Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert werden
Kurzinformation
Ziele
- Begriffsanpassung
- Herabsetzung des aktiven Wahlalters zum Betriebsrat in Umsetzung des Regierungsprogrammes 2020- 2024
Inhalt
- Ersetzung des Begriffs "Lehrlingsentschädigung" durch "Lehrlingseinkommen" im Arbeitsverfassungsgesetz
- Senkung des aktiven Wahlalters zum Betriebsrat im Arbeitsverfassungsgesetz und im Post-Betriebsverfassungsgesetz von 18 auf 16 Jahre
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
In Angleichung an die Begriffsänderung durch die Novelle zum Berufsausbildungsgesetz soll im Arbeitsverfassungsgesetz der Begriff "Lehrlingsentschädigung" durch "Lehrlingseinkommen" ersetzt werden. In Umsetzung des Regierungsprogrammes 2020- 2024 soll das aktive Wahlalter zum Betriebsrat im Arbeitsverfassungsgesetz und im Post-Betriebsverfassungsgesetz von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden.
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 22.06.2020
Vorparlamentarisches Verfahren
| Datum | Stand des vorparlamentarischen Verfahrens | |
|---|---|---|
| 22.06.2020 | Einlangen im Nationalrat | |
| 22.06.2020 | Ende der Begutachtungsfrist 03.08.2020 | |
| 04.08.2020 | Übermittlung an das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend | |
| 30.09.2020 | Regierungsvorlage (378 d.B.) |
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