Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022, SAG 2022 (213/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die befristete Gewährung von Förderungen für Unternehmen in Sektoren, die aufgrund erheblich gestiegener Strompreiskosten besonders belastet sind (Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022, SAG 2022)

Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022, SAG 2022 (213/ME)

Ziel

  • Verringerung der Kostenbelastung von Unternehmen aufgrund hoher Strompreiskosten

Inhalt

  • Förderung zum Ausgleich hoher Strompreiskosten

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Zusammenhang mit den infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, der Zertifikatspreise im europäischen Emissionshandel sowie des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gestiegenen Strompreise soll energieintensiven Unternehmen ein finanzieller Ausgleich gewährt werden können.

Die Kostenbelastung von anspruchsberechtigten Unternehmen, die im Jahr 2022 von erheblich gestiegenen Strompreiskosten besonders betroffen sind, soll verringert werden. Zu dem Zweck sollen Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren oder Teilsektoren eine Förderung in Form von direkten Zuschüssen erhalten. Die Förderung soll einen Ausgleich der indirekten CO2-Kosten im Kalenderjahr 2022 umfassen.

Damit soll das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen reduziert werden. Die auf diese Weise gewährten Bundesförderungen werden im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgewickelt. Verfassungsrechtliche Grundlage für die vorgesehenen Regelungen ist Art. 17 B-VG.

14.06.2022

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie