch nicht das ganze Weihnachts­geschäft aufhalten, damit da eben nichts passiert, aber im Endeffekt kann man mit Leuten einfach nicht so umgehen.

Jetzt bleibt nur noch eines übrig zu sagen: Ich wünsche euch wirklich von ganzem Herzen alles Gute. Rutscht gut rüber! Viel Gesundheit für das Jahr 2024. – Glück auf! (Allgemeiner Beifall.)

19.23


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte sehr, Herr Bundesrat. (Bundesrat Schreuder: Ja, Corona ist schuld!)


19.23.29

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Werte Frau Präsidentin! Frau Minister! Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! In vielen Gemeinden Österreichs stellt der regionale Linienverkehr, nämlich jener der Buslinien, das einzige Verkehrsmittel dar, aber insgesamt gibt es in Österreich, Herr Gross, 21 000 Haltestellen, für die diese Novelle in Zukunft gelten soll. Betroffen sind davon 240 Busunternehmen, die diese 21 000 Haltestellen anfahren.

Bei der Änderung des Kraftfahrliniengesetzes geht es, wie wir vorhin schon gehört haben, um eine Verwaltungsvereinfachung auf kommunaler Ebene in Bezug auf den regionalen Busverkehr.

Als weiterer Punkt sind die Erweiterung der Bestellarten von Telefon auf andere Kommunikationsmittel für die Anrufsammeltaxis und die Änderung von festen Abfahrtszeiten zu festen Betriebszeiten zu nennen. Das sind kleine, durchaus sinnvolle Änderungen, die wir auch begrüßen. Der große Schritt zu funktionierenden Mikro-ÖVs ist es allerdings nicht.

Es wäre aber, Frau Gewessler, nicht Ihr Ministerium, wenn nicht wieder im Ausschuss keine Antwort auf eine Frage gegeben worden wäre, versprochen


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wurde, dass Unterlagen nachgereicht werden, was natürlich nicht geschehen ist, und diesmal sogar gestern von Frau Bachmann diesbezüglich urgiert wurde. Dann ist per E-Mail die Antwort gekommen, dass es bei dieser Änderung, bei der es um die Mikro-ÖVs geht, keine Zahlen, Daten, Fakten und keine Unterlagen gibt. Als Interessierter in diesem Bereich, der im nördlichen Niederösterreich – in meinem Heimatbezirk Mistelbach – bereits seit 2018 viele zusätzliche Linien für die Bevölkerung verhandeln konnte, weiß ich, dass nichts ohne mögliche Transportzahlen und entsprechende Erhebungen geht. Darum ist es für mich unverständlich, dass Ihr Ministerium den Vertretern der Länderkammer die Zahlen für Österreich verweigert.

Ich werde diesbezüglich eine parlamentarische Anfrage an Sie stellen, damit Sie uns ordnungsgemäß die Zahlen und Fakten der verschiedenen Regionen über­mitteln müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.25


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Alexandra Platzer. – Bitte sehr, Frau Bundesrätin.


19.25.54

Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher und Zuseherinnen! Gestatten Sie mir, dass ich diesen Tagesordnungspunkt kurz zweckentfremde. Ich darf mich heute bei meiner letzten Rede hier im Bundesrat als großer Fan der österreichischen Fußballnationalmannschaft outen, also wird das Jahr 2024 für mich ein ganz besonderes – nicht nur, weil die Europameisterschaft vor uns steht, sondern weil ich mich politisch auch verändern darf und im Jänner in den Oberöster­reichi­schen Landtag einziehen werde. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundes­­rates Arlamovsky.)

Ich verlasse den Bundesrat mit einem weinenden und einem lachenden Auge. Ich möchte mich gleich zu Beginn bei meiner eigenen Fraktion und den


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Mitarbeitern, also quasi bei meiner Mannschaft, für den großartigen Zusammenhalt und die vielen Freundschaften fürs Leben, die ich hier finden durfte, bedanken. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Ich möchte mich aber auch bei allen anderen Parteien und Fraktionen, also bei allen anderen Playern ganz herzlich bedanken. Ich durfte vieles lernen und neue, interessante Sichtweisen kennenlernen. Ich hoffe doch, dass ich vielleicht dem einen oder anderen auch die Sichtweise unserer Unternehmer und Unternehmerinnen eröffnen konnte und jeder mitbekommen hat, dass ich als Touristikerin in der schönsten Branche der Welt tätig sein darf, für die ich mich auch weiter einsetzen werde. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Danke für die vielen sachlichen, interessanten und manchmal auch humorvollen Reden, denen ich zuhören durfte. Bei einigen hat man schon das Gefühl, dass es ihnen hier um die Sache und auch darum, etwas Gutes für die Menschen da draußen zu bewegen, geht.

Wenn ich so im Fußballstadion in der Kurve sitze, dann ist es manchmal gar nicht so viel anders als hier herinnen. (Heiterkeit bei ÖVP und Grünen.) Wir kommen aus allen Bundesländern hier zusammen. Da sitzen die Oberösterreicher neben den Salzburgern und Wienern und alle haben gemeinsam ein Ziel, das sie verbindet, sich nämlich mit Überzeugung für das eigene Team einzusetzen. Jeder kennt den Gegner und jede Mannschaft hat nach Anpfiff dieselben Chancen: 90 Minuten mit Nachspielzeit zu zeigen, was er kann.

Bei uns im Bundesrat ist es ja ähnlich, auch wenn die freiwilligen Redezeit­beschränkungen oft ja nur als Richtwerte gesehen werden, aber am Ende des Tages gibt es Regeln. Jetzt stellen Sie sich einmal ein Fußballspiel ohne Regeln vor! Was wäre das für ein Schlachtfeld? Wie viele sinnlose Verletzungen würde es da geben? Wäre Fußball dann überhaupt noch dasselbe? Die Zuseher erwarten sich ein faires Spiel; Gelbe Karten kann man nicht endlos sammeln, sondern nach zwei Gelben Karten oder einer Roten Karte geht


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man duschen. (Allgemeine Heiterkeit.) Das könnte man hier vielleicht noch einführen, denn so mancher würde schon manchmal eine Abkühlung vertragen. (Allgemeine Heiterkeit und allgemeiner Beifall.)

Da draußen gibt es fast neun Millionen Teamchefs, genauso wie es da draußen fast neun Millionen Kanzler gibt. Jeder weiß aber auch: Egal wie kritisch und hoffnungslos es manchmal während eines Spiels aussieht, am Ende kann beim Abpfiff das Ergebnis ganz anders aussehen.

Auch wenn die Stimmungsmache mancher Populisten vielleicht in Österreich oftmals ein negatives Bild zeichnet, zeigt eine kürzlich von Eurostat veröffentlichte Statistik, dass die Österreicher und Österreicherinnen die glücklichsten EU-Bürger sind. – Wen wundert das in diesem schönen Land? (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein Glaube an die Demokratie ist stark und groß. Auch wenn ich mich im Oberösterreichischen Landtag erst an die Freundlichkeit und Sachlichkeit des oberösterreichischen Koalitionspartners gewöhnen muss, weiß ich doch, dass es auch anders geht und Wahlen auch mit Anstand zu gewinnen sind.

Gönnen Sie mir zu meinem Abschluss den Wunsch nach einem Weihnachts­wunder, nämlich dass irgendwann auch im Bundesrat wieder eine wert­schätzende Gesprächskultur und ein Fair Play einziehen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen von Herzen ein frohes Weihnachtsfest, alles Gute für 2024 und unserer Nationalmannschaft nächstes Jahr ein oftmaliges Weiterkommen! Und danke für die schöne Zeit in diesem wunderschönen Haus des Volkes! (Anhaltender, stehend darge­brachter Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky. – Die Bundesrät:innen Eder-Gitschthaler, Schumann, Schreuder und Arlamovsky


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begeben sich zur Rednerin und reichen ihr die Hand. – Bundesrat Babler: Danke für die Kekse!)

19.31


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Ich möchte auch von meiner Seite noch einmal Danke sagen. Danke, liebe Alexandra, für deine schönen Abschiedsworte! Ich wünsche dir im Landtag alles Gute. Wir glauben, du wirst es dort genauso gut machen wie hier. Alles Gute und danke noch einmal für die wunderbare Arbeit, die du hier geleistet hast! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Es gibt jetzt noch eine Wortmeldung. Stimmt das? – Ja. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Margit Göll. – Bitte sehr.


19.32.40

Bundesrätin Margit Göll (ÖVP, Niederösterreich): Ich möchte auch noch ein paar Worte – kurz vor Schluss heute – an euch richten. Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Vizepräsidentin! Ja, es war natürlich auch für mich eine große Ehre, mit drei Frauen erstmalig und einmalig die Präsidentschaft zu übernehmen, und ich bedanke mich bei dir, liebe Claudia, aber auch bei dir, Doris, wirklich sehr herzlich für die wertschätzende Zusammenarbeit, für die gute Zusammenarbeit, aber auch für die souveräne Sitzungsführung. – Vielen herzlichen Dank!

Ich wünsche uns allen ein paar besinnliche Tage, ein paar Tage, in denen wir auch zurückblicken können, was das Jahr für uns alle gebracht hat, was aber auch das neue Jahr bringen wird, und ich glaube, wir müssen besinnlich, aber auch dankbar sein für das, was uns dieses Jahr auch gebracht hat.

Mir hat es die Präsidentschaft gebracht, und ich freue mich auch sehr auf meine neue Aufgabe. Ich darf auch dir, Alexandra Platzer, natürlich alles, alles erdenklich Gute für deine neue Aufgabe, für deine neuen Herausforderungen, die es auch dort geben wird, wünschen.


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Abschließend: Wunderschöne Weihnachten, ein friedliches Weihnachtsfest im Kreise eurer Lieben wünsche ich euch, und vor allem ganz viel Gesundheit und dass wir im Jahr 2024 im Jänner gut und gesund durchstarten können! – Vielen herzlichen Dank und alles Gute! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

19.34 19.34.29


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Die Plätze sind eingenommen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, und der Antrag ist somit angenommen.

19.35.1225. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) geändert wird (3660/A und 2383 d.B. sowie 11413/BR d.B.)


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen nun zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Als Berichterstatter ist mir Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross genannt worden. – Ich bitte um den Bericht.


19.35.34

Berichterstatter Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross: Ich bringe den Bericht des Umwelt­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023


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betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus – Klimabonusgesetz – geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank für die Berichterstattung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Daniel Schmid. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.


19.36.22

Bundesrat Daniel Schmid (SPÖ, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Keine Angst, ich halte mich heute kürzer als gestern. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP sowie Beifall der Bundesrätin Schumann.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Ende Juni dieses Jahres war ich schon einmal hier am Rednerpult und habe der sozialdemokratischen Kritik zum Klimabonus Ausdruck verliehen – und siehe da, jetzt haben wir das Thema Klimabonus schon wieder auf dem Tisch. Ich muss ehrlich sagen: Uns von der Sozialdemokratie hat das nicht gewundert. Man würde ja jetzt annehmen, dass die Bundesregierung im Sinne der sozialen Gerechtigkeit endlich nachbessert, aber nein, das tut diese Bundesregierung nicht. Es ist daher nach wie vor derselbe Klimabonuspfusch wie im Sommer.

Erwartungsgemäß hat ja auch der Rechnungshof den Klimabonus völlig zerklaubt und auf entsprechende Mängel hingewiesen. Beispielsweise in der Auszahlung hat er ja auch Mängel festgestellt.


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Die Abwicklung des Klimabonus ist ja in Summe – seien wir uns ehrlich! – ein totaler Flop, nämlich auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, denn immerhin sind nur für die Abwicklung an die 15,5 Millionen Euro an externe Firmen bezahlt worden. Nach wie vor erfolgt die Einstufung nur nach der Postleitzahl, was ja auch zu einem teilweise völlig absurden Auszah­lungsverhalten geführt hat, denn die Zuordnung zu einer Kategorie nach einer Postleitzahl ist ja teilweise jenseits jeglicher Lebensrealität der Menschen in diesem Land.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn nach meinem Debatten­beitrag mein Kollege von der grünen Fraktion, Herr Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ausrücken wird, um diesen völlig verpatzten Klimabonus in den Himmel zu loben: Es ändert nichts daran, dass dieses – ich bezeichne es einmal als solches – Chaosgesetz regional statt sozial gestaffelt ist; was wir brauchen, ist aber sozial statt regional. Die Lebensverhältnisse der Menschen werden nach wie vor überhaupt nicht berücksichtigt.

Klima-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik müssen ineinandergreifen. Gerade die soziale Frage ist das entscheidende, drängende Thema, um auch die Gene­rationengerechtigkeit zu sichern.

Ihre jetzt vorgesehenen Verbesserungen ändern nichts an dem nicht praxis­tauglichen Gesetz. Dieses realitätsferne Klimabonusgesetz gehört zurück an den Start, und daher tragen wir von der Sozialdemokratie diese Gesetzesänderung nicht mit.

