Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert und das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz aufgehoben wird
Kurzinformation
Ziele
- Gewährleistung einer Vollstreckbarkeit von Verpflichtungen zu einer Duldung oder Unterlassung oder zu einer unvertretbaren Handlung auch in jenen Fällen, in denen die Verhängung einer Geldstrafe als Beugemittel praktisch wirkungslos wäre.
- Partielle Rechtsbereinigung
Inhalt
- Durch Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991 sollen die Beugehaft wiedereingeführt, eine höchstzulässige Gesamtdauer der Beugehaft festgelegt und ein neues, erweitertes Rechtsschutzinstrumentarium geschaffen werden.
- Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz soll aufgehoben werden.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Durch Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991, sollen die Beugehaft nach dem Inkrafttreten der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH 7.10.2020, G 164/2020 ua.) wiedereingeführt, eine höchstzulässige Gesamtdauer der Beugehaft festgelegt und ein neues, erweitertes Rechtsschutzinstrumentarium geschaffen werden.Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz, soll mit Ablauf des Februar 2023 außer Kraft treten.
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 20.10.2021
Vorparlamentarisches Verfahren
| Datum | Stand des vorparlamentarischen Verfahrens | |
|---|---|---|
| 20.10.2021 | Einlangen im Nationalrat | |
| 20.10.2021 | Ende der Begutachtungsfrist 08.11.2021 | |
| 10.11.2021 | Übermittlung an das Bundeskanzleramt | |
| 18.11.2021 | Regierungsvorlage (1176 d.B.) |
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