Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird
Kurzinformation
Ziele
- Annäherung des Förderungsbegriffs des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG) und des Transparenzdatenbankgesetzes (TDBG)
- Transparentere und granularere Erfassung der Leistungen, die unter die Leistungsart "Förderung" fallen
- Identifikation jener Leistungen, die aus Letztempfängersicht als Förderungen empfangen werden
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Datenbasis eines effektiven und effizienten Fördermitteleinsatzes
- Schaffung eines Anreizsystems zu einer vollständigen Datenübermittlung durch Länder und Gemeinden
- Erfassung von Sachleistungen auf freiwilliger Basis
Inhalt
- Ausdifferenzierung des Förderungsbegriffes nach § 8 TDBG
- Kennzeichnung jener Förderungen, denen in verrechnungstechnischer Hinsicht die Spezifikation 6 oder Spezifikation 16 zukommt
- Erfassung von Wirkungszielen und -indikatoren in der Transparenzdatenbank
- Konkretisierung der Voraussetzungen für die Nutzung der personenbezogenen Abfrage für Länder und Gemeinden
- Schaffung einer eigenen Untergliederung "direkte Förderung" in der Leistungsart "Förderung"
- Neudefinition der Sachleistungen
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 27.09.2023