Geschätzte Damen und Herren! Ich bedaure es, dass ich den letzten Beitrag dieses Jahres jetzt leider Gottes quasi ohne Zustimmung gehalten habe. (Bundesrat Schreuder: Ja, wir auch! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich bin seit einem guten Jahr in diesem Haus und ich möchte mich für dieses Jahr bedanken, nämlich für die netten, schönen Begegnungen mit euch – mit den meisten von euch. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von SPÖ, ÖVP und Grünen.) Es sind auch Freundschaften entstanden.


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Liebe Alexandra, herzlichen Dank für den gegenseitigen Respekt und auch für die Freundschaft, die sich entwickelt hat. Ich freue mich darauf, hoffentlich einmal bei dir im Hotel einkehren zu können. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei Bundesrät:innen von SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Schreuder: Oh, geht das ein bissel weniger öffentlich! – Zwischenruf der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.)

Meine lieben Freunde, Kolleginnen und Kollegen, euch allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Ich freue mich auf das kommende Jahr mit euch. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

19.41


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. – Bitte sehr.


19.41.55

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rein formal geht es da eigentlich nur um eine ganz, ganz kleine Änderung, die die Reichweite der automatischen Auszahlung des Klimabonus erhöhen soll und diese auch verbessern wird. Es ist ein Auszahlungssystem, das übrigens exzellent funktioniert – und das lasse ich mir oder uns sicher nicht schlechtreden.

Ich bin in sehr gutem Austausch mit dem Klimabonusabwicklungsteam, das exzellent unterstützt. In einer Dimension von irgendetwas über 95 Prozent der Auszahlungen funktioniert es völlig problemlos und einwandfrei. Da sind ungefähr 9 Millionen Auszahlungen zu tätigen, und fast alle funktionieren tadellos. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.) Das sei einmal angemerkt. Daher auch besten Dank an die Leute, die das machen müssen. Eine solche Menge an Auszahlungen abzuwickeln ist ja nicht so ohne. (Beifall bei den Grünen.)


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Ich bin übrigens auch selber gelegentlich – also nicht täglich, aber gelegentlich – mit Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert (Ruf bei der SPÖ: Nein!): Ich habe den Klimabonus nicht bekommen! – Ich gehe dann mithilfe des Teams im BMK der Sache nach. Ich sage es hier jetzt ganz offen – und das ist kein Bashing –: Bis jetzt war es fast immer so, dass der Fehler bei den Betroffenen lag, sei es, dass die Kontonummer nicht mehr gestimmt hat – ein ganz häufiger Fehler – oder dass die Frist zum Abholen des Einschreibebriefes versäumt wurde und so weiter. Dann geht alles zurück, und der Klimabonus kann nicht kommen. Es sind fast immer solche Schwierigkeiten, die auftreten und für die das Abwicklungsteam nichts kann.

Der Klimabonus ist untrennbar mit der ökologischen Steuerreform als wichtigem strukturellen Instrument zur Reduktion der Emissionen und zur Sicherung unseres Überlebens verbunden. Der Mechanismus ist ja gerade – und ich verstehe das natürlich schon, das ist ja nicht das erste Mal, dass sich die SPÖ da herumdrückt, was wohl der tatsächliche Faktor ist (Bundesrätin Schumann: Na Gott sei Dank! – Bundesrätin Hahn: Na schau, jetzt hast du es doch noch ...! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), dass sie das ablehnt; ich komme noch einmal im Detail darauf zu sprechen –, dass natürlich die CO2-Emissionen teurer werden, und das ist ja die Idee der Sache. (Ruf bei der SPÖ: Wir haben dir deinen Wunsch erfüllt!) De facto sind es die fossilen Energieträger und deren Derivate, die langsam und planbar teurer werden – langsam und planbar –, und das ist die Idee. (Bundesrätin Hahn: Jetzt kannst du wieder gut schlafen!)

Es gibt überall Alternativen, um auszusteigen und umzusteigen. Diese Alter­nativen werden durch so eine Vorgangsweise attraktiver. Man kann den Umstieg planen, und das ist einmal ganz wichtig, da man eben mittelfristig schon weiß, wohin sich die Geschichte entwickeln wird. Aus dem Umstieg resultieren geringere und mindestens stabile Energiepreise. Das bedeutet auch, Energie­preiskrisen nicht ausgesetzt zu sein – dann nämlich wirklich Probleme zu bekommen, wenn die Energiekosten eskalieren. In der wichtigen Frage der Grundversorgung mit Energie bedeutet das auch, nicht hilflos von Despoten


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abhängig zu sein. Ich bitte schon, das ein bisschen mit zu bedenken, denn das alles sind ja die Ideen hinter diesem Konzept. (Beifall bei den Grünen.)

Somit gelange ich zum zweiten Teil, dem Klimabonus. Sämtliche Mittel und noch mehr fließen wieder zurück, eben in Form des Klimabonus, denn die Idee ist, dass das Haushaltseinkommen durch die Ökosteuerreform nicht reduziert werden soll. Deswegen fließt alles zurück. Das ist keine Belastung. (Beifall bei den Grünen.)

Heuer wurde übrigens sogar mehr Geld ausbezahlt, viel mehr Geld – über 1,5 Milliarden Euro werden ausbezahlt –, als eingenommen wurde. Einge­nommen wurden 1,1 Milliarden Euro. Da legt man sogar noch etwas drauf, um die Haushalte besser zu unterstützen. Da geht nämlich alles an die Haushalte und nicht an andere. (Beifall bei den Grünen.)

Zum Thema Sozialpolitik, Herr Kollege (Bundesrätin Schumann: Das ist nicht das Fachgebiet des Herrn Gross!): Der sozialpolitische Effekt wird nämlich noch einmal dadurch verstärkt, dass Haushalte mit geringem Einkommen einen weit geringeren CO2-Ausstoß haben, somit auch weniger Energieträger verbrauchen als Haushalte mit einem hohen Einkommen. Die profitieren also stärker, kriegen aber natürlich trotzdem gleich viel Geld. (Zwischenruf des Bundesrates Schmid.) Diejenigen, die mehr emittieren, müssen halt auch mehr zahlen, kriegen deswegen aber nicht mehr Geld. Das ist natürlich schon ein ganz immanenter und wichtiger sozialpolitischer Lenkungseffekt. (Beifall bei den Grünen.) Die reichen Haushalte zahlen richtigerweise einen höheren Preis.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass man die CO2-Kosten selber reduzieren kann. Es geht eben um diesen Anreiz – über den ihr sagt, das sei kein Anreiz –, umzusteigen. Wir haben ja heute schon ausführlich über die Förderungen, die zur Verfügung stehen, um solche Maßnahmen zu setzen, gesprochen.

