Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen geändert werden (Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG II)
Kurzinformation
Ziele
- Ziel der Richtlinie (EU) 2019/2161 ist die Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Verbraucherinnen/Verbraucher und die Stärkung der Verbraucherrechte.
- Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucherinnen/Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse, ABl. Nr. L 80 vom 18.3.1998 S. 27-31 (im Folgenden „Preisangaben-RL");
- Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen/Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, ABl. Nr. L 149 vom 11.6.2005 S. 22-39 (im Folgenden „UGP-RL").
Inhalt
- Regelungen für Preisermäßigungen im PrAG: Angabe des vorherigen niedrigsten Preises bei Rabatten in Beträgen oder in Prozenten betreffend Sachgüter, der zumindest einmal innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung in demselben Vertriebskanal angewendet wurde.
- Dual Quality: Idente Vermarktung einer Ware in mehreren Mitgliedstaaten trotz wesentlicher Unterschiede in ihrer Zusammensetzung oder ihren wesentlichen Merkmalen als irreführende Geschäftspraktik.
- Änderungen bei den Informationspflichten: Entfall der Informationspflicht im Zusammenhang mit Verfahren zum Umgang mit Beschwerden in der Werbephase; Erweiterung der Informationspflichten auf Online-Marktplätzen; Informationspflichten hinsichtlich „Rankings“ und Verbraucherbewertungen.
Redaktion: oesterreich.gv.at