Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz u.a, Änderung (146/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
  • Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eines Übertritts in eine andere Schulart in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
  • Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf, einen nationalen oder internationalen Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
  • Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eine abschließende Prüfung in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
  • Vorbereitung von Studierenden auf herausfordernde Unterrichtssituationen und ein gesamthaftes Unterrichtskonzept durch Vermittlung von Grundlagen der Unterrichts- und Schulorganisation (Sommerschule)
  • Stärkung der Stellung der Kuratorien an technisch-gewerblichen höheren Lehranstalten

Inhalt

  • Unterrichtsangebote in der unterrichtsfreien Zeit
  • Projektunterricht in Verbindung mit sprachsensiblem Unterricht in verschiedenen Gegenständen
  • Projektunterricht mit einem Schwerpunkt auf einzelnen Gegenständen
  • Schaffung eines angeleiteten, eigenverantwortlichen Einsatzes von Studierenden als Praxis im Rahmen des Studiums
  • Schaffung der Möglichkeit im Katastrophenfalle Unterricht nur IKT-gestützt durchzuführen

Redaktion: oesterreich.gv.at

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Sommer des Jahres 2020 fand in Folge der Corona-Pandemie erstmalig eine „Sommerschule“ statt. Das Ziel lag dabei vor allem auf dem Nachholen von durch Entfall von Präsenzunterricht entstandenen Defiziten. Die Sommerschule in der erweiterten Form des Sommers 2021 soll in einer dynamischen Regelung in das Regelschulwesen so übernommen werden, dass auf die Situation der einzelnen Schülerinnen und Schüler eingegangen werden kann. Die Form des Unterrichts in der Sommerschule soll sich in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I vom ganzjährigen Unterricht deutlich und grundlegend unterscheiden.
Gleichzeitig sollen Studierende die Gelegenheit erhalten, Erfahrungen in der Praxis in herausfordernden Unterrichtssituationen (neu zusammengestellte Schülergruppen mit heterogenen Vorkenntnissen und Leistungsfähigkeiten) zu sammeln.

Stand: 18.10.2021

Themen

Übermittelt von

Dr. Heinz Faßmann (V)

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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