Herr Kollege, auch das, was Sie sagen, stimmt halt nicht – Sie haben auch nicht wirklich Argumente gebracht –, denn es ist nicht einfach die Postleitzahl. Das


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stimmt einfach nicht. Es ist ein Infrastrukturfaktor. (Zwischenrufe der Bundesrätinnen Hahn und Schumann.) Ich wohne jetzt in einem Gebiet mit einer exzellenten öffentlichen Verkehrsanbindung und kriege einen geringeren Klimabonus – und das ist richtig so. Leute, die weiter draußen, am Land wohnen, kriegen gegenüber mir den dreifachen Klimabonus – das ist gut so. Die haben auch höhere Aufwendungen. Natürlich ist es also sozial gerecht und stärkt die Regionen – selbstverständlich. (Beifall bei den Grünen.) Es ist nicht einfach nur die Postleitzahl. Es tut mir leid, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie sich da einfach herumdrücken. (Widerspruch bei der SPÖ.)

Da müssen Sie, liebe SPÖ, wirklich einfach nur einen Schritt weiter gehen und Mut fassen und einsehen, dass man A und B sagen muss und nicht immer nur B oder nur A sagen kann – je nachdem, wie man es sehen will. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich verstehe nicht, wie man dagegen sein kann, weil wir die Dinge verändern müssen – Sie haben selber gesagt: raus aus Gas und Öl! (Zwischenruf des Bundesrates Schmid), und wir müssen auch den Verkehr umbauen –, und zwar sozial ausgeglichen verändern, das ist einmal ganz wichtig. Wenn man das nicht will, wenn man sich weigert, die Dinge zu verändern – das tun Sie mit dieser Ablehnung –, dann treibt man die Leute in Kostenfallen und in Abhängigkeiten. (Beifall bei den Grünen.)

Es geht also schon darum, Klimaschutz irgendwann auch ernst zu nehmen und mit sozialpolitischen Maßnahmen zu verbinden. Genau das tun wir mit großer Konsequenz und Freude.

Ich möchte zum Schluss noch Alexandra auch alles Gute wünschen. Es ist wirklich sehr schade, dass du uns verlässt. – Auch ich wünsche Ihnen allen, euch allen schöne Weihnachten und hoffentlich ein paar ganz langweilige Tage. (Heiterkeit bei Grünen und ÖVP. – Bundesrat Ofner: Ja, ich werde mir deine Reden anhören!) Nächstes Jahr geht es dann intensiv weiter. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.49



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Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.


19.49.48

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, Ihre Zuckerbrot-und-Peitsche-Politik zeigt sich in Worten auf Ihrer Homepage, Frau Minister: „Klimafreund­liches Verhalten wird dabei belohnt. Denn wer sich klimafreundlich verhält, dem bleibt mehr vom Klimabonus übrig.“ – Aber: ohne Berücksichtigung, ob es auch möglich ist.

Aus diesen Worten kann man durchaus schließen, was für ein erhebliches Interesse daran besteht, Menschen durch ein Fördergeld in Ihre grüne Ideologie zu lenken. Zuerst wird der Steuerzahler geknechtet, und bei dem für Sie richtigen Verhalten bekommt dieser Geld, das von ihm zum Überleben dringend benötigt wird, wieder zurück.

Sie benötigen allein für den Klimabonus im Jahr 2022 mehr als 4 Milliarden Euro. Ursprünglich waren ja 1,2 Milliarden Euro dafür kalkuliert, aber aufgrund der Novelle im Juni 2022, mit welcher kurzfristig eine Änderung erfolgte, steigert sich das Transfervolumen um 236 Prozent. Dafür gab es nicht einmal ein Begutachtungsverfahren, das steht auch im Rechnungshofbericht.

Das neue Jahr beginnt aber – wir haben es heute schon besprochen – mit dem nächsten Silvesterknaller: Die Erhöhung der CO2-Steuer tritt in Kraft, und die Bevölkerung bekommt die nächsten Teuerungen zu spüren. Waren es im Jahr 2022 noch 30 Euro für eine Tonne CO2, sind es für 2024 jetzt 40 Euro, und auf Anfrage hat Ihr Experte davon gesprochen, dass 2030 mit einer CO2-Abgabe von 100 Euro pro Tonne zu rechnen ist.

Die Unternehmer werden natürlich diese Steuern wieder weitergeben. Das bedeutet, dass nicht nur die Kosten von Heizöl, Benzin, Diesel und andere


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Energiekosten steigen werden, sondern dass alle Bereiche des Lebens wieder teurer werden. Sie knechten damit die österreichische Bevölkerung, welche Ihnen völlig ausgeliefert ist. Ihr Klimabonus müsste vervielfacht und monatlich ausbezahlt werden, um das annähernd abzudecken. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Vergleich zu dem, was Ihre grüne Politik an Unkosten und Überkosten für Leute anrichtet, ist ein ausbezahltes Maximum von 220 Euro jährlich pro Person ein Hohn und ein Tropfen auf den heißen Stein.

Interessant war heute aber, dass Bundesratskollegin Simone Jagl die Wichtigkeit von Bodennutzung und Humusaufbau anerkannt hat. Damit, Frau Kollegin, haben Sie heute die Chance, erstmalig einem freiheitlichen Antrag zur natür­lichen CO2-Bindung zuzustimmen.

Das Zusammenwirken zwischen Bodennutzung und Klimawandel ist Ihnen ja anscheinend wenig bekannt oder gar nicht bewusst – oder den meisten vielleicht nicht. Im Mittelpunkt Ihrer Klimadebatte steht immer viel mehr der CO2-Ausstoß aus fossilen Brennstoffen, von Flugzeugen oder vom Verkehr. – Eine Bemer­kung, Frau Gewessler: Wie viel CO2-Ausstoß verursachte der gerade zu Ende gegangene Weltklimagipfel, bei dem das beliebteste Verkehrsmittel der Privatjet war? Eine durchschnittliche Strecke mit dem Privatjet verursacht 50 Tonnen CO2-Ausstoß. Zum Vergleich: Ein Europäer verursacht das ganze Jahr im Schnitt 11 Tonnen.

Der Boden, der erhebliche Mengen Kohlenstoff bindet, wird jedoch hinsichtlich seiner klimarelevanten Bedeutung oft zu wenig bis gar nicht beachtet und bewertet. Die Freiheitlichen im Nationalrat haben diesbezüglich einen Antrag zur stärkeren Förderung von bodenaufbauenden Maßnahmen zur CO2-Bindung – insbesondere hinsichtlich einer Erhöhung des Humusgehaltes der Böden – in der Landwirtschaft gestellt. Er wurde eingebracht, aber natürlich wieder einmal vertagt.


