Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts, Änderung (177/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Herstellung der Gleichbehandlung von gleichen Sachverhalten bei den Befreiungstatbeständen

Inhalt

  • Aufnahme der Tatbestände:
  • Befreiung von der Ökostrompauschale gemäß Ökostromfördergesetz 2012,
  • Anwendung des § 72a des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes,
  • Zuerkennung eines Zuschusses zu Fernsprechentgelten gemäß Fernsprechentgeltzuschussgesetz
  • Anwendung der vollen Erziehung gemäß § 28 Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 (JWG)
  • Möglichkeit in schulstufenübergreifenden Klassen an Sonderschulen auch andere Altersgruppen mit Geräten auszustatten.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts sieht die Möglichkeit zur Befreiung vom Eigenanteil vor. Das erste Jahr des Vollzuges hat gezeigt, dass die Befreiungstatbestände einer Ergänzung in einigen Details bedürfen. Derzeit können beispielsweise zwar Schülerinnen und Schüler in Haushalten, die von der Rundfunkgebühr befreit sind, vom Eigenanteil befreit werden, nicht aber solche, die in Haushalten leben, die z.B. einen Zuschuss zum Fernmeldeentgelt erhalten und nicht von der Rundfunkgebühr befreit sind, weil sei kein Rundfunkempfangsgerät besitzen. Die Berechnungsgrundlagen sind aber in beiden Fällen gleich.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 27.01.2022

Übermittelt von

Dr. Martin Polaschek

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung