Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird
Änderung des Maß- und Eichgesetzes
Ziele
- Anpassung des Maß- und Eichgesetzes (MEG) an die EU-Verordnung Nr. 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten
- Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Einrichtung der zentralen Verbindungsstelle für Marktüberwachung im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV)
- Etablieren der erhöhten Zusammenarbeit mit dem Zollamt Österreich
Inhalte
- Im MEG sollen die Verweise auf die EU-Verordnung aktualisiert werden.
- Mit dieser Änderung des MEG soll die in der EU-Verordnung neu vorgesehene, zentrale Verbindungsstelle beim BEV eingerichtet werden.
- Das BEV soll als zentrale Verbindungsstelle in Zukunft
- nationale Positionen in Bezug auf die Marktüberwachung koordinieren,
- grenzüberschreitende Amtshilfeverfahren unterstützen und
- im Unionsnetzwerk für Produktsicherheit Österreich vertreten.
- Das BEV soll darüber hinaus die nationale Marktüberwachungsstrategie koordinieren.
- Es sollen Festlegungen zur Einbindung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Zollamts Österreich und der Telekom-Control-Kommission getroffen werden.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit der EU-Verordnung soll sichergestellt werden, dass Produkte, für die die Kontrolle in der Verordnung festgelegt wird, den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechen und damit Anforderungen erfüllen, die ein hohes Schutzniveau bei öffentlichen Interessen, wie Gesundheit und Sicherheit, Verbraucher- und Umweltschutz, öffentliche Sicherheit und Schutz anderer geschützter öffentlicher Interessen weiterhin gewährleisten. Damit diese Interessen wie bisher gebührend geschützt sind und Bedingungen bestehen, unter denen ein fairer Wettbewerb gelingen kann, ist die Anpassung an die neue Verordnung und die Durchsetzung dieser Anforderungen von wesentlicher Bedeutung. Diese Durchsetzung ist erforderlich, unabhängig davon, ob die Produkte offline oder online in Verkehr gebracht werden, und unabhängig davon, ob sie in der Europäischen Union hergestellt wurden oder nicht. Für den Regelungsbereich des MEG sollen die Verweise auf die EU-Verordnung aktualisiert und die nationalen Verantwortungsbereiche festgelegt werden.Insbesondere ist nunmehr auch die Einrichtung einer zentralen Verbindungsstelle vorgesehen. Die zentrale Verbindungsstelle soll den abgestimmten Standpunkt der Marktüberwachungsbehörden und der für die Kontrolle von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, zuständigen Behörden vertreten. Diese zentrale Verbindungsstelle soll im BEV eingerichtet werden, welches bereits Marktüberwachungsbehörde für Messgeräte ist.
Das BEV soll mit der Abwicklung von Schutzklauselverfahren und der Erstellung und Koordination der Marktüberwachungsstrategie sowie als zentrale Verbindungsstelle insbesondere mit der Koordination und Vertretung national abgestimmter Positionen in Bezug auf die Marktüberwachung, mit der Weiterleitung und Veröffentlichung der nationalen Marktüberwachungsstrategie und mit der Unterstützung von grenzübergreifenden Amtshilfeverfahren beauftragt werden.
Das Fernhalten nicht konformer oder unsicherer Produkte soll auch durch eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden und im Wege der Zusammenarbeit mit den Zollbehörden weiter verstärkt werden.
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 06.05.2022