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Neben der Landwirtschaft ist die Forstwirtschaft der einzige Sektor, der durch seine Tätigkeit mehr CO2 in Rohstoffen bindet, als er selbst ausstößt. Von 1990 bis 2017 hat die Land- und Forstwirtschaft insgesamt 71 Millionen Tonnen CO2 mehr gespeichert als ausgestoßen. Die Land- und Forstwirtschaft trägt damit massiv zur Lösung der CO2-Bindung bei und wird dafür von dieser Regie­rung und von der EU noch mit dem Green Deal bestraft.

Ihre Klimahysterie, Ihre ganz persönliche Ideologie wird jedem Bürger aufge­zwungen, ob das Volk es will oder nicht. Die Menschen kämpfen tagtäglich ums Überleben – und Sie verschenken und investieren Milliarden Euro im In- und Ausland für Ihre Projekte.

Mit circa 2 500 Milliarden Tonnen organischem Kohlenstoff ist im Boden derzeit etwa dreimal so viel Kohlenstoff gebunden, wie Kohlendioxid in der Atmo­sphäre vorkommt, und viermal so viel, wie in der Vegetation gebunden ist. Das bedeutet, dass der Boden ein mächtiger Kohlenstoffspeicher ist.

Weiters ist darauf hinzuweisen, dass im Boden neben dem organisch gebun­denen Kohlenstoff ein weiterer Teil in anorganischer Form liegt. Die weltweit vorhandene Menge an organischem Bodenkohlenstoff hat einen unmittelbaren Einfluss auf den CO2-Gehalt in der Atmosphäre. (Bundesrätin Jagl: Da sind Sie ganz allein draufgekommen?)

Wenn der Humusgehalt ansteigt, leistet der Boden als CO2-Senke einen Beitrag zur Abnahme des CO2-Anstiegs in der Atmosphäre und letzten Endes zur Reduzierung der Klimaerwärmung. Wenn hingegen Humus abgebaut wird, trägt er als Lieferant zur Zunahme des klimarelevanten Gases erheblich bei. Die geringsten Konzentrationsänderungen beim organischen Kohlenstoff des Bodens können unvorhersehbare Folgen für den Kohlenstoffgehalt der Atmosphäre nach sich ziehen, wobei diese Änderungen lediglich einem kleinen Teil des gesamten organischen Bodenkohlenstoffs entsprechen. Einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz kann da jedoch die Landwirtschaft leisten, indem sie boden­aufbauende Maßnahmen setzt und damit CO2 bindet.


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Aus freiheitlicher Sicht ist es daher unumgänglich, dass die heimischen Böden zukunftsfit gemacht werden. Ein Schlüssel dafür ist die Erhöhung des Humusgehaltes, welche durch den Einsatz von Kompost sogar ohne Beeinträch­tigung der Umwelt möglich ist, wie Experten nachweisen könnten.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „CO2 durch Humusaufbau binden“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die stärkere Förderung von bodenauf­bauenden Maßnahmen zur CO2-Bindung – insbesondere hinsichtlich einer Erhöhung des Humusgehaltes der Böden – in der Landwirtschaft vorsieht.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

19.56


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Der von den Bundesräten Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „CO2 durch Humusaufbau binden“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Elisabeth Wolff. – Bitte, Frau Bundesrätin.


19.57.08

Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte


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Zuseherinnen und Zuseher, von wo auch immer! Ich komme wieder ganz kurz und knackig zum vorliegenden Gesetzesbeschluss. Mit unserem heutigen Beschluss dazu legen wir nämlich fest, dass die Datenbasis zur Überweisung des Klimabonus erweitert werden soll, sodass in Zukunft noch mehr Menschen ganz einfach vom Klimabonus profitieren können.

Im Moment können rund neun von zehn Menschen den Klimabonus einfach überwiesen bekommen. In Zukunft hoffen wir, das erweitern zu können, sodass vielleicht auch noch die zehnte Person den Klimabonus einfach überwiesen bekommen kann und nicht der umständlichere Weg über die Post gegangen werden muss.

Hinsichtlich regionaler und vor allem auch sozialer Treffsicherheit hat sich ja mein Kollege Adi Gross schon sehr bemüht, zu erklären – auch anderen Fraktionen –, inwiefern diese gegeben ist. Deswegen möchte ich dazu auch gar nicht mehr weiter Stellung nehmen.

Ich bitte Sie aber, vielleicht gehen Sie ja heute mit uns gemeinsam den Weg des Weihnachtswunders und stimmen doch auch noch diesem Erfolgsweg der ökosozialen Steuerreform zu, sodass noch viel mehr Menschen davon profitieren können! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Zu guter Letzt bleibt mir auch nur noch zu sagen: Ich wünsche Ihnen allen frohe Weihnachten, frohe Festtage, einen guten Rutsch und vor allem auch viel Gesundheit für das nächste Jahr. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundes­rates Arlamovsky.)

19.58


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Leonore Gewessler. – Bitte, Frau Bundesminister.


19.58.48

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des


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Bundesrates! Danke an Bundesrätin Wolff für die grundsätzlichen Ausführungen dazu, was wir mit diesem Antrag heute beschließen, denn ich mache jetzt auch aus Zeitgründen keine Generaldebatte zum Klimabonus.

Zu Bundesrat Schmid: Ich diskutiere jederzeit gerne den Rechnungshofbericht. Ich empfehle ihn nur zur Lektüre, denn was der Rechnungshof eindeutig positiv beurteilt, sind die Abwicklungskosten, die im Vergleich zum Transfer­volumen extrem gering sind. Wir können das gerne bilateral weiterdiskutieren, aber dieser Rechnungshofbericht empfiehlt sich wirklich zur Lektüre, weil er zeigt, wie ein Großprojekt effizient und gut umgesetzt werden kann. (Beifall bei den Grünen.)

Bei der vorliegenden Änderung geht es genau darum, das letzte bisserl Effizienz auch noch abzuholen. Aus Sicht der Anspruchsberechtigten für den Klimabonus ist natürlich immer die direkte Überweisung aufs Konto am allerallerbesten.

Derzeit können wir rund 7,5 Millionen Personen die Auszahlung per Überwei­sung ermöglichen, etwas mehr als eine Million Personen erhält Gutscheine. Genau das hat uns der Rechnungshofbericht ja auch empfohlen: weiter zu investieren, dass mehr direkt überwiesen werden kann. Das machen wir über verschiedenste Möglichkeiten, Informationsarbeit, aber natürlich auch Verbesserung der Datenbasis.

Was geschieht mit diesem Antrag? – Die vorgeschlagene Erweiterung der Datenabfrage macht es möglich, Kontodaten der Bundesbesoldung abzufragen und für die Auszahlung des Klimabonus zu nutzen. Das betrifft Daten zum Personal des Bundes und zu Beamtinnen und Beamten im Ruhestand, damit steigt eben die Zahl der zu erwartenden Überweisungen. Es ist noch nicht ganz klar, in welchem Ausmaß, weil Überschneidungen mit den Daten der Pensionsversicherungsanstalten natürlich zu erwarten sind. Wir möchten aber jede Möglichkeit nutzen, um die Auszahlung noch effizienter und bequemer


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zu machen. Deswegen darf ich Sie für diese punktuelle, aber nicht unwesentliche Änderung um Ihre Zustimmung ersuchen.

Und der guten Tradition im Bundesrat entsprechend möchte auch ich Ihnen frohe Festtage, erholsame Tage zum Energietanken und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

20.01


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler. – Bitte, Frau Doktor.


20.01.14

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, wo Sie uns auch zuhören und zusehen! Auch ich möchte mich an dieser Stelle zuerst einmal bei meiner Kollegin Alex Platzer für diese tolle Abschiedsrede bedanken. Wir wissen es ja schon länger, dass du uns verlässt, wir waren schon länger traurig und sind es heute umso mehr. Alles, alles Gute für dich im Oberösterreichischen Landtag – die wissen ja gar nicht, was für einen Schatz wir ihnen von Wien nach Oberösterreich liefern! (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Vielleicht kommst du ja wieder, wer weiß? Wir haben ja schon zwei Wiederkommer in unseren Reihen, Ferdinand und Harry, nein drei, Entschuldigung, auch die Klara. –Vielleicht kommst du wieder, das würde uns natürlich alle sehr freuen. (Beifall bei der ÖVP.)

Danke auch an die scheidende Präsidentin Claudia Arpa und die beiden Vizepräsidentinnen – an die scheidende Vizepräsidentin Doris Hahn – für die sehr engagierte Vorsitzführung. Du, liebe Doris, warst schon etwas länger im Bundesrat, Claudia ist sehr kurzfristig in den Bundesrat gekommen. Ich habe das sehr bewundert, wie (in Richtung Präsidentin Arpa) du in dieser kurzen Zeit in dieses Amt hineingewachsen bist. Ich wünsche dir alles Gute für


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die EU-Wahl, hoffe aber schon, dass du bei uns im Bundesrat bleibst. (Beifall bei der ÖVP.)


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa (erheitert): Was soll ich darauf antworten?


Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (fortsetzend): Der kommenden Präsidentin Margit Göll und den beiden künftigen Vizepräsidenten Dominik Reisinger und Franz Ebner wünsche ich einen guten Start in das neue Jahr. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in der Präsidiale und ich freue mich, Margit, über die vielen Veranstaltungen, die du jetzt schon auf den Weg gebracht hast. Du wirst das sicher sehr gut machen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)

Danke am Ende des Jahres an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier im Hohen Haus, in der Bundesratskanzlei, an der Spitze Frau Direktorin Susi Bachmann. Danke auch an alle Mitarbeiter in den Klubs. Erlauben Sie mir, stellvertretend unserer Isolde Thornton – sie ist jetzt nicht da – dafür zu danken, dass sie uns immer so gut serviciert.

Natürlich bedanke ich mich auch bei euch, liebe Kolleginnen und Kollegen. Man lernt immer wieder etwas dazu – zum Beispiel das letzte Mal bei Kollegen Schmid etwas über Lokführer, sehr interessant, et cetera –, und das ist inter­essant und wichtig. Ich wünsche mir weiter gute Debatten mit hoher Wertschätzung und mit viel persönlichem Engagement, die aber auf dieser Ebene bleiben, auf der wir sie haben wollen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich habe zum Schluss noch ein Zitat von Albert Schweitzer: „Jeder Tag bringt seine Geschenke mit. Man braucht sie nur auszupacken.“ – Das wünsche ich Ihnen. Ich wünsche uns allen langweilige Tage – Adi, du hast völlig recht, das brauchen wir jetzt nach diesem hektischen Jahr –, ein gesegnetes Weihnachts­fest, alles Gute und dass wir dann gemeinsam mit viel Schwung und Ener­gie in dieses neue Jahr 2024 gehen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.04



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Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Bitte sehr.


20.05.02

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Ministerin! Sehr geehrte Präsidentin! Ich möchte mich natürlich als Touristikkaufmann – ich bin ja Touristikkaufmann, ausgebildet in Oberösterreich – bei dir, Alexandra Platzer, ganz herzlich für deine wirklich großartigen Beiträge und vor allem deine gute Laune, die du hier im Bundesrat verbreitet hast, bedanken. Es war wirklich eine große Freude, mit dir hier Kollege sein zu dürfen. Das sage ich im Namen der gesamten grünen Fraktion. Wir wünschen dir im Oberösterreichischen Landtag alles Gute! Und Kollegin Eder-Gitschthaler hat recht, ich bin auch schon wieder einmal zurückgekommen – das kann passieren, ja. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Es gibt noch jemanden, die sich heute verabschiedet. Ich habe es mit ihr nicht abgesprochen und ich hoffe, sie ist mir nicht böse, dass ich das mache, aber ich kenne sie aus einem sehr aktiven kulturellen Leben in Wien – sie verbirgt jetzt schon das Gesicht –, und die Stenograf:innen hier im Haus werden ja sehr selten gewürdigt. Es gibt wirklich nur noch ganz wenige Parlamente, in denen das noch üblich ist, dass es überhaupt Stenograf:innen gibt; dass man überhaupt Leute findet, die das noch können, das ist nämlich auch schon ein Punkt. Ich finde, sie machen eine so großartige Arbeit hier im Haus. Und, Andrea Huemer, ich weiß, du bist eine sehr umtriebige Frau im Wiener Kulturleben, ich kenne dich aus dem Kulturleben und ich bedanke mich ganz herzlich für alles, was du für die Kultur in Wien getan hast. (Allgemeiner Beifall.) Ich weiß aber auch, dass du es nicht so sehr vermissen wirst, weil du so tolle Sachen zu tun hast. Danke dir!

Bei der Präsidiale möchte ich mich natürlich auch noch bedanken. Liebe Frau Vizepräsidentin und liebe Frau Vizepräsidentin Hahn – sie wird sich gleich zu Wort melden –, herzlichen Dank für die Vizepräsidentschaft, vor allem auch alles Gute für das nächste Jahr. – Frau Präsidentin Arpa, auch wenn wir in der letzten


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Kurve kurz eine kleine Dissonanz hatten, alles in allem möchte ich schon sagen, es war eine ausgezeichnete Präsidentschaft. Wir hatten ja auch ein sehr schönes Abenteuer gemeinsam (Heiterkeit und Oh-Rufe bei Bundesrät:innen von Grünen und ÖVP), ich werde nie die georgischen Abende mit Ministerpräsidenten und mit anderen Politikern in Georgien vergessen. (Zwischenrufe bei Bundesrät:innen von Grünen und ÖVP.)  Nein, nein, so war es nicht. – Es war eine spannende Reise, die wir als Präsidiale machen sollten, und – das möchte ich schon auch sagen – sie war hochpolitisch, nämlich auch wegen der EU-Kandidat:innenschaft. Welche Aufmerksamkeit man als Bundesrat da bekommen kann, war dann doch erstaunlich.

Frohe Weihnachten habe ich schon gewünscht. Ich möchte zu Weihnachten trotzdem noch eines sagen: Ich bin ohne Weihnachten aufgewachsen. In der Religion meiner Eltern gab es keine Weihnachten und ich habe sozusagen ganz selbstverständlich nie Weihnachten gehabt. Bis heute feiere ich es eigentlich nicht und mein Mann auch nicht. Wir haben uns angewöhnt, an diesen Weih­nachtstagen einfach gemeinsam gut zu kochen und manchmal auch Menschen einzuladen, zum Beispiel eine Nachbarin, die alleine ist. Eigentlich feiern wir Weihnachten dann doch wieder, und das sollte vielleicht der Spirit sein, egal ob man jetzt gerade Chanukka gefeiert hat, ob man jetzt katholisch ist, welche Religion man auch immer hat. Mein muslimischer Barbier feiert Weihnachten, er sagt, er weiß gar nicht, was er feiert, aber es ist so eine schöne Stimmung, das gefällt ihm, und dann kochen sie auch zu Hause schön auf. – Das ist doch der Spirit. Das macht uns in unserer Vielfalt hier in Österreich so stark.

Ich habe noch vergessen, mich bei den Mitarbeiter:innen zu bedanken – Entschuldigung! –: Natürlich bedanke ich mich bei allen Mitarbeiter:innen hier im Parlament ganz herzlich, auch bei den Mitarbeiter:innen der Klubs, natürlich auch bei unseren vom Grünen Klub – die beiden stehen hinten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

Wir wissen, dass manches im nächsten Jahr gleich bleiben wird. Wir wissen jetzt schon, wer heute hier das letzte Wort haben wird. Das wird auch 2024 so


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bleiben. Daher noch einen kleinen Spruch, um es vorwegzunehmen: Den Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ wünsche ich die Weihnachten, die sie mir auch wünschen. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei Grünen und SPÖ. – Bundesrat Steiner: Das ist mein Spruch!)

20.10


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Doris Hahn zu Wort gemeldet. – Bitte sehr, Frau Vizepräsidentin.


20.10.10

Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Ich bringe jetzt wieder ein bisschen Harmonie in die Dissonanz. Da ich ja gestern den Schlussdienst habe machen dürfen und das heute nicht tue, muss ich die Gelegenheit noch von hier aus nutzen.

Es ist mir wirklich ein inniges Bedürfnis, dir, liebe Claudia, auch noch einmal ganz persönlich zu gratulieren und dir für deine nicht nur umsichtige Präsident­schaft, wie dir heute schon mehrfach und völlig zu Recht bescheinigt wurde, Danke zu sagen, sondern auch für deine weitsichtige und zukunftsweisende Präsidentschaft. Du hast mit den Perspektiven und mit all den Terminen für Kinder auch ganz großartige Initiativen gesetzt. Das war ganz großes Kino, möchte ich fast schon sagen. Vielen Dank dafür.

Danke auch dir, Margit. Ich glaube, wir können mit Fug und Recht sehr stolz darauf sein, dass wir in der Geschichte des Bundesrates das erste rein weibliche Präsidium haben sein dürfen. Das ist, finde ich, durchaus noch einmal einen Applaus wert. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Ich glaube, da haben wir nicht nur gegenüber vielen anderen Ländern, sondern auch gegenüber anderen gesetzgebenden Körperschaften eine Vorbildwirkung. Vielleicht kann das auch für Landtage, Gemeinden und viele mehr beispiel­gebend sein.


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Ich möchte mich natürlich auch noch persönlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die uns das ganze Jahr über wirklich perfekt servicieren und es erst möglich machen, dass wir hier stehen und sozusagen unsere Reden schwingen können. Es gehören einfach viele Menschen dazu, damit das alles reibungslos abläuft. Ich glaube, die haben sich auch einen Applaus verdient. Es ist keine Selbstverständlichkeit, was hier geleistet wird. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Dem kommenden Präsidium, an der Spitze natürlich Margit Göll, wünsche ich schon jetzt alles, alles erdenklich Gute und hoffentlich genau so eine Harmonie, wie wir sie im diessemestrigen Präsidium gehabt haben. Dominik Reisinger wünsche ich jetzt schon alles Gute. – Wo ist er? Ich sehe ihn nicht. Da drüben ist er! – Auch dir, dem incoming Vizepräsidenten sozusagen, natürlich alles Gute!

Allgemein Ihnen allen und euch allen ein frohes Weihnachtsfest im Kreise all eurer Lieben! Ich glaube, wir haben alle ein paar ruhige Tage verdient und können sie ganz gut brauchen. Schöpfen wir wieder ein bisschen Energie und Kraft für das Jahr 2024, das ja vermutlich noch die eine oder andere Dis­sonanz bereithalten wird! Ich glaube, Dissonanzen gehören auch zu Harmonien dazu, insofern bin ich positiv und optimistisch, dass wir das gut nutzen können.

Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! Alles Gute und Glück auf! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

20.13


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster ist Herr Bundesrat Christoph Steiner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.


20.13.19

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Frau Präsident! Nur ganz kurz: Auch von meiner Fraktion ein herzliches Danke an alle Mitarbeiter! Das meine ich allgemein – im gesamten Parlament, ob im Klub, ob Parlamentsmitarbeiter –,


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 353

einfach an alle pauschal: Vielen lieben Dank! Ihr habt es euch verdient, wenn ihr jetzt einmal ein paar Tage Ruhe habt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Tiefnig.)

Ich darf mich auch bei der Präsidiale bedanken. Auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind, ist es in der Präsidiale grosso modo immer so, dass man doch einen gemeinsamen Weg findet – meistens. Die Frau Präsidentin war immer sehr bemüht.

Nur noch ganz kurz: Dass uns die ÖVP kopiert, wissen wir. Dass wir aber jetzt von den Grünen auch noch kopiert werden, ist uns neu. (Bundesrat Schreuder: Bumerang!) Uns soll es recht sein. Ich darf stellvertretend für meine Fraktion euch allen das wünschen – im doppelten Sinne –, was Sie auch uns wünschen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.14 20.14.20


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Die Plätze sind eingenommen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „CO2 durch Humusaufbau binden“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 354

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungs­antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit, der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

20.15.4026. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsident:innen, der Schriftführer:innen und der Ordner:innen für das 1. Halbjahr 2024


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Mit 1. Jänner 2024 geht der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Niederösterreich über. Gemäß Art. 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz ist die an erster Stelle entsendete Vertreterin dieses Bundeslandes, Frau Bundesrätin Margit Göll, zum Vorsitz berufen.

Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.

Wahl der Vizepräsident:innen


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Ich werde die Wahl der beiden Vizeprä­si­dent:innen durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.

Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl der ersten zu wählenden Vizepräsidentin beziehungsweise des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.

Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hierfür der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.

Es liegt mir ein Wahlvorschlag vor, der auf Herrn Bundesrat Dominik Reisinger lautet.


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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen. (Allgemeiner Beifall.)

Jetzt werde ich aber den Gewählten noch fragen, ob er die Wahl annimmt.

*****

(Bundesrat Dominik Reisinger bedankt sich für das Vertrauen und nimmt die Wahl an.)

*****

Die Wahl wurde angenommen. Auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch!

Wir kommen nunmehr zur Wahl des zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates. Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hierfür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.

Es liegt dazu ein Wahlvorschlag vor, der auf Herrn Bundesrat Mag. Franz Ebner lautet.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich werde jetzt noch einmal nachfragen, ob der Gewählte die Wahl überhaupt annimmt – die Gratulationen sind ja schon eingetrudelt.

*****

(Bundesrat Ebner bedankt sich für das Vertrauen und nimmt die Wahl an.)

*****

Dann sage ich herzlichen Dank. Ich wünsche alles Gute für die Vorsitzführung!


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Wahl der Schriftführer:innen


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir kommen nun zur Wahl der Schriftführe­rinnen beziehungsweise Schriftführer.

Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner, Silvester Gfrerer, Marlies Doppler, Christian Fischer, Sandra Böhmwalder für das erste Halbjahr 2024 zu Schriftführerinnen beziehungsweise zu Schriftführern des Bundesrates zu wählen.

Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich diese Wahl unter einem vor. – Ein Einwand wird nicht erhoben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.

Jetzt frage ich die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.

*****

(Die Bundesrät:innen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Silvester Gfrerer, Marlies Doppler, Christian Fischer und Sandra Böhmwalder nehmen die Wahl an.)

*****

Dann gratuliere ich auch von meiner Seite den Gewählten. – Alles Gute für das nächste Halbjahr! (Allgemeiner Beifall.)

Wahl der Ordner:innen


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir kommen nunmehr zur Wahl der Ordnerinnen beziehungsweise der Ordner.

Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Klara Neurauter, Elisabeth Grimling, Andreas Arthur Spanring und Claudia Hauschildt-Buschberger


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für das erste Halbjahr 2024 zu Ordnerinnen beziehungsweise zu Ordnern des Bundesrates zu wählen.

Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich auch diese Wahl unter einem vor. – Ein Einwand wurde nicht erhoben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Wahlvorschlag ist somit angenommen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich frage jetzt die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.

*****

(Die Bundesrät:innen Klara Neurauter, Elisabeth Grimling, Andreas Arthur Spanring und Claudia Hauschildt-Buschberger nehmen die Wahl an.)

*****

Dann gratuliere ich noch einmal von meiner Seite und wünsche alles Gute für das nächste Halbjahr. (Allgemeiner Beifall.)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

20.22.42Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 25 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

Tagesordnungspunkt 1:


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Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Tagesordnungspunkte 2 und 3:

Abstimmungen:

TO-Punkt 2: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

TO-Punkt 3: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Tagesordnungspunkte 4 und 5:

Die Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 5 einen Entschließungsantrag ein.

Abstimmungen:

TO-Punkt 4: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

TO-Punkt 5: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Der Entschließungsantrag wird abgelehnt.

Tagesordnungspunkte 6 und 7:

Abstimmungen:

TO-Punkt 6: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

TO-Punkt 7: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 359

Tagesordnungspunkt 8:

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Entschließungsantrag ein.

Abstimmungen:

TO-Punkt 8: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Der Entschließungsantrag wird abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 9:

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Tagesordnungspunkte 10 und 11:

Abstimmungen:

TO-Punkt 10: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

TO-Punkt 11: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Tagesordnungspunkte 12 bis 14:

Die Bundesräte Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 14/1 EA ein.

Die Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 14/2 EA ein.

Abstimmungen:

TO-Punkt 12: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 360

TO-Punkt 13: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

TO-Punkt 14: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 14/1 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 14/2 EA wird abgelehnt.

Tagesordnungspunkte 15 bis 17:

Die Bundesräte Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 15 einen Entschließungsantrag ein.

Abstimmungen:

TO-Punkt 15: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Der Entschließungsantrag wird abgelehnt.

TO-Punkt 16: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

TO-Punkt 17: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Tagesordnungspunkt 18:

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Tagesordnungspunkt 19:

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 361

Tagesordnungspunkt 20:

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Tagesordnungspunkt 21:

Abstimmungen: Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates, und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, angenommen.

Tagesordnungspunkt 22:

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Tagesordnungspunkt 23:

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Tagesordnungspunkt 24:

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Tagesordnungspunkt 25:

Die Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Entschließungsantrag ein.


BundesratStenographisches Protokoll962. Sitzung, 962. Sitzung des Bundesrats vom 21. Dezember 2023 / Seite 362

Abstimmungen: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Der Entschließungsantrag wird abgelehnt.

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das sehe ich nicht.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 25 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf


Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Jetzt gebe ich noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt eine Anfrage, das ist 4142/J-BR/2023, eingebracht wurde.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 15. Februar 2024, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen. Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 13. Februar 2024, 14 Uhr, vorgesehen.

Auch ich wünsche Ihnen noch einmal – damit wir den Bogen noch einmal vom Anfang bis zum Ende spannen – schöne Weihnachten und bedanke mich bei den


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zwei Vizepräsidentinnen für die wunderbare Unterstützung. Alles Gute Ihnen! Kommen Sie gesund wieder! Schöne Weihnachten! (Allgemeiner Beifall.)

Die Sitzung ist geschlossen.

20.29.27Schluss der Sitzung: 20.29 Uhr

 

